Winter Incentive

Winter Incentive macht Spaß und fördert die Soft Skills. Winter Incentives sind zunehmend beliebte Alternative zur üblichen Weihnachtsfeier.

Job Crafting

Unternehmen müssen heutzutage Rahmenbedingung schaffen, wobei Bedürfnisse und Ziele der Mitarbeiter in Bezug auf Selbstständigkeit, Identifikation und sinnvolle Tätigkeiten erfüllt werden könnten. In Unternehmen, die diesen Schritt wagen, können Mitarbeiter selbst eigene Funktion gestalten, damit diese ihren (auch langfristigen) Wünschen, Zielen und Ambitionen entspricht. Sie verändern damit nicht nur den Inhalt sondern auch den ganzen Kontext der Funktion, wodurch das Erlebnis sich auch verändert. Job Crafter sind geboren!

Der Pentagon Job-Spot

Pentagon revolutioniert mit der visualisierten Stellenanzeige herkömmliche Recruiting-Methoden

25 Minuten reden für 25.000 EUR? Vorträge und Events für Unternehmen als heiß umkämpfter Wirtschaftszweig

Der Vortrags- und Firmeneventmarkt ist eine Wachstumsbranche. Jährlich gibt es eine siebenstellige Zahl von Veranstaltungen, in denen Kunden „gebunden“, begleitende Damen unterhalten, Mitarbeiter und Führungskräfte fortgebildet werden; Einzelcoachings, Trainings oder Supervisionen noch nicht mitgezählt. Für Jahresauftakt, Jubiläen, Weihnachtsfeiern, Hauptversammlungen etc. gibt es weiteren Bedarf an Rednern. Es werden jährlich mehr als 20 Milliarden Euro in Deutschland dafür ausgegeben.

Mobiles Lernen als Teil der didaktischen Vielfalt

Wenn in Wien Personalverantwortliche und Weiterbildungsexperten zu Österreichs größter Fachmesse für Personalmanagement zusammenkommen, haben auch alle E-Learning-Experten und Interessierten ihren Jour Fixe: Am 7. und 8. November 2012 stand das Thema Mobile Learning im Mittelpunkt der zweitägigen Austrian eLearning Conference (AeLC), die parallel zur Personal Austria und Professional Learning in der Messe Wien stattfand. Neben Vorträgen namhafter Experten stand der Erfahrungsaustausch unter Anwendern verschiedener Branchen im Fokus der Fachkonferenz.

Portal für Autorentools

E-Learning-Schulungen selbst zu erstellen, wird für immer mehr E-Learning-Anwender in Unternehmen zu einer gerne genutzten Option. Autorensoftware, die auch von Anfängern genutzt werden kann, hilft dabei, erklärt Hajo Noll, Geschäftsführer von Canudo.

Das LMS und der Vertrieb

Die Analysten des Marktforschungsunternehmens Brandon Hall sehen einen wachsenden Anteil an E-Learning im Vertrieb. Für vorhandene Learning Management Systeme kann das eine Herausforderung bedeuten.

Vom Lehrer/Trainer zum Superstar per Internet

Das Internet eröffnet Lehrern und Trainern ganz neue Möglichkeiten, finanziell mehr aus ihrer Profession herauszuholen, berichtet das Magazin Technology Review des Massachussetts Institute of Technology, Boston.

Kompetent mit Medien

Ein Verbundprojekt von Partnern aus Industrie und Wissenschaft soll gezielt Medienkompetenz fördern, die für die berufliche Qualifizierung relevant ist.

EU fördert Sprachlern-Plattform

Das Fremdsprachen- und Medienzentrum der Universität Greifswald hat EU-Gelder für ein Projekt zur Förderung des selbstständigen Erwerbs von Fremdsprachenkenntnissen im Tandem eingeworben, in dessen Mittelpunkt eine eigene Online-Plattform steht.

Wirtschaft und Gesundheit – eine notwendige Utopie?

Fast alle Unternehmen untersuchen derzeit ihre Arbeitsbedingungen auf gesundheitsförderliche bzw. -schädliche Faktoren. Für gesundheitsschädliche Bedingungen schlagen Krankenkassen oft Kurse für gesunde Ernährung, richtiges Stehen oder Heben am Arbeitsplatz oder Raucherentwöhnung vor. Offen bleibt aber, in wieweit solche Maßnahmen tatsächlich zu gesunden Arbeitsbedingungen beitragen und einen nachhaltigen ROI erzeugen.

HR-Karriere – Viele Wege führen zum Ziel

Eine Qualifikation im HR-Bereich öffnet viele Türen. Die Nachfrage ist ungebrochen – das Angebot an Ausbildungsgängen entsprechend breit. Die Wegleitung zur Prüfung wird per 2014 den aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Prüfungsordnung und «Architektur» des eidg. HR-Fachausweises soll per 2016 neu ausgerichtet werden.

[Auszug]
Man muss nicht schnurgerade auf ein Ziel losstürmen, um schliesslich doch anzukommen. Patrick Steiner, bei der Berner Kantonalbank (BEKB) im Bereich Ausbildung für 1200 Mitarbeitende verantwortlich, ist dafür der beste Beweis.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Talent-Management für Ältere erforderlich

Auf dem Arbeitsmarkt finden sich immer weniger junge Fach- und Führungskräfte, in den Unternehmen nimmt der Anteil der über 50-jährigen Mit arbeitenden zu: Die demografischen Veränderungen stellen Unternehmen in der Schweiz zunehmend vor Herausforderungen. Die Studie einer Absolventin der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften bei 80 Schweizer Unternehmen ging der Frage nach, wie diese die betriebliche Laufbahnplanung einsetzen, um das Potenzial ihrer älteren Belegschaft zu erhalten und zu fördern.

[Auszug]

Die Mehrheit der für die Studie befragten Unternehmen nimmt bereits jetzt Veränderungen in der eigenen Altersstruktur wahr. Diese rechnen damit, dass die demografisch bedingte Alterung für ihren Betrieb zumindest zukünftig Herausforderungen mit sich bringen wird. Doch erst rund 40 Prozent dieser Unternehmen treffen bereits jetzt Massnahmen, um sich auf die veränderte Situation vorzubereiten.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Fingerspitzengefühl ist gefragt

«Verwaltungsrat trennt sich per sofort vom CEO» – «Im gegenseitigen Einvernehmen trennen sich die Marketingleiterin und das Unternehmen auf Ende August 2012» – «Aufgrund strategischer Differenzen gehen die Firma Muster und Herr X, Gesamtleiter Technik/Produktion, getrennte Wege»: Solche Schlagzeilen in den Medien sind der vorläufige Schlusspunkt einer oft langen persönlichen und/oder fachlichen Auseinandersetzung zwischen der Unternehmensführung und einem Mitglied des Managements.

[Auszug]

Neben rein wirtschaftlichen Erwägungen sind die Gründe für solche Vertragsauflösungen sehr vielschichtig – sei es, dass strategische Neuausrichtungen nicht mitgetragen werden oder der notwendige Wandel in den Geschäftsprozessen torpediert wird. Zuweilen wird auch die Einführung neuer Führungsinstrumente aktiv oder passiv bekämpft.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Young Professionals – Transparenz schafft Freiheit!

Einen spannenden Exkurs zum Thema «Mehr Engagement, bitte!» unternahmen die Young Professionals des HR Swiss unter Leitung von Professor Norbert Thom, ehemaliger Direktor des Instituts für Organisation und Personal (IOP) der Universität Bern. Zentrale Fragen: Welche Werte werden durch die Transparenz wieder erkannt und wie verändert sich dadurch unser Handeln?

[Auszug]

Auch zum diesjährigen HR Swiss Congress folgten zahlreiche young professionals dem Aufruf der HR Swiss, mit Unterstützung der regionalen Gesellschaften eine young-Session selber zu erarbeiten. Mit interaktiven Podiumsgesprächen wurde auf die generationenübergreifenden Unterschiede bezüglich des Arbeitsengagements aufmerksam gemacht und insbesondere die Eigenschaften der Generation Y, der in den 80er-Jahre Geborenen beleuchtet.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Mehr als nur Obst verteilen

Gesunde, leistungsfähige und motivierte Mitarbeitende sind die zentralen Erfolgsfaktoren für Unternehmen. Ungünstige Arbeitsbedingungen haben stark negative Auswirkungen. Vermieden werden kann dies mit einem Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Das bringt auf jeden Fall mehr als vereinzelte Früchteaktionen oder Abonnemente für Fitnesscenter.

[Auszug]

Ungünstige Arbeitsbedingungen wie Termindruck und hohes Arbeitstempo sowie häufige Arbeitsunterbrechungen beeinflussen die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden stark. In Stresssituationen beispielsweise können Mitarbeitende komplexe Situationen nicht mehr umfassend wahrnehmen und machen häufiger Fehler. Zudem stellt der demografische Wandel neue Anforderungen.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Orientierungshilfe für den Alltag

Fast alle Relocations-Spezialisten bieten Kurse und andere Massnahmen an, um Zugezogenen den Weg in den helvetischen Alltag zu erleichtern. Genutzt wird das Angebot von den Kunden je nach Bedarf. Darüber entscheiden unter anderem Herkunftsland, Spezialisierung und Position der Neurekrutierten oder entsendeten Fach- und Führungskräfte.

[Auszug]

Mobilität ist selbstverständlicher Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Trotz vieler Unannehmlichkeiten war der Umzug aus beruflichen Gründen in ein anderes Land noch nie so einfach und komfortabel wie heute. Vor allem wenn Firmen ganz gezielt Führungs- und Fachkräfte an einem Bestimmungsort einsetzen wollen, kümmern sich spezialisierte Dienstleister um den physischen Umzug des Hausrats, um die Wohnungssuche sowie um Bewilligungen und Anmeldungen.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Sichere Lohnabrechnung per E-Mail

Verträge und Lohnabrechnungen sind besonders heikle Daten, die entweder per Brief oder mit verschlüsselten E-Mails verschickt werden sollten. Mit «IncaMail» bietet die Schweizerische Post eine einfach anwendbare Dienstleistung für den sicheren E-Mail-Versand an.

[Auszug]

Der Versand von Personaldaten oder Finanzinformationen per E-Mail war bisher kein sicherer und zuverlässiger Weg, Daten zu übermitteln. Nun bietet die Schweizerische Post Abhilfe. Mit Hilfe der patentierten SAFE-Technologie wird nach Angaben des Unternehmens unter dem Produktnamen «IncaMail» höchste Sicherheit für E-Mails gewährleistet.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Erfolg im Beruf ist mehr als eine Bilderbuchkarriere

Eine erfolgreiche Laufbahnentwicklung erfordert unter anderem die systematische und differenzierte Auseinandersetzung mit Persönlichkeitsmerkmalen, individuellen Stärken und Entwicklungsfeldern. Die neu entwickelte Online-Plattform laufbahndiagnostik.ch stellt dazu hilfreiche Instrumente zur Verfügung und bietet so Unterstützung bei der Laufbahnplanung, -beratung und in der Personalentwicklung.

[Auszug]
In der Laufbahnplanung setzt man sich mit Fragen wie «Was kann ich gut?» und «Was mache ich gerne?» auseinander. Der Beratungsalltag zeigt: Die Umsetzung der persönlichen Bedürfnisse ist jedoch kein Wunschkonzert, sondern den strengen und teilweise unerbittlichen Regeln des Arbeitsmarktes unterworfen. Laufbahnberater benötigen deshalb in ihrer Arbeit einen differenzierten Gesamtblick auf die Persönlichkeit eines Menschen. Sie müssen sich systematisch mit der beruflichen Laufbahn auseinandersetzen und individuelle Persönlichkeitsmerkmale, Stärken und Entwicklungsfelder analysieren.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Nur Alt und Jung gemeinsam führt zum Erfolg

Die Menschen werden immer älter und bleiben damit immer länger im Berufsleben. Diese demographische Entwicklung hat einen grossen Einfluss auf die Unternehmen und zwingt auch die HR-Verantwortlichen zum Umdenken. Wie sich die Arbeitgeber auf die neue «Generation 50+» einstellen können, das zeigten Markus Blättler, Leiter Passarelle 50plus und Mitglied der Geschäftsleitung Speranza, sowie Claude Ruch, HR Consultant, am 5. HR Swiss Congress in Bern auf.

[Auszug]

«Die Unternehmen werden immer mehr ältere Menschen beschäftigen müssen»: Das ist für Markus Blättler klar. Zum einen, weil die Generation der Babyboomer langsam der Pensionierung entgegensieht und mit den geburtenschwachen Jahrgängen zu wenige Fachkräfte nachkommen. Zum anderen, weil es bald nicht mehr finanzierbar sein wird, Frühpensionierte während mehrerer Jahren bis zur eigentlichen Rente zu finanzieren.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2012

Leading Gen Y – Mitarbeiterführung in Kliniken des digitalen Zeitalters

Im Artikel beschreibt Tobias Illig, auf welchen Menschentypus sich Kliniken heute schon einstellen müssen, um morgen noch qualifiziertes Personal anzuziehen und zu halten. Der Artikel beschreibt Handlungsempfehlungen für Personalmanagement und skizziert die Herausforderungen und Anforderungen für ein Personalmanagement in Kliniken des digitalen Zeitalters.

Forschungsprojekt zum Recruiting in Social Media

Wie finden Unternehmen schneller passende Mitarbeiter mittels sozialer Netzwerke?

Dieser Frage widmet sich ein Projektteam der FOM Hochschule für Ökonomie und Management in den nächsten drei Jahren. Ziel des Forschungsprojektes „EfficientRecruiting 2.0 – Effizientes Recruiting von Fachkräften im Web 2.0“ ist die Entwicklung einer Software, die in sozialen Netzwerken auch die persönliche Eignung von Kandidaten analysiert. Hier geht es im Gegensatz zum bisher üblichen, rein fachlichen Abgleich um Persönlichkeitsmerkmale von Kandidaten.

Thema des Monats Dezember 2012: Megatrend Flexibilisierung

Dass Mitarbeiter 40 Stunden in der Woche – immer exakt zwischen 9 und 17 Uhr – in ein und demselben Büro arbeiten, ist heute beinahe exotisch. Unsere Arbeitswelt ist flexibler geworden, und der Trend zur Flexibilisierung hält weiter an. In unserem Thema des Monats untersuchen wir, welche Herausforderungen die neuen Freiheiten der Arbeitswelt mit sich bringen und wie Unternehmen sie produktiv nutzen können:

Zweite PRI-Studie: HR-Risiken steigen

Fachkräftemangel, Führungsrisiko und mangelnde Motivation sind die gegenwärtig größten wahrgenommenen Gefahren in den Personalabteilungen von Unternehmen. In den nächsten sechs Monaten werden die HR-Risiken wahrscheinlich weiter ansteigen. Dabei gehen kleine und mittelständische Firmen von tendenziell geringeren Risiken aus als Großunternehmen. Das sind die zentralen Ergebnisse des im August und September 2012 zum zweiten Mal erhobenen Personal-Risiko-Index (PRI).

Daimler verankert Balance zwischen Arbeits- und Privatleben in Führungskultur

Wer kennt das nicht: Damit das Postfach nach dem Urlaub nicht überquillt, bearbeitet so mancher seine E-Mails von zuhause. Abschalten – Fehlanzeige. Deshalb erlaubt die Daimler AG künftig ihren Mitarbeitern, dass sie E-Mails während ihrer Abwesenheit löschen lassen. Dieser Schritt ist Teil eines ganzen Maßnahmenkatalogs für eine verbesserte „Life Balance“.

E-Learning-Branche erzielt im Jahr 2011 Rekord-Umsatz

Die deutschen E-Learning-Dienstleister haben im vergangenen Jahr rund 22 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Das ist das zentrale Ergebnis der diesjährigen Hochrechnung, die das MMB-Institut für Medien- und Kompetenzforschung im Rahmen seiner jährlichen Branchenerhebung zur deutschen E-Learning-Wirtschaft ermittelt hat.

Micro-Training: Aufmerksames Zuhören

Ein nützlicher Meinungsaustausch setzt voraus, dass die Gesprächspartner mit ihren Beiträgen aufeinander Bezug nehmen. Dieser Grundsatz wird jedoch in der Praxis keineswegs immer beachtet. Welche Handicaps aktives Zuhören verhindern und wie sich Schwierigkeiten überwinden lassen, können Sie in diesem Micro-Training erfahren.

Dr. Regina Mahlmann: “Unternehmen in der Psychofalle” – Rezension von Michael Müller-Ehl

Das Buch hält was es verspricht: „Es ist eine Provokation!“ Aber eine, die dringend notwendig erscheint. Angesichts der aktuellen und teilweise ausufernden Thematik „Burnout“ sieht sich die Autorin als Soziologin, Psychologin und Philosophin gedrängt, für die Führungskräfte in die Bresche zu springen (S. 11). Denn Führungskräfte sind auch nur Menschen mit all ihren Macken und Fehlern.

Kooperation mit BITKOM: Kongress „IT meets HR“ kommt zur Messe PERSONAL2013 Nord nach Hamburg

Norddeutschlands größte Messe für Personalmanagement und der führende Verband der Hightech-Branche tun sich zusammen: Der vom BITKOM ausgerichtete Kongress „IT meets HR“ wird am 14. und 15. Mai 2013 erstmals parallel zur der Messe PERSONAL2013 Nord im CCH Hamburg stattfinden. Mit dieser Kooperation möchten die neuen Partner Synergien nutzen und mehr Aufmerksamkeit für die technischen Erfordernisse der Personalarbeit generieren. Der Kongress widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema „Digital Work“.

Entgeltgleichheit

Das Thema Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nicht nur auf internationaler Ebene hat eine intensive Diskussion über Strategien und Maßnahmen zur Verringerung des Entgeltabstands zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) eingesetzt.

Auf gefährlicher Mission

Geschäftsreisen und Entsendungen finden immer öfter auch in Krisenregionen der Welt statt. Wie Mitarbeiter dank eines interkulturellen Sicherheitstrainings auf den Ernstfall vorbereitet werden können.

Änderungen bei Visa-Beantragung für Russland

Einige russische Konsulate bieten neuerdings ein elektronisches Visumantragsformular an. Geplant ist, nach einer Probephase bald lediglich das online ausgefüllte elektronische Visumantragsformular in allen russischen Konsulaten zu akzeptieren.

Plattform Wissensmanagement (PWM)

Die Plattform Wissensmanagement (PWM) ist eine Community zum Thema Wissensmanagement. Sie ist unabhängig, interdisziplinär und nicht-kommerziell. Ihre Mitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, das Thema Wissensmanagement zu fördern, Interessierten einen Überblick zu bieten und Impulse zu setzen. Die PWM ist ein Raum für Interaktion, Inhalte und Lösungen. Die Mitglieder gestalten die PWM und vermehren ihr Wissen durch Teilen.

Arbeitsrechtsfrage November 2012: Grippeimpfung im Unternehmen anbieten?

Frage anonym gestellt: „Aus den vergangenen Jahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass in der kalten Jahreszeit immer sehr viele Mitarbeiter bedingt durch Grippe fehlen. Wir möchten nun eine Grippeimpfung im Unternehmen anbieten und den Mitarbeitern weitere Schutzmaßnahmen nahelegen, sind uns aber unsicher, ob wir uns damit Probleme mit dem Betriebsrat einhandeln. Worauf müssen wir bei der Einführung der Grippeimpfung achten?“

Verwertbarkeit von privaten Chatprotokollen im Kündigungsschutzprozess

Arbeitgeber können Chatprotokolle auf dem Arbeitsplatzrechner eines Mitarbeiters als Begründung für eine außerordentliche Kündigung verwenden. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie dem Mitarbeiter nur eine gelegentliche private Nutzung elektronischer Ressourcen gestatten und zugleich ausdrücklich darauf hinweisen, dass persönliche Angelegenheiten, die der Mitarbeiter auf dem Arbeitsplatzrechner und über das Firmennetzwerk abwickelt, nicht vertraulich behandelt werden und dass der Arbeitgeber die Nutzung überwacht und die Daten gegebenenfalls einsieht.

Gleichbehandlung bei Änderungen

Auch bei einer Änderung von Versorgungszusagen ist nach einer neuen Entscheidung des BAG der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

Eine schöne Bescherung: Zahlung und Abrechnung von Weihnachtsgeld

Die Zahlung von Weihnachtsgeld wird in der Regel in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder auch einzelvertraglich vereinbart. Aus diesen Festlegungen folgt außerdem, ob das Weihnachtsgeld als Anerkennung für die geleistete Arbeit oder als Belohnung für die Betriebstreue fließen soll. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick, was Sie bei Gewährung, Abrechnung und eventuell geforderter Rückzahlung von Weihnachtsgeld beachten sollten.

Neues aus der LohnPraxis – November 2012

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Version zur Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2013 veröffentlicht. Auch die elektronische Lohnsteuerkarte geht in die heiße Phase. Zudem gibt es zur elektronischen Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2013 Neuregelungen.

Recht für Expatriates – November 2012

Bisher genügte für Grenzgänger der Schweiz eine bereits geringfügige Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat für die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung. Nun hat sich das Sozialversicherungsrecht geändert. Neuerungen gibt es auch bei den Visa-Gebühren für Geschäftsreisen in die USA.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – November 2012

Riskieren Auszubildende, die auf Facebook ihren Arbeitgeber beleidigen, eine fristlose Kündigung? Muss der Arbeitgeber auf einem Arbeitszeitkonto alle Sollarbeitsstunden inklusive Urlaub gutschreiben? Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber Google-Maps zur Kontrolle von Arbeitnehmern einsetzt?

Mitbestimmung bei Ausgleichsmaßnahmen für Nachtarbeit

§§ 77, 87 BetrVG; § 6 Abs. 5 ArbZG:

1. Der Betriebsrat hat bei der Entscheidung über die Ausgleichsmaßnahme für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG durch bezahlte freie Tage oder Entgeltzuschlag grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.

2. § 6 Abs. 5 ArbZG sieht nur subsidiär einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch vor. Primär ist es den Tarifvertragsparteien überlassen, die Ausgleichsmaßnahmen auszugestalten.

3. Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats entfällt, wenn im Betrieb normativ oder kraft einzelvertraglicher Bezugnahme eine tarifliche Regelung gilt, die eine Kompensation für die Nachtarbeit enthält. Dann ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen zu bestimmen, die zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG berechtigen.
(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 17. Januar 2012 – 1 ABR 62/10

Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

§ 1 Abs. 2 KSchG: Wird in einem Betrieb Kurzarbeit geleistet, kann dennoch ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren, in vollem Umfang ausgeschöpft hat und gleichwohl noch ein Beschäftigungsüberhang besteht. (Leitsatz der Bearbeiterin) BAG, Urteil vom 23. Februar 2012 – 2 AZR 548/10

Überstunden: Abgeltung und Zahlungspflicht – Neue Spielregeln aus Erfurt

Überstunden gehören zum Arbeitsalltag dazu. Regelmäßig ergeben sich keine Probleme, wenn Mitarbeiter Überarbeit erbringen. Wenn sie geleistet wird, stellt sich aber die Folgefrage, ob der Arbeitnehmer hierfür etwas bekommt – und wenn ja, was? Dazu ist im Arbeitsvertrag häufig nichts geregelt oder es gibt Pauschalabgeltungen mit dem vereinbarten Gehalt. Das BAG hat in den letzten Jahren seine Rechtsprechung hierzu fortgeführt und präzisiert.

Sag mir, was Du spielst…

Im Gespräch mit Jens Hilgers

Jens Hilgers gilt als einer der visionärsten Pioniere in der Gaming-Industrie. Der 36-Jährige Entrepreneur verfügt über mehr als 13 Jahre Start-up- und Managementerfahrung. Wir sprachen mit dem CEO des Social-Gaming-Unternehmens Geewa mit Sitz in Tschechien und Gründer der Firma Turtle Entertainment über die Bedeutung von Computerspielen für Unternehmen.

Politur für Ihr Image als Arbeitgeber – Projektplan für strategisches Employer Branding

Die Suche nach den besten Köpfen ist in den letzten Jahren auf der Agenda zum Thema in den Unternehmen geworden, weil sich herumgesprochen hat, dass die demographische Entwicklung zu einer zwangsläufigen Verknappung am Arbeitsmarkt führen wird. Arbeitgeber müssen sich heute herausputzen, um die passenden Mitarbeiter zu finden. Das funktioniert unter dem Schlagwort Employer Branding. Es geht darum, das eigene Unternehmen als Marke zu positionieren, intern wie extern das Image auf Hochglanz zu bringen.

Wie sich KMU als Arbeitgeber positionieren können

Das Thema Employer Branding (=Arbeitgebermarke) ist in den letzten Jahren auf der unternehmensstrategischen Agenda weit nach oben geklettert, weil sich herumgesprochen hat, dass die demographische Entwicklung zu einer zwangsläufigen Verknappung am Arbeitsmarkt führen wird. Die Anforderungen eines wachsenden Dienstleistungssektors in einer Wissensgesellschaft verlangen zudem nach höher qualifizierten Mitarbeitern. Am Arbeitsmarkt tut sich also eine quantitative wie qualitative Schere auf. Für den Mittelstand kann dieser Spagat zu groß werden, wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird.

Gute Lehrer für Privatschulen finden und binden

Im Dezember 2012 veranstalten die norddeutschen Verbände Deutscher Privatschulen ein Seminar zum Thema Employer Branding in Hamburg. Thema ist, wie Privatschulen gute Lehrer finden und binden.

Internationale Mitarbeiterentsendung: Zahl der Expats steigt weiter

Unternehmen entsenden immer mehr Mitarbeiter für einen Arbeitseinsatz ins Ausland. Dieser Trend bleibt trotz schwieriger Wirtschaftsbedingungen bestehen. Das geht aus der Studie “Managing Mobility 2012″ von ECA International hervor.

Die Studie konzentriert sich auf langfristige Auslandsentsendungen mit einer Dauer von einem bis fünf Jahren. Für die Erhebung befragte das Beratungshaus weltweit rund 290 Unternehmen aus allen Branchen und jeder Größe.

HR-Netzwerke: Beim Kollegen am Tisch sitzen

Kontakte beleben bekanntlich das Geschäft. Im übertragenen Sinn gilt das auch für die Personalarbeit. Weil viele HR-Profis innerhalb ihrer Unternehmen einen fachlichen Austausch mit Kollegen vermissen, nutzen sie vermehrt Netzwerke, um die eigene Arbeit zu reflektieren und sich Tipps und Tricks zu holen. Die Netzwerk-Formate sind so vielseitig wie das Publikum selbst.

Die Generation Y – Mitarbeiter der Zukunft Von Anders Parment

Für Arbeitgeber sind sie ein Objekt der Begierde, sie verändern die Spielregeln und stellen Bewährtes in Frage. Die Generation Y (Gen Y) der zwischen 1980 und Mitte der 1990er- Jahre Geborenen hat großen Einfluss auf die Arbeitswelt, und mit ihrem zunehmenden Eintritt in das Berufsleben wird es für Unternehmen immer wichtiger, lebendige und durchdachte Personalmanagementstrategien zu entwickeln, die dieser Generation gerecht werden. Einige Ideen dazu gibt Anders Parment in seinem Buch „Die Generation Y – Mitarbeiter der Zukunft“

Sprachen lernen Kursteilnehmer setzen auf Praxisnähe und Qualität

Sprachkurse sind ein fester Bestandteil der betrieblichen Weiterbildung. 42 Prozent aller Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten ihren Mitarbeitern Fortbildungen an, die darauf abzielen, sprachliche Fähigkeiten auszubauen. Zu diesem Ergebnis kommt der „Weiterbildungsreports 2012”, für den die Zeitschrift personal manager gemeinsam mit den Personalisten-Netzwerken HRM-Austria.at und HRM.de insgesamt 545 HR-Verantwortliche aus der DACH-Region befragte. Beim Sprachenlernen setzen die Kunden vor allem auf Praxisnähe und Qualität der Angebote.

Sozialversicherung über Ländergrenzen hinweg Teil 2

Arbeitnehmer sind immer häufiger in mehreren EU-Staaten erwerbstätig und/oder haben mehrere EU-Arbeitgeber. Welcher EU-Staat in diesen Fällen berechtigt ist, die Sozialversicherungsbeiträge einzuheben, darüber informiert Teil 2 der Serie zum Thema Sozialversicherung über Ländergrenzen hinweg.

Reform des AÜG: Neue Regelungen für die Arbeitskräfteüberlassung

Wie bereits in der vorangegangenen Ausgabe des Magazins personal manager berichtet, wird das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz 1988 „AÜG“ in Kürze reformiert und an die Vorgaben der „Leiharbeitsrichtlinie“ 2008/104/EG angepasst werden. Die voraussichtlich am 1. Jänner 2013 in Kraft tretende Gesetzesnovelle soll die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaft gewährleisten. Derzeit liegt eine Regierungsvorlage vor, die abgesehen von den bereits in der letzten Ausgabe beschriebenen, im Ministerialentwurf vorgesehenen Änderungen noch weitere relevante Neuerungen mit sich bringt.

Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Mehr Prävention bei psychischen Belastungen

Zahlreiche Tageszeitungen berichteten bereits über die bevorstehenden Änderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG). Die Novelle verpflichtet Unternehmen erstmalig, die psychischen Arbeitsbelastungen ihrer Mitarbeiter zu evaluieren. Was dies für die Arbeitgeber bedeutet und welche weiteren Neuerungen der Gesetzentwurf mit sich bringt, beleuchtet der folgende Artikel.

Aus Geschichten lernen Erfahrungswissen sichern mit Storytelling

Ein Projektteam löst sich auf, ein Experte scheidet aus dem Unternehmen aus und steht nicht länger zu Verfügung. In solchen Fällen geht mit den Menschen in der Regel nicht nur fachliches Know-how, sondern auch für Unternehmen wertvolles Erfahrungswissen verloren. Storytelling ist ein erfolgversprechendes Tool, um diesen verborgenen Wissensschatz der Mitarbeiter zu erfassen und nutzbar zu machen.

Dokumente managen – So bringen Sie Ordnung ins Chaos

Unternehmen können Zeit und Geld sparen, wenn sie ihre Dokumente sinnvoll ablegen und archivieren. Ordnung ins Chaos bringen elektronische
Archive, Dokumentenmanagementsysteme (DMS) oder Enterprise- Content-Management-Systeme (ECMS).

Die elektronische Personalakte einführen

Papierpersonalakten bereiten viele Probleme – vor allem in großen Unternehmen mit mehreren Standorten. Die Akten befindet sich gefühlt immer dort, wo Human Resources sie gerade nicht benötigt. Dann werden sie von Niederlassung zu Niederlassung transportiert – mit strengen Transportregeln, um die Geheimhaltung zu garantieren. Einzelne Standorte legen „Schattenakten“ an, Papiere verschwinden und die HR-Abteilung muss hinterhertelefonieren. Mit einer digitalen Personalakte können Arbeitgeber einige dieser Probleme lösen und ihre administrativen Prozesse vereinfachen. Was sie bei der Einführung beachten sollten, beschreibt der folgende Artikel.

Arbeitgebermarketing: Strategie und Ressourcen gehören zum Erfolgsrezept

Unternehmen, die über eine ausgearbeitete Strategie und einen eigenen Bereich für Employer-Branding und Personalmarketing verfügen, werden von Bewerbern und Mitarbeitern besonders häufig als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Diese Unternehmen sind erfolgreicher bei der Rekrutierung von Talenten und der Bindung von Mitarbeitern. Dennoch erfährt das Thema Employer-Branding in vielen Unternehmen noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit. Das ergab eine aktuelle Studie der Managementberatung Kienbaum.

Führender Frauen-Headhunter im Interview mit der “WELT”: “EU-Frauenquote für Aufsichtsräte ist Symbolpolitik”

Straßburg. Wenn am 14. November 2012 die EU-Kommission erneut in Straßburg zusammen kommt, um über die zuletzt vertagte Initiative von Justizkommissarin Reding zur Einführung einer Frauenquote abzustimmen, ist das Ergebnis kaum vorhersehbar.

Macht nichts, meint jedenfalls Deutschlands führender “Frauen-Headhunter” Christian M. Böhnke (36), denn die hier zur Entscheidung stehende Debatte habe ohnehin keinen Einfluss auf den Anteil von Frauen in operativen Führungspositionen.

Aufsichtsratsvergütung neu definiert

Derzeit diskutieren viele Unternehmen, wie sie Aufsichtsräte – entsprechend ihrer Mitverantwortung für den langfristigen Unternehmenserfolg – entlohnen sollen. Meinungsverschiedenheiten entzünden sich insbesondere an der erfolgsabhängigen Vergütung und der Frage, inwiefern die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte trotzdem gewahrt bleibt.

Thema des Monats November 2012: Erfolgreich vergüten

Vergütung ist wie die Hygiene im Krankenhaus: Sie gehört dazu, damit Organisationen erfolgreich operieren können. Personaler sitzen somit bei der Gestaltung und Abrechnung von Lohn und Gehalt an einem wichtigen Hebel für den Unternehmenserfolg. Variable, nachhaltige Vergütung im Einklang mit dem Talentmanagement ist dabei nur eine der vielen möglichen Herausforderungen. Was Personalmanager in der anstehenden Gehaltsrunde beachten sollten, haben wir in unserem Thema des Monats im Fokus:

Junge Berufstätige erwarten mehr Geld

Arbeitnehmer der Generation Y wünschen sich von Arbeitgebern eine attraktive Vergütung. Diese Erwartung ist jedoch ein Quell von Unzufriedenheit und Wechselbereitschaft. Denn junge Berufstätige müssen aktuell beim Gehalt häufig Abstriche machen – so ein Ergebnis der Accenture-Studie „2012 Pulse Check. Generation Y im Berufsalltag“.

Studien-Herbst: Gehälter steigen im kommenden Jahr moderat

Die Gehaltsrunde 2013 steht vor der Tür. Aus diesem Anlass sind viele Studien zum Thema Vergütung erschienen. Wie stark steigen die Gehälter allgemein, in bestimmten Branchen, in unterschiedlichen Hierarchiestufen sowie im Vergleich von Männern und Frauen? Wie variabel und nachhaltig sind die Gehälter? Aktuelle Vergütungsberichte im Überblick.

Zeitarbeitssoftware von HR4YOU bildet Branchenzuschläge ab

Alle bisher abgeschlossenen Branchenzuschläge für Tarifverträge in den Branchen Metall, Chemie, Kautschuk, Kunststoff und Eisenbahn sowie übertarifliche Leistungen werden ab sofort in der Zeitarbeitssoftware HR4YOU-eTemp komplett abgebildet.

Personalexperten: Arbeitszeugnisse häufig geschönt oder sogar selbst verfasst

Neue Studie von personal total
Arbeitszeugnisse, die eine Beurteilung des Mitarbeiters enthalten, fallen oft zu positiv aus und werden häufig von den Mitarbeitern sogar selbst verfasst. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Personalberatung personal total AG, an der sich 266 Personalexperten in Deutschland beteiligt haben. Die Umfrage zeigt dabei eine deutliche Diskrepanz zwischen dem immer noch hohen Stellenwert von qualifizierten Arbeitszeugnissen bei der Bewerberauswahl und ihrem tatsächlichen Informationsgehalt: So sind 87 Prozent der Teilnehmer der Meinung, dass eine Bewerbung ohne qualifiziertes Arbeitszeugnis unvollständig ist und 77 Prozent lehnen Bewerbungen häufig oder zumindest gelegentlich aufgrund der vorgelegten Zeugnisse ab. Gleichzeitig haben mehr als zwei Drittel der Teilnehmer schon selbst eine aus ihrer Sicht eigentlich zu positive Beurteilung ausgestellt, um mögliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitnehmer zu vermeiden. Weit verbreitet ist auch die Praxis, das Arbeitszeugnis durch den Mitarbeiter selbst verfassen zu lassen: Über 80 Prozent der Personalverantwortlichen geben an, dass sie einige (63 Prozent) oder sogar zahlreiche (20 Prozent) Fälle kennen, in denen ein Zeugnis auf diese Weise entstanden ist.

Betriebliche Altersvorsorge Was Arbeitgeber vor dem Jahreswechsel noch beachten sollten

Das österreichische Pensionssystem gelangt aufgrund der demografischen Entwicklungen in absehbarer Zeit an die Grenzen seiner Leis-tungsfähigkeit. Deshalb werden betriebliche Vorsorgemodelle immer beliebter und entwickeln sich zunehmend zu Instrumentarien, um Mitarbeiter enger an das Unternehmen zu binden oder wichtige Arbeitskräfte am Markt für sich zu gewinnen. Hinter vielen Modellen der betrieblichen Altersvorsorge stehen Rentenversicherungen, welche die Beiträge des Arbeitgebers verzinslich ansammeln. Für Ende 2012 sind jedoch Änderungen bei diesen Versicherungen geplant, die zu deutlichen Verteuerungen führen werden.

Kienbaum Compensation Consulting: Online-Applikation mit Vergütungsdaten TÜV-zertifiziert

Um ihren Kunden den Sicherheits- und Qualitätsstandard seines Compensation Portal transparent zu machen, hat Kienbaum die TÜV TRUST IT mit der Prüfung und Zertifizierung nach dem Prüfstandard „TÜV Trusted Application“ beauftragt. „Hierbei konnte bei allen Beteiligten des Audits festgestellt werden, dass ein sehr hohes Verständnis für die Belange und Ziele der Informationssicherheit vorliegt“, sagt Detlev Henze, Geschäftsführer der TÜV TRUST IT.

Studie zeigt: Unternehmen schöpfen Potenzial des flexiblen Arbeitens nicht aus

Konzepte wie Mobile Working, Vertrauensarbeitszeit oder flexible Karrierensind zwar in aller Munde, viele Arbeitgeber nutzen die Möglichkeiten des flexiblen Arbeitens jedoch nur begrenzt, wie die Studie „FlexibleWorking 2012“ des Beratungsunternehmens Deloitte zeigt. Vielen Arbeitgebern fehlt es den Ergebnissen zufolge an der ganzheitlichen Sicht auf das Thema Flexibilisierung.

„Die Generation Y erwartet, dass die Vergütung Niveau hat“

Im Gespräch mit Marco H.W. Reiners

Geld macht nicht glücklich, sagt der Volksmund. Dennoch spielen Lohn und Gehalt für viele Beschäftigte durchaus eine wichtige Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers. Was heute zu einem erfolgreichen Vergütungsmanagement gehört – darüber sprachen wir mit Marco H.W. Reiners, Market Leader Performance, Reward & Talent von Aon Hewitt.

Psychische Belastungen und Burnout – so können Unternehmen vorbeugen

In Zeiten von Gleitzeit, Home-Office und projektbezogenen Arbeitsverträgen können immer mehr Menschen mitbestimmen, wann und wo sie arbeiten möchten – eine Freiheit, die viele schätzen. Doch die Flexibilisierung hat auch ihre Schattenseiten. Denn die Jobsicherheit sinkt und die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verschwimmen zusehends. Damit verbunden steigen die Belastungen für viele Arbeitnehmer an. Für die Unternehmen könnten Themen wie Stress- und Burnout-Prävention in Zukunft wichtiger werden. Denn eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sieht vor, dass Arbeitgeber zukünftig auch die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten messen müssen, um Erkrankungen vorzubeugen.

Future Leadership: Ein Balanceakt für Tangotänzer

Führungsarbeit besteht in Zukunft immer öfter darin, den richtigen Ausgleich zwischen scheinbaren Gegensätzen zu finden. Neue Beziehungsgeflechte jenseits von Hierarchien etablieren sich zunehmend – und sie verändern die Arbeit von Führungskräften grundlegend.

Die Generation Y – Mitarbeiter der Zukunft

Für Arbeitgeber sind sie ein Objekt der Begierde: die Vertreter der Generation Y. Gleichzeitig verändern sie die Spielregeln der Arbeitswelt und stellen Bewährtes in Frage. Deshalb müssen Personalmanager Strategien entwickeln, die dieser Generation gerecht werden. Einige Ideen dazu gibt Anders Parment in seinem aktuellen Buch.

Erfolgsgeschichten vom Land

Andreas Fill führt sein 550-köpfiges Familienunternehmen, den Maschinen- und Anlagenbauer Fill in zweiter Generation. Was er als Manager über Personalarbeit lernte, brachte er eins zu eins in sein Unternehmen ein. Damit erhielt er Auszeichnungen für Weiterbildung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Micro-Training: Formen der Gesprächslenkung

Es gibt drei wesentlichen Formen der Gesprächslenkung

1. Auflockernde und zielorientierte Gesprächseröffnung
Es zeigt sich immer wieder, dass die Eröffnungsphase für den Verlauf eines Mitarbeitergesprächs von grundlegender Bedeutung ist, da hier bereits wichtige Weichen gestellt werden.

2. Aktivierung und Zielorientierung des Mitarbeiters
Im Interesse eines konstruktiven Meinungsaustauschs sollte man sich als Moderator des Gesprächs empfinden und es auf zielgerichtete Weise steuern.

3. Erfolgsorientierter Gesprächsabschluss
Ein Mitarbeitergespräch erfüllt nur dann seinen Zweck, wenn die getroffenen Absprachen auch verwirklicht werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Mitarbeiter die Vereinbarungen akzeptiert hatte.

Die Generation Y – Mitarbeiter der Zukunft (Rezension von Gertrud-Elisabeth Bonifer)

Für Arbeitgeber sind sie ein Objekt der Begierde, sie verändern die Spielregeln und stellen Bewährtes in Frage. Die Generation Y (Gen Y) der zwischen 1980 und Mitte der 1990er Jahre Geborenen hat großen Einfluss auf die Arbeitswelt, und mit ihrem zunehmenden Eintritt in das Berufsleben wird es für Unternehmen immer wichtiger, lebendige und durchdachte Personalmanagementstrategien zu entwickeln, die dieser Generation gerecht werden. Einige Ideen dazu gibt Anders Parment in seinem Buch „Die Generation Y – Mitarbeiter der Zukunft“.

Wenn das Verlangen siegt: Suchterkrankungen im Betrieb erkennen und gegensteuern

Alkohol, Medikamente, Lösungsmittel, Glücksspiele, Online-Games, die Liste gefährlicher Stoffe und Freizeitbeschäftigungen ist lang. Schnell wird aus einem harmlosen Feierabendbier eine Suchterkrankung, die einen geregelten Tagesablauf nahezu unmöglich macht. Das ist Privatsache, denken viele. Doch das vermeintliche Problem des Einzelnen wird schnell zu einem Risiko für den gesamten Betrieb. Wir möchten uns deshalb in diesem Artikel mit den möglichen Folgen von Suchterkrankungen beschäftigen und uns anschauen, warum dieses Thema eine hohe Aufmerksamkeit verdient hat.

Auf dem Weg in das Büro der Zukunft

Die Arbeitsumgebung hat eine signifikante Wirkung auf erfolgskritische Faktoren wie Leistungsbereitschaft, Motivation und Wohlbefinden der Mitarbeiter. Wie sich die Bürogestaltung auf die Office-Performance auswirkt und welche Konsequenzen das für die künftige Struktur von Büroarbeitsplätzen hat, zeigt der folgende Artikel.

Die fünf größten Irrtümer über Konflikte im Arbeitsleben

Konflikte hat es immer gegeben und wird es immer geben. Die wesentliche Frage dabei ist es, wie wir sie für unsere Arbeit nutzen. Herbert Drexler und Elvira Hauska berichten über die fünf größten Irrtümer zu dem Thema und zeigen auf, wie auch Sie davon profitieren können.

Teilzeit für Führungskräfte: Kann das wirklich gut gehen?

Verträgt sich Teilzeit mit Führungspositionen – die Frage ist so alt wie die Teilzeit als Arbeitszeitmodell. In kaum einem anderen Gebiet gehen die Meinungen so weiter auseinander und gibt es dermassen kontroverse Standpunkte wie in diesem.

Führungskräfte äussern immer öfter den Wunsch, ihre Arbeitszeit in bestimmten Lebensphasen zu verkürzen. Führen in Teilzeit liegt im Trend und dennoch ist Teilzeitarbeit in Führungspositionen noch immer wenig verbreitet.

Die eigenen Mitarbeiter als Trainer und Personalentwickler

Learning by Teaching ist eine leider viel zu wenig bekannte und genutzte, aber intensive und überaus nachhaltige Lernmethode mit mehrfachem und nachhaltigem Nutzen für alle Beteiligten. Erfahren Sie, warum dies so ist und worauf man achten sollte.

Stellenmarkt im September: Industrie beurteilt Bewerbungsqualität positiver, offene Stellen weiter rückläufig

Über 203.000 Stellen wurden im September in den wichtigsten deutschen Print- und Online-Medien inseriert. Gegenüber dem September 2011 entspricht dies einem Rückgang um 16 %. Das Minus hat sich demnach in Bezug auf den Augustvergleich (-11 %) deutlich erhöht.

Unternehmen aus der Industrie beurteilten die Menge an Bewerbungen auf offene Stellen im 3. Quartal 2012 ähnlich wie vor einem Jahr (3,72 vs. 3,73; Skala von 1 “sehr zufrieden” bis 6 “unzufrieden”). Die Qualität wird allerdings mit 3,57 besser als 2011 (3,66) wahrgenommen. Davon profitieren die Bewerber: Die Einstellungswahrscheinlichkeit stieg leicht um gut einen Prozentpunkt auf 53,5 %. Dies ergab eine Befragung von AnzeigenDaten unter 975 deutschen Industrieunternehmen im 3. Quartal 2011 und 2012.

Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden sich auf www.anzeigendaten.de

Altenpflege ist weiblich, Karriere auch!

Die Erklärungsmodelle, warum Frauen in Führungspositionen nach
wie vor unterrepräsentiert sind, sind vielschichtig. Entsprechend
vielschichtig müssen auch die Lösungsansätze sein, um dies zu
ändern. Ein vierstufiges Konzept hierzu hat die AWO Altenhilfe GmbH
im Rheinland entwickelt.

Mit Wertschätzung und Respekt punkten

Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen haben es oft schwer, sich im Kampf um Talente zu behaupten. Dass eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik aber auch hier zum Erfolg führen kann, zeigt das Kreiskrankenhaus Mechernich in der Voreifel.

Lebenslanges Lernen, war da was?

Alle reden von quartärer Bildung – doch wie geht‘s wirklich weiter? Keynote-Sprecher auf dem Quartera Kongress ist u.a. HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler

Termindiktatur? Oder alles im Griff?

Die Menschen machen immer die Umstände dafür verantwortlich, was sie sind. Ich glaube nicht an Umstände. Die Menschen, die vorangehen in dieser Welt, sind stets jene, die sich aufmachen und die Umstände suchen, die sie brauchen, und sie schaffen, wenn sie sie nicht finden können.“

George Bernard Shaw (1856-1950), ir. Schriftsteller

Der Führungs-Dreiklang

Erfolgreiche Unternehmensführung ist nicht nur das Ergebnis der richtigen Methodik oder des Know-hows. Denn umfangreiches Wissen über Führungsprozesse und -strukturen liegt in vielen Unternehmen bereits vor. Der entscheidende Erfolgsfaktor aus Sicht der patenstatt GmbH ist nicht das Wissen, sondern das Handeln. Gerade bei der Umsetzung des vorhandenen Wissens tun sich viele Unternehmen schwer. An diesem Punkt setzt die Leistung der Düsseldorfer Managementberater an. Für die geschäftsführenden Gesellschafter der patenstatt, Dr. Dirk Bendig und Dr. Ralf Pollmann, ist Leadership der Dreiklang aus Visions- und Strategiearbeit, Optimierung von Führungsstrukturen sowie der Weiterentwicklung der Führungsmannschaft. Dabei hängt der Erfolg von einer konsequenten, d.h. ziel- und ergebnisorientierten Umsetzung auf den nachgelagerten Führungsebenen ab.

„Unternehmen müssen lernen, die kollektive Intelligenz ihrer Organisation zu nutzen “

Im Gespräch mit …
Dagmar Woyde-Koehler

Seit die EnBW Akademie im Jahr 2000 ihren Betrieb aufnahm, ist Mitbegründerin Dagmar Woyde-Koehler Geschäftsführerin. Bereits 1997 begann sie ihre Tätigkeit für den Energie-Konzern: Zunächst verantwortete sie zwei Jahre das Personalressort, bevor sie 1999 den Bereich „Einkauf und Logistik“ übernahm. Die ehemalige Leiterin des Referats „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ im Staatsministerium Baden-Württemberg engagiert sich unter anderem im Beirat des Leonardo – European Learning Award für verantwortungsvolle betriebliche Weiterbildung. Wir sprachen mit ihr über die Zukunft des Lernens.

Jahreswechsel: Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2013

Im Bereich der Sozialversicherung treten häufig zum Jahresbeginn neue gesetzliche Vorschriften in Kraft. 2013 wird das nicht anders sein. Diesmal
sind es allerdings mehrere Gesetze, die die Sozialversicherung betreffen und die Sie als Arbeitgeber beachten müssen.

Neues aus der LohnPraxis – Oktober 2012

Welche Anforderungen elektronische Lohnsteuerbescheinigungen 2013 erfüllen müssen, skizziert das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben. Erfahren Sie außerdem, wie Arbeitgeber die einsatzfreie Zeit von Leiharbeitnehmern unter Umständen mit Guthabenstunden auf deren Arbeitszeitkonten verrechnen können.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Oktober 2012

Besteht nach dem AGG auch dann ein Entschädigungsanspruch eines abgelehnten Bewerbers, wenn eine Stelle gar nicht besetzt wurde? Dürfen Arbeitgeber festlegen, in welchem Raum der Betriebsrat Betriebsversammlungen abhalten darf? Ist ein Arbeitsvertrag zulässig, wonach für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 18 Monaten gilt?

Arbeitsrechtsfrage Oktober 2012: Mitarbeiter mit nationalsozialistischer Haltung kündigen?

Frage anonym gestellt: „Ein 22-jähriger Mitarbeiter von uns sympathisiert offensichtlich mit nationalsozialistischen Ansichten. Er ist Kollegen gegenüber schon des Öfteren mit entsprechenden Aussagen aufgefallen. Da seine Haltung nicht zu dem Wertegerüst unserer Firma passt, möchten wir ihn dazu bewegen, das Unternehmen zu verlassen. Welche rechtliche Handhabe gibt es dabei?“

Volle Betriebsrente trotz Altersteilzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat im Frühjahr 2012 entschieden, dass für die Berechnung einer Betriebsrente nach Beendigung der Altersteilzeit die Vorschriften für einen Vollzeitbeschäftigten anwendbar sein können, nicht die für einen Teilzeitbeschäftigen.

Personaler mit Erfahrung mit Recruiting-Software gesucht

ich arbeite als Researcher für die US-amerikanische Media-Beratungsfirma AIM Group, die Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen zum Thema Online-Medien und Recruitment berät.

Zurzeit arbeiten wir an unserem neuen jährlichen Bericht “Global Online Recruitment“, der im Dezember veröffentlicht wird.
Wir suchen für die zugrundeliegende Studie Experten und Personaler, die mit dem Einsatz von ATS-Software (Bewerbermanagement-Software) erste Erfahrungen gesammelt haben. In einem 35-minütigen Telefon-Interview wollen wir herausfinden, welche Bedürfnisse und Entscheidungskriterien für die Auswahl der Software im Recruitment-Prozess entscheidend sind.

Als kleines Dankeschön erhalten alle Teilnehmer die Studie kostenlos.

Cristina Costa

Entgeltfortzahlungsgesetz und Aufwendungsausgleichsgesetz

Das Recht der Entgeltfortzahlung im Feiertags-/Krankheitsfall stellt die tägliche Praxis des Arbeitslebens vor zahlreiche Rechtsfragen. Der „Schmitt“ hat sich bei der Beantwortung dieser Fragen als anerkanntes und zuverlässiges Hilfsmittel bewährt, wie sieben Auflagen und zahlreiche Zitierungen in Rechtsprechung und Literatur belegen.

Kommentar zum Bundesurlaubsgesetz

Nach den EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen Schultz-Hoff (Urt. v. 20.1.2009 – C-350/06), KHS (Urt. v. 22.11.2011 – C-214/10, AuA 3/12, S. 178) und Dominguez (Urt. v. 24.1.2012 – C-282/10, NZA 2012, S. 139) ist das Urlaubsrecht in Bewegung geraten und es zeichnen sich erste Konturen einer unionseinheitlichen Lösung ab. Die zur Unverfallbarkeit des Mindesturlaubsanspruchs ergangenen BAG-Urteile (zuletzt v. 19.6.2012 – 9 AZR 652/10) werfen zahlreiche weitere Fragen auf, die dieses in der täglichen Praxis so wichtige Rechtsgebiet erneut komplizieren. Das einschlägige Schrifttum ist für den Praktiker kaum mehr zu überblicken.

Kündigung wegen Verletzung der IT-Vorgaben und Geheimhaltung

§§ 241 Abs. 2, 126 Abs. 1 BGB; §§ 3 Abs. 1, 5 Satz 1 BDSG
1. Arbeitnehmer, die unerlaubt unternehmensbezogene Daten auf einer privaten Festplatte speichern, ohne sie hinreichend gegen unbefugten Zugriff zu sichern, verletzen damit ihre Pflicht aus § 241 Abs. 2 BGB, auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Sie können außerdem gegen § 5 Satz 1 BDSG verstoßen, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.
2. Ist die Pflichtverletzung erheblich, kann sie einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB eröffnen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist auch bei einem Verstoß gegen betriebliche Regelungen zur Informationssicherheit und Geheimhaltung im Einzelfall zu prüfen.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 24. März 2011 – 2 AZR 282/10

Grenzen bei der Abwerbung von Mitarbeitern: Headhunting von Fachkräften

Der bestehende Personalbedarf eines Unternehmens, insbesondere von Fachkräften, wie Ingenieuren oder IT-Spezialisten, lässt sich in Zeiten des Fachkräftemangels nicht durch gewöhnliche Methoden – etwa Stellenanzeigen – ausreichend decken. Viele Arbeitgeber greifen daher auf Headhunter zurück. Doch was ist erlaubt und was nicht? Und wie schütze ich meine eigenen Mitarbeiter vor Abwerbungsversuchen?

Literaturtipp: Datenschutz von A – Z

Die aktuellen Diskussionen um das vom Bundestag während des EM-Spiels Deutschland gegen Italien in 57 Sekunden verabschiedete Meldegesetz zeigen einmal mehr: Datenschutz geht jeden an!

Kündigungsschutz – Wartezeit

§ 1 Abs. 1 KSchG

1. Für den Lauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ist es i. d. R. unschädlich, wenn innerhalb des Sechsmonatszeitraums zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse liegen, die ohne zeitliche Unterbrechung unmittelbar aufeinanderfolgen.
2. Selbst eine rechtliche Unterbrechung kann unbeachtlich sein, wenn sie verhältnismäßig kurz ist und zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.

3. Für die Anrechnung von Beschäftigungszeiten aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ist es nach dem Sinn und Zweck der Wartezeitregelung des § 1 Abs. 1 KSchG grundsätzlich unerheblich, ob dieses deutschem oder einem ausländischen Arbeitsvertragsstatut unterlag.
(Leitsätze der Bearbeiter)
BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 – 2 AZR 12/10

Urlaub nach Genesung rechtzeitig geltend machen

Urlaub kann trotz langer Krankheit verfallen, wenn der Arbeitnehmer ihn nach seiner Rückkehr nicht rechtzeitig nimmt. (Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 9. August 2011 – 9 AZR 425/10

Gefahrenquelle Mitarbeiter: Social Media im Arbeitsverhältnis

Social Media, Web 2.0, soziale Medien: Wie auch immer man das Phänomen der neuen Formen der Internetnutzung nennen möchte – der Trend hält an. Neben der reinen Privatnutzung entdeckt auch eine wachsende Zahl von Unternehmen die Möglichkeiten sozialer Netzwerke. Längst hat man erkannt, dass Social-Media-Dienste einen kostengünstigen Kanal für Marketing-, Vertriebs- oder Recruitingaktivitäten bieten können. Allerdings werden die Vor- und Nachteile dieser noch relativ jungen Kommunikations- und Netzwerkfunktion des Web 2.0 zunehmend differenzierter betrachtet. Zu Recht.

Jetzt teilnehmen: Studie “Stellenmarkt-Report 2013”

Das Magazin personal manager – Zeitschrift für Human Resources spürt in der Studie „Stellenmarkt-Report 2013“ den wichtigsten Trends der Personalbeschaffung in Österreich, Deutschland und der Schweiz nach – gemeinsam mit den Netzwerkportalen HRM.ch, HRM.de und HRM-Austria.at.

Jetzt teilnehmen: Studie „Stellenmarkt-Report 2013“

Das Magazin personal manager – Zeitschrift für Human Resources spürt in der Studie „Stellenmarkt-Report 2013“ den wichtigsten Trends der Personalbeschaffung in Österreich, Deutschland und der Schweiz nach – gemeinsam mit den Netzwerkportalen HRM.de, HRM-Austria.at und HRM.ch.

Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern in Deutschland: Welche Vorschriften gelten

Die Internationalisierung des „war for talents“ hat längst begonnen. Doch welche Vorschriften gelten bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern in Deutschland?

Viele Experten und Markteilnehmer sehen in der Rekrutierung von ausländischen Fachkräften eine Lösung für den immer dringlicheren Mangel an Nachwuchskräften. Auch die Regierung reagiert endlich auf das Problem und erleichtert unter anderem dank der neuen EU-Blue-Card Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen für ausländische Spezialisten. Personalverantwortliche sind nun in der Pflicht, neben einem Expatriate- auch ein Impatriate-Management aufzubauen. Vor welchen herausforderungen sie stehen, zeigt dieser Beitrag.

Selbstbestimmtes Lernen auf dem Vormarsch

Wie betriebliches Lernen so aufgebaut werden kann, dass Arbeiten und Lernen optimal ineinander greifen, diskutierten Experten aus Wissenschaft und Unternehmenspraxis vom 25. bis 27. September 2012 auf dem Fachkongress Professional Learning Europe (PLE) in Köln. 285 Kongressbesucher tauschten sich parallel zur Fachmesse Zukunft Personal über spielbasiertes Lernen, soziale Netzwerke, mobile Lernszenarien und Lernen am Arbeitsplatz aus.

Moodle goes Mobile

Mobile Learning als Ergänzung für bereits vorhandene E-Learning-Programme muss nicht aufwendig sein, wenn die Einbindung in eine vorhandene Lernplattform funktioniert.

Sugata Mitra: Selbstorganisiertes Lernen fördern

Unternehmen suchen heute dringend nach kreativen und innovativen Mitarbeitern. Was E-Learning dazu beitragen kann, diese zu bilden und wie sich unser Bildungssystem deshalb verändern muss, erklärte Professor Sugata Mitra auf dem Fachkongress Professional Learning Europe in Köln.

Interaktive Workshops begeistern

In diesem Jahr wurde die Professional Learning Europe in Köln nicht nur internationaler, sondern auch interaktiver. Das Konzept ist aufgegangen – und wird auf der Austrian eLearning Conference in Wien verfeinert, verrät Doktor Erwin Bratengeyer, Vorsitzender des Programmbeirats.

Google und Khan Academy suchen EDU-Guru

Wer bei Youtube den Begriff „Education Channel“ eingibt, findet aktuell über 560.000 Ergebnisse. Um weitere Inhalte zu generieren, hat der Mutterkonzern Google ambitionierte Fans zu dem Wettbewerb „Youtube next EDU-Guru“ aufgerufen.

Vom Trainer zum Talent-Farmer

Zu einer neuen, offeneren Welt gibt es angesichts der Komplexität unserer Wirtschafts- und politischen Systeme keine Alternative. Welche Herausforderungen und Chancen sich daraus ergeben, stellt das Zukunftsinstitut Kelkheim in einer neuen Studie vor.

Twitter, YouTube, Google Docs

Das sind die ersten drei der Top 100 Tools zum Lernen, wenn es nach 585 Experten weltweit geht, die sich an der jährlichen Umfrage der englischen E-Learning-Expertin Jane Hart beteiligt haben.

Neuer MMB-Trendmonitor zu Game-Based-Learning

Game-Based-Learning war eines der TOP-Themen auf der diesjährigen Professional Learning Europe in Köln. Mit seinem neuen Trendmonitor II/2012 untermauert das MMB-Institut, Essen, den Trend und liefert eine Übersicht von Serious Games in der beruflichen Bildung.

Qualitätsnorm bietet Kunden Sicherheit

Speexx, eine Marke des Münchner Anbieters von Blended-Learning-Sprachentrainings digital publishing AG, hat die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001:2008 erhalten und damit nachgewiesen, internationale Qualitätsstandards zu erfüllen.

Brandon Hall-Award für Compliance Training

Einen silbernen Award in der Kategorie „Best in Compliance Training“ gewannen die IMC AG, Saarbrücken, und die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG für ein gemeinsam umgesetztes Compliance-Ausbildungsprojekt im Umfeld der Geldwäsche-Prävention.

Hürden für Bewerber minimieren

Fachkräfte und High Potentials haben heutzutage den Ruf, sich den besten und attraktivsten Arbeitgeber aussuchen zu können. Im Prozess der Stellenausschreibung und -besetzung stehen die Verantwortlichen daher vor der Herausforderung, den Bewerbungsprozess möglichst übersichtlich und unkompliziert zu gestalten.

ANGEWANDTES CHANGE MANAGEMENT IM RAHMEN DER TOTAL – QUALITY – MANAGEMENT EINFÜHRUNG IN EINEM ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN AM BEISPIEL DER BWFURHPARKSERVICE GMBH

Veränderungen begleiten uns jeden Tag. Change Management ist in Unternehmen immer wichtiger geworden. Eine besondere Herausforderung ist dies für öffentlich – private Unternehmen, wie die BwFuhrparkService GmbH. Hier finden Sie die Zusammenfassung der Arbeit. Wenn Sie Interesse an der gesamten Arbeit haben, wenden Sie sich bitte gerne an mich!

Studie zu aktuellen Führungsherausforderungen und Antworten der Personalentwicklung

Ohne gute Führungskräfte kann kein Unternehmen auf Dauer erfolgreich sein. Doch was müssen diese aktuell können, welche Qualitäten müssen sie mitbringen, welche sozialen und fachlichen Kompetenzen inne haben, um ihrer Funktion gerecht zu werden? Um diesen drängenden Fragen auf den Grund zu gehen, hat die Beratungsgesellschaft Strametz Deutschland eine Studie durchgeführt, zu der sie im Mai 2012 Führungskräfte und Personalentwickler zu den aktuell wichtigsten Führungsherausforderungen befragte.
Im Ergebnis ergab sich ein sehr interessantes Ranking demzufolge sowohl hartes Management als auch empathische Führung fundamental sind. Insgesamt scheinen die Anforderungen enorm gestiegen. Doch auch wenn sich viele der Unternehmen dessen bewusst sind: Eine systematische, kontinuierliche und praxisnahe Führungskräfteentwicklung ist besonders in mittelständisch geprägten Unternehmen eher die Ausnahme als die Regel.
Strametz Deutschland zeigt auf Basis der Ergebnisse einen handlungsorientierten Lern- und Entwicklungsansatz auf, der mehrere Lerndimensionen enthält und harten Kriterien standhalten muss, damit Talentförderung und Führungskräfteentwicklung wirklich ganzheitlich, effektiv und nachhaltig wirkt.

Thema des Monats Oktober 2012: Mitarbeiter führen

Führungskräfte sind vor allem dann gefragt, wenn Unternehmen das gewohnte Terrain verlassen und sich neue Wege bahnen müssen. Wie Vorgesetzte auch in schwierigem Fahrwasser Kurs halten können und welche Voraussetzungen sie dafür mitbringen sollten, beschreiben wir in unserem aktuellen Thema des Monats:

Nachbericht Zukunft Personal 2012 Lust auf Leistung, Kommunikation und Familie – Unternehmen für neue Arbeitswelt umbauen

14.139 Personalverantwortliche kamen vom 25. bis 27. September nach Köln zur Zukunft Personal und bescherten Europas größter Messe für Personalmanagement damit einen neuen Rekord. 654 Aussteller, ebenfalls so viele wie noch nie, präsentierten in den drei Messehallen ihre aktuellen Produkte und Dienstleistungen für Recruiting, betriebliche Weiterbildung oder Personaladministration. Referenten machten deutlich: Die gute Konjunktur im Human Resource Management korrespondiert mit komplexen Herausforderungen in der Personalarbeit – wie etwa neuen Kommunikationsformen oder Arbeitsphilosophien der jüngeren Generationen.

Micro-Training: Überzeugende Zielvereinbarungen

Damit sich Mitarbeiter für das Erreichen eines Ziels engagieren, müssen sie es akzeptieren beziehungsweise sich mit ihm identifizieren können. Aus diesem Grund sind klare Zielvereinbarungen erforderlich, wenn von Mitarbeitern erwartet wird, dass sie mit derselben Zielrichtung, in der gewünschten Vorgehensweise und im Einklang miteinander arbeiten sowie sich mit ihrer Arbeit identifizieren.

Führen in schwierigen Situationen: Ursachen und Lösungsstrategien

Routinemäßige und sinnentleerte Abläufe, geringe Motivation, gefühlte Einflusslosigkeit auf Entscheidungen oder fehlende emotionale Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen sind das Ergebnis einer nicht gelungenen Führer-Geführten-Beziehung. Dieser Beitrag untersucht die Ursachen solcher Führungssituationen und zeigt Strategien zu ihrer Bewältigung auf.

„Personaler müssen visionärer denken“

Im Gespräch mit Prof. Dr. Gunther Olesch:

Prof. Dr. Gunther Olesch, den das Personalmagazin 2009 und 2011 zu den zehn führenden Personalmanagern Deutschlands ernannt hat, verantwortet als Geschäftsführer von Phoenix Contact die Themen Personal, Informatik und Recht. Das Unternehmen, das mit mehr als 12.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Umsatz weltweit Marktführer der elektrotechnischen und elektronischen Verbindungstechnik ist, erhielt bereits diverse Preise für exzellente Personalarbeit und Führungskultur – etwa den Preis „Bester Arbeitgeber für Ingenieure 2012“ (CRF) und „Bester Arbeitgeber des Jahres 2011“ (Tob Job). Im Interview spricht er über visionäres Denken in der Personalarbeit.

Klug umgebaut statt niedergemäht: Mercedes-Benz Bremen gewinnt Personalwirtschaftspreis

Mit einem Konzept für strategisches Ressourcenmanagement holte sich das Mercedes-Benz Werk Bremen die Trophäe des 20. Deutschen Personalwirtschaftspreises. Platz zwei belegte die Nassauische Sparkasse (Naspa) Wiesbaden als lernendes Unternehmen vor der Firma Otto Bock Healthcare mit ihrem Konzept für mehr Einfluss der Personalarbeit auf die Unternehmensstrategie. Zum Jubiläum erhielten Rückblick und Ausblick auf die Entwicklung der Personalarbeit ebenso Raum wie die Verleihung des Sonderpreises Employability.

Wolfgang Jäger / Thorsten Petry (Hrsg.): Enterprise 2.0

Enterprise 2.0 steht für einen tiefgreifenden Wandel der Unternehmenskultur, bedingt durch Web 2.0 und Social Media. Wie dieser Wandel gelingen kann, zeigt das vorliegende Buch mit verschiedenen Konzepten, Beispielen und Werkstattberichten aus der aktuellen Anwendungspraxis. Zwei Personalfachleute haben das Buch für Sie rezensiert.

Wolfgang Jäger / Thorsten Petry (Hrsg.): Enterprise 2.0 – Rezension von Rolf Franken

Enterprise 2.0 hat – als Modebegriff – seinen ersten Hype schon hinter sich (siehe Google-Trends) und befindet sich auf dem Weg in die Alltagswirklichkeit. Viele Unternehmen haben die Vorteile der neuen Web-2.0-Tools erkannt und nutzen sie, um ihre Effizienz und Effektivität zu steigern. Genau dies spiegelt das von Jäger und Petry herausgegebene Buch wider.

Neuroleadership – Wie unser Menschenbild die Mitarbeiterführung verändert

Jede Führungskraft hat ein bestimmtes Menschenbild, das ihre Arbeit und den Umgang mit den Mitarbeitern prägt. Diese Menschenbilder sind auch einem historischen Wandel unterworfen. Denn im Lauf der Jahrzehnte haben sich unsere Vorstellungen vom Menschen als Mitarbeiter grundlegend gewandelt. Welche Konsequenzen dieser Wandel für die Mitarbeiterführung hat, untersucht der folgende Artikel.

TopSharing – Wenn Führungskräfte ihren Job teilen

TopSharing ist ein partnerschaftliches Führungsprinzip, bei dem Vorgesetzte gemeinsam Verantwortung tragen und wichtige Entscheidungen treffen. Der Begriff existiert seit 1998 und geht auf die Schweizer Organisationsberaterin Julia K. Kuark und den Kommunikationsberater Hans Ulrich Locher zurück. Viele Unternehmen sind diesem Arbeitsmodell gegenüber skeptisch, obwohl sie davon profitieren können.

“Frauen als Wettbewerbsfaktor annehmen”

Frauen-Headhunter: Weibliche Führungskräfte weiter gefragt

Hamburg. Während die Diskussion um eine gesetzlich vorgeschriebene Quote für Frauen in Führungspositionen anhält, besetzten die Unternehmen in Deutschland offene Führungspositionen zunehmend häufiger mit Managerinnen. Dies unterstreicht eine Studie der auf Frauen spezialisierten Personalberatung HUNTING/HER HR-Partners, für die annähernd 150 Personalmanager unterschiedlicher Branchen und Unternehmensgrößen befragt wurden.

Towers Watson: Global Workforce Study 2012

Die Global Workforce Study 2012 und die Talent Management und Reward Study 2012 untersucht weltweit, was Unternehmen über die Erwartungen und Einstellungen von Mitarbeitern wissen müssen, um Mitarbeitergewinnung und -bindung optimal zu gestalten, das nachhaltige Engagement der Mitarbeiter zu steigern und zeigt Mitarbeitererwartungen an das Top-Management.

Telefon-Konferenzen: Wenn Teamwork und Effektivität für die Effizienz geopfert werden

Wer von uns kennt sie nicht, die lästigen Telefonkonferenzen mit Dauerrednern, unzähligen Teilnehmern, Themen vom Hundertsten ins Tausendste. Oft sind sie wichtig aber auch gleichzeitig langweilig. Aber sind die Ergebnisse qualitativ auf hohem Niveau? Schadet die Telefonkonferenz nicht sogar dem Team? Oder sind vielleicht sogar die Kosten am Ende höher als der Nutzen?

Wenn Mitarbeiter die Autorität Ihres Chefs in Frage stellen

Es fängt an mit kleinen Sticheleien ihres Mitarbeiters: „Ja, Chef, meinen Sie, Ihre Entscheidung ist richtig gewesen?“ – garniert mit einem ganz freundlichen Lächeln.

Wenn Mitarbeiter systematisch die Autorität ihres Vorgesetzen untergraben, verfolgen sie dabei ganz bestimmte Ziele. In diesem Artikel geht es um die Frage, wie mit Hilfe konkreter Konfliktanalyse- und Führungstechniken die Autorität und die Ruhe im Team wieder hergestellt werden kann.

IT-Fachkräftemangel im Mittelstand

Fachkräftemangel und demografischer Wandel gehen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt seit langem durch die Presse. Besonders hart betroffen sind bei der Mitarbeitersuche Branchen wie der IT-Sektor.

Vor allem kleine und mittelständische IT-Unternehmen, die gegen Branchenriesen mit bekanntem Namen und Renommee konkurrieren, leiden unter dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern auf dem Arbeitsmarkt. Wie aus Sicht eines solchen Unternehmens diesem Problem begegnet werden kann, zeigt die EBCONT Group aus Österreich.

Psychotestfinden.info – Psychologische Tests finden – vergleichen – anfragen

Sie wollten sich schon immer einen Überblick über psychologische Tests (Psycho Tests) verschaffen, mussten sich aber eingestehen, dass Ihnen dazu schlichtweg die Zeit, die Energie oder das Fachwissen fehlte? Freuen Sie sich, denn mit Psychotestfinden.info steht Ihnen jetzt ein cleveres Verzeichnis zur Verfügung, das laufend ergänzt wird und mit nützlichen Informationen rund um die psychologische Diagnostik aufwartet.

Haufe-Lexware bringt die webbasierte Software Haufe Zeugnis Manager Professional auf den Markt

Das Arbeitszeugnis ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gleichermaßen wichtiges Dokument, das immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist. HR-Abteilung und Führungskräfte empfinden diese Angelegenheit meist als lästig und heikel; sie raubt Zeit und wird daher gerne aufgeschoben. Die Formulierung und Erstellung von rechtssicheren
Zeugnissen wird jetzt deutlich leichter: Haufe bringt den webbasierten Haufe Zeugnis Manager Professional auf den Markt.

Digitales Personalmanagement – e-Akte mit SAP-Anbindung

Direktes Aufrufen einer kompletten e-Akte aus SAP – das ist Neuland im Personalmanagement. Mit dieser Entwicklung präsentiert sich die PLAN:D AG auf der Zukunft Personal in Köln. Markiert die digitale Personalakte von PLAN:D AG bereits die neuste Generation des Personalmanagements, sichert diese neue Schnittstelle nun zusätzlich den Zugriff auf definierte Personalstammdaten aus SAP.

Weiterbildung mobil: Englischtraining für unterwegs

Der Schritt in die Welt des mobilen Lernens ist gemacht: Mit seiner neuen Trainings-App für iPhone, iPad und iPod touch hat sich goFLUENT, Anbieter von Business English-Schulungen auf Distanz, auch auf dem Mobile Learning-Markt etabliert und seine Serviceleistungen konsequent weiterentwickelt. Alle Kunden können die mobile Version des goFLUENT eLearning Portals kostenlos im App Store herunterladen und Lernvideos, Vokabellisten sowie Grammatikschulungen jederzeit nutzen – unabhängig von Zeit und Ort.

HRM.de/TV: Von kompakten HR-Botschaften lernen

Auf der Zukunft Personal erklären führende HR-Köpfe im Studio von HRM.de/TV (Halle 1.1, Stand D.10) in 120 Sekunden ihr zentrales Anliegen. Mit dieser Videobotschaft erhalten später die Nutzer von HRM.de kleine Lerneinheiten, die ihnen in komprimierter Form wichtige HR-Erfahrungen an die Hand geben.

Thema des Monats September 2012: Messe Zukunft Personal

Sie ist die größte Personalfachmesse in Europa und hat für Spezialisten und Generalisten im Personalmanagement etwas zu bieten: die Zukunft Personal in Köln. Bevor die Messe am 25. September für drei Tage ihre Tore öffnet, haben wir Interviews mit Referenten geführt und Hintergrundartikel zu einigen Schwerpunktthemen für unser Thema des Monats:

Dem Fachkräftemangel ein Schnippchen schlagen: Methoden-Mix im Recruiting

Es gibt kein Pardon: Das Thema Rekrutierung ist zum Pflichtfach für Personaler geworden. Um dem Fachkräftemangel ein Schnippchen zu schlagen, strecken Unternehmen verstärkt ihre „Fühler“ aus, sind im Netz ebenso präsent wie in klassischen Printmedien oder auf Veranstaltungen: Es gilt, seine Trümpfe als Arbeitgeber gekonnt auszuspielen und neue technische Möglichkeiten in die Strategie zur Personalfindung einzubinden. Europas größte Messe für Personalmanagement, die Zukunft Personal, verschafft Unternehmensvertretern vom 25. bis 27. September in Köln das nötige Know-how für die Herausforderungen im Bewerbermarkt von heute und morgen.

Willkommen im Netzwerk-Zeitalter – wie Beschäftigte nötige Kompetenzen aufbauen

Der Austausch mit anderen ist Schlüssel zum beruflichen Erfolg. Doch nicht jeder ist ein Naturtalent im Netzwerken: Die meisten Menschen müssen erst lernen, sich systematisch und methodisch miteinander zu verbinden – und zwar möglichst umgehend, denn laut Geneviève Morand leben wir bereits im Zeitalter der Vernetzung. Die Gründerin des größten Westschweizer Berufsnetzwerkes führt am Donnerstag, 27. September, auf der Zukunft Personal in die Kunst des Netzwerkens ein. Besucher können unmittelbar daran anknüpfen: Die Messe für Personalmanagement bietet zahlreiche Gelegenheiten zur praktischen Umsetzung.

Im Flow: Das Glück in der Arbeitswelt

Soeben ist sein „Handbuch zum Glück“ erschienen, demnächst erhalten die Besucher der Zukunft Personal eine persönliche Anleitung zum Glücklichsein von Dr. Florian Langenscheidt: Der Autor und Verleger erklärt am Donnerstag, 27. September, auf Europas Leitmesse für Personalmanagement in Köln, was es mit dem Glück auf sich hat – und was Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür tun können.

„Flexibilität darf nicht auf Kosten der Verlässlichkeit gehen“

Im Gespräch mit Prof. Dr. Horst W. Opaschowski: Ist Arbeiten bis zum Umfallen künftig der Normalfall? Wenn in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft keine neue Weichenstellung erfolgt ja, warnt Professor Dr. Horst W. Opaschowski. Allerdings wirbt der Zukunftswissenschaftler und Berater auch für die nötige „Portion Hoffnung“: Am Dienstag, 25. September 2012, gibt er auf der Fachmesse Zukunft Personal einen Ausblick auf „Deutschland 2030. Wie wir in Zukunft arbeiten und leben“. Das Ziel: Mit seiner Vision möchte der Zukunftsforscher dem interessierten Fachpublikum die Augen dafür öffnen, inwiefern ein Gegensteuern nötig und möglich ist. Wohin die Reise geht, veranschaulicht das folgende Vorgespräch mit dem Keynote-Speaker.

Zum Glück gezwungen: So motivieren Sie Mitarbeiter voranzukommen

Manchmal hat man Mitarbeiter, die wirklich großes Potenzial zeigen. Sie wären hervorragend für größere Aufgaben geeignet. Aber sie wollen einfach nicht. Offenbar sind sie zufrieden mit dem, was sie haben, wollen ihren pünktlichen Feierabend. Bloß keine Veränderung, bloß keinen Stress. Sie haben die Sorge, es fehle ihnen an persönlicher Motivation und Einsatzwille. Was nun? Lieber die schlechteren Mitarbeiter (be)fördern? Oder den unmotivierten Potenzialträger zu seinem Glück zwingen? Wie bekommen Sie einen unmotivierten Mitarbeiter in Gang?

Fachkräftemangel in der Sozialwirtschaft: Eine empirische Studie 2012

Der Fachkräftemangel im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ist eines der großen Themen der kommenden Jahre. Einerseits nimmt die Zahl der unterstützungsbedürftigen Menschen zu, andererseits sinkt die Zahl der arbeitsfähigen Menschen. Auch die Zahl derjenigen, die in der Familie unterstützen können, wird abnehmen. Zum Fachkräftemangel gibt es diverse politische Vorhaben (z.B. Blue-Card-Gesetz), die Bundesregierung hält Gipfel mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften ab und in der Sozialwirtschaft gibt es viele Initiativen auf regionaler Ebene, z.B. von den Wohlfahrtsverbänden.

Lernen in (H)Äppchen

Das Lernen unterwegs und mithilfe mobiler Geräte ist im Kommen: Das mobile Lernen, mobile Anwendungen und Learning Apps liegen gemeinsam auf Platz eins der wichtigsten Zukunftstrends im digital unterstützten Lernen. Das ergab unlängst eine Umfrage des MMB Instituts für Medien- und Kompetenzforschung. Erfahrungsberichte aus Unternehmen und die verschiedenen Möglichkeiten, mobiles Lernen einzusetzen, stehen im Mittelpunkt der Professional Learning Europe (PLE), dem Fachkongress, der vom 25. bis 27. September 2012 parallel zur Fachmesse Zukunft Personal in Köln stattfindet.

Mobile Learning Schwerpunkt der AeLC in Wien

Auf der Austrian eLearning Conference (AeLC) in Wien können sich Personal- und Weiterbildungsverantwortliche am 7. und 8. November 2012 mit Berufskollegen und Berufskolleginnen aus anderen Unternehmen und Branchen austauschen, wie diese ihren Mitarbeitenden sinnvolle Inhalte für das Lernen unterwegs bereitstellen.

Gates-Foundation unterstützt kostenlose Online-Kurse

Die Stiftung von Bill und Melinda Gates hat amerikanische Colleges und Universitäten aufgefordert, sich um Spenden für offene Online-Kurse zu bewerben. Die Bedingung: Es muss sich um Einsteiger-Kurse zu einem Themengebiet handeln.

Neues Learning Management System mit sozialen Zusatzfunktionen

Zusatzfunktionen für das Networking, Collaboration und den Wissensaustausch hat Kenexa in seinem ersten Social Learning Management System ergänzt. Zum ersten Mal hat das Unternehmen damit auch ein Angebot speziell für größere Unternehmen über 10.000 Mitarbeiter.

Kontext und Werkzeuge digitaler Zusammenarbeit in Teams

In einer qualitativen Interview-Studie hat die Forschungsgruppe Kooperationssysteme an der Universität der Bundeswehr München ermittelt, in welchem Kontext und mit welchen Werkzeugen digitale Teams in jungen innovativen Unternehmen zusammenarbeiten.

Studien zeigen Bedarf für Talentmanagement

Personalentwickler, die den eigenen Weiterbildungsprogrammen misstrauen, Mitarbeiter, die sicher sind, dass ihre Vorgesetzten ihre Leistung nicht richtig einschätzen. Verschiedene Studien zeigen ein wachsendes Misstrauen in Unternehmen.

iPad zum Studium

Präsenz- und Fernstudium verbindet der Bachelor-Studiengang im Fach Medien- und Kommunikationsmanagement an der SRH Hochschule für Wirtschaft und Medien Calw. Dazu gibt’s für die Studenten ein iPad.

IBM übernimmt Kenexa

Es ist noch gar nicht lange her, da wurde aus Outstart Kenexa. Jetzt übernimmt IBM. Die Konzentration im Markt für Talent-Management-Software und E-Learning schreitet damit weiter voran.

Neuer Anbieter für mobiles Lernen

Lebenslanges Lernen einfach und mobil zu gestalten ist das Ziel des Berliner Startup Blinki.st. Es ist das erste Unternehmen, das die Deutsche Telekom in ihren neuen Inkubator Hub:raum aufgenommen hat.

Worlddidac Award für Speexx

Der Worlddidac Award gilt als wichtigste Auszeichnung in der Bildungsbranche. Der Münchner online-Anbieter von Sprachentrainings Digital Publishing (dp) wurde zum vierten Mal in Folge ausgezeichnet.

Talentmanagement in der Cloud

E-Learning und Talent-Management in der Cloud oder lieber auf den unternehmenseigenen Servern? SAP-Kunden stehen beide Wege offen. Offizieller Beratungs- und Implementierungspartner dafür ist seit kurzem die Heidelberger TTS GmbH.

Nehmen Sie kostenfrei teil am Webinar “Global Workforce Study 2012” von Towers Watson

Engagierte Mitarbeiter sind für Unternehmen bares Geld wert: Mit ihnen lässt sich die finanzielle Performance des Unternehmens deutlich steigern. 52 Prozent der deutschen Arbeitnehmer sind motiviert – damit liegen sie in Europa an vorderer Stelle. Und 29 Prozent unter ihnen arbeiten nachhaltig engagiert, während 23 Prozent noch weitere Unterstützung durch ihr Unternehmen benötigen, um ihr Engagement langfristig aufrechterhalten zu können.

Expert Series: Zukunft Personal widmet der Praxis eigene Vortragsreihe

Fehler von anderen nicht wiederholen und erfolgreiche Methoden übernehmen – das ist das Ziel von Best-Practice-Beispielen. Auf diese Weise können Personalverantwortliche auch in Köln auf der Zukunft Personal viele Anregungen für ihre Arbeit mitnehmen: Nicht nur die Aussteller bringen ihre Erfolgsgeschichten mit, sondern auch der Veranstalter hat für die Expert Series zahlreiche Praxisvertreter eingeladen, die von ihren Erfolgen, Misserfolgen und Herausforderungen berichten.

Micro-Training: Delegation von Verantwortung

Im engeren Sinn versteht man unter dem Begriff „Delegation“ lediglich das Zuweisen von Tätigkeiten. In seiner umfassenderen Definition ist damit jedoch auch das Übertragen von Verantwortung gemeint. Da mit Zielvereinbarungen den Mitarbeitern ein erhöhtes Maß an Selbstständigkeit zugebilligt wird, ist damit zwangsläufig eine erhöhte Eigenverantwortlichkeit verbunden. Während es als Selbstverständlichkeit gilt, Arbeiten an nachgeordnete Mitarbeiter zu delegieren, ist die Bereitschaft, auch Verantwortung zu übertragen und die entsprechenden Befugnisse einzuräumen, unterschiedlich ausgeprägt. Das Maß der Verantwortungsdelegation ist gleichzeitig ein Ausdruck des Führungsstils der jeweiligen Führungskraft.

Leonardo-Preisträger Festo: Mutige Bildungsvisionen weltweit umgesetzt

Die Eigentümer des Automatisierungskonzerns Festo, Dr. Wilfried Stoll und Dr. h.c. Kurt Stoll, erhalten den Leonardo – European Corporate Learning Award 2012 in der Kategorie „Company Transformation”. Damit ehren die Initiatoren des Preises das Gesamtwerk der Brüder für Bildung, das von Initiativen wie Festo Didactic und Bionic Learning Network bis hin zu ihrem weltweiten verantwortungsvollen Engagement für Aus- und Weiterbildung reicht.

„Wir sind in Deutschland noch viel zu national aufgestellt“

Im Gespräch mit Prof. Dr. Hans-Jörg Bullinger: Prof. Dr. Hans-Jörg Bullinger, bis Oktober 2012 Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, erhält den Leonardo – European Corporate Learning Award 2012 in der Kategorie „Thought Leadership”. Der Preis richtet den Fokus auf Persönlichkeiten, die bei Innovationsbestrebungen Wert auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum für Europa legen. In diesem Interview spricht Prof. Bullinger über seine Berührungspunkte mit dem Namensgeber des Bildungspreises, Leonardo da Vinci, und sein bisheriges Wirken für Bildung und Innovation.

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rote Karte für Arbeiten bis zum Umfallen

Je mehr Spielraum die technische Weiterentwicklung eröffnet, desto deutlicher stößt die menschliche Leistungsfähigkeit an ihre Grenzen: Viele Mitarbeiter kapitulieren vor der Arbeitsverdichtung und dem ständigen Zeitdruck in der modernen Arbeitswelt. Wenn Burnout nicht zum Normalfall werden soll, müssen Unternehmen gegensteuern. Wie sie die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern können, zeigt die Zukunft Personal vom 25. bis 27. September mit einem Großaufgebot an prominent besetzten Vorträgen und dem neuen Ausstellungsbereich Corporate Health.

Total digital: Personalabteilungen bauen auf (mobile) Technik

Ob Lohnabrechnung, Verwaltung der Personaldaten oder Bewerbermanagement – kaum eine Aufgabe in der Personalabteilung läuft heute ohne technische Unterstützung. Viele Softwarelösungen für Human Resources sind bereits per Cloud-Computing verfügbar. Nun kommen zudem immer mehr mobile Anwendungen auf den Markt. Die Zukunft Personal, Europas größte Messe für Personalmanagement, gibt vom 25. bis 27. September in Köln mit einer eigenen Halle für HR-IT einen Überblick über Innovationen und Trends.

Potenziale des mHRM – 10 Thesen

Mobile Technologien kommen zunehmend am Arbeitsplatz an. Auch in der Personalwirtschaft hat die Entwicklung Potenzial, birgt neben Chancen aber auch Risiken. Personalmanager können mit erwarteten und unerwarteten sowie erwünschten und unerwünschten Ver-änderungen durch die Verwendung mobiler Technologien rechnen. Die aktuelle Diskussion und Forschung zu dem Thema lässt sich in zehn Thesen zusammenfassen:

„Die größte Herausforderung für HR: Führungskräfte zur Veränderung bewegen“

Im Gespräch mit Dr. William A. Schiemann: Der Gründer und CEO des Forschungs- und Beratungsunternehmens Metrus Group, ist bekannt für seine Pionierarbeit im Performance- und Changemanagement. Bei seinem innovativen Rahmenmodell für das Talentmanagement kommen die drei Faktoren Alignment (Ausrichtung), Capabilities (Fähigkeiten) und Engagement (Engagement und Motivation) zusammen. Der diesjährige Keynote-Speaker der Messe Zukunft Personal sprach im Interview über Schlüsseltrends für die Zukunft von Talenten und Talentmanagement.

Strategie? Genie? Oder Zufall? Rezension von Erwin Marx

Wie können Manager in dieser immer komplexer werdenden Welt erfolgreich agieren? Das Fachbuch “Strategie? Genie? Oder Zufall? Was wirklich hinter Managementerfolgen steckt” von Holger Rust erläutert anhand einer Studie die Thematik der Krisenbewältigung. Wie gehen Führungskräfte mit aktuellen Problemen und zukünftigen Herausforderungen um? Sind es die tollen Strategien der Unternehmen, die zum Erfolg führen, sind es die einzigartigen Ideen der Spitzenmanager, die alle Probleme lösen, oder ist es einfach nur Glück, das ein Unternehmen aus der Krise führen kann? Holger Rust behandelt keine Managementtheorien. Dazu gibt es ohnehin unzählige Bücher am Markt, die anhand von ausgeklügelten Theorien die richtige Steuerung eines Betriebes propagieren.

Strategie? Genie? Oder Zufall? Rezension von Sylvia Schneider

Stell dir vor es ist Krise, und keiner macht mit. So oder ähnlich könnte ein Untertitel des neuesten Werkes „Strategie? Genie? Oder Zufall? Was wirklich hinter Managementerfolgen steckt“ von Holger Rust ebenfalls lauten. Wie reagieren Unternehmen auf Wirtschaftskrisen? Kann man sich auf unerwartete Situationen und Marktentwicklungen vorbereiten und – wenn ja – wie? Haben erfolgreiche Unternehmen einen Notfallplan in der Schublade und vor allem: Wie schaut dieser aus? Ist es reine Strategie, ein Geniestreich oder gar nur Zufall? Oder ist es die gelungene Mischung all dieser drei Faktoren? Der Autor ist dieser Frage mit einem engagierten Team auf den Grund gegangen. Herausgekommen ist ein umfangreiches Nachschlagewerk mit überraschenden Ergebnissen.

Studie untersucht Fachkräftemangel im deutschsprachigen Raum

Wie groß ist der Fachkräftemangel im deutschsprachigen Raum wirklich – und wie beugen Unternehmen personellen Engpässen vor? Diesen Fragen geht eine Studie der Fachzeitschrift personal manager und der Netzwerkportale HRM.de, HRM-Austria.at und HRM.ch nach. Personalverantwortliche sind herzlich eingeladen, sich an der Studie zu beteiligen.

Das 3i-Fremdsprachen-Lernsystem des neuen Online-Sprachlösungsanbieters papagei.tv

Maßgeschneiderte Sprachlösungen für Unternehmen: interaktiv online Sprachen lernen mit Spaß und Erfolg dank effizientem 3i-Lernsystem, innovative Business-Anwendungen um Sprachen ohne Fremdsprachenkenntnisse zu verstehen, wie Webkonferenzen und Simultanübersetzungen in 45 Sprachkombinationen, das ist der Ansatz der neuen Sprachplattform papagei.tv.

Souveräne Bildung

Souveräne Bildung ist der natürliche Prozess der Entfaltug der eigenen Persönlichkeit der durch die angeborene Eigeninitiative das zunächst unbewusste Ziel hat, das gesamte Spektrum individueller Potenziale zu entwickeln.

Dazu bildet bereits das kleine Kind synergetische Netzwerke. Erst in der Familie, dann im näheren Umfeld, und als lebensbegleitender souveräner Bildungsprozess letztlich global.

Um den souveränen Bildungsprozess systematisch zu begleiten, steht eine spezielle Logistik zur Verfügung: Der Cleverle-Navi.

Die Entwicklung dieses Konzepts begann 1973 aus der Erkenntnis, dass formale, nun-formale und informelle Bildung eine große “Bildungslücke” hinterlassen: Die systematische Entfaltung der individuellen Persönlichkeit.

Cleverle werden die Kinder genannt, da sie aus eigenem Antrieb, getrieben durch Neugierde, Tatendrang, Wissensdurst und dem unbändigen Wunsch viele Bereiche spielerisch zu erobern um sie kreativ zu beherrschen, ihre Persönlichkeit souverän zu entfalten.

Weitere Infos unter www.EDEJU.de

Spannende Diskussion zum Thema „Digitale Demenz“

TomTom sagt uns wo wir lang fahren sollen, Google ersetzt das eigene Gedächtnis. Hirnforscher Professor Dr. Manfred Spitzer scheint überzeugt, dass digitale Medien uns verblöden. Sein gerade erschienenes Buch „Digitale Demenz“ schlägt hohe Wellen und wird kontrovers diskutiert.

Employer Branding – Erfolgreiche Markenbildung im Mittelstand

Um sich auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, ist es besonders für mittelständische Unternehmen notwendig, nachhaltige Strategien zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität zu entwickeln. Wenn diese Strategien effizient gestaltet und an die Möglichkeiten des Unternehmens angepasst werden, kann dies sogar Zeit und Kosten sparen.

SEVEN PRINCIPLES nutzt modernste Rekrutierungsmethoden mit Persis

Düsseldorf / Köln, 26. Juli 2012. Über 70 offene Stellen zeigen klar, dass das Kölner Beratungshaus SEVEN PRINCIPLES AG (7P) sehr erfolgreich am Markt agiert. Die aktuell noch selbst aufgebaute Karriereseite wird bald einer kompletten E-Recruiting-Plattform auf Basis von Persis weichen.

Die VGRD GmbH – die Volkswagen Automobile Handelsgruppe führt Persis als zentrales HR-System für das Personalmanagement ein

Die VGRD GmbH ist ein Unternehmensverbund von über 114 Autohäusern in Deutschland. In 13 Regionen werden die Marken Volkswagen, Audi, SEAT, Škoda, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Lamborghini und Porsche angeboten. Die traditionsreichen Betriebe sind seit Jahrzehnten Garant für zuverlässigen Service und beste Beratung beim Autokauf. Mit über 150.000 verkauften Fahrzeugen pro Jahr gehört die VGRD-Gruppe zu den großen Automobil-Handelsgruppen in Deutschland.

Hole in the Wall im Corporate Learning

Wie lernen Kinder mit dem Computer und was lässt sich daraus für die Weiterbildung Erwachsener ableiten? Der Bildungsforscher Professor Sugata Mitra, diesjähriger Preisträger des Leonardo – European Corporate Learning Award in der Kategorie „Crossing Borders“, ist mit dem Experiment „Hole in the Wall“ berühmt geworden. Auf der Professional Learning Europe stellt er seine Vision des technologiegestützten Lernens vor.

Ich verstehe. Ich kann. Ich will. oder wie Gesundheit in Unternehmen entsteht.

O-Ton von drei Personalmanagern großer Hamburger Unternehmen im März 2012:
„Rückenschule, Grippeimpfung, neue Stühle und ein Betriebssportprogramm… Wir machen ja schon viel, aber ich frage mich, ob es das schon ist.“
„Wir hatten auch drei oder vier Burnout-Fälle. Das macht uns Sorge und wir fühlen uns in der Verantwortung. Aber was ist denn das richtige zu tun?“
„Irgendwie habe ich das Gefühl, wir müssten mehr für die Gesundheit tun. Wir sind noch ganz am Anfang und trauen uns an das Thema auch noch nicht so richtig ran.“
Gesundheitsmanagement wird in den Unternehmen ein immer dringlicheres Thema, oftmals ausgelöst durch Burnout-Fälle oder das Gefühl einer wachsenden Stressbelastung bei den Mitarbeitern. Einher mit der Dringlichkeit geht aber oft auch Ratlosigkeit, wie man gesundes Arbeiten im Unternehmen fördern kann und welches die passende Strategie ist.

….. weiter geht es in der angehängten Datei.

Mehrsprachige Führungskräfte gesucht

Englisch sprechen sollte heute jeder können, der als Führungskraft Karriere machen möchte. Doch diese Weltsprache allein könnte für einen Top-Job in internationalen Unternehmen allein bald nicht mehr ausreichen, lässt eine Studie vermuten.

Mobile Internetnutzung verdoppelt sich

75,9 Prozent der Deutschen (2011: 73,3 Prozent) sind online, 23 Prozent (2009: 11 Prozent) nutzen das mobile Internet. Die aktuelle ARD/ZDF Onlinestudie 2012 zeigt darüber hinaus: Die passiv-konsumierende Nutzung überwiegt weiterhin.

Das „e“ in „E-Learning“ verschwindet

Laut einer Untersuchung des MASIE Center wird der Ausdruck „E-Learning“ in den USA immer weniger gebraucht, obwohl der Anteil des E-Learning am betrieblichen Lernen steigt. Ein Zeichen dafür, dass E-Learning Mainstream geworden ist?

Pimp my WBT: Spielelemente, die in keinem E-Learning-Programm fehlen sollten

Zum spielerischen Lernen mit E-Learning braucht man keine vollwertigen Computerspiele, die alle denkbaren Spielmechanismen in sich vereinen. Oft reicht es, auf einzelne Spielmechanismen zurückzugreifen und diese geschickt zu kombinieren, rät Veronika Riemer, die Autorin dieses Beitrags und Expertin für kreative Lernspiele und Drehbücher bei der Canudo GmbH in Frankfurt am Main.

Instandhalter sollen künftig mit Web 2.0 noch besser lernen

Wie können Mitarbeiter in der industriellen Instandhaltung mit einem in den Arbeitsprozess integrierten Wissens- und Lernsystem auf Web-2.0-Basis noch besser lernen? Das wollen Wissenschaftler aus München in einem neuen Projekt klären. Instandhaltung gilt als einer der stärksten wachsenden Wirtschaftszweige mit großem Wertschöpfungspotenzial.

Allianz: Komplexe Inhalte einfach kommunizieren

Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG in München hat sich eine digitale Lernplattform für ihren Außendienst maßschneidern lassen. Die Plattform, eine leicht verständliche Wissensdatenbank mit Entertainment-Charakter, hat die Aufgabe, den Mitarbeitern umfassendes Fachwissen schnell zugänglich zu machen.

US-E-Learning-Budgets wachsen um 140 Prozent!

Die US-Fachzeitschrift „Elearning! Magazine” will mittels Online-Umfrage herausgefunden haben, dass das durchschnittliche E-Learning-Budget eines US-Unternehmens von 2011 auf 2012 um 140 Prozent gestiegen ist. Die gesamten Weiterbildungsausgaben der Unternehmens verharrten im Schnitt jedoch auf Vorjahresniveau, sodass E-Leaning derzeit das Präsenzlernen verdrängt.

Quo vadis, FlexiQuote?

Das Thema gesetzliche Frauenquote oder Flexiquote wird seit Jahren von Befürwortern und Kritikern ebenso ausführlich wie kontrovers diskutiert. „Selbst innerhalb unserer Personalberater-Teams gehen die Meinungen darüber auseinander“, berichtet Uta Sinn, Senior Partnerin bei der auf Frauen spezialisierten Personalberatung HUNTING HER.

Beweisverwertung bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz?

Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nicht erst seit den öffentlichkeitswirksamen Skandalen (z.B. Lidl) ein sensibles Thema, da sie das Recht am eigenen Bild und die informationelle Selbstbestimmung betreffen. Arbeitgeber dürfen Aufnahmen aus verdeckter Videoüberwachung am Arbeitsplatz im Fall einer Kündigungsschutzklage auch nicht ohne weiteres als Beweismittel verwerten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 21.Juni 2012 entschieden (Az. 2 AZR 153/11).

Arbeitsrechtsfrage August 2012: E-Mails von abwesenden Mitarbeitern lesen?

Frage anonym gestellt: ine Mitarbeiterin von uns, die wichtige organisatorische Aufgaben erledigt, ist in letzter Zeit häufig krank. Wir würden gern den Team-Kollegen Zugriff auf ihr E-Mail-Postfach gewähren. Dürfen wir dies aus datenschutzrechtlichen Gründen oder was wäre zu tun, damit dies möglich ist? Die gleiche Frage stellt sich uns, wenn Mitarbeiter ausscheiden. Wie verhält es sich da?

Betriebsrenten in der Krise: Arbeitgeber in der Haftung

Die EU-Kommission will demnächst ein Regelwerk auf den Weg bringen, das den Versorgungsträgern einen zusätzlichen Kapitalbedarf von bis zu 40 Milliarden Euro beschert. Während die externen Versorgungseinrichtungen finanzielle Überforderung befürchten, hat das Bundesarbeitsgericht in seinem jüngsten Urteil zur betrieblichen Altersversorgung klargestellt, wer im Krisenfall für die Betriebsrenten einsteht: Für Leistungskürzungen haften die Arbeitgeber.

Neues aus der „LohnPraxis“ – August 2012

Müssen Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für einen Dienstwagen im ganzen Kalenderjahr führen? Liegt eine Diskriminierung wegen des Alters vor, wenn ein Arbeitgeber die Berufserfahrung nicht berücksichtigt, die ein Mitarbeiter in einem Tochterunternehmen erworben hat? Lesen Sie außerdem: Ist die CGZP laut BAG tariffähig?

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – August 2012

Inwiefern können Befristungen in Arbeitsverträgen auch dann unwirksam sein, wenn ein Sachgrund vorliegt? Endet ein Arbeitsverhältnis durch den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung automatisch vorzeitig? Wann hat der Betriebsrat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihn über erteilte Abmahnungen informiert?

Fachkräftemangel ist größte Herausforderung für Deutschlands Personalverantwortliche

Der Mangel an geeigneten Fach- und Führungskräften stellt die Personalverantwortlichen in deutschen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen: 31 Prozent der Personalentscheider, die die Managementberatung Kienbaum für eine aktuelle Studie befragt hat, spüren den Fachkräftemangel bereits deutlich. Mehr als die Hälfte der Befragten erhalten auf ausgeschriebene Stellen wesentlich weniger Bewerbungen, die obendrein teils von minderer Qualität sind.

Female Managers – Exklusives Karriereportal für Frauen in Führungspositionen

Rechtzeitig zur kommenden Herbstsaison geht das Onlineportal Female Managers mit einer Karriereplattform speziell für weibliche Führungskräfte an den Start. Die Website vermittelt zwischen qualifizierten und ambitionierten Bewerberinnen sowie modernen Unternehmen, die ihre Führungspositionen mit den jeweils bestmöglichen Kandidaten divers besetzen möchten.

Krank im Urlaub – Wenn die schönste Zeit im Jahr ins Wasser fällt

Erkrankt Ihr Mitarbeiter während seines Urlaubs und weist die Tage der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nach, zählt diese Zeit nicht als Urlaub. Der folgende Beitrag zeigt, was Sie bei im Urlaub erkrankten Mitarbeitern beachten müssen, welche Besonderheiten bei ausländischen Bescheinigungen gelten und berücksichtigt auch die Regelungen bei Erkrankung während eines unbezahlten Urlaubs. Außerdem erfahren Sie, was bei Erkrankung eines Kindes während des Urlaubs und bei langjährig erkrankten Mitarbeitern gilt.

Fatale Ungenauigkeiten

Personalverantwortliche vergessen bei der Gestaltung des Entsendeprozesses häufig, dass es die Krankenkassen sind, die über das Vorliegen von Entsendekriterien entscheiden und damit festlegen, ob eine Ausstrahlung vorliegt oder nicht. Welche Konsequenzen dies haben kann, verdeutlicht ein aktuelles Praxibeispiel.

Neue Sozialrechtsverordnung erleichtert Auslandseinsätze

Am 28. Juni 2012 ist eine neue EU-Verordnung (456/2012) zur Regelung von Auslandseinsätzen in Kraft getreten. Diese enthält eine wesentliche Änderung, die der sozialen Wirklichkeit gerecht werden soll. Konkret betrifft dies die Ablösung eines Mitarbeiters bei Auslandsentsendungen. Hatte der Mitarbeiter eines entsendenden Unternehmens die Voraussetzung für die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungspflicht erfüllt, konnte er weiter in Deutschland versichert bleiben.

Betriebssport und gesetzliche Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII
Ein Unfall bei einer „sportlichen“ Gemeinschaftsveranstaltung, die nicht alle Betriebsangehörigen einbezieht und durch einen Wettkampfcharakter geprägt ist, unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB VII.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Bayerisches LSG, Urteil vom 22. Februar 2011 – L 3 U 445/10

Täuschung über Qualifikation und Schlechtleistung

§§ 611, 812, 823 ff. BGB

1. Täuscht ein Arbeitnehmer bei Eingehung eines Arbeitsverhältnisses den Arbeitgeber über seine Qualifikation, indem er ein gefälschtes Diplomzeugnis vorlegt, so ist er weder im Wege des Schadensersatzes noch bereicherungsrechtlich verpflichtet, die im Arbeitsverhältnis erhaltene Vergütung ganz oder teilweise zurückzuzahlen. 2. Waren zusätzlich die Leistungen des Mitarbeiters im Arbeitsverhältnis mangelhaft, besteht auch kein Minderungsanspruch des Arbeitgebers.
(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2011 – 15 Sa 980/11 (n. rk.)

Schöne neue Arbeitswelt? Fremdvergabe (Outsourcing) durch Werkverträge

Seit Gesetzgeber und Rechtsprechung die Regeln für Leiharbeit verschärft haben, erleben Werkverträge eine Renaissance. Unternehmen wollen Arbeiten auf Werkunternehmer übertragen und dadurch eigene Kosten senken bzw. die strengen Regeln für die Leiharbeit bzw. das Kündigungsschutzrecht umgehen. Die Idee, die hinter den Werkverträgen steckt, erscheint auf den ersten Blick ausgesprochen simpel und genial.

Neues Gesetz erleichtert ausländischen Akademikern und Studenten Aufenthalt in Deutschland

Am 1. August 2012 ist das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Dieses eröffnet ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland. Mit dem neuen Gesetz können ausländische Akademiker freier entscheiden, ob sie nach dem Studium eine Weile oder für immer in Deutschland bleiben möchten, teilt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) mit.

Beim Compliance-Thema E-Learning nur Feigenblatt?

Die Mitarbeiter deutscher Unternehmen absolvieren nur widerwillig E-Learning-Programme zu Compliance- oder Corporate-Governance-Themen, hat das Beratungsunternehmen ComTeam AG aus Gmund am Tegernsee in seiner “ComTeam Studie 2012” herausgefunden.

Social Media Knigge interaktiv

Versicherungsvertreter, die „Klinken putzen“ gehen müssen, um Kunden zu gewinnen oder zu pflegen, gibt es kaum noch. Der Vertrieb findet mehr und mehr in der Social-Media-Welt statt. Der Finanzdienstleister- und Versicherungskonzern Swiss Life verlässt sich auf E-Learning, um seine Social Media Guidelines unter den Vertriebspartnern zu verbreiten.

Coaching lernen mit iPad-App

Fernlehrgänge sollen durch Apps noch flexibler werden. Das ILS Institut für Lernsysteme, Hamburg, bietet den Teilnehmern der Fernlehrgänge „Personal und Business-Coach“ sowie „Psychologischer Berater/Personal Coach“ iPad Apps mit allen Studieninhalten und Interaktionsmöglichkeiten zwischen Teilnehmer und Fernschule an.

Schulbuchverlage setzen auf digitales Lernen

Mit der Klett Gruppe und dem Cornelsen Verlag setzen zwei große deutsche Bildungskonzerne auf eine digitale Strategie. Klett investiert in Games, Cornelsen verkauft zunächst den Studienkreis Nachhilfe, um Kapital für das digitale Geschäft freizusetzen. Gamification, spielerisches Lernen mit digitalen Medien, heißt ein Trend im E-Learning, auf den die Stuttgarter Klett Gruppe, nach eigenen Angaben das führende Bildungsunternehmen in Deutschland, setzt.

Neues Lernportal für Führungskräfte

Führung sowie Mitarbeiter- und Talentmanagement sind die Themenbereiche eines neuen, deutschsprachigen Lernportals der Skillsoft NetG GmbH, Düsseldorf. Das Portal mit dem Namen „Leadership Advantage“ richtet sich vornehmlich an Führungskräfte.

Soziale Technologien schaffen Wertschöpfung in Unternehmen

Um über 900 Milliarden Dollar im Jahr könnten soziale Technologien die Wertschöpfung von Unternehmen weltweit steigern. Potenzial bieten vor allem die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Social Media im Unternehmen sowie die Produktivität von Wissensarbeitern.

Computerkenntnisse in Deutschland hinken hinterher

Im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarstaaten schwinden die Computerkenntnisse in Deutschland. Die Einschätzung des Branchenverbandes Bitkom beruht auf einer Erhebung der europäischen Statistik-Behörde Eurostat.

Mobile Learning Top-Trend im MMB Learning Delphi

Mobile Learning ist der wichtigste E-Learning-Trend und die Umsatzlokomotive der E-Learning-Branche in den kommenden drei Jahren, auf den Plätzen folgen Social Media und Micro Learning. Ermittelt hat diese Trends das MMB Learning Delphi 2012.

Talentmanagement und Führungskräfteentwicklung fördert Erfolg

Firmen, die ihr Personal gekonnt managen und fördern sind erfolgreicher. Den Beweis liefert die jährliche Studie „From Capability to Profitability: Realizing the Value of People Management“ der Boston Consulting Group (BCG) in Zusammenarbeit mit der World Federation of People Management Associations (WFPMA).

Niederlande:Registrierungspflicht für Zeitarbeitsfirmen

Zeitarbeitsunternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, müssen sich bereits seit dem 1. Juli 2012 in das niederländische Handelsregister eintragen lassen. Dies verlangt ein neues Gesetz, das Anfang Juni verabschiedet worden ist. Die Regelung gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen, die keinen Sitz in den Niederlanden haben.

Mobile Recruiting für alle: Mobile Search

Die IT-Sparte des Talent Management-Spezialisten Promerit hat zusammen mit den Experten für mobile Geschäftsanwendungen von Sovanta ein neues SAP E-Recruiting Add-on entwickelt. Mit dem „Mobile Search“ genannten Produkt können alle Unternehmen, die SAP E-Recruiting nutzen, ins Mobile Recruiting einsteigen – und ihre Kandidatenzielgruppen auch auf mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones erreichen.

Deutsche Messe AG übernimmt Mehrheit an spring

Die Deutsche Messe AG übernimmt die Mehrheit am führenden Ausrichter von Fachmessen für Personalmanagement und den Public Sector, spring Messe Management. Dazu gehört auch die Zukunft Personal, Europas größte Messe für HR, die vom 25. bis 27. September mit rund 500 Ausstellern in der Koelnmesse gastiert.

Horst Krämer: Soforthilfe bei Stress und Burn-out | Rezension von Jana Kuchheuser

„Es gibt keinen Grund, dass jemand länger als fünf Tage wegen eines Burn-out außer seiner Kraft bleibt.“ Diese recht provokante These (Horst Kraemer nennt es „Versprechen“) lässt den Hilfesuchenden hoffen, innerhalb kürzester Zeit, wieder zu einem normalen Leben zurückzufinden. Obwohl nicht persönlich betroffen, war ich neugierig, was dieser Ratgeber nahelegt.

Fachartikel auf HRM.de erstellen

Als Mitglied von HRM.de können Sie selbst ganz einfach Fachartikel veröffentlichen. Dafür müssen Sie sich lediglich kostenfrei registrieren und im Portal einloggen. In „Mein HRM“ über „Meine Fachartikel“ finden Sie den Button „Neuen Fachartikel verfassen“. Auch über das Fachportal von HRM.de können Sie Ihre Fachinhalte auf HRM.de online stellen.

Konfliktsituationen lösen

In Konfliktsituationen die Ruhe zu bewahren ist nicht immer einfach. Es gibt verschiedene Konfliktstile, die in unterschiedlichen Situationen sowohl nützlich als auch hinderlich sein können. Wie Sie Ihren eigenen Konfliktstil sowie Ihre Stärken und Schwächen erkennen, vermittelt diese Lerneinheit mit Hintergrundinformationen und Tipps.

Gemeinsam Ziele in Familienunternehmen erreichen

Tipps zum Thema Zielvereinbarung gibt der Wuppertaler Unternehmensberater Gunther Wolf im Magazin “Wir Familienunternehmer”. Der Beitrag fasst zusammen, worauf es beim Führen mit Zielen (MbO) ankommt.

Die Richtigen finden – mit professionell geführten Recruitinggesprächen

In vielen Unternehmen gibt es auch heute noch keine professionelle Personalauswahl. „Wir probieren die Zusammenarbeit einmal aus und schauen, ob’s klappt“, lautet oft die Devise. Doch auf dem immer enger werdenden Arbeitskräftemarkt werden langfristig jene Unternehmen die Nase vorn haben, die sich personell rechtzeitig und richtig positioniert haben – mit einer konsequenten Recruitingstrategie und deren wichtigstem Instrument: einem professionell geführten Recruitinggespräch.

Erfolgreich rekrutieren für HR-Shared Service-Center

Die Mitarbeiterfluktuation in HR-Shared-Service-Centern ist häufig überdurchschnittlich hoch. Unternehmen sind daher gut beraten, die Mitarbeitergewinnung und -bindung in diesem Bereich zu verbessern. Ein speziell für HR-Shared-Service-Center entwickeltes Recruitingverfahren ermöglicht eine treffsichere Auswahl von Bewerbern.

Kürzung der Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel

Nach § 20 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben Beschäftigte, die am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung gegen ihren Arbeitgeber. Der Anspruch vermindert sich nach § 20 Abs. 4 TV-L um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts hat.

Der Kläger war vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Jena angestellt. Arbeitgeber war der Freistaat Thüringen. Am 1. Oktober 2009 trat der Kläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter in die Dienste der beklagten Universität zu Köln. Diese zahlte dem Kläger für das Jahr 2009 eine um 9/12 gekürzte Jahressonderzahlung. Mit der Klage verlangt der Kläger die volle Jahressonderzahlung 2009. Er meint, § 20 Abs. 4 TV-L erlaube keine Anspruchsminderung, da er im gesamten Jahr 2009 Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder gewesen sei, wenn auch bei zwei verschiedenen Arbeitgebern.

Die Klage blieb vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Die Sonderzahlung war um je ein Zwölftel für jeden Monat zu kürzen, in dem der Kläger nicht bei der Beklagten beschäftigt war. Die Beschäftigung beim Freistaat Thüringen war nicht zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigen. Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern ändern an der Anspruchskürzung nach § 20 Abs. 4 TV-L nichts, auch wenn es sich um Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes handelt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Juli 2012 – 10 AZR 488/11 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15. April 2011 – 10 Sa 1197/10 –

Verdeckte Videoüberwachung

Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer – im Streitfall zehnjähriger – Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Führte eine verdeckte Videoüberwachung zur Überführung der Täterin, kann das auf diese Weise gewonnene Beweismaterial im Bestreitensfall prozessual allerdings nicht ohne Weiteres verwertet werden. Das entsprechende Interesse des Arbeitgebers hat gegenüber dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Arbeitnehmerin nur dann höheres Gewicht, wenn die Art der Informationsbeschaffung trotz der mit ihr verbundenen Persönlichkeitsbeeinträchtigung als schutzbedürftig zu qualifizieren ist. Dies ist bei verdeckter Videoüberwachung nur dann der Fall, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestand, es keine Möglichkeit zur Aufklärung durch weniger einschneidende Maßnahmen (mehr) gab und die Videoüberwachung insgesamt nicht unverhältnismäßig war. Unter diesen strengen Voraussetzungen wiederum stehen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) der verdeckten Videoüberwachung auch an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen nicht entgegen. Zwar bestimmt § 6b Abs. 2 BDSG, dass bei Videoaufzeichnungen in öffentlich zugänglichen Räumen der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle erkennbar zu machen sind. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht wird aber nicht jedwede Videoüberwachungsmaßnahme an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen per se unzulässig.

In Anwendung dieser Grundsätze hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, soweit diese die Kündigungsschutzklage einer Verkäuferin abgewiesen hat. Die Beklagte ist ein bundesweit tätiges Einzelhandelsunternehmen. Die Klägerin war bei ihr zuletzt als stellvertretende Filialleiterin beschäftigt. Für drei Wochen im Dezember 2008 installierte die Beklagte mit Zustimmung des Betriebsrats verdeckte Videokameras in den Verkaufsräumen. Sie hat geltend gemacht, es habe der Verdacht bestanden, dass auch Mitarbeiterdiebstähle zu hohen Inventurdifferenzen beigetragen hätten. Auf dem Mitschnitt sei zu sehen, wie die Klägerin bei zwei Gelegenheiten jeweils zumindest eine Zigarettenpackung aus dem Warenbestand entwendet habe. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Klägerin hat bestritten, Zigaretten entwendet zu haben. Nach Einnahme des Augenscheins in die Videoaufzeichnungen hat das Landesarbeitsgericht den Kündigungsvorwurf als erwiesen erachtet und die Klage gegen die ordentliche Kündigung abgewiesen.

Der Senat hat die Sache zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Zwar ist die Würdigung des Landesarbeitsgerichts nicht zu beanstanden, die – allein noch im Streit stehende – ordentliche Kündigung sei nach dem zugrunde gelegten Sachverhalt sozial gerechtfertigt. Es steht aber noch nicht fest, ob die Voraussetzungen für eine prozessuale Verwertung der Videoaufzeichnungen gegeben sind.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juni 2012 – 2 AZR 153/11 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18. November 2010 – 6 Sa 817/10 –

Employer Branding als Strategie im Recruiting

Im Kampf um qualifizierte Mitarbeiter befassen sich Unternehmen zunehmend mit dem Bereich des Employer Branding, das heißt mit dem eigenen Ruf als interessanter Arbeitgeber. Aktuelle Studien belegen, dass mit diesem Thema in Personal- und auch Marketingabteilungen immer bewusster umgegangen wird. Wie aber schafft man eine positive Arbeitgebermarke und wird für potentielle Mitarbeiter interessant?

Kapitalzahlung mit 65

Mit gleich zwei spannenden Themen hat sich das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2012 befasst: dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Versorgungsleistung nach Erhöhung der Regelaltersgrenze durch das Rentenversicherung-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 sowie der Umstellung der betrieblichen Altersversorgung von einer Rentenzahlung auf eine Kapitalzahlung.
BAG, Az. 3 AZR 11/10

Steuerfreiheit von Arbeitgebern zur betrieblichen Gesundheitsförderung Fit wie ein Turnschuh

Die Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter sollte im Interesse eines jeden Unternehmens liegen. Durch eine ausgewogene betriebliche Gesundheitsförderung können langfristig Ausfallzeiten infolge von Krankheit verringert und Personalkosten eingespart werden. Gleichzeitig wird das Betriebsklima verbessert und ein Anreiz zur Erhöhung der Leistungsbereitschaft und Motivation Ihrer Mitarbeiter gegeben. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern steuerfrei anbieten können.
Quelle: LohnPraxis – Nr. 6/7 – Juni/juli 2012

Neues aus der LohnPraxis – Juli 2012

Worauf muss ein Unternehmen achten, wenn es während laufender Tarifvertragsverhandlungen innerhalb eines Arbeitsgeberverbandes von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine ohne Tarifbindung wechselt? Wie lange währen Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer wegen einer durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründeten Benachteiligung?

Arbeitsrechtsfrage Juli 2012: Abwerbegespräche am Arbeitsplatz unterbinden?

Frage anonym gestellt: „Wir haben mitbekommen, dass im Moment häufig andere Personalabteilungen oder Headhunter wichtige Mitarbeiter von uns anrufen und abzuwerben versuchen. Da es für uns nicht einfach ist, Fachkräfte in bestimmten Bereichen zu bekommen, möchten wir dieses Vorgehen möglichst unterbinden. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Unterlassungsklage Aussicht auf Erfolg haben könnte?“

Recht für Expatriates – Juli 2012

Inwiefern müssen Piloten mit deutschem Wohnsitz, die für eine irische Fluggesellschaft arbeiten, ihr Gehalt versteuern? Treten die geplanten Änderungen der Visa-Vergabe in Abu Dhabi doch nicht in Kraft? Welche neuen Verwaltungsvorschriften sollen in China demnächst für die Zusammenarbeit mit dem Ausland bei der Bereitstellung von Arbeitskräften gelten?

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Juli 2012

Inwiefern kann eine heimliche Videoüberwachung in öffentlichen Räumen zulässig sein? Wann muss ein Arbeitnehmer nach Kündigung und Freistellung seinen Dienstwagen zurückgeben? Kann der Arbeitgeber seine Erklärung in einem Kündigungsschreiben, wie viele Urlaubstage er abgelten werde, im Nachhinein anfechten?

Outdoor Teamtraining Floßbau: Team live erleben

Ein Team ist mehr als die Summe seiner Elemente. Wie einzelne Mitarbeiter beim Outdoor Teamtraining zu einem Team zusammenwachsen, beschreibt dieser Beitrag über den Floßbau als Outdoor Teamtraining.

Graphen mal interessant

Graphen können interessant sein. Hier eine spannende Darstellungsweise verschiedener Autoren und Einflüsse aufeinander.

Learning Technologies invites you to get involved in the 6th Towards Maturity Learning Technology Benchmark

Complete the increasingly popular Towards Maturity’s benchmark research by August 21st 2012 and you will receive your FREE personalised online benchmark to help you identify how you can implement learning technologies more successfully. The confidential online study takes 40 minutes and is time well spent. It will show you how to improve the impact of the learning technologies used in your organisation by comparing your results with those organisations that are achieving the best results.

“Bettensteuer” für Geschäftsreisende gekippt

Hotelbetreiber und Reisende werden aufatmen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden (Az.: BverwG 9 CN 1.11 und 2.11), dass eine Übernachtungssteuer nicht für Übernachtungen erhoben werden darf, die beruflich zwingend erforderlich sind.

Rückzahlung von Ausbildungskosten

§§ 306, 307 Abs. 1 BGB
1. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Meisterausbildung i. H. v. ca. 5.000 Euro, was drei Monatsentgelten entspricht, rechtfertigt das eine Rückzahlungsvereinbarung.
2. Die Bindungsdauer darf dann maximal zwei Jahre betragen, unabhängig von der Dauer der Ausbildung. Eine fünfjährige Bindungsdauer ist unwirksam und lässt sich weder durch geltungserhaltende Reduktion noch ergänzende Vertragsauslegung „retten“.
(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. August 2011 – 5 Sa 44/11 (rk.)
Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht · 6/1

Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

§ 626 Abs. 1 BGB
Die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers, der die Arbeitszeit bewusst unzutreffend erfasst hat (sieben Tage mit insgesamt 135 Minuten), ist auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 – 2 AZR 381/10
Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht · 6/12

Rückkehr aus der Elternzeit

Demografische Entwicklung, Gleichstellungspolitik und Quote: Vieles wird gesamtgesellschaftlich und politisch heiß diskutiert, um Frauen die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Vieles ist auch schon in der Vergangenheit dazu getan worden – national wie europäisch: Mutterschutz, Elternzeit, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Teilzeitansprüche u. v. m. Und dennoch: Frauen sind – ab einer bestimmten Hierarchieebene – rar gesät in deutschen Unternehmen. (Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht · 6/12)

Erteilung einer Falschauskunft als Indiz für Diskriminierung

Begründet ein Arbeitgeber seine Maßnahme gegenüber dem Arbeitnehmer, so muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung bedeuten.

Die türkischstämmige Klägerin wurde von der Beklagten, einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, zunächst befristet für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Dezember 2008 als Sachbearbeiterin eingestellt. Im Oktober 2008 fand ein Personalgespräch statt, in dem es auch um Arbeitsfehler der Klägerin ging. Im November 2008 wurde die Verlängerung der befristeten Beschäftigung für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Januar 2010 vereinbart. Im September 2009 teilte die Beklagte der Klägerin mit, dass eine Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Februar 2010 nicht erfolgen werde. Die Klägerin machte, auch mit Hinweis auf den geringen Anteil von Beschäftigten nichtdeutscher Herkunft, eine Diskriminierung wegen ihrer ethnischen Herkunft geltend. Dies verneinte die Beklagte, weitere Begründungen lehnte sie ab. Am 31. Januar 2010 erstellte die Beklagte ein Arbeitszeugnis mit der Leistungsbeurteilung „zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Gegen die von der Klägerin angestrengte Klage auf Entschädigung wegen ethnischer Diskriminierung verteidigte sich die Beklagte mit dem Argument, die Entfristung sei wegen der nicht genügenden Arbeitsleistung der Klägerin abgelehnt worden.

Anders als das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung iHv. 2.500,00 Euro und von Schadensersatz verurteilt. Die Revision der Beklagten und die hilfsweise eingelegte Anschlussrevision der Klägerin hatten vor dem Achten Senat Erfolg. Eine Verurteilung der Beklagten kann nicht auf die vom Landesarbeitsgericht gegebene Begründung gestützt werden. Das Landesarbeitsgericht wird aber aufzuklären haben, ob die von der Beklagten erteilten Auskünfte über die Gründe der Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses Indizwirkung für eine Diskriminierung der Klägerin haben, weil diese Auskünfte möglicherweise falsch waren oder im Widerspruch zu dem sonstigen Verhalten der Beklagten standen. Das Landesarbeitsgericht wird dabei zu prüfen haben, ob das erteilte Zeugnis falsch war oder die Begründung, eine Entfristung sei wegen der Leistungsmängel der Klägerin nicht möglich gewesen. Auch wird dem Vortrag der Klägerin nachzugehen sein, zuvor sei eine andere, ebenfalls nicht zutreffende Auskunft erteilt worden. Die Klägerin soll zunächst auf einen Wegfall ihres Arbeitsplatzes wegen einer bevorstehenden Fusion hingewiesen worden sein.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juni 2012 – 8 AZR 364/11 –
Vorinstanz, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2011 – 9 Sa 678/10 –

Neue EU-Sozialrechtsverordnung erleichtert Auslandseinsätze

Am 28. Juni 2012 ist eine neue EU-Verordnung (456/2012) zur Regelung von Auslandseinsätzen in Kraft getreten. Diese enthält eine wesentliche Änderung, die der sozialen Wirklichkeit gerecht werden soll. Konkret betrifft dies die Ablösung eines Mitarbeiters bei Auslandsentsendungen. darauf weist der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. hin.

Spielend gewinnen – Trend zur Gamification

Spielerische Elemente sind als Trend im Marketing seit längerem bekannt. Auch im Bereich Training werden immer mehr Mitarbeiter mit Spielen motiviert und geschult. Die Unternehmensberatung Deloitte zieht ein positives Fazit.

Überblick zum Mobile Learning

Einen Überblick zu Lösungen und Chancen mobiler Lerntechnologien zeigt ein neues Whitepaper der Saarbrücker IMC AG.

Comenius-EduMedia-Auszeichnungen vergeben

Um eine hohe mediale und didaktische Qualität geht es den Juroren der Gesellschaft für Pädagogik und Information e.V. (GPI), wenn seit 17 Jahren die Comenius-EduMedia-Auszeichnungen für E-Learning-Produkte vergeben werden.

AEG Electrolux schult Verkäufer mit dem iPad

Händler und Verkäufer von AEG Electrolux nutzen seit 2007 regelmäßig E-Learning für ihre Verkaufs- und Produktschulungen. Jetzt folgt die Electrolux Akademie dem Trend und stellt die Inhalte auch für das iPad zur Verfügung.

Bedeutung von Lernplattformen wächst

Ihren Kunden Lernplattformen im Internet zur Verfügung zu stellen, wird für Weiterbildungsinstitute immer wichtiger. Das ist ein Ergebnis der Umfrage Trends in der Weiterbildung unter den Mitgliedern des Wuppertaler Kreises e.V..

Social Media – Fluch und Segen für Arbeitgeber

Wer sich während der Arbeitszeit in sozialen Netzwerken „herumtreibt“, ist weniger produktiv. Davon ist eine Mehrheit der befragten Arbeitgeber laut einer internationalen Studie des Personaldienstleisters Kelly Services überzeugt.

Banklehre ohne Medienbrüche

Die Auszubildenden im Bankwesen in der Schweiz lernen ab August papierfrei und mobil ausschließlich in der Cloud und mit dem Tablet-PC. Das bislang einzigartige Projekt „Future Learning“ des Schweizer Centre for Young Professionals in Banking (CYP) erklärt die Geschäftsführerin Andrea Kuhn-Senn am 26. September auf der Professional Learning Europe in Köln.

Wettbewerbsfaktor Gesundheit: Systematik und ganzheitliche Sicht gefragt

Mit Excellence im Betrieblichen Gesundheitsmanagement lassen sich nicht nur ein gutes Image und eine erhöhte Innovationskraft aufbauen, sondern auch die Produktivität und die immateriellen Werte eines Unternehmens steigern. Gesunde, zufriedene und leistungsfähige Mitarbeiter schaffen langfristig wirtschaftlichen Erfolg, der sich durch eine Senkung der Fehlzeiten, eine starke Mitarbeiterbindung und ein verbessertes Kosten-Nutzen-Verhältnis ausdrückt.

Thema des Monats Juli 2012: Personal für zukünftige Aufgaben qualifizieren

Viele Unternehmen finden heute nicht genügend Fachkräfte. Da sie für zukünftige Innovationen dringend entsprechendes Know-how benötigen, investieren sie derzeit verstärkt in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Laut dem aktuellen „Weiterbildungs-Report 2012“ des HRM Research Institutes bieten fast alle Betriebe Qualifizierungen für ihre Beschäftigten an.

Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, er sei wegen eines durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotenen Merkmals nachteilig behandelt worden, so muss er für alle Ansprüche auf Schadensersatz die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Wird eine Bewerbung abgelehnt, so beginnt die Frist in dem Moment, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

Die Beklagte suchte im November 2007 mit einer Stellenanzeige für ihr „junges Team in der City motivierte Mitarbeiter/innen“ im Alter von 18 bis 35 Jahren. Die damals 41jährige Klägerin bewarb sich unter Beifügung eines vollständigen tabellarischen Lebenslaufs. Am 19. November 2007 erhielt sie eine telefonische Absage. Die Klägerin erhob am 29. Januar 2008 beim Arbeitsgericht Hamburg Klage, mit der sie eine Entschädigung sowie Ersatz der Bewerbungs- und Prozesskosten verlangt.

Wie in den Vorinstanzen blieb die Klage auch vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hatte im Fall der Klägerin bereits den Europäischen Gerichtshof um Entscheidung der Frage gebeten, ob die Frist des § 15 Abs. 4 AGG mit europäischem Recht vereinbar ist. Nach der Entscheidung des Gerichtshofs in Luxemburg hatte das Landesarbeitsgericht nach dessen Vorgaben die Bestimmung für wirksam gehalten. Dies hat der Senat nunmehr in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung bestätigt und klargestellt, dass auch Schadensersatzansprüche auf anderer Rechtsgrundlage binnen der Frist des § 15 Abs. 4 AGG geltend gemacht werden müssen, wenn sie sich auf einen Sachverhalt beziehen, bei dem eine Diskriminierung wegen der durch das AGG verbotenen Merkmale gerügt wird. Nachdem die Klägerin am 19. November 2007 mit der Ablehnung von der Benachteiligung Kenntnis erlangt hatte, wahrte ihre am 29. Januar 2008 beim Arbeitsgericht eingegangene Klage nicht die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juni 2012 – 8 AZR 188/11 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2010 – 5 Sa 3/09 –

Bestens beraten

SIRIUS Consulting & Training AG startet innovatives und ambitioniertes Programm zur Personalentwicklung mit Provadis.

Weiterbildungs-Report 2012: Empfehlung ist Trumpf

Über die Hälfte der Unternehmen in Deutschland und Österreich wählen Weiterbildungsinstitute und Trainer aufgrund von Empfehlungen und Erfahrungen anderer aus. Dazu nutzen sie Fachmessen, aber auch den informellen Informationsaustausch in spezialisierten Netzwerken. Das ist ein Ergebnis der Studie „Weiterbildungs-Report 2012“, die HRM.de gemeinsam mit dem Magazin personal manager und seinem Schwester-Portal HRM-Austria.at und HRM.de im Mai und Juni 2012 durchführt hat.

Leonardo-Award 2012: Wie Unternehmen kühne Visionen verantwortungsvoll nutzen können

Wie wir heute und in Zukunft leben und arbeiten, ist nicht nur eine Frage der Politik, sondern auch der Lernprozesse in Unternehmen. Deshalb haben sich die Initiatoren des Leonardo – European Corporate Learning Award das Ziel gesetzt, mit der Auszeichnung von Bildungsvorreitern mutige Lern-Initiativen zu fördern. In diesem Jahr wird der Award erstmals in drei verschiedenen Kategorien verliehen. Preisträger sind Prof. Dr. Hans-Jörg Bullinger, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, die beiden Geschäftsführer der Festo Konzern-Holding Dr. Wilfried Stoll und Dr. h.c. Kurt Stoll sowie Prof. Sugata Mitra, Initiator des Experiments „Hole in the Wall“.

Fachkongress Professional Learning Europe Programmschwerpunkte für 2012

Die Frage, wie sie ihre Mitarbeiter – vom Führungskräftenachwuchs bis zur Generation 50plus – für kommende Herausforderungen qualifizieren können, brennt Unternehmen derzeit auf den Nägeln. Für viele liegt die Antwort in digitalen Lernangeboten. Aktuelle Forschungsergebnisse und praktische Erfahrungen mit den neuen Lerntechnologien vermittelt der Fachkongress Professional Learning Europe (PLE) vom 25. bis 27. September 2012 parallel zur Fachmesse Zukunft Personal in Köln. Der Kongress versammelt bereits zum dritten Mal E-Learning-Experten und Interessierte.

HR-Pioniere vor: Bewerbungsphase für Auszeichnung läuft

Innovative bis revolutionäre Personalkonzepte, die sich in der Praxis bewährt haben, prämiert alljährlich der Deutsche Personalwirtschaftspreis, den die Zeitschrift Personalwirtschaft und die Messe Zukunft Personal gemeinsam ausloben. Zum 20. Geburtstag bekommt die Verleihung ein neues Format: Die Auszeichnung wird nun nicht mehr wie bislang im Praxisforum auf der Messe vergeben, sondern parallel dazu auf dem Netzwerkabend im KölnSKY. Personaler können sich noch bis zum Dienstag, 31. Juli, für den Preis bewerben.

Unternehmen wünschen sich umfassenderes Bild ihrer Mitarbeiter

SHL, ein Anbieter von Talentbewertungslösungen, zeigt in einer neuen Studie auf, dass 86 Prozent der Unternehmen weltweit über HR-Prozesse verfügen, um Talente zu bewerten. Jedoch erklärt nur die Hälfte der Befragten, dass sie die hieraus gewonnenen Daten zur weiteren Entscheidungsfindung nutzen.

Programm Zukunft – Antworten auf den demografischen Wandel | Rezension von Monika Pleschinger

Der demografische Wandel ist unübersehbar. Die Bevölkerung wird immer älter, in einigen Jahren geht die große Gruppe der Babyboomer-Generation in Pension. Andererseits sind wir seit Jahrzehnten mit geburtenschwachen Jahrgängen konfrontiert, so dass immer weniger Jugendliche und junge Erwachsene in das Erwerbsleben einsteigen. Das Buch „Programm Zukunft – Antworten auf den demografischen Wandel“ beschreibt in anschaulicher Weise, wie das Unternehmen ThyssenKrupp auf diesen Wandel reagiert, welche Strategien und Maßnahmen es gesetzt hat und welche Instrumente es verwendet, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein.

Talente für internationale Aufgaben entwickeln

Im Gespräch mit Martine Sammer: Er leitet seit 2010 das Global Talent Management und Internal Consulting des internationalen Technologieunternehmens ANDRITZ mit Sitz in Graz. Der Konzern beschäftigt weltweit 16.750 Mitarbeiter und verfügt über mehr als 180 Produktionsstätten sowie Service- und Vertriebsgesellschaften auf der ganzen Welt.

Wachstum der Personalberatung Pentagon liegt weit über Branchenwachstum

Zwei Jahre nach der Gründung der Pentagon AG zählt die Düsseldorfer Personalberatungsgesellschaft zu den Top-Adressen im deutschen Personalberater-Markt. Bereits 2011 belegte die von Antonius van der Linde und Peter D. Schiwon gegründete Personalberatung beim FAZ-Ranking der Personalberater Platz vier. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2011/2012 wuchs die Pentagon AG mit einem Umsatzplus von mehr als 35 Prozent fast drei Mal so schnell wie die Personalberater-Branche, die laut BDU-Studie “Personalberatung in Deutschland 2011/2012” nur ein Umsatzzuwachs von durchschnittlich 13,2 Prozent aufwies. Das Erfolgsrezept der Düsseldorfer Personalberatung liegt in dem von den beiden Unternehmensgründern entwickelten Beratungsansatz, der hierzulande derzeit einzigartig ist und sich ausschließlich an dem Nutzen für den Auftraggeber orientiert. Die konsequente Umsetzung der fünf Erfolgssäulen des HR-Managements ermöglicht es den Pentagon-Beratern, maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungen für den Auftraggeber zu entwickeln und damit deutlich über die reine Personalbeschaffung hinauszugehen. Vielmehr begleiten sie den Auftraggeber, bei Bedarf unter Hinzuziehen von spezialisierten Pentagon-Kollegen, bei allen Herausforderungen eines modernen Personalmanagements.

Unternehmen empfehlen

Sie haben gute Erfahrungen mit einem HR-Experten oder Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das Personalmanagement gemacht und möchten diese Informationen mit anderen Personalern teilen? Oder suchen Sie nach Dienstleistern für bestimmte HR-Produkte? Das Online-Netzwerks HRM.de hilft Ihnen dabei – mit einem neuen Empfehlungstool auf www.hrm.de.

Onboarding: Wie Mitarbeitereinfühungen gelingen

Mitarbeitereinführungen sollten Anstand und somit eine Verpflichtung sein. Doch sie werden oft vernachlässigt und als eine lästige Pflicht betrachtet, die man kurz vor Eintritt des Neuen noch auf die Schnelle erledigt. Doch dies kann schwerwiegende Folgen haben.

Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

Wechselt ein Unternehmen während laufender Tarifvertragsverhandlungen innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) und informiert es die Gewerkschaft über diesen Statuswechsel, sind spätere gegen dieses Unternehmen gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen zum Abschluss eines Verbandstarifvertrags unzulässig.

Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, das Verpackungen und Packungsbeilagen für Pharma-Produkte herstellt. Sie war bis zum 29. März 2009 tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband Druck und Medien Hessen e.V. (VDMH). Mit Wirkung vom 30. März 2009 wechselte sie innerhalb des VDMH in eine OT-Mitgliedschaft und wurde zudem Mitglied im Arbeitgeberverband Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Unternehmen (VPU). Durch Schreiben des VPU vom 19. Mai 2009 und in einem Gespräch vom 22. Mai 2009, an dem ua. der Geschäftsführer der Klägerin und Vertreter von ver.di teilnahmen, wurde diese über den Statuswechsel unterrichtet. Gleichwohl rief ver.di am 29. Mai 2009 die Beschäftigten der Klägerin von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu einem Warnstreik zur Durchsetzung einer 5%-igen Lohnerhöhung in der Druckindustrie auf. Daran beteiligten sich alle gewerblichen Arbeitnehmer. Die Klägerin hat geltend gemacht, der Warnstreik sei infolge ihres Statuswechsels rechtswidrig gewesen. Sie hat deshalb von ver.di Schadensersatz in Höhe von rund 35.000,00 Euro verlangt.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Warnstreik war rechtswidrig und verpflichtet ver.di nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz. Die Klägerin gehörte dem VDMH zum Zeitpunkt der Arbeitskampfmaßnahme nicht mehr als tarifgebundenes Mitglied an. Ihr vorheriger Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft war für ver.di hinreichend transparent und damit tarifrechtlich wirksam. Eine Umdeutung des Warnstreiks in einen Unterstützungsstreik scheidet aus. Mangels Feststellungen zur Schadenshöhe war der Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2012 – 1 AZR 775/10 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2010 – 8 Sa 446/10 –

Betriebsrentenanpassung

Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Die Belange des Versorgungsempfängers werden durch den Anpassungsbedarf und die sog. reallohnbezogene Obergrenze bestimmt. Ausgangspunkt der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers ist der Anpassungsbedarf. Dieser richtet sich nach dem seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust. Der so ermittelte Anpassungsbedarf wird durch die Nettolohnentwicklung der aktiven Arbeitnehmer begrenzt (sog. reallohnbezogene Obergrenze). Da die reallohnbezogene Obergrenze ebenso wie der Anpassungsbedarf die Belange der Versorgungsempfänger betrifft, gilt derselbe Prüfungszeitraum. Dieser reicht vom individuellen Rentenbeginn bis zum aktuellen Anpassungsstichtag. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts. An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.

Der Kläger war bis zum 31. Dezember 2005 bei der Beklagen beschäftigt und bezieht seit dem 1. Januar 2006 von der Beklagten eine Betriebsrente. Die Beklagte, die die Anpassung jeweils zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres einheitlich für alle Versorgungsempfänger prüft, erhöhte die monatliche Betriebsrente des Klägers zum 1. Juli 2009 um 2,91 %. Dieser Anpassung lag die Nettolohnentwicklung sämtlicher Mitarbeiter im Konzern in Deutschland mit Ausnahme der sog. Executives in den Kalenderjahren 2006 bis 2008 zugrunde. Der Kläger hat von der Beklagten eine Anpassung seiner Betriebsrente um den seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust von 6,04 % verlangt.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten blieb erfolglos. Die Beklagte hat die Betriebsrente des Klägers zum 1. Juli 2009 um den seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust anzupassen. Die reallohnbezogene Obergrenze rechtfertigt bereits deshalb keine die Teuerungsrate unterschreitende Anpassung, weil die Beklagte ihrer Anpassungsentscheidung insoweit nicht den maßgeblichen Prüfungszeitraum vom individuellen Rentenbeginn am 1. Januar 2006 bis zum Anpassungsstichtag, dem 1. Juli 2009, zugrunde gelegt hat.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2012 – 3 AZR 464/11 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 10. Mai 2011 – 6 Sa 107/11 –

Social Media Recruiting

Das Recruiting steht durch zahlreiche Veränderungen vor neuen Herausforderungen. Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Employer Branding sind in diesem Zusammenhang nur einige Stichworte. Aber auch neue Kommunikationswege über Social Media stellen neue Anforderungen an die Personalsuche.

Arbeitsunfall im Ausland: Gesetzliche Versicherung zahlt

Immer häufiger sind deutsche Bauunternehmen im Ausland tätig. Die Beschäftigten müssen dort jedoch nicht auf ihren Versicherungsschutz verzichten: Auch im Ausland sind sie gegen Risiken durch Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten voll abgesichert.

Entsendung ins Ausland mit fatalen Ungenauigkeiten

Personalverantwortliche vergessen bei der Gestaltung des Entsendeprozesses häufig, dass es die Krankenkassen sind, die über das Vorliegen von Entsendekriterien entscheiden und damit festlegen, ob eine Ausstrahlung vorliegt oder nicht. Welche Konsequenzen dies haben kann, verdeutlicht ein aktuelles Praxisbeispiel.

Das integrale Selbst – Fundament transformativer Führung

Meine jüngste Mini-Transformation habe ich im Gespräch mit meist ange- stellten Geschäftsführern von KMUs erlebt. So war meine anfängliche Einstellung, dass ich diese erst noch von der Notwendigkeit einer Transfor- mation der Unternehmens- führung hin zu mehr Vertrauen, mehr Begeisterung, mehr Spielraum für Innovationen überzeugen müsse. Verwundert rieb ich mir daher anfangs oft die Augen, wenn ich erfuhr, dass diese Überzeugung bei vielen schon präsent war. Ihr tatsächliches Problem aber war, dass sie sich außer Stande erlebten, die Anderen, also Eigentümer, Investoren aber auch Kollegen von der Notwendigkeit einer grundle- genden Transformation zu überzeugen. Diese Geschäfts- führer suchten also nach Fähigkeiten, die ihnen helfen sollten, andere von Ihrer Absicht nach ‚moderner Unternehmensführung’ zu begeistern. Seit Bateson1 wissen wir, dass die Voraussetzung zum Erlernen neuer Fähigkeiten eine kontextbezogene Identität, also eine adäquate Antwort auf die Frage ‚Wer bin ich, wenn ich xy kann?’ ist. Der Weg einer Transformation beginnt also bei der Selbstdefintion des/der TransformatorIn und diese möchte ich im folgenden darstellen. Weiter geht’s hier: http://blogs.system-worx.de/nicoleweis/2012/06/07/das-integrale-selbst-fundament-transformativer-fuhrung/#more-679

Pensionskassenleistung

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden sollen, und macht die Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen, so hat der Arbeitgeber aus dem arbeitsvertraglichen Grundverhältnis für die Leistungskürzung einzustehen. Diese Verpflichtung folgt aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, wonach der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen hat, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn, sondern über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG angeführten externen Versorgungsträger erfolgt. Von dieser Einstandspflicht kann der Arbeitgeber sich nach § 17 Abs. 3 BetrAVG nicht befreien.

Der Kläger war bis zum 31. Oktober 2000 bei der Beklagen und deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Die Beklagte hatte ihm neben einer im Versorgungsfall aus ihrem Vermögen zu erbringenden Firmenrente eine Betriebsrente zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden sollte. Seit dem 1. November 2003 bezieht der Kläger von der Beklagten die Firmenrente und von der Pensionskasse die Pensionskassenrente. Die Satzung der Pensionskasse sieht vor, dass ein Fehlbetrag unter bestimmten Voraussetzungen durch Herabsetzung der Leistungen auszugleichen ist. Im Jahr 2003 beschloss die Mitgliederversammlung der Pensionskasse eine Herabsetzung ihrer Leistungen und zahlte in der Folgezeit an den Kläger eine verringerte Pensionskassenrente aus. Der Kläger hat von der Beklagten ua. den Ausgleich der Beträge verlangt, um die die Pensionskasse ihre Leistungen herabgesetzt hatte.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten blieb vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts insoweit erfolglos. Die Beklagte ist verpflichtet, an den Kläger die Beträge zu zahlen, um die die Pensionskasse ihre Leistungen herabgesetzt hat. Zwar haben die Parteien vereinbart, dass für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die über die Pensionskasse durchgeführt werden, die jeweils gültige Satzung der Pensionskasse maßgeblich sein soll. Die dynamische Inbezugnahme der Satzung der Pensionskasse erstreckt sich jedoch nicht auf die Satzungsbestimmung, die der Pensionskasse das Recht gibt, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2012 – 3 AZR 408/10 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Juni 2010 – 19 Sa 33/09 –

Fachkräftemangel an Ingenieuren? Handlungsempfehlungen für B2B-Unternehmen

Laut dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erreichte die Zahl offener Ingenieursstellen im April 2012 erneut einen Rekordwert. Die fehlenden Fachkräfte werden für Industrieunternehmen zunehmend ein Problem. Doch die Stimmen aus der Wirtschaft sind zwiespältig: Viele spüren bereits die Folgen eines Ingenieursmangels, andere haben ihn bisher nicht wahrgenommen. Welche Sorgen sind berechtigt? Wo liegen die Probleme? Und wie können B2B-Unternehmen ihre Chancen im Fachkräftemangel nutzen?

Türkei erhebt Steuern für Expats

Expats in der Türkei zahlen seit dem 31. Januar eine monatliche Steuer in Höhe von 212,76 Türkische Lira (circa 89 Euro) für Familien. Nicht verheiratete Paare zahlen sogar den doppelten Preis von 425,52 Türkische Lira (etwa 177 Euro) an den Staat. Die neue Gesetzesgrundlage des türkischen Gesundheitssystems, auch Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK) genannt, fordert die Registrierung und Zahlung der Steuern.

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Sonderzahlung?

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet bei der Arbeitsvergütung nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber aktiv eine verteilende Entscheidung trifft. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber mit der Leistung ausschließlich eine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer (z.B. aus einem Tarifvertrag) erfüllt.

Junge Chefs – alte Mitarbeiter Kann das gut gehen? Der demografische Wandel verändert das Führungsfeld

Nicht jeder Konflikt zwischen Führung und Team ist schädlich. Konflikte helfen, Schwachstellen im Führungsprozess und in der Organisation aufzudecken. Wichtig ist ein fairer Ausgleich der Interessen und Bedürfnisse von Jung und Alt. Traditionelle Werte wie Achtung, Toleranz, Offenheit und Offensein sowie Verständnis füreinander helfen das Konfliktpotenzial überschaubar zu halten. Generationskonflikte können aber auch durch eine falsche Ausrichtung im System verursacht sein und verschärft werden. Auf ein positives Miteinander zwischen den Genationen kann durch nachhaltige Maßnahmen wie alternsgerechte Arbeitsplätze, Tandem Modelle, Mentoring eingewirkt werden.

Recht für Expatriates – Juni 2012

Auf welche Schwierigkeiten stoßen deutsche Unternehmen, die ihren Mitarbeitern in den Niederlanden ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen wollen? Inwiefern sind Kurzzeitentsendungen auch möglich, ohne den A1-Schein bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse zu beantragen? Lesen sie außerdem, was es mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland auf sich hat.

Erweiterte Steuerfreiheit bei der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte: Mobile Alleskönner sind auf dem Siegeszug

Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern einen betrieblichen Festnetz- bzw. Mobilfunkanschluss oder einen betrieblichen PC zur Privatnutzung überlassen, sind die hierbei entstehenden geldwerten Vorteile bereits seit geraumer Zeit steuerfrei. Daher brauchen Sie in derartigen Fällen weder eine Lohnversteuerung noch eine Verbeitragung zur Sozialversicherung durchzuführen. Der Gesetzgeber hat jetzt den Anwendungsbereich dieser Steuerbefreiungsvorschrift rückwirkend deutlich erweitert.

Neues aus der LohnPraxis – Juni 2012

Liegt eine Diskriminierung wegen des Alters vor, wenn Unternehmen die Berufserfahrung, die ein Beschäftigter im Tochterunternehmen eines Konzerns erworben hat, bei der Vergütung nicht berücksichtigen? Welche Angaben sind in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch zu machen? Haben Haustarifverträge immer Vorrang vor Flächentarifverträgen?

Arbeitsrechtsfrage Juni 2012: Arbeitsverträge älterer Beschäftigter ohne Sachgrund befristen?

Frage anonym gestellt: „In unserem Unternehmen beschäftigten wir häufig Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, auf befristeter Basis. Einen sachlichen Grund für die Befristung mussten wir dafür ja nicht unbedingt angeben. Wir haben nun gehört, dass der Europäische Gerichtshof sich zu dem Thema kritisch geäußert hat und möglicherweise eine Altersdiskriminierung vorliegen könnte. Deshalb sind wir etwas unsicher, ob wir die bisherige Praxis so weiterführen sollten. Wie schätzen Sie die Situation ein?“

Keine Nachwirkung bei Kündigung einer BV über Urlaubsgeld

§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Ist ein Vergütungsbestandteil als freiwillige Leistung in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt und bringt der Arbeitgeber hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass er in Zukunft keine Mittel mehr für diese freiwillige Leistung zur Verfügung stellen wird, wirkt diese Betriebsvereinbarung nach ihrer Kündigung nicht nach. Der Arbeitgeber kann mitbestimmungsfrei entscheiden, ob er die freiwillige Leistung künftig erbringt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung

Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 Satz 1 GG; § 626 Abs. 1 BGB: Verarbeitet ein Mitarbeiter seinen Arbeitsalltag mit Kollegen und Vorgesetzten in einem Roman und kann er sich auf die garantierte Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG berufen, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fristlos kündigen.
(Leitsatz der Bearbeiterin)

Wo endet das Direktionsrecht? Spielräume des ArbZG nutzen

Mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat der Gesetzgeber das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht geregelt und die am 2.8.2004 in Kraft getretene Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG umgesetzt. Das Gesetz soll die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Sonn- und Feiertagsruhe schützen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet werden. Wer sich als Arbeitgeber auskennt, merkt aber schnell, dass ihm durchaus ein Spielraum verbleibt, sein Direktionsrecht auszuüben.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Juni 2012

Ist die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin gerechtfertigt, wenn sie auf ihrem privaten Facebook-Account einen Kunden des Arbeitgebers kritisiert? Müssen innerbetriebliche Stellenausschreibungen Angaben zu einer Befristung der Stelle enthalten? Gilt die neue Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch auch für tariflichen Mehrurlaub?

Arbeitsrechtliche Rückzahlungsvorbehalte von Aus- und Weiterbildungskosten

Vereinbarungen, mit denen sich Arbeitnehmende verpflichten, vom Arbeitgeber finanzierte Aus- oder Weiterbildungen im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuzahlen, sind ein weit verbreitetes Mittel der Mitarbeiterbindung. Da Rückzahlungsvorbehalte die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers und dadurch die Kündigungsparität beschneiden können, sind sie nur beschränkt zulässig. In der Praxis stellen sich deshalb immer wieder Einzel-fragen. Einige davon sollen im Folgenden beleuchtet werden.

Aktuelle Urteile in Kürze – Mai 2012

Ist die Kündigung eines gewählten Arbeitnehmers infolge Umstrukturierung rechtsmissbräuchlich? Ist der Lohn einer Arbeitnehmerin im Vergleich zu ihrem Stellennachfolger diskriminierend? Stellt die möglicherweise nicht korrekte buchhalterische Verbuchung eines Betrags bei vorheriger Verwarnung einen Grund für eine fristlose Entlassung dar? Ist eine Rückzahlungsvereinbarung bei Kündigung innert zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung zulässig? Aktuelle Urteile geben Aufschluss.

Altersdiskriminierung wegen Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung?

Die Richtlinie 2000/78/EG verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen des Alters. Eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Kriterien Personen eines bestimmten Alters gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können.

Die Gesellschaft Tyrolean Airways befindet sich mit ihrem Betriebsrat in einem Rechtsstreit über die Frage der Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei den anderen beiden Tochtergesellschaften des Austrian Airlines Konzerns, der Austrian Airlines und der Lauda Air, bei der Einstufung des Bordpersonals der Tyrolean Airways in Verwendungsgruppen und folglich für die Höhe des Entgelts. Nach dem Kollektivvertrag von Tyrolean Airways erfolgt die Umstufung von der Verwendungsgruppe A auf die höhere Verwendungsgruppe B nach Vollendung des dritten Dienstjahres, d. h. drei Jahre nach der Einstellung als Flugbegleiter. Die Dienstverträge sehen üblicherweise vor, dass für alle Regelungen und Ansprüche, für die das Eintrittsdatum relevant ist, jenes bei Tyrolean Airways maßgeblich ist.

Vor diesem Hintergrund wollte das Landesgericht Innsbruck (Österreich) wissen, ob die Richtlinie 2000/78 einer Klausel eines Kollektivvertrags entgegensteht, nach der bei der Einstufung in Verwendungsgruppen und damit für die Höhe des Entgelts nur die als Flugbegleiter bei einer bestimmten Luftlinie eines Konzerns erworbene Berufserfahrung berücksichtigt wird, nicht aber die identische Erfahrung, die bei einer anderen Luftlinie dieses Konzerns erworben wurde.

Mit seinem Urteil vom heutigen Tag verneint der Gerichtshof diese Frage. Eine Klausel wie die im Kollektivvertrag von Tyrolean Airways enthaltene führt nämlich nicht zu einer Ungleichbehandlung wegen des Alters.

Eine solche Klausel kann zwar zu einer Ungleichbehandlung in Abhängigkeit vom Einstellungsdatum bei dem betreffenden Arbeitgeber führen, doch beruht ein solcher Unterschied weder unmittelbar noch mittelbar auf dem Alter oder auf einem an das Alter anknüpfenden Ereignis. Bei der Einstufung nicht berücksichtigt wird nämlich die etwaige Berufserfahrung, die ein Flugbegleiter bei einer anderen konzerninternen Luftlinie erworben hat, und zwar unabhängig von seinem Alter zum Zeitpunkt der Einstellung. Die Klausel beruht daher auf einem Kriterium, das weder untrennbar mit dem Alter der Arbeitnehmer verbunden ist, noch mittelbar daran anknüpft, auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass die Anwendung des streitigen Kriteriums in bestimmten Einzelfällen dazu führen kann, dass die Umstufung von Verwendungsgruppe A auf Verwendungsgruppe B bei den betroffenen Flugbegleitern in höherem Alter erfolgt als bei Flugbegleitern, die eine entsprechende Berufserfahrung bei Tyrolean Airways erworben haben.

EuGH, 7. Juni 2012, C-132/11

Im Reinigungsgewerbe kein Lohn für arbeitsfreie Zwischenzeiten

Nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk vom 04.10.2003 ist die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit – sogenannte Zwischenzeit – regelmäßig nicht zu vergüten.

Die Klägerin ist seit Mitte 2008 als Innenreinigerin bei einem schleswig-holsteinischen Reinigungsunternehmen beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk Anwendung (RTV). Die Klägerin wird in verschiedenen Reinigungsobjekten sowohl vormittags als auch nachmittags eingesetzt. Die einzelnen Arbeitseinsätze reihen sich nicht nahtlos aneinander, sodass zwischen den Arbeitseinsätzen unterschiedlich lange, teilweise bis zu vier Stunden Leerlaufzeiten entstehen, die die Klägerin oft zu Hause verbringt. Die Fahrtzeiten zwischen den einzelnen Reinigungsobjekten werden von der Beklagten vergütet, nicht hingegen die arbeitsfreie sonstige Zwischenzeit. Die Klägerin hat gemeint, dass sie auch für die arbeitsfreien Zwischenzeiten einen tariflichen Lohnanspruch habe. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht haben die hierauf gerichtete Lohnklage abgewiesen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 21.03.2012, Aktenzeichen 3 Sa 440/11).

Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, dass gemäß § 4 RTV das Tarifentgelt nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit gezahlt werde. § 3 RTV lege wiederum fest, dass die zu vergütende Arbeitszeit regelmäßig an der Arbeitsstelle beginne und ende und darüber hinaus nur die zwischen Beginn und Ende der Arbeitszeit aufgewendete Wegezeit als Arbeitszeit gelte. Aus dem Wortlaut und der Auslegung der Tarifnorm sowie der dazugehörigen Erläuterung ergebe sich, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien neben der reinen Arbeitszeit nur „Wegezeiten“, das heißt Fahrtzeiten, und nicht sonstige arbeitsfreie Zwischenzeiten als Arbeitszeit zu vergüten seien. Dagegen spreche auch nicht, dass die Klägerin die kaum individuell gestaltbaren Zwischenzeiten oftmals nicht sinnvoll nutzen könne. Denn maßgeblich sei nur der im Wortlaut der Tarifnorm zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien. Zudem sei ein Tarifvertrag immer ein ausgehandeltes Gesamtergebnis, für dessen Erzielung beide Tarifvertragsparteien Kompromisse eingingen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

LAG Schleswig-Holstein, 15.05.2012

Social Media Marketing

Viele der in den letzten Jahren aufgesetzten Social-Media-Marketing-Projekte haben den Unternehmen eher geschadet als genutzt. Zu diesem ernüchternden Fazit kommen die Wuppertaler Social-Media-Marketing-Experten von I.O. ITSolutions in einem Beitrag für das twago-Magazin.

Ewiger Zweiter: Arbeitgebermarke

Großer Bruder Unternehmensimage, kleiner Bruder Arbeitgebermarke – oder doch nur Stiefkind? Ein positives Unternehmensimage allein reicht noch nicht für eine überzeugende Arbeitgebermarke.

Fachkräftemangel durch Freelancer mildern?

In der Diskussion über Fachkräftemangel geht es in der Politik um die immer gleichen Konzepte: Mehr Ältere, Frauen und Zuwanderer sollen das Problem lösen. Dabei wird übersehen, dass es noch weitere Möglichkeiten gibt, das Problem zu mildern: Verstärkt auf Projektbasis mit freiberuflichen Mitarbeitern zu arbeiten.

Die Richtigen identifizieren – Videointerviews in der Personalauswahl

Um möglichst frühzeitig im Rekrutierungsprozess aussagekräftige Informationen über ihre Bewerber zu erhalten, nutzen Unternehmen die unterschiedlichsten Methoden und Verfahren. Konnten erste Eindrücke früher nur über Bewerbungsunterlagen, Telefoninterviews oder Assessment Center verifiziert werden, kamen durch die Möglichkeiten des Internets eine Vielzahl von Online-Assessments hinzu. Mit zeitversetzten Videointerviews haben Unternehmen seit neuestem nun auch die Möglichkeit via Bild und Ton die geeignetsten Kandidaten sicher zu identifizieren, Kosten effektiv zu senken und ihre Arbeitgebermarke zu stärken.

Jobbörsen-Auswahl: Jobbörsen-Nutzer-Umfrage soll im Zweifel helfen

Die Crosspro-Research-Nutzer-Umfrage, bei der Stellensuchende Jobbörsen und Jobsuchmaschinen nach unterschiedlichen Kriterien beurteilen, läuft seit Oktober 2008 und hat bis zum 31. März 2012 insgesamt 16.511 Bewertungen kumuliert. Jobware, Kalaydo und Stepstone liegen in der Gunst der Bewerber im Qualitätswettbewerb der Jobportale ganz eng zusammen in der Spitzengruppe der allgemeinen Jobbörsen in Deutschland. Das Karriereportal Monster und die Jobbörse des Business-Netzwerks XING landen im Mittelfeld.

Weg von der Werbung: HR-PR

„Vielfältige Aufgabengebiete“ und „hervorragende Perspektiven für die Zukunft“, „interessante Jobs“ und „Entwicklungsmöglichkeit nach Maß“: Zahlreiche Arbeitgeber versprechen derzeit auf ihren Internetseiten Bewerbern das Blaue vom Himmel. Untermalt wird der Text von den statischen oder bewegten Bildern breit grinsender Mitarbeiter. Ganz neu sind die Versatzstücke nicht. Und genau da liegt das Problem. Nach – oft jahrzehntelangem – Gebrauch ist die Sprache der Arbeitgeber verbraucht, ehemals starke Begriffe „entsaftet“, zurück bleibt die schlappe Wortschale.

Erfolgreiche Unternehmen stärken Innovationsgeist und fördern Talente

Unilever, Nestlé und Siemens belegen die Spitzenplätze im europäischen Ranking „Best Companies for Leadership“ der internationalen Unternehmensberatung Hay Group. Unter die europäischen Top 10 schaffte es mit Daimler ein weiteres deutsches Unternehmen (Platz 10). Den weltweiten Spitzenplatz sicherte sich General Electric vor Procter & Gamble und IBM.

Arbeitstypen der Zukunft: Wissensarbeiter auf dem Vormarsch

Die Arbeitswelt durchläuft aktuell einen grundlegenden strukturellen Wandel. Das „Galileo. Institut für Human Excellence“ macht in der Studie “Work:design” elf Arbeitstypen der Zukunft aus. In einer anonymen Online-Umfrage wurden 70 Teilnehmer gefragt, in welcher der Charakterisierungen sie sich wiederfinden. Dabei hat sich ein Typ klar an die Spitze gesetzt.

„Puh … schon wieder eine Befragung!“

Haben Sie diesen Satz auch schon einmal von Mitarbeitern oder Führungskräften Ihres Unternehmens gehört? Glaubt man Branchenstudien, so führen bereits mehr als 80 Prozent der Großunternehmen im deutschen Sprachraum Mitarbeiterbefragungen durch. Dennoch gelingt es nur wenigen Unternehmen, Begeisterung für diese Projekte zu wecken. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, woran das liegt und wie Unternehmen dies positiv verändern können.

Im Sumpf und wieder raus. Oder gar nicht erst rein. Die Rolle der HR-Kommunikation in Compliance-Prozessen

Organisationen, die im Korruptionssumpf stecken, haben gute Chancen,
gestärkt herauszukommen – wenn sie es schaffen, Compliance-
Prozesse und Regeln im alltäglichen Tun ihrer Mitarbeitenden zu verankern.
Ein Schulterschluss von HR, Corporate Communications und der
Rechtsabteilung ist dafür notwendig – auch für jene Firmen, die präventiv
agieren und Integrität als Teil ihrer Unternehmenskultur sehen.

Tariffähigkeit der CGZP

Die am 11. Dezember 2002 gegründete Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war nie tariffähig.

Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 -) ist sie keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Die zeitlichen Wirkungen des Senatsbeschlusses betrafen die im Entscheidungszeitpunkt geltende Satzung der CGZP und waren daher auf den Zeitraum ab dem 8. Oktober 2009 beschränkt.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat durch Beschluss vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) die fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer früheren Satzungen vom 11. Dezember 2002 und vom 5. Dezember 2005 festgestellt. Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Erste Senat mit Beschluss vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) zurückgewiesen. In zwei weiteren Entscheidungen vom 23. Mai 2012 hat der Senat entschieden, dass durch seinen Beschluss vom 14. Dezember 2010 und die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 die fehlende Tariffähigkeit der CGZP seit ihrer Gründung rechtskräftig festgestellt ist.

Die bei den Arbeits- und Sozialgerichten anhängigen Verfahren, in denen sich die Tariffähigkeit der CGZP als entscheidungserhebliche Vorfrage stellt, können damit ohne die erneute Einleitung eines Beschlussverfahrens nach § 97 ArbGG fortgeführt werden.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Mai 2012 – 1 ABN 27/12 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2012 – 24 TaBV 1285/11 ua. –

Eine Stellenanzeige wird lebendig

Mittels „Augmented Reality“ hat die Otto Group einer klassischen Zeitschriftenannonce Leben eingehaucht. Computergestützt erweiterte Wirklichkeit hat das Potenzial, beim Recruiting für erhöhte Aufmerksamkeit zu sorgen. Von Jan Willand

HRM.de Buch des Monats Juni 2012: Job Future – Future Jobs von Lynda Gratton

Wie werden wir morgen arbeiten und wie können Unternehmen von der neuen Arbeitswelt profitieren? Diese Frage geht die britische Managementvordenkerin Lynda Gratton in dem Buch „Job Future – Future Jobs“, das kürzlich auf Deutsch erschienen ist. Zwei Mitglieder von HRM.de haben das Buch für Sie rezensiert.

Job Future – Future Jobs von Lynda Gratton. Rezension von Sabine Becker

Die 55-jährige Lynda Gratton setzt sich als Professorin für Wirtschaftswissenschaft an der London Business School von Berufs wegen seit rund drei Jahrzehnten mit Fragen des Managements auseinander. Aus einem zufälligen Gespräch am Frühstückstisch erwächst ihr Bedürfnis, sich mit der Zukunft der Arbeit näher zu beschäftigen und dazu einen eigenen Standpunkt zu entwickeln.

Sonderurlaub als unschädliche Unterbrechung für die Zulage nach § 9 TVÜ-Länder

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sah für einzelne Vergütungs- und Fallgruppen sog. Vergütungsgruppenzulagen vor. Im Tarifvertrag der Länder (TV-L) war bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L eine solche Zulage nicht mehr vorgesehen. § 9 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) gewährt jedoch den Beschäftigten, die im letzten Monat vor Inkrafttreten des TV-L eine Vergütungsgruppenzulage bezogen, eine dynamisierte Besitzstandszulage, solange die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird. Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder sind Unterbrechungen wegen Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit und Urlaub unschädlich. Urlaub iSd. Bestimmung ist auch unbezahlter Sonderurlaub.

Die Klägerin ist im Justizdienst des beklagten Landes beschäftigt. Sie bezog bis zum Inkrafttreten des TV-L am 1. November 2006 eine Vergütungsgruppenzulage. Anschließend erhielt sie die Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-Länder. Diese betrug zuletzt unter Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung der Klägerin von 19,9 Wochenstunden 32,81 Euro brutto monatlich. Vom 24. Juli 2007 bis zum 17. August 2007 nahm die Klägerin während der Sommerferien Sonderurlaub zur Betreuung ihres noch nicht volljährigen Sohnes. Daraufhin stellte das beklagte Land die Zahlung der Besitzstandszulage ein. Die Klägerin begehrt die Weiterzahlung der Zulage. Sie hält auch Sonderurlaub für Urlaub iSd. Protokollerklärung Nr. 1 zu § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.

Die Revision des beklagten Landes blieb vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Der Oberbegriff „Urlaub“ in der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder umfasst auch den der Klägerin gewährten Sonderurlaub. Das ergibt sich aus dem Wortlaut der Regelung und dem Zweck der Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-Länder. Vergütungsgruppenzulagen waren Ersatz für nicht vorhandene Zwischengruppen zwischen den Vergütungsgruppen des BAT. Erst die Summe des Entgelts aus der Vergütungsgruppe und der Zulage bildete die tarifliche Gesamtwertigkeit der Tätigkeit ab. Auch längerfristige Unterbrechungen der Tätigkeit wegen Sonderurlaubs lassen den an die Wertigkeit dieser Tätigkeit geknüpften Besitzstand nicht erlöschen. Deshalb ist nach der Beendigung des Sonderurlaubs die Zulage weiter zu zahlen. Zudem würde die Protokollerklärung Nr. 1 zu § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 GG verletzen, wenn dadurch den Beschäftigten, die wie die Klägerin Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern genommen haben, nach Beendigung des Sonderurlaubs die Weiterzahlung der Zulage verwehrt würde.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2012 – 6 AZR 586/10 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 9. September 2010 – 5 Sa 633/10 –

Roadshow “Onboarding” in Zürich am 31.5.2012

Wir, das Team von e-Learning Anbieter SkillSoft, veranstalten in Zürich am 31. Mai 2012 die Roadshow “Onboarding” und zeigen auf, wie professionelles und zeitgemässes Onboarding via e-Learning aussehen sollte.

Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit

Ist ein Arbeitnehmer fortdauernd arbeitsunfähig erkrankt, verfällt sein Mindesturlaubsanspruch entgegen § 7 Abs. 3 BUrlG aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht schon am 31. März des Folgejahres. Der von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen darf nach der neueren Rechtsprechung des EuGH nicht vor Ablauf eines den Bezugszeitraum deutlich übersteigenden Zeitraums verfallen, wenn der Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaub nicht nehmen konnte. Die Tarifvertragsparteien können hiervon abweichend Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen (Mehrurlaub), frei regeln. Ob sie von dieser Regelungsmacht Gebrauch gemacht haben, ist durch Auslegung der maßgeblichen Tarifbestimmungen festzustellen.

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 des auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt der Urlaubsanspruch des Klägers 30 Arbeitstage. § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD bestimmt abweichend von der Regelung in § 7 Abs. 3 BUrlG, dass der Erholungsurlaub im Falle seiner Übertragung bis zum 31. Mai des Folgejahres angetreten werden muss, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum 31. März des Folgejahres angetreten werden konnte. Mit seiner Klage hat der 1950 geborene und seit 1974 bei der beklagten Stadt als Angestellter beschäftigte Kläger für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 10 Tage Mehrurlaub als Ersatzurlaub verlangt. Der Kläger konnte diesen Mehrurlaub weder in diesen Jahren noch bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres antreten, weil er vom 23. Juni 2007 bis zum 7. Oktober 2009 arbeitsunfähig war. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.

Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Tarifvertragsparteien des TVöD haben zwar nicht ausdrücklich zwischen dem gesetzlichen, unionsrechtlich verbürgten Mindesturlaub von vier Wochen und dem tariflichen Mehrurlaub differenziert. Sie haben sich jedoch mit der Regelung in § 26 Abs. 2 TVöD hinreichend deutlich vom gesetzlichen Fristenregime in § 7 Abs. 3 BUrlG gelöst, indem sie die Übertragung und den Verfall des Urlaubsanspruchs eigenständig geregelt haben. Dies hindert die Annahme eines „Gleichlaufs“ des gesetzlichen Mindesturlaubs und des tariflichen Mehrurlaubs und bewirkt, dass der Mehrurlaub aus dem Jahr 2007 am 31. Mai 2008 und der Mehrurlaub aus dem Jahr 2008 am 31. Mai 2009 gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD verfallen sind.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Mai 2012 – 9 AZR 575/10 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2010 – 10 Sa 244/10 –

Der Senat hat am selben Tag der Klage eines Arbeitnehmers teilweise stattgegeben, der ihm nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zustehenden Mehrurlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten haben wollte. Er hat entschieden, dass die Urlaubsregelung im TV-L den Anspruch des Beschäftigten auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs nicht daran knüpft, dass der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist oder seine Arbeitsfähigkeit während des tariflichen Übertragungszeitraums wieder erlangt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Mai 2012 – 9 AZR 618/10 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 29. Juli 2010 – 3 Sa 280/10 –

Jetzt teilnehmen: Studie „Weiterbildungs-Report 2012“

Welchen Stellenwert hat die betriebliche Weiterbildung zurzeit? Welche Lernmethoden setzen Unternehmen ein und welche Fortbildungsthemen sind ihnen besonders wichtig? Diesen und weiteren Fragen geht das Online-Netzwerk HRM.de gemeinsam mit dem Magazin personal manager und seinen Schwesterportalen HRM-Austria.at und HRM.ch in der aktuellen Studie „Weiterbildungs-Report 2012“ nach.

Zieloptimierung = Optimierte Zielvereinbarung

Zielvereinbarung – für viele eine lästige Pflicht, ein alljährlicher Kampf um Boni und um erreichbare Ziele. Im aktuellen HR-Magazin werden Optimierungschancen für Zielvereinbarungen aufgezeigt.

Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang

Tritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst später in Kraft, ist für den Beginn der Tarifgeltung der Zeitpunkt des Inkrafttretens maßgebend. Zuvor gehört der tarifvertragliche Regelungsbestand nicht zu den Rechten und Pflichten aus dem im Zeitpunkt eines Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 613a Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB. Nach Betriebsübergang kommt bei einem zuvor noch nicht in Kraft getretenen Haustarifvertrag des Veräußerers eine Verbindlichkeit der Tarifnorm auch nicht über eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die „Vorschriften der jeweils gültigen Tarifverträge“ in Betracht, weil diese nicht Haustarifverträge eines anderen Unternehmens erfasst.

In zwei überwiegend parallel liegenden Rechtssachen ging es um einen Anspruch aus einem Tarifvertrag über eine Zusatzzahlung (TV Zusatzzahlung). Diese Zahlung stand im Zusammenhang mit einem zuvor erbrachten Verzicht auf tarifvertragliche Rechte, der in einem gesonderten Sanierungstarifvertrag vereinbart worden war. Der TV Zusatzzahlung wurde im Herbst 2004 gleichzeitig mit dem sofort in Kraft tretenden Sanierungstarifvertrag verhandelt und abgeschlossen, sollte jedoch, um vorherige Rückstellungen in der Bilanz zu vermeiden, erst am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Bereits zuvor – zum 1. Januar 2006 – gingen die Arbeitsverhältnisse der Klägerinnen, die in einem Callcenter tätig sind, im Wege des Betriebsübergangs auf die im vorliegenden Rechtsstreit beklagte Arbeitgeberin über.

Die Vorinstanzen haben den Klagen auf Zahlung aus dem TV Zusatzzahlung entsprochen. Die Revisionen der Beklagten vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatten Erfolg. Ein Anspruch der klagenden Arbeitnehmerinnen ergibt sich weder aus § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. den Normen des TV Zusatzzahlung noch aus der in ihren Arbeitsverträgen vereinbarten Bezugnahmeklausel. Soweit sich die Klägerinnen auf das Maßregelungsverbot i.V.m. dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen haben, hatten sie bereits deshalb keinen Erfolg, weil sie nicht die der begünstigten Arbeitnehmergruppe gewährten Leistungen – Gutscheine und Gutschreibungen auf Kundenkonten sowie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung -, sondern Auszahlung eines Geldbetrages verlangten.

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16. Mai 2012 – 4 AZR 320/10 und 321/10 –
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteile vom 10. März 2010 – 4 Sa 215/09 und 4 Sa 218/09 –

Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

Die Parteien streiten über die Zahlung eines weiteren Leistungsentgelts gemäß § 18 TVöD (VKA) iVm. der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4.

Nach § 18 Abs. 3 TVöD (VKA) wird für die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leistungsentgelte ein Gesamtvolumen gebildet. Die Verteilung soll dann durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung nach dort festzulegenden Kriterien erfolgen. Wird eine solche Vereinbarung nicht geschlossen, erhalten die Arbeitnehmer ein sog. undifferenziertes Leistungsentgelt, das das Gesamtvolumen nur etwa zur Hälfte ausschöpft. In der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 ist geregelt, dass sich das Leistungsentgelt im Folgejahr um den Restbetrag des Gesamtvolumens aus dem Vorjahr erhöht.

Die Beklagte zahlte für 2008 auf Grundlage der Protokollerklärung ein undifferenziertes Leistungsentgelt iHv. 6 % des Tabellenentgelts des Klägers für September 2008. Eine Dienstvereinbarung zu § 18 TVöD existierte bei der Beklagten auch im Folgejahr nicht. 2009 zahlte die Beklagte an den Kläger wiederum nur 6 % des Tabellenentgelts für September 2009. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, auch ohne die Existenz einer Dienstvereinbarung müsse das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Volumen spätestens im Folgejahr vollständig ausgeschüttet werden.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos.

Nach der tariflichen Regelung setzt die vollständige Verteilung des für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens die Existenz einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung voraus. Dies ergibt sich aus Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck und Entstehungsgeschichte der Tarifregelung. Solange eine solche Einigung in Betrieb oder Dienststelle nicht zustande kommt, besteht kein Anspruch auf eine höhere als die geleistete Zahlung iHv. 6 % des Tabellenentgelts.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2012 – 10 AZR 202/11 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2011 – 13 Sa 1424/10 –

Das Netzwerk wächst: PERSONALER FORUM begrüßt mit Uwe Loof ihr tausendstes Mitglied

Mit Uwe Loof, Bereichsleiter Personal bei der Norddeutschen Landesbank, vielfach ausgezeichnetem HR-Manager und Vordenker im Personalwesen, begrüßt die XING-Gruppe PERSONALER FORUM ihr tausendstes Mitglied. Die Gruppe ist eine Plattform für den Austausch von HR-Entscheidern und dient zugleich der Organisation von Live-Treffen in verschiedenen Städten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Neben einem Fachvortrag, Erfahrungsbericht oder Workshop aus der personalwirtschaftlichen Praxis bieten die Veranstaltungen vor Ort den Teilnehmern Gelegenheit zur Diskussion und eine angenehme Atmosphäre zum Networking.

Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts

Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an, der ua. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so ist er aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten.

Die beklagte Landesbank ist im Jahre 1972 aus einer Fusion hervorgegangen. Bestandteil des Fusionsvertrags ist eine „Personalvereinbarung“ (sog. PV 72). Nach deren Nr. 3.2 können Mitarbeiter, die mindestens 20 Jahre im Kreditgewerbe beschäftigt waren, davon mindestens 10 Jahre bei den fusionierten Instituten oder bei der Bayerischen Landesbank – Girozentrale -, einen Rechtsanspruch auf Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen (sog. Versorgungsrecht) erhalten; über die Erteilung des Versorgungsrechtes entscheidet nach Nr. 3.2 PV 72 der Vorstand. Die Beklagte bot seit 1972 (nahezu) allen Arbeitnehmern, die eine Dienstzeit von 20 Jahren im Kreditgewerbe, davon mindestens 10 Jahre bei der Bayerischen Landesbank zurückgelegt, eine gute Beurteilung durch ihre Vorgesetzten erhalten hatten und in einer gesundheitlichen Verfassung waren, die eine vorzeitige Zurruhesetzung nicht erwarten ließ, Versorgungsrechte an. Anfang des Jahres 2009 beschloss die Beklagte, die Vereinbarung von Versorgungsrechten einzustellen. Dem Kläger, der die Voraussetzungen am 1. Januar 2010 erfüllte, wurde kein Versorgungsvertrag angeboten.

Die auf Abgabe eines Vertragsangebots durch die Beklagte gerichtete Klage hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts, wie schon in den Vorinstanzen, Erfolg. Aufgrund der seit 1972 geübten Praxis bestand bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses des Klägers am 1. Januar 1990 im Unternehmen der Beklagten eine betriebliche Übung, die die Beklagte verpflichtet, Arbeitnehmern nach einer 20jährigen Tätigkeit im Kreditgewerbe, davon mindestens 10 Jahre bei der Beklagten und bei Erfüllung der beiden weiteren Voraussetzungen (gute Beurteilung und gesundheitliche Verfassung, die eine vorzeitige Zurruhesetzung nicht erwarten lässt) die Vereinbarung eines Versorgungsvertrags anzubieten. Da der Kläger diese Voraussetzungen am 1. Januar 2010 erfüllte, hat er einen Anspruch auf Abgabe eines entsprechenden Vertragsangebots durch die Beklagte erworben.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Mai 2012 – 3 AZR 128/11 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 21. Dezember 2010 – 9 Sa 484/10 –

Die Mitarbeiter glücklich machen

So lautet der Titel eines Beitrags in Harvard Business Manager 4/2012 von den amerikanischen Wissenschaftlerinnen Gretchen Spreitzer und Christine Porath. Die beiden haben sieben Jahre lang das Thema „Entfaltung am Arbeitplatz“ erforscht und dabei 1.200 Angestellte verschiedener Branchen befragt. Die Forscherinnen haben herausgefunden, dass glückliche Mitarbeiter mehr leisten als unglückliche. Aber was sind glückliche Mitarbeiter? Sie leisten mehr, erscheinen regelmäßig zur Arbeit, kündigen seltener und zeigen mehr Einsatz. Bleibt die alles entscheidende Frage: Was macht den Mitarbeiter selbst glücklich? Das Schlüsselwort heißt „Entfaltung“, das sei die Kombination von Vitalität und Lernen schreiben die Autorinnen.

Dealbreaker Pensionsrückstellungen

In der heutigen Geschäftswelt stehen Fusionen und Unternehmensübernahmen an der Tagesordnung. Die Pensionsverpflichtungen machen bei Transaktionen meist einen erheblichen Teil der Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus. Mit ihnen kann ein Deal stehen oder fallen.

Reif für die Insel: Neue Rechtsprechung beim Urlaubsanspruch

In jedem Jahr haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das ist allgemein bekannt. Da sich die Rechtsprechung immer wieder mit Urlaubsansprüchen auseinandersetzt, lohnt es sich von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob die bisherige Praxis in Ihrem Unternehmen beibehalten werden kann oder der Rechtsprechung angepasst werden muss.

Neues aus der „LohnPraxis“ – Mai 2012

Inwiefern dürfen Arbeitgeber das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben der Mitarbeiter mit Minusstunden verrechnen? Fließen steuerfreie Zuschläge aus Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit in die Berechnung des Elterngeldes ein? Müssen ehemalige Mitarbeiter zu viel gezahlte Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erstatten?

Arbeitsrechtsfrage Mai 2012: Zeitwertkonten zur betrieblichen Altersversorgung nutzen?

Ein Personaler eines Unternehmens aus dem Mittelstand fragt: „Wir haben kürzlich in unserem Unternehmen ein Zeitwertkonto für die Mitarbeiter eingeführt. Lässt sich das Wertguthaben in irgendeiner Form mit der betrieblichen Altersvorsorge koppeln? Wäre es auch möglich, Mitarbeitern auf Wunsch das Guthaben bei akutem Bedarf auszuzahlen und wie verhält sich das steuerrechtlich?“

Recht für Expatriates

Hochqualifizierte Ausländer sollen künftig leichter eine Stelle in Deutschland antreten können, indem die Einkommensgrenze sinkt. Erfahren sie außerdem, was sich steuerrechtlich für Expats in der Türkei geändert hat und was das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein mit sich bringt.

Vorsicht bei der Vertragsgestaltung: Versetzungsklauseln

Arbeitgeber verfolgen in Anstellungsverträgen regelmäßig das Ziel, ihre Mitarbeiter mittels Versetzungsklauseln möglichst flexibel einsetzen zu können. Ist eine solche Klausel unwirksam, ist jedoch nicht nur die Flexibilität dahin, sondern häufig tritt sogar der gegenteilige Effekt ein: Die Tätigkeit des Arbeitnehmers konkretisiert sich auf seinen im Vertrag genannten Arbeitsplatz. Daher gilt es, bei Klauseln, die den Arbeitsort oder Arbeitsinhalt abändern, die strengen Vorgaben aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu beachten.

Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

§ 626 BGB; §§ 3 Abs. 4, 7 Abs. 3, 12 Abs. 3 AGG
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz können eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solches Verhalten zu unterbinden. Unmaßgeblich ist, wie der Täter selbst sein Verhalten verstanden wissen will.
(Leitsatz des Bearbeiters)

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Mai 2012

Innerhalb welcher Frist können abgelehnte Bewerber mögliche Diskriminierungen nach dem AGG geltend machen? Müssen Unternehmen Arbeitsverträge von Mitarbeitern mit fehlenden Deutschkenntnissen unaufgefordert übersetzen? Und unter welchen Voraussetzungen müssen Arbeitgeber auch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis Weihnachtsgeld zahlen?

Literaturtipp: Betriebsverfassungsgesetz. BetrVG mit Wahlordnung

Der von Richardi, Thüsing und Annuß bearbeitete Standardkommentar erscheint in der 13. Auflage – seit 1952. Bei dem Bearbeitertriumvirat handelt es sich um anerkannte Experten aus Rechtswissenschaft und Anwaltschaft. Der Kommentar berücksichtigt die Auswirkungen auf die Betriebsverfassung durch die Vielzahl arbeitsrechtlicher Entscheidungen – allein mehr als 100 neue Entscheidungen des BAG und der LAG – und zeigt die Rechtsprechungsentwicklung der Mitbestimmung zuverlässig auf. Rechtsprechung und Literatur sind bis September 2011 berücksichtigt.

AGG: Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers?

Ein abgelehnter Bewerber, der die in der Stellenbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf Auskunft darüber, ob ein anderer Bewerber eingestellt wurde und aufgrund welcher Kriterien. Verweigert ein Arbeitgeber jedoch entsprechende Informationen, kann dies eine Diskriminierung vermuten lassen.

Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Das LSG Essen hat entschieden, dass die Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer wegen der Tarifunfähigkeit der “Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen” (CGZP) unwirksam ist, so dass die Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen müssen.

Damit hat das Landessozialgericht eine für die Zeitarbeitsbranche bedeutsame Entscheidung gefällt: Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde.

Der Grundsatz des “equal pay” (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden können. Ein solcher lag aber nicht vor, so das Gericht. Zwar hatte der “Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister” (AMP) mit der “Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen” (CGZP) einen Tarifvertrag geschlossen, aufgrund dessen Leiharbeitnehmer eine geringere Vergütung erhalten haben, als die Stammbelegschaften der Entleiher. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sei die CGZP jedoch nicht in der Lage gewesen, wirksame Tarifverträge abzuschließen (“Tarifunfähigkeit” der CGZP). Daher wurde jahrelang nicht nur zu geringer Lohn gezahlt, sondern auch die Sozialversicherungsträger haben zu niedrige Beiträge erhalten. Diese könnten nun – bis zur Grenze der Verjährung – nachgefordert werden.

Nach dem rechtskräftigen Beschluss des Landessozialgerichts kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, dass die Rentenversicherung in der Vergangenheit bereits Betriebsprüfungen durchgeführt hat und keine Beiträge aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP nachgefordert hat. Denn Betriebsprüfungen hätten nur Stichprobencharakter, sollen Beitragsausfälle verhindern und dienen nicht dazu, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm Entlastung zu erteilen. Der Arbeitgeber könne sich auch nicht darauf berufen, dass er auf die Rechtmäßigkeit des Tarifvertrages mit der CGZP vertraut habe. Es gebe keinen Rechtsgrundsatz, wonach der gute Glaube an die Wirksamkeit eines Tarifvertrages oder die Tariffähigkeit einer Vereinigung geschützt sei.

Business meets Science

Wir führen Erfolgreiches weiter! Nach der positiven Resonanz der ersten Veranstaltung findet am Dienstag, den 22. Mai 2012 zum zweiten Mal “HR-Trends der Zukunft – Business meets Science” statt. Das TDS Institut für Personalforschung an der Hochschule Pforzheim und das PERSONALER FORUM der TDS HR Services & Solutions GmbH laden Sie herzlich in die Räumlichkeiten der Hochschule ein.

Social Media Recruiting Conference 2012 in Zürich

Die Social Media Recruiting Conference ist zu Gast in Zürich und bietet Euch praxisnahe und fundierte Vorträge zu den Schwerpunkten Aktives Recruiting – Direktansprache 2.0 und Passives Recruiting – Personalmarketing 2.0 sowie Intensivseminare zum optimalen Einsatz von Blogs, Facebook und Twitter für Recruiting und Employer Branding.

Wissensarbeiter brauchen neues Management

Der Personaldienstleister Hays initiiert gemeinsam mit dem Marktanalyseunternehmen PAC das Studienprojekt „Wissensarbeiter und Unternehmen im Spannungsfeld“. Den Auftakt bilden sechs Thesen ausgewiesener Experten, wie Unternehmen ihre Wissensarbeiter künftig managen sollen.

Werner Schwanfelder: „Der glückliche Manager“ – Rezension von Sabine Delorme

Auf der Suche nach allgemeingültigen Regeln für das Glücklichsein müssen wir uns auch mit der Arbeit beschäftigen. Werner Schwanfelder hat sich im vorliegenden Band mit dem glücklichen Manager beschäftigt und ist der Frage nachgegangen, warum seiner Ansicht nach Glück den Erfolg potenziert.
Werner Schwanfelder, Autor zahlreicher Management-Bücher und selbst erfolgreicher Manager, geht in seinem Buch auf unterhaltsame Weise der spannenden Frage nach: „Macht Erfolg glücklich – oder Glück erfolgreich“?

„Der glückliche Manager“

Macht Erfolg glücklich – oder Glück erfolgreich? Dieser Frage geht Werner Schwanfelder nach und versucht zu zeigen, wie Arbeit und Glück vereinbar sind. Sein Fazit: Der glückliche Manager ist der bessere Manager. Zwei Mitglieder von HRM.de haben das Buch für Sie gelesen und bewertet.

HR-Development im Familienunternehmen

„Das war ein sehr interessantes und effektives
Meeting“, so die Reaktion eines teilnehmenden
Managers auf die erste Personalentwicklungsrunde.
Aber zum Anfang der Story.

Wenn 100 mehr als 30 Sprachen sprechen: Multikulturelles Wachstum gestalten

Überproportionales Wachstum, eine Belegschaft, die mehr als 30 Sprachen spricht: Wie managt ein Unternehmen schnelles personelles Wachstum? Was ist bei der Führung eines multikulturellen Teams zu beachten? Motivation allein reicht nicht aus. Es kommt vor allem auf die strategische Entwicklung der Mitarbeiter an.

Zur Messbarkeit der Kosten und Nutzen von Diversity Management

Diversity Management ist seit einiger Zeit ein viel diskutiertes Thema in Unternehmen und der Öffentlichkeit. Immer häufiger wird auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit von Diversity Management, dem Business-Case, gestellt. Der folgende Beitrag zeigt die Ergebnisse einer Studie zu „Methoden und Indikatoren für die Messung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Zusammenhang mit der personellen Vielfalt in Unternehmen“.

Interkulturelles Training: Alter Hut, noch immer in Mode

Interkulturelles Training (IKT) ist keine Novität für internationale Unternehmen, aber sie denken dabei oft an das, was es längst nicht mehr (nur) ist: Seminare über die Dos and Don’ts in unterschiedlichen Kulturen. Immer stärkere globale Vernetzung unserer Wirtschaft und damit intensiverer Kontakt zwischen Unternehmen und deren Mitarbeitern sowie steigende Komplexität der Geschäfte haben aber auch dazu geführt, dass sich die Ansätze im interkulturellen Training weiterentwickelt haben.

Jimmy Wales: „Wikipedia hat eine ganzheitliche Sicht auf den Menschen“

Während der internationalen Konferenz der Wikimedia Foundation, der Betreiberin der Online-Enzyklopädie Wikipedia, hat Mitbegründer Jimmy Wales kürzlich in Berlin den Leonardo – European Corporate Learning Award mit großer Freude entgegen genommen. Bei diesem Anlass betonte Wales, dass Wikipedia in der Tradition einer ganzheitlichen Bildungsvision stehe, wie sie Jacques Delors im Namen der UNESCO gefordert hatte.

Relaunch von HRM.de: Unternehmen und Experten empfehlen

Sie haben gute Erfahrungen mit einem HR-Experten oder Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das Personalmanagement gemacht und möchten diese Informationen mit anderen Mitgliedern des Online-Netzwerkes HRM.de teilen? Seit dem Relaunch haben Sie dazu mit dem Empfehlungstool von HRM.de die Möglichkeit.

„Dabei sein allein reicht nicht“

Im Gespräch mit Prof. Dr. Christian Scholz, Professor für Organisation, Personal- und Informationsmanagement an der Universität des Saarlandes

Nehmen Unternehmen Personalrisiken auf die leichte Schulter?

Mitarbeiterengpässe und mangelnde Motivation der Angestellten zählen zu den größten HR-Gefahren in Unternehmen, so das zentrale Ergebnis des ersten Personal-Risiko-Index (PRI). Die PRI-Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt des Instituts für Personalwirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), des Haufe Personalmagazins und des Software-Anbieters Sage HR Solutions.

Coaching meets Research … Praxisfelder im Fokus

Coaching gewinnt in unterschiedlichen gesellschaftlichen Handlungs- und damit verbundenen Praxisfeldern an Bedeutung. Was bringt die Verbreitung von Coaching mit sich? Der 2. Internationale Coaching-Forschungskongress nimmt am 5. Und 6. Juni in Basel diese Entwicklungen in den Fokus.

Zielgruppenorientiertes Personalmarketing

Unternehmensberaterin Yvonne Wolf schreibt in der ersten Ausgabe des HR-Magazins 2012 über die Grundlagen des Personalmarketings. Dabei betont sie die Bedeutung der Bildung einer Arbeitgebermarke sowie die Ausrichtung der Medienwahl auf die zuvor genau definierte und analysierte Zielgruppe.

Ziele vereinbaren – Erfolge planen

Wie lassen sich Zielvereinbarungen erfolgreich im Unternehmen umsetzen? Der Anfang 2012 in Profits, dem Unternehmensmagazin der Sparkassen, erschienene Beitrag gibt handfeste Tipps.

Top-Webinar am Freitag, 27.04.12: Lernen mit Books24x7

Wir, das Team von e-Learning Anbieter SkillSoft, laden Personalverantwortliche, IT-Professionals auf hrm.de zu unserem Webinar “Schnell und effektiv: Informelles Lernen mit Books24x7” recht herzlich ein. Das Webinar findet am kommenden Freitag, den 27.04.2012 statt, die Teilnahme ist kostenfrei.

Auflösungsantrag

Der Kläger war als Vertriebsingenieur bei der Beklagten tätig. Nach einem Freizeitunfall war er in 2009 mehrere Monate arbeitsunfähig krank. Nach seiner Gesundung befand er sich – neben anderen Kollegen – seit November 2009 in Kurzarbeit Null. Die Arbeitgeberin versuchte, den Kläger zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bewegen und bot ihm eine Abfindung an. Eine Einigung erfolgte nicht. Im Februar 2011 kündigte die Arbeitgeberin mit der Begründung, zwei eng mit dem Kläger zusammenarbeitende Arbeitskollegen aus dem Vertrieb, die für hohen Umsatz sorgten, hätten gedroht, bei einer Weiterbeschäftigung des Klägers selbst zu kündigen. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis im März 2011 fristgemäß.

Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt. Die Berufung der Arbeitgeberin hatte insoweit keinen Erfolg. Berufe sich ein Arbeitgeber im Fall einer Kündigung auf eine Drucksituation, so müsse er darlegen, welche konkreten Maßnahmen er ergriffen habe, um die Drucksituation in den Griff zu bekommen. Der Hinweis auf allgemeine Gespräche reiche nicht aus.

Die Arbeitgeberin hat dann aber vor dem Landesarbeitsgericht einen Antrag gestellt, das Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Klägers durch das Gericht gegen Zahlung einer geringen Abfindung aufzulösen, weil eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr erwartet werden könne. Der Kläger hatte nämlich bereits im Zusammenhang mit der Anordnung von Kurzarbeit im November 2009 gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geäußert, er werde durch die Arbeitgeberin mit Kurzarbeit bestraft, weil er keiner Trennung zugestimmt habe. So gehe sie immer vor. Die Arbeitgeberin nutze nur die Kurzarbeitsleistungen als Zusatzgeschäft. Während des Kündigungsschutzverfahrens schrieb er nochmals an diese Behörde, die Arbeitgeberin missbrauche gezielt die Kurzarbeitsleistungen. Daraufhin erstattete die Agentur für Arbeit eine Strafanzeige gegen die Arbeitgeberin. Dieses führte zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen sie mit hier unbekanntem Ausgang.

Das Landesarbeitsgericht gab dem Auflösungsantrag statt. Der Kläger habe zunächst eine Klärung mit der Beklagten im Betrieb versuchen müssen. Eine gedeihliche weitere Zusammenarbeit sei hier aber nicht zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer sofort eine Anzeige erstatte. Es sei nicht notwendig, dass die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gerichtet sei. Vielmehr reiche es aus, wenn die Anzeige zu Ermittlungen gegen den Arbeitgeber führe.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 20.03.2012, Az.: 2 Sa 331/11

Mit Mitarbeiterentwicklung zu unternehmerischen Höchstleistungen

Der renommierte Münchener Oldenbourg Verlag konnte für das soeben erschienene Buch “Das Beratungsunternehmen” erneut die Top Ten der deutschen Beratungsbranche als Autoren verpflichten. Der WIOG Unternehmensberater Gunther Wolf offenbart hier sein Berater-Know-how im Bereich der – nicht nur für Beratungsunternehmen höchst bedeutsamen -performanceorientierten Mitarbeiterentwicklung.

Kündigung wegen “Stalking”

Ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Ob es zuvor einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Kläger war beim beklagten Land seit 1989 als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Im Jahr 2007 teilte das Land ihm als Ergebnis eines Verfahrens vor der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit, dass eine Mitarbeiterin, die sich von ihm belästigt fühlte, weder dienstlich noch privat Kontakt mit ihm wünsche und dieser Wunsch vorbehaltlos zu respektieren sei. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin habe “auf jeden Fall zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen zu unterbleiben”.

Im Oktober 2009 wandte sich eine andere, als Leiharbeitnehmerin beschäftigte Mitarbeiterin an das beklagte Land und gab an, sie werde vom Kläger in unerträglicher Art und Weise belästigt und bedrängt. Nach näherer Befragung der Mitarbeiterin und Anhörung des Klägers kündigte das Land das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. Es hat behauptet, der Kläger habe der Mitarbeiterin gegen deren ausdrücklich erklärten Willen zahlreiche E-Mails geschickt, habe sie ohne dienstlichen Anlass in ihrem Büro angerufen oder dort aufgesucht und sich wiederholt und zunehmend aufdringlich in ihr Privatleben eingemischt. Um sie zu weiterem privaten Kontakt mit ihm zu bewegen, habe er ihr ua. damit gedroht, er könne dafür sorgen, dass sie keine feste Anstellung beim Land bekomme.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision des beklagten Landes hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Es steht noch nicht fest, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt. Das Landesarbeitsgericht hat zwar im Ergebnis zutreffend angenommen, dass der Kläger durch die Mitteilung aus dem Jahr 2007 nicht im Rechtssinne abgemahnt worden ist. Es hat aber nicht ausreichend geprüft, ob angesichts der Warnung durch das zuvor durchgeführte Beschwerdeverfahren und der übrigen Umstände eine Abmahnung entbehrlich war. Ob die Kündigung gerechtfertigt ist, konnte der Senat nicht selbst entscheiden. Das Landesarbeitsgericht hat keine dazu hinreichenden Feststellungen zum Sachverhalt getroffen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 2012 – 2 AZR 258/11 –
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3. November 2010 – 2 Sa 979/10 –

Konfliktherde frühzeitig eingrenzen

Wie Führungskräfte Konfliktherde erkennen und wirkungsvoll eingrenzen können ist Thema des Fachartikels “Tipps für das Konfliktmanagement”, der im HR-Magazin veröffentlicht wurde.

Mitarbeiterbindung durch Outdoor Events

Dem Fernsehzuschauer bietet sich ein faszinierendes Bild: Zehn extrem gut gelaunte Teams, bestehend aus Mitarbeitern einer Zeitarbeitsfirma, bauen Flöße aus Bambusstäben und Schwimmkörpern. Unter fröhlichem Gelächter verbinden sie die Elemente mit Seilen.

Neu: ExecBlueprint “Accountability – Verantwortlichkeit im Unternehmen”

Wir, das Team von e-Learning Anbieter SkillSoft, stellen Ihnen ab sofort unser neuestes ExecBlueprint “Accountability – Verantwortlichkeit im Unternehmen” kostenlos zur Verfügung. Accountability, das verantwortliche Handeln sämtlicher Unternehmensabteilungen und Mitarbeiter, ist für den Firmenerfolg von grosser Bedeutung. Eine solche Rechenschaftspflicht verbessert die Zusammenarbeit und wirkt sich positiv auf die Zielerreichung aus. Im neuen SkillSoft-Blueprint zeigen drei Personalmanager die zentrale Rolle der HR-Abteilung in diesem Prozess auf.

Zertifizierung für gute Arbeitgeber: Benchmarking-Projekt „Top Job“ mit neuer Einstiegsoption

Der Arbeitgebervergleich „Top Job“ von compamedia und der Universität St. Gallen startet mit einer Neuheit in seine aktuelle Runde: Mittelständler, die gute Personalarbeit leisten, jedoch noch nicht im Wettbewerb der 100 besten Arbeitgeber antreten möchten, können nun ebenfalls ihre Personalarbeit zertifizieren lassen. Im Erfolgsfall erhalten sie ein Gütesiegel und einen Zertifizierungsbericht, der Stärken und Schwächen ihrer Personalpolitik aufzeigt.

Die Zukunft der Mitarbeiterkommunikation

Wer Millenials als Mitarbeiter gewinnen, binden und erfolgreich führen will, muss Arbeitsabläufe, Strukturen und Kommunikation auf deren Bedürfnisse abstimmen. Worauf es ankommt, führt Stephan Dahrendorf, Vice President Human Resources der XING AG, in diesem Beitrag der HR-RoundTable News aus.

Rezension: Am Berg kannst Du Dich nicht verstecken (2011)

Mehr als 26 Millionen Treffer, wenn man den Begriff „Führung“ bei Google eingibt, zeigen, dass Führung ein wichtiges, energiegeladenes und sehr differenziertes Thema ist − mit einem offenbar breiten Spektrum an Lösungen und möglichen Patentrezepten, darunter beispielsweise die „Zehn Gebote der Führung“, die „sieben Säulen der Führung“, die „drei Elemente der Führung“ sowie eine Menge Literatur zu Führungsstilen, Führungsverhalten und Führungsregeln.

Walter Laserer, Gerth Vogel
Oktober 2011 / FAZ Institut
ISBN-13: 9783899812671
24,90 EUR

Wie sage ich es meinem Chef?“ Das Arbeitsklima nimmt unter einem dynamischen und eitlen Machtmenschen Schaden!

Der Umgang mit einem schwierigen Chef. Aber wie? Im Dezernat von Herrn Fürstenberg verschlechtert sich das Arbeitsklima ständig. Auf einen sehr ruhigen und „väterlichen“ Dezernenten ist ein ehrgeiziger und machtorientierter junger Dynamiker gefolgt. Sein erklärtes Ziel ist es, frischen Wind in „diesen Laden“ zu bringen. Kaum ein Tag vergeht, an dem er nicht eine neue, arbeitsintensive Idee in die Diskussion bringt. Von seinen „Untergebenen“ erwartet der neue Dezernent mehr Engagement, Initiativen, neue Ideen, Impulse und Aktionen. Die Routinearbeit leidet. Viele groß angekündigte Vorhaben erweisen sich allerdings schon bald als wenig praktikabel. Wer indes im Vorfeld widerspricht oder Bedenken äußert, wird gnadenlos in den Dienstbesprechungen persönlich angegriffen und meist lächerlich gemacht. Einige Führungskräfte werden ausgegrenzt und auf ein faktisches Abstellgleis gestellt. Immer dann greift der Dezernent direkt auf die unteren Führungskräfte an den Vorgesetzten vorbei zurück. Viele Führungskräfte der unteren Ebenen geraten so in einen Loyalitätskonflikt zwischen Dezernenten und ihrer unmittelbaren Führung.

Erschienen in: DÖD 12/2009
und unter www.h-e-meixner.de Der praktische Fall aus der Führung

Kontakt schafft Sympathie: Die Gerechtigkeitsfalle

Die Gerechtigkeitslücke. Sympathie und Antipathie bestimmen das soziale Geflecht. Dabei kann die Gerechtigkeit Schaden nehmen. Wie aber kann ein Teamleiter auf Objektivität und Sachlichkeit hinarbeiten?
Als Führungskraft sollte man allen Beschäftigten gerecht, objektiv und sachlich gegenübertreten. Sympathie und Antipathie haben somit keinen Platz im Führungsfeld. Soweit das ideale Bild. Die Realität sieht anders aus. Sympathie und Antipathie bestimmen unser soziales Geflecht. Vor allem Führungskräfte wollen und sollten sich daher frei machen von Sympathie und Antipathie. Wie aber kann man auf diesen Anspruch einwirken, wie kann man das Ideal „objektiv!“ und „gerecht!“ erreichen? Wie aber kann beispielsweise Herr Fürstenberg den blinden Fleck in der Beziehungsarchitektur angehen? Nicht ohne Grund heißt es ja: „Liebe macht blind.“ Wo Gefühlen um sich greifen, kann die Sachlichkeit und Neutralität Schaden nehmen. Doch bei insgesamt 18 Beschäftigten in seinen beiden Sachgebieten ist das kein leichtes Unterfangen. Bei einer so großen Leitungs- / bzw. Führungsspanne und bei so viel unterschiedlichen persön-lichem Kolorit (den Schüchternen, den Machern, den Sachlichen, dem Vielrednern, etc.) allen gleichermaßen gerecht zu werden, ist eine Herausforderung! Sachlichkeit und Objektivität fallen einer Führungskraft nicht zu! So etwas muss erarbeitet werden.
Über eine Kontakt- und Sympathieanalyse werden hierzu Wege aufgezeigt.

unter www.h-e-meixner.de ist der Artkel einsehbar.

Gruppenfeedback: Wie organisiere ich ein Führungsfeedback im Team?

Was erwarte ich als Teamleiter von einem Gruppenfeedback? Welche Ängste und Vorbehalte sind als Teamleitung zu überwinden? In einem ersten Schritt haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen standardisierten Bogen mit typischen Führungssituationen ausgefüllt. In diesem Bogen wird dokumentiert, wie die Führungs-situation in ihrem Team auf sie wirkt. Es geht um die erlebte Führung. Für das Gruppen-feedback liegen die Selbsteinschätzung der Teamleitung und die Fremdeinschätzung der Teammitglieder vor. Nun soll in einem Meeting das Ergebnis diskutiert werden. Wie organisiere ich als Führungskraft/ Teamleitung diese gemeinsame Besprechung?

Artikel erschienen in DÖD
unter www.h-e-meixner.de einsehbar

Das Jahresgespräch – Verhaltensziele und Entwicklungsziele abstimmen sowie Beziehungen klären

Mit der leistungsorientierten Bezahlung ist in vielen Verwaltungen das Jahresgespräch ersatzlos mit Hinweis auf die Zielvereinbarung gestrichen worden. das ist ein Fehler! Beide Gesprächsinhalte stehen diametral zueinander. An einem praktischen Fall werden diese Überlegungen herausgearbeitet. Weitere Hinweise zum Jahresgespräch finden sich im Bereich Artikel/ Mitarbeitergespräch. (vgl. hierzu H-E-Meixner.de; Download/ Mitarbeitsgespräch)
Das Jahres- bzw. Mitarbeitergespräch ist mehr als ein Gespräch zwischen der unmittelbaren Führung und einem Teammitglied. Es setzt eine Hintergrundorganisation voraus und eine gute und solide Vorbereitung des Teams auf diesen Gesprächszyklus.
Viele seiner Kollegen im Team kennt Herr Fürstenberg schon seit langer Zeit. Mit einigen hat er in den letzten Jahren engere Bande auf gleicher Ebene als Kollege geknüpft. Von vielen weiß er aus seiner Perspektive als Kollege viel. Warum sollte er daher mit seinen nunmehr unterstellten Kolleginnen und Kollegen ein Mitarbeitergespräch führen? In der Dienstanweisung seiner Verwaltung heißt es, dass der besondere Reiz dieses formalen und „angeordneten“ Gesprächs darin liegt, dass beide Gesprächspartner eine Kommunikation und Interaktion auf gleicher Ebene – weg von den Statusblockaden – führen können. Theorie und Wirklichkeit: Wie Herr Fürstenberg sich und das Team auf den Gesprächszyklus einstimmt. Auf den richtigen Zeitpunkt und die richtige mentale Einstimmung kommt es an: Dabei geht Herr Fürstenberg folgende Schritte:

I. Phase: Hinlenken des Teams auf das Jahresgespräch:
II. Phase: Ziele und Inhalte kommunizieren, nicht nur informieren!
III. Phase: Organisation und Durchführung der Gespräche
IV. Phase: Die Nachbereitung der Gespräche

Die überzogene Pause – Eine nicht gewollte Pausenkultur

Trotz Arbeitsverdichtung finden sich in geschlossener Formation vier Mitarbeiter täglich zur Frühstückspause ein. Dieses Ritual kostet mehr und mehr Arbeitszeit. Gleichwohl werden die Klagen vernehmlicher: Wir sind überlastet! Doch Zeit für die von der Leitung nicht gebilligten Pausen scheint im ausreichenden Umfang vorhanden. Wie soll man dieses Problem als neu ernannten Teamchef angehen?
In dem Team von Herr Fürstenberg sind von 8 Stellen nur 6 besetzt. sind. Noch packen die meisten zu und entwickeln einen erfreulichen Ehrgeiz. Es wird getan, was getan werden muss. Aber Herr Fürstenberg kann schon erste Anzeichen wachsender Unzufriedenheit mit dieser Situation ausmachen. Vor allem zwei weniger leistungsstarke Mitarbeiter klagen und stöhnen unter der – wie sie meinen – unerträglichen Überlastung. Umso erstaunter muss Herr Fürstenberg feststellen, dass gerade diese beiden Teammitglieder gleichwohl genügend Zeit finden, um sich in aller Regelmäßigkeit jeden Morgen in geschlossener Formation mit zwei Leistungsträgern um 9.45 Uhr in der Teeküche zu heiteren und ausgiebigen Gesprächen einzufinden. Ihre Rückstände werden meist von den anderen beiden kollegial mit aufgefangen. Wie sollte Herr Fürstenberg diese Herausforderung angehen: Den richtigen Schritt zum rechten Zeitpunkt!

Erschienen in: DÖD 3/2009
nachzulesen in www.h.e.meixner@netcologne.de

Die leistungsorientierte Bezahlung – Ein Herausforderung an die Teamleitung zwischen Zielvereinbarung und systematischer Bewertung

LOB ist auch ein Verteilungsproblem: Wer großzügig bewertet und mit großer Nachsicht Punkte vergibt, der kann seinen Beschäftigten auf Kosten anderer Organisationseinheiten einen finanziellen Vorteil verschaffen. Das ist wie beim Theater- Effekt: Die Methode endet in einer Nivellierung der Leistung. In der Beurteilung spricht man in diesem Fall von einer Linksschiefe. Die Auswirkungen auf das Führungsfeld werden in diesem Beitrag herausgearbeitet.
Herr Fürstenberg hat von seinem Vorgänger eine mit den Teammitgliedern abgestimmte „Vorbewertung“ übernommen. Je mehr Punkte bei der systematischen Leistungsbewertung oder der Zielvereinbarung vergeben werden, desto geringer fällt das geldliche Äquivalent aus. Probleme entstehen immer dann, wenn in einem Organisationsbereich durch eine großzügige Praxis mehr Punkte vergeben werden als in einem andern Bereich. Damit sieht sich Herr Fürstenberg in einer schwierigen Position: Soll er einen strengen Maßstab wählen oder soll er sich an die erkennbar Inflation orientieren? In einer Simulation ermittelt er die geldlich Konsequenzen für sein Team im Vergleich mit den anderen Teams.
Weitere Hintergrundinformationen

Wie bereite ich mich als neuer Teamleiter vor – Vor dem ersten Tag.

Auf den Einstieg kommt es an! Das gilt bei einem Vortrag, das gilt, wenn der Mitarbeiter seine Stelle neu antritt, es gilt in allen Lebensbereichen. Was aber sollte man als neue Führung als erstes tun? Wie sieht der erste Arbeitstag aus, die erste Woche? Vieles ist fremdbestimmt, aber einige lässt sich bei einigem Nachdenken auch beeinflussen und steuern
Nun ist es für F.L. Fürstenberg soweit. Nach seinem Urlaub startet er in die neue Teamleiter- Funktion. Er sieht sich vor einem Berg voller neuer Herausforderungen. Aber er ist ein zupackender und strategisch planender Mensch, der sich gerne solchen Wagnissen mit Umsicht stellt. Er beschließt daher noch im Urlaub, sich auf die neue Funktion einzustimmen. Dabei konzentriert er sich auf die folgenden Fragen:
Was sollte vor dem ersten Tag bedacht werden?
Was wird von mir als Teamleiter erwartet?
Was packe ich wie am ersten Tag an?
Was sollte in der ersten Woche abgearbeitet sein?
Welche Ziele und Aufgaben will ich in den ersten Monaten angehen?

unter “Der praktische Fall” www.h-e-meixner.de

Können Wirtschaft und Public Sector bei der Personalführung und beim Personalmanagement etwas voneinander lernen?

Fünf Aspekte im Vergleich

die Entgeltpolitik: Dienen statt Verdienen
Karrieremuster: Viele Frauen fühlen sich vom Public Sector angesprochen
Personalstrukturplanung und demografischer Wandel
Elefantenfriedhof statt Abfindung und die Aus-wirkungen auf das Führungsfeld
die sanfte Führung mit Rittern ohne Schwert und mit Schwert

Vollständiger Beitrag unter www.h-e-meixner.de

Dienen statt Verdienen? Ein Anachronismus?

Wer auf das Leistungsprinzip setzt, findet Wege, um Leistung und Gegenleistung in eine angemessene Relation zu setzen. Die Formel ist einfach: Wer mehr leistet, soll auch einen angemessenen „Mehrwert“ erhalten. Das hört sich plausibel an, scheint logisch und zudem möglich in der Umsetzung. Das Leistungsprinzip ist ein unbestrittener Motor für Entwicklung und Fortschritt. Doch die Frage nach einer angemessenen Relation von Leistung und Gegenleistung erhält gerade in diesen Tagen wieder neuen Zündstoff. Da ist die Diskussion um die hohen Bezüge von Vorständen im Besonderen und von der Entwicklung der Lohnspreizung im Allgemeinen. Im Kern geht es um die Frage: Stehen beispielsweise die unteren Einkommen in einer vernünftigen Relation zu den oberen Einkünften? Sind die Gehaltssprünge vom operativen Bereich hin zu den einzelnen Managementebenen nachvollziehbar und ausgewogen?
Es fällt auf, dass die öffentliche Verwaltung in diesem Gestaltungsbereich traditionell einen anderen Weg als die Wirtschaft geht. Daher haben sich in beiden Bereichen auch andere Strukturen in der Entgeltpolitik herausgebildet.
Beide Systeme der Entgeltpolitik haben ihre spezifischen Eigenheiten, sowie ihre Stärken aber auch ihre Schwächen. Interessant ist sicherlich in diesem Kontext die Frage, ob beide aus den Stärken des jeweils anderen voneinander lernen können. Letztlich geht es darum, Verhaltensweisen zu beeinflussen.

Arbeitnehmer wollen Gerechtigkeit, Sinnhaftigkeit und Orientierung. Hieraus speist sich die Identifikation mit der Arbeit, aber auch die Identifikation mit dem Arbeitgeber. Die öffentliche Verwaltung hat bei diesem Gestaltungsfaktor einen klaren Vorteil, und viele Bereiche in der Wirtschaft haben hier ein Handicap zu bewältigen. Während Unternehmen vor allem einen Akzent auf Gewinn setzen, ist Verwaltungshandeln primär immer auf das Gemeinwohl hin ausgerichtet. Ein auf Gewinn hin ausgerichtetes Handeln hat es schwerer, über den materiellen Aspekt hinausgehende Sinnhaftigkeit zu vermitteln. Der Non- Profit Ansatz schafft dagegen bereits aus der Sache heraus Sinnhaftigkeit und Orientierung. Markenzeichen des öffentlichen Dienstes ist das Dienen und erst dann kommt das Verdienen. Schon die „Hausnummer: Öffentlicher Dienst!“ weist auf diese Botschaft: der Öffentlichkeit dienen! Nomen est Omen! Als Gegenpol steht die Wirtschaft, steht das Wirtschaften: Wirtschaftlichkeit wird hier als Wert an sich gesehen, und dieser Ausrichtung folgen viele, die dort tätig sind: Der persönliche Einsatz muss sich in einer persönlichen Bilanz auszahlen! Für einen größeren persönlichen Profit wird daher auch von den besonders leistungsorientierten Optimierern eine aufwändige und mit besten Etiketten ausgestattete Ausbildung angestrebt. Diese Ausbildung muss exklusiv sein, und sie darf auch etwas kosten. Später werden und müssen sich dann die Investitionen in diesen Ausbildungsgang rechnen, und alles Bestreben der Absolventen zielt auf einen schnellen Profit. Wer so startet, hat klare Vorstellungen davon, wie die Wirtschaft zu „ticken“ hat. (Leistungs-) Verhalten in der Wirtschaft kann und muss – so die „Denke“- über monetäre Anreize ausgesteuert werden. Es geht um Optimierung des individuellen Nutzens, auch wenn dabei der Stellenwert von Moral und Ethik als eine vernachlässigende Größe mitunter in Kauf genommen wird. Der Nachwuchs für die öffentliche Verwaltung setzt meist andere Akzente. Hier spielt die Optimierung der eingebrachten Leistungen eine untergeordnete Rolle. In der öffentlichen Verwaltung gibt es daher wohl deutlich mehr Idealisten, die weniger für den Profit, dafür aber in der und für die Sache brennen. Mitunter gibt es hier auch Menschen, die die Welt neu erfinden wollen. Das hat etwas mit Macht zu tun, mitunter auch mit Machen und Gestalten. So steht auf der einen Seite in unserer Gesellschaft: „Dienen statt Verdienen“ und auf der anderen Seite das wirtschaftliche Optimieren des persönlichen Leistungseinsatzes nach der schlichten Formel „Wer mehr leistet, soll auch deutlich mehr bekommen“. Entsprechend der jeweiligen Grundannahme sind die Entgeltsysteme in Wirtschaft und öffentlichem Dienst völlig unterschiedlich ausgerichtet. Die dahinterstehenden Einstellungen erschweren offensichtlich das gegenseitige Verständnis. Ich zitiere aus dem IW – Dienst vom Juni 2011: „Völlig absurd ist schließlich die Bezahlung von Spitzenbeamten … Bei ihnen spielen weder Erfahrung noch Leistung eine Rolle – sie werden in die Besoldungsgruppen B1 bis B 11 eingeordnet, in denen es keine Gehaltsstufen gibt.“ So weit, so schlecht. Was aber ist an diesem Besoldungssystem so völlig absurd? Ich will die Frage anders stellen: Was ist an dem Gehaltssystem der Wirtschaft im Top Management nicht absurd? Lässt sich an den erfreulichen Umsatzzahlen in den DAX –Unternehmen die individuelle Leistung der Dax- Vorstände ablesen? Wird hier tatsächlich eine individuelle Leistung oder wird hier schlicht nur Fortune entlohnt? Geht von diesen Vorständen ein Mehrwert aus, der ein Einkommen rechtfertigt, das über das 300 fache eines durchschnittlichen Mitarbeiters liegt? Ist es „leistungsgerecht“, wenn Investmentbanker Schrott verkaufen und dafür auch noch horrende Boni kassieren? Sind diese üppigen Gehaltssprünge vom mittleren Management hin zum Top Management in der Sache zu begründen, notwendig, nachvollziehbar und gerecht? Dagegen steht in der öffentlichen Verwaltung ein lineares Gehaltband, das selbst bis hin zu den Spitzenpositionen äußerst überschaubare Steigerungsbeträge ausweist. Wird hier für den Mehrwert einer Gesellschaft so viel weniger geleistet?
Wer die Entgeltpolitik der öffentlichen Verwaltung hinterfragt, sollte auch diese Fragen zulassen. Das hat zunächst einmal nichts mit Sozialneid zu tun, sondern es hilft, sich bei der Wahl des für seine Belange besseren Weges zu positionieren. Wer von den Besten lernen will, braucht diese sachliche Analyse. Nur so ist es möglich, voneinander zu lernen und extreme Fehlentwicklungen auszugleichen. Auf den Punkt hin fokussiert, geht es schlicht und einfach um die Frage: Ist „Dienen“ ein Auslaufmodell, eine irrige Annahme, und/ oder könnte die extreme Ausrichtung auf eine vermeintliche leistungsgerechte Bezahlung eine Fiktion sein, die bei einer extrem perfektionistischen Auslegung zwangsläufig in eine Sackgasse führen wird?

Wenden wir uns der ersten Frage zu: Kann die Philosophie des „Dienens“ heute überhaupt noch funktionieren? Hat diese Philosophie eine Chance, ernsthaft wahrgenommen zu werden? Zur Verdeutlichung kann das folgende Bei-spiel weiterhelfen. Es geht um Mutter Theresa. Mutter Theresa hatte in einer Zeit, da sie noch nicht in aller Munde war, Besuch von einem Journalisten. Er wollte genauer hinschauen. Also entschloss er sich zu einer Hospitation bei Mutter Theresa. Diese Tage waren für den Journalisten eine anstrengende und belastende Visitation. Nach etwa drei Wochen stellte er fest: „Mutter Theresa, ich bewundere, was sie hier Tag für Tag leisten. Selbst wenn ich jeden Tag für diese Arbeit 3000 Dollar in die Hand bar ausgezahlt bekäme, ich könnte und wollte diese Arbeit nicht!“ Darauf entgegnete Mutter Theresa kurz und präzise: „Ich auch nicht!“
Ich denke, jeder wird mir zustimmen: Mit einer Leistungsprämie oder einer Leistungszulage hätte Mutter Theresa ihre Schlagzahl sicherlich nicht erhöht. Zugegeben! Nicht alle Dienenden im öffentlichen Dienst haben das Format und die Motivation einer Mutter Theresa. Aber wer in den öffentlichen Dienst kommt, erwartet keine Optimierung seiner Bezüge. Für viele in der Verwaltung sind andere als monetäre Werte wichtiger.
Menschen unterscheiden sich eben auch in dieser Frage, ebenso wie es Spieler mit hoher Risikobereitschaft gibt und andererseits Menschen, die lieber auf Rentenpapiere setzen. Menschen suchen auch im Arbeitsleben das, was sie brauchen. Eine Entgeltpolitik zieht bestimmte Typen an, belohnt und bestärkt bestimmtes Verhalten und formt aus sich heraus bestimmte Einstellungen und Eigenschaften. Das kann im wahrsten Sinne zu einem Teufelskreis werden: die Gier nach immer mehr. Wenn man nicht beizeiten entgegensteuert, wird dieses System perfektionistischer und damit auch einseitiger. Herauskommen kann dann geförderte Raffgier auf der einen Seite, Schmarotzer auf der anderen Seite. Ich denke, Fehlentwicklungen sind auf beiden Seiten zu beobachten, in der Wirtschaft wie auch in der öffentlichen Verwaltung. Daher könnten auch beide viel voneinander lernen, um ihre spezifischen Einseitigkeiten zu überwinden. Voraussetzung auf diesem Weg ist es, Verständnis zu entwickeln durch Verstehen. Am Ende dieses Prozesses steht: eine wohlproportionierte und situative abgestimmte Mischung beider Entgeltsysteme.

Charakteristische Merkmale der Entgeltpolitik
Öffentliche Verwaltung Wirtschaft
1. Hohe Transparenz der Besoldungs- und Gehaltstruktur: Jeder kann nachlesen, was der Kollege und Chef „verdient“. 1. Geringe Transparenz der Gehälter von Kol-leginnen und Kollegen = tabuisierter Bereich als Schutz für den Betriebsfrieden
2. Grundsatz: Alimentation: Gegenleis-tung = volle Hingabe 2. Prinzip Leistung und angemessene Gegen-leistung
3. Arbeitsplatzbewertung setzt auf lineare Steigerungen mit einem flachen Steigungswinkel von den unteren zu den oberen Gehältern 3. Deutliche Gehaltssprünge von den unteren Bereichen hin zu den höheren Management-ebenen
4. Relativ hohes Einkommensniveau der unteren Gehaltsebenen (konkurrenz-fähig zur Wirtschaft) 4. Erkennbare Zunahme der Niedriglohnseg-mente
5. Geringe Spreizung zwischen unteren und höheren Gehaltsgruppen mit Trend einer immer stärkeren Anglei-chung 5. Immer stärkeres Auseinanderentwickeln der Lohn – Spreizung von unteren und oberen Gehältern (10% unten : 10 % oben = 2010: 7,3 mal, 2012 10,5 mal)
6. Einbahnstraße nach oben 6. Dynamischer Verlauf nach beiden Seiten offen
7. Automatik der Jahresringe 7. Jährliche Verhandlung der Steige-rungsbeträge
8. Leistungszulagen im bescheide-nen Umfang 8. Prämien und Leistungszulagen als größerer Bestandteil des Gehaltes
9. Normorientierte Verteilung bei Leistungsprämien 9. Ziel- bzw. erfolgsorientierte Zuteilung von Prämien
10. Anciennitäts-/ Senioritätsprinzip 10. Alter als Handicap
11. Beförderung sowohl als Anreiz- als auch als Auswahlfunktion 11. Vertikale Mobilität als Auswahlfunktion
12. Beschränkte Ausstattung mit Planstellen, dadurch kommt es zu „Planstellenschere“ 12. Bezahlung nach dem Arbeitsplatzwert

Hierzu einige Beispiele:

Zu 1: Transparenz
Unter der Schlagzeile „Weniger Geld für die Chefin“ wird eine Studie des DIW zitiert: Danach liegt der Gehaltsun-terschied im Schnitt bei einem Fünftel oder gut 1.000 € im Monat. Dieser Unterschied bestehe „ungeachtet gleicher Qualifikationen .. zwischen Männern und Frauen. … Eine größere Transparenz, etwa durch Offenlegung der Ver-dienste, könne helfen, diesen Missstand zu reduzieren.“ Aber Transparenz kann sich auch nachteilig auswirken: Mit der Veröffentlichungspflicht der „DAX – Gehälter“ wurde ein Schub nach oben in Gang gesetzt. Der Mechanismus dieser hochschiebe Effekte ist in der öffentlichen Verwaltung bekannt. Am Ende einer ausufernden Spirale steht eine verordnete Deckelung. Man könnte dieses Mechanismus auch als eine Neiddiskussion auf höchsten Niveau bezeichnen: „Wenn der so viel bekommt, ich nur so viel… wie stehe ich denn da?! Wir sind doch viel bedeut-samer…!“

Zu 2: Alimentation
Verbunden mit gelebter und erlebter Werthaftigkeit ist dieses Prinzip in bestimmten Bereichen unschlagbar. In vielen sozialen Brennpunkten muss man in der Sache brennen, den Rücken frei haben vor Repressionen und Zwängen, um sich voll der Sache widmen zu können. In diesen Bereichen ist die Qualität der Leistung meist weder schätzbar noch messbar. Es daher geradezu Widersinnig, wenn der Bundesinnenminister der Presse im Kontext mit den Leis-tungszulagen Steilvorlagen liefert wie etwa: „Endlich werden die Beamten nach Leistung bezahlt!“

Zu 4: Untere Einkommen
Die öffentliche Verwaltung ist im unteren Einkommensbereich gut aufgestellt. Für die unteren Einkommensgruppen ist die öffentliche Verwaltung ein attraktiver Arbeitgeber. Die Gehälter, die hier gezahlt werden, liegen mitunter über den vergleichbaren Einkommen der Wirtschaft.

Zu 5: Spreizung
Mit Sockelbeträgen wird der Abstand zwischen oberen und unteren Gehältern immer deutlicher nivelliert. Die At-traktivität einer Führungsposition kann sich kaum auf das Gehalt beziehen. Über diese Entwicklung müsste man viel intensiver nachdenken. Die Symmetrie geht immer weiter verloren. Das hat Rückwirkungen auf die Einstellung, aber auch das Image für Führungskräfte.

Zu 8: Ein Wort noch zu den Leistungszulagen und der Leistungsprämie:
Wo Menschen im Arbeitsleben zusammenkommen, da gibt es große Leistungsunterschiede auf der gleichen Funkti-onsebene. Diese Leistungsunterschiede können bedingt sein durch die Tüchtigkeit und/ oder durch die Motivation: Es kann einer wollen, ohne zu können, und es kann einer können ohne zu wollen. Über Leistungsprämien und Leis-tungszulagen einerseits und einer Personalentwicklung andererseits versucht man auf das Leistungsverhalten einzu-wirken. Da gibt es beispielsweise den Lastesel, der zupackt, ohne Fragen zu stellen und der sich immer dort befin-det, wo die Arbeit anfällt. Nicht weit davon entfernt verflüchtigt sich auf dem gleichen Flur der „Immer- Ich- Typ“. Er versteht es, in einem hektischen Umfeld im richtigen Augenblick unauffindbar zu sein. Mit diesem Trick ver-schafft er sich eine Oase der Ruhe – und das bei gleicher Bezahlung. Viele empfinden eine tiefe Ungerechtigkeit, wenn beide gleiches auf ihrem Gehaltszettel verbuchen können. Andererseits stellt sich die Frage: Wird sich der Lastesel in seinem Leistungsverhalten anders verhalten, oder wird der Immer- Ich- Typ mehr leisten, wenn es die Leistungszulage gibt? Wie wird die Leistungsbilanz in einem Team aussehen? Denn es gibt ein interessantes Phä-nomen: Die Selbsteinschätzung ist bei vielen nicht besonders ausgeprägt. Insoweit fordert die Leistungsprämie auch auf Seiten der Führung eine klare Ansage. Wer allerdings als Führungskraft die Harmonie schätzt, könnte zu faulen Kompromissen neigen. Die Folge ist dann absehbar: Es könnte zu gruppendynamischen Verwerfungen kommen, insbesondere dann, wenn der Immer- Ich- Typ in einem selbstsicheren und fordernden Auftritt Fehlendes durch ein scharfe Rhetorik ersetzt.

Zu 10: Anciennitäts- bzw. Senioritätsprinzip
Dieses Prinzip hat in der öffentlichen Verwaltung eine zwar nicht tradierte, aber durchaus wirkungsvolle Tradition. Im Ansatz hat auf Dauer auch der in seinen Leistungen weniger herausragende Ältere noch Chancen auf eine späte Beförderung. Dahinter stehen häufig Kompromisse zwischen Leitung und Personalvertretung. Die Devise heißt dann: „Nun ist er aber auch einmal dran!“ Das System legitimiert sich von selbst: Mit der Dauer der Zugehörigkeit in einer Organisationseinheit entwickeln sich auch bei durchschnittlichen Leistungen die Beurteilungsnoten hin zu den besseren Werten. Das ist dann aber auch die Eintrittskarte in den Kreis der Anwärter auf eine Führungsposition. Ein systematisches „Job Rotation“ würde diesen Effekt sicherlich einschränken.
Immer wieder kritisiert wird die Dienstalterszulage. Im Tarifbereich hat man hier überzeugende Antworten gefun-den, im Beamtenbereich hat man den Unsinn noch multipliziert. Denn die altersbedingten Steigerungsbeträge wur-den um einige weitere Jahre ausgeweitet, statt reduziert.

Zu 11: Beförderung als Anreiz
Es ist in der Tat die Frage, ob es in der öffentlichen Verwaltung nicht wirkungsvoller wäre, erst einmal die offen-sichtlichen Baustellen anzugehen. Denn die Forderung nach mehr Leistungsgerechtigkeit ist vor allem auch eine Herausforderung für die Organisationsabteilungen. Denn es ist unverkennbar, dass die Arbeit in vielen Verwaltun-gen ungleich verteilt ist. Neben „Hochleistungszentren“, in denen ein Auftrag den nächsten jagt, gibt es auch be-schauliche „Pflege-(Wellness)- bereiche“. Hier werden mangels aktueller Nachfrage die Maschinen bzw. Aktenord-ner auf Hochglanz poliert. Auch das kann Stress bedeuten. Besonderer Ärger entsteht immer dann, wenn die Bewer-tung der Arbeitsinhalte nicht stimmig ist. So etwa, wenn zwei Beschäftigte das gleiche tun und die Arbeitsplatzbe-wertungen recht krass voneinander abweichen. Das ist häufig das Ergebnis von mangelnder Führung und organisa-torischer Lässigkeit: In einer Verwaltung kam es im Zuge einer Neuorganisation zu einer Neubewertung aller Ar-beitsplätze. Für viele war es keine Überraschung, dass 70 Prozent der Arbeitsplätze recht wohlwollend bis zu hoch bewertet waren. Erklären kann man diese Fehlentwicklung, zu verstehen ist sie nicht ganz so einfach. Das Muster dieser Fehlentwicklung ist fast immer das gleiche: Da haben wir beispielsweise einen Beschäftigen, der ausgebrannt ist. Obgleich hoch eingestuft, ist er nicht mehr in der Lage, die Anforderungen zu erfüllen. Das besorgt dann für ihn ein jüngerer Kollege, der noch etwas werden will. Die Führung sorgt dafür, dass die Aufgaben auch offiziell umge-schichtet werden. Was dann kommt, ist schnell gesagt: Um keinem weh zu tun, wird der eine höher gruppiert, was er auch verdient hat, und der andere behält, was er einmal zu Recht verdiente.

Rekrutierungs- und Karrieremuster
Die Karrierewege in Wirtschaft und Verwaltung verlaufen anders. Dies zeichnet sich bereits durch die vielfältigen Einflussnahmen von Parteien, Verbänden, Gewerkschaften und anderen Initiativen in der öffentlichen Verwaltung ab. Während beispielsweise bei dem Wechsel des Vorstandsvorsitzenden einer großen deutschen Bank von den 200 TOP Managern 40 direkt – ausgestattet mit üppigen Abfindungen – gehen müssen, ist dies in der öffentlichen Ver-waltung nur bei den politischen „Beamten“ möglich. Das ist der kleinere Teil, derjenigen, die aus den Schlüsselposi-tionen gedrängt werden, wenn sich die Farbe der poltischen Macht verändert oder aber eine neue Leitung kommt. Während die politischen Beamten in die vorzeitige Pension gehen, wird die Ebene darunter durch willige Gefolgs-leute Zug um Zug ausgetauscht. Wer die Presse zu diesem Thema in den letzen Monaten aufmerksam verfolgt hat, konnte in einigen Bundesministerien über diese Rochaden auf den unteren Ebenen (den nicht politisch ausgewiese-nen) lesen und staunen. Es kommt dann – weil Abfindungen nicht zum Instrumentarium der öffentlichen Verwal-tung gehören- zu Unterbringungsfällen. Im Ergebnis werden dadurch tüchtigen und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zweiten und dritten – völlig unpolitischen -Führungsebene die Karrierewege blockiert.

Charakteristische Merkmale der Karriere- und Rekrutierungspolitik
Öffentliche Verwaltung Wirtschaft
1. Ausbildungsbezogenes „Kastensystem“ 1. Breit angelegter Zugang an unter-schiedlichen Qualifikationen
2. Duales Ausbildungssystem mit ver-waltungsinternen Ausbildungskapazitä-ten. Starke Wertorientierung in der Aus-bildung 2. Vielseitige Innovationen von außen durch Ausbildungskonkurrenz
3.Mehr zufällige als geplante Karriere-entwicklung 3. Eine individuelle Karriereplanung er-kennbar. (Nachfolgepläne etc.)
4. Laufbahnprinzip mit eng ausgelegten Qualifikationsvoraussetzungen 4. Methodische Vielfalt in der Führung durch breiteren Qualifikationszugang
5. Lebenszeitprinzip: Der Arbeitgeber für ein Berufsleben 5. Wechsel des Arbeitgebers als Prinzip, um über den Tellerrand zu schauen
6. 20 Prozent Typen und die Stellenober-grenzen 6. Flexibles Aussteuern der Rekrutierungs-anreize
7. Winzerfeste zur Aussteuerung verbau-ter Karrierewege 7. Funktionsbezogene Bewertung von Füh-rungspositionen
8. Peter – Prinzip dominiert, verstärkt durch die angewandten Beurteilungssys-teme 8. Off the job Auswahlverfahren gekoppelt mit Verwendungsabfolgen: Statt Ver-schwendungsbreite wird auf Verwen-dungsbreite hingewirkt
9. Parkinson´sche Verwaltungs – Krank-heit und das Korda Prinzip 9. Unterscheidung in eine Generalisten- und eine Spezialisten- Hierarchie
10. Proporz – Prinzip mit dem Akzent „unser Mann“ , „unsere Frau“ 10. Elitäre Zirkel zur Rekrutierung
11. Statistisch ermittelte Chancengleich-heit als Korrektur 11. Mehr auf Inhalte ausgerichtete Karriere-entfaltung
12. Hohe Bereitschaft für Konkurrenten-klagen 12. Wer als Konkurrent gegen Personal-entscheidungen klagt, hat verloren

Zu 2: Duale Ausbildung/ Curriculum
Die verwaltungsinterne Ausbildung ist durch eine starke Wertorientierung geprägt. Besonders deutlich wird dies in der Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes. Aber auch die anderen verwaltungsinternen Ausbildungsgänge enthal-ten direkte und indirekte Wertorientierungen, die sich auch im Referendariat im Ansatz wiederfinden. So stehen hinter dem Beamtenrecht, Sozial- und Staatsrecht moralische und ethische Normen.
Wirtschaftswissenschaftliche Ausbildungsgänge könnten hier durchaus weitergehende Akzente setzen. Es lohnt durchaus, in den Curricula der verwaltungsinternen Aus- und Fortbildungseinrichtungen einmal nachzulesen.
Hierzu ein paar Stellungnahmen aus der Wirtschaft:
„Thomas Sattelberger, Personalvorstand der Deutschen Telekom und EFMD-Vizepräsident fordert … schon lange: `Letztlich geht es doch darum, wie eine Business-School gesellschaftlichen Nutzen generieren kann, jenseits einsei-tiger Ausrichtung auf Karriere, Profit und Geschäft. Sie müssen selbst in der Gesellschaft aktiv werden, bisher hal-ten sie sich da komplett raus.´ Und auch einige Professoren wollen weiter denken. Es könne nicht sein, dass die im-mer gleichen Fälle – etwa der Aufstieg Apples – in den Seminaren durchgekaut werden, klagt Peter McKiernan. … `Der Fokus der Business-Schools auf den Kapitalismus führt dazu, dass andere Ansätze wie der gemeinnützige Sek-tor oder Genossenschaften gar nicht berücksichtigt werden´.”

Zu 5 und 6: 20 Prozent – Typen, Winzerfeste und die Stellenobergrenzen
Wer eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung anstrebt, hat andere Beweggründe als Bewerber, die eine Tätig-keit in der Wirtschaft anstreben. Die öffentliche Verwaltung als Arbeitsgeber steht für Familienfreundlichkeit, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eines insgesamt überschaubaren Arbeitsstresses und vor allem für die Sicher-heit der Anstellung. Je unsicherer die Zeiten auf dem Arbeitsmarkt sind, desto mehr gewinnt die Attraktivität einer Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung. Daraus kann man den Umkehrschluss ableiten: Auf einem bewerber-freundlichem Arbeitsmarkt wird es für die Verwaltung schwierig, geeigneten Nachwuchs zu finden. Diesen Heraus-forderungen musste sich die Verwaltung in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt stellen. Die Verwaltung hätte aus diesem Dilemma nachhaltiger lernen können. Leider ist hier einiges in Vergessenheit geraten. Es sind die leid-vollen Entwicklungen der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Was war passiert? Schon damals wurden die viel zu wenigen Bewerber von Wirtschaft und Verwaltung heiß umworben. Es gab zu wenig geeignetes Personal. In dieser Konkurrenzsituation stand die öffentliche Verwaltung auf einem ziemlich abgeschlagenen Posten. Wenn 100 Stellen ausgeschrieben wurden, dann fanden sich vielleicht 10 Bewerber. Von diesen 10 Bewerbern kam die Hälfte etwa aus einer Familientradition heraus in die öffentliche Verwaltung. „Der Rock ist zwar eng, aber er wärmt auch in Krisenzeiten!“ Diese Weisheit der Großmutter war für einige Bewerber schlagend. Die anderen 50 Prozent waren wohl eher die Fußkranken des Arbeitsmarktes. Diese Restgröße suchte seine letzte Chance in der öffentlichen Ver-waltung. Über die Qualifikation machte sich kein Personaler in der öffentlichen Verwaltung eine Illusion. Viele wurden daher auch entgegen besseren Wissens als Platzhalter für die vakanten Stellen eingestellt. Denn es ist eine Praxis der öffentlichen Verwaltung, dass unbesetzte Stellen nach Ablauf einer Frist gestrichen wurden. Das dahinter stehende Einmaleins war klar: Die Aufgabe kann – wenn so lange nicht ausgeführt – wohl im nächsten Haushalt gestrichen werden.

Es war jedem klar, dass diese Schieflage auf dem Arbeitsmarkt so nicht weitergehen konnte. Denn die Folgeerschei-nungen waren beunruhigend. Es gab clevere Personalabteilungen. Sie warben geeignetes Personal von anderen Verwaltungen ab, in dem sie die Stellen einfach höher in der Arbeitsplatzbewertung einstufen und so deutlich mehr bieten konnten als andere Verwaltungen, die sich diese Aufwärtsspirale nicht leisten konnten oder wollten. So wur-de beispielsweise aus einem Studienrat plötzlich ein Oberstudienrat bis hin zum Studiendirektor, ohne dass sich et-was in seiner Funktion änderte. Das ging damals umso leichter, da es ein einheitliches Stellbewertungsverfahren nicht gab. Auf diese zweifelhafte Art warb man sich innerhalb des öffentlichen Dienstes das benötigte Personal ge-genseitig ab. Diesem Irrsinn musste Einhalt geboten werden. Da man eine lineare Gehaltsentwicklung nicht wagte, griff man auf diese strukturelle Trickkiste zurück. !965 wurde dieser Wildwuchs durch das Bundesbesoldungsge-setzt und dem dort ausgewiesenen „Gesetzlichen Stellenkegel“ beendet. Der Bund deckelte diese Hochschiebeeffekte durch gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen an Beförderungsmöglichkeiten. Ob Polizei, Feuerwehr, Arbeitsverwaltung, kommunale Verwaltung: Alle mussten sich jetzt an diese Vorgaben halten. Aber erst mit dem dritten Nachtragshaushalt 1971 gelang es, diese Winzerfeste zu beenden. Nun war die Zeit der Neu- Etikettierung beendet: Alte Flaschen mit neuem Etikett.
Sicherlich ist das nur die Spitze des bekannten Eisberges. Aber es geht ja auch um den so häufig zitierten „Kopf“.

Wer diesen Mechanismus auf die heutige Zeit umschreibt, wird manche Parallele wiederentdecken. So werden etwa mit der geforderten Transparenz der Vorstandsgehälter Fragen gestellt, vermeintliche Verlierer in Position gebracht, Begehrlichkeiten geweckt und ein Mechanismus des Hochschaukelns in Gang gesetzt. Am Ende kann nur noch eine Deckelung stehen. Doch bis diese Deckelung greift, werden viele „Nachschlüsselungen“ folgen.
Diese Winzerfeste zerrütteten das Karriere- und Beförderungssystem der öffentlichen Verwaltung.

Zu 7: Das Peterprinzip und das Beurteilungswesen

Nicht jeder hervorragende Sachbearbeiter ist auch eine ideale Führungskraft. Wenden wir uns beispielhaft einem Lehrer zu. Erfolgreich brilliert er als Pädagoge vor der Klasse. So viel Engagement sollte belohnt und gefördert werden. Das ist in der öffentlichen Verwaltung nicht einfach. Leistungszulagen auf Landesebene gibt es nicht. Die förmliche Anerkennung ist nur über eine Beförderung möglich. Und hier setzt das Problem ein: Denn mit der Beför-derung entfernt sich der Pädagoge Schritt für Schritt von seinem Kerngeschäft. So geht dieser Weg der Anerken-nung vom Konrektor zum Rektor und Schulrat. Dann passiert es nicht selten, dass die Schule mehr und mehr einen kompetenten Lehrer verliert und die Verwaltung einen inkompetenten Schulrat zu verkraften hat. Am Ende steht der Elefantenfriedhof und/ oder ein kompetenter Stellvertreter, der unter erschwerten Bedingungen die eigentliche Ar-beit macht.
Das Peter – Prinzip hat in der Verwaltung aber auch ansonsten einen guten Nährboden. Das liegt an den Auswahlin-strumenten für Beförderungsentscheidungen in Verbindung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es gehört in der Verwaltung zu guten Stil, und es ist gesetzliches Gebot, dass Eignung, Leistung und fachliche Befähigung eines Beamten in regelmäßigen Abständen zu dokumentieren ist. Dafür gibt es eine Regelbeurteilung. Verwaltungen, die ihre Beförderungsentscheidungen vornehmlich auf diese Mitarbeiterbeurteilung absichern, sind ein Nährboden für das Peter – Prinzip. Denn es gilt in der Rechtsprechung – was bei einer Konkurrentenklage wichtig ist -, dass die bessere Note die schlechtere schlägt. Wer mit „sehr gut“ beurteilt wird, ist besser als der mit einem „gut“ Beurteilte. Das muss aber nicht unbedingt die bessere Alternative für einen bestimmten Job sein. Nehmen wir als Beispiel eine Kasse mit vielen Mitarbeitern. Ein Mitarbeiter beherrscht die Zahlenaddition perfekt. Ob hoch, quer oder von unten nach oben, er kann es einfach. Präzise, sachlich nüchtern, begeistert für seine abstrakte Welt geht er mit äußerster Sorgfalt zu Werke. Seine Pingeligkeit ist nervend, aber in der Sache ohne Alternative. Die Beurteilung ist klar: ein „sehr gut“. Ein Kollege ist da großzügiger. Er sieht das Ganze. Aber er bewegt sich nicht so perfekt in den Zahlen-kolonnen. Daher bekommt er nur ein „gut“. Bei der Nachbesetzung der Stelle ist klar, wer den Zuschlag bekommt. Dann muss das Team mit einem Oberkassierer und Zahlenjongleur fertig werden. Das schafft kaum Begeisterung. Lange wird das nicht gut gehen.

Zu 8: Parkinson´sches Gesetz
Bei der Arbeitsplatzbewertung der öffentlichen Verwaltung zählt die Kopfzahl der Unterstellten. Eine Spezialisten- Hierarchie ist zwar in Ansätzen auch in der öffentlichen Verwaltung anzutreffen, doch diese Strukturen haben sich eher zufällig als geplant entwickelt (laufbahnspezifisch). In einem Ministerium gilt beispielsweise die Regel, dass dem Chef einer Unterabteilung mindestens fünf Referate unterstellt sein müssen, um beispielsweise Ministerialdiri-gent werden zu können. Sind in dieser Unterabteilung weniger als fünf Referate zusammengefasst, dann ist man zwar Chef, aber eben nur als Ministerialrat. Es liegt auf der Hand, dass dieser Chef das Fehlende durch geschickte Planungen auf den erwünschten Stand bringt. Es wird dann meist auch nicht lange dauern, bis aus drei Referaten die gewünschten fünf hervorgehen. Diese Vorgaben sind der Promotor einer Verwaltungsexpansion. Auch die Stellen-obergrenzen sind Ausdruck dieses Weges. Dieses Prinzip passt heute allerdings nicht mehr in die Landschaft der Sparhaushalte und entspricht nicht der Philosophie einer schlanken und drahtigen Verwaltung. Gleichwohl sind Ra-tionalisierungseffekte zu erwarten, würde man gezielter auf eine Spezialisten- Hierarchie bauen.

In den 70er und 80er Jahr war durch die Expansion der öffentlichen Verwaltung das Parkinson´sche Gesetz der Kar-rierefaktor Nummer 1.
Latent zählt dieser Grundsatz auch heute noch nach wie vor: Die Formel ist einfach: Je mehr Mitarbeiter, desto bes-ser für eine Beförderung. Statt eines sparsamen Umgang mit der Ressource Mensch liegen die Anreize anders. Das Problem ließe sich schneller lösen, wenn nicht die Vermehrung sondern die Einsparung belohnt würde. Belohnt wird, wer mit weniger Personal die Arbeit schafft.

Trotz aller Veränderungen hat auch heute noch das Parkinson´sche Gesetz seine Gültigkeit. Allerdings sind die We-ge heute verschlungener. Entscheidend ist, dass man an der richtigen Stelle sitzt. Entdeckt die Politik ein bislang noch nicht entdecktes Handlungsfeld, kommt es in diesen Organisationseinheiten – meist auf Kosten anderer Orga-nisationseinheiten – zu einer Stellenvermehrung.

Deutlich aktiver als beim Parkinson´schen Gesetz geht es bei dem Korda – Prinzip zu. Durch kluge Schachzüge vermehrt man den eigenen Einflussbereich Schritt für Schritt. Die Voraussetzungen in der öffentlichen Verwaltung sind dafür denkbar günstige. Dort findet man immer häufiger im Gefolge der Sparhaushalte zeitliche befristete Nachbesetzungssperren von vakanten Arbeitsplätzen, die von 6 Monaten bis zu einem Jahr dauern können. Auch wenn die Arbeitsplätze nicht besetzt sind: Die wichtigen Aufgaben dieses Arbeitsplatzes müssen von den anderen erledigt werden. Hier sollte man sich nicht zieren, sondern sich gezielt ans Werk machen. Was zukunftsträchtig ist und den eigenen Einflussradius erweitern könnte, das ordnet man im Austausch mit den Ladenhütern des eigenen Arbeitsplatzes neu. Für den Nachfolger auf dem vakanten Arbeitsplatz verbleiben dann die Senffässer, an die sich keiner so richtig heranmachen wollte.

Zu 9: Das Proporz- Prinzip
Es ist ein unbestrittener Führungsgrundsatz, dass der Vorstand auf die Auswahl seiner unmittelbaren Mannschaft einwirkt. Dabei gilt: Erstklassige Führungskräfte scharen erstklassige Mitarbeiter um sich. Zweitklassige nur dritt-klassige.” (Bernd Pischetsrieder) Dieser Grundsatz wird im kommunalen Bereich nicht gelebt. Hier bestimmt der Rat, mit welchen Dezernenten der Bürgermeister zusammenzuarbeiten hat. Dadurch wird die Verantwortung im starken Maße ausgehebelt. Wie kann ein Bürgermeister Verantwortung für das Handeln eines Beigeordneten über-nehmen, der ihm – vielleicht als Aufpasser für eine andere Partei – zur Seite gestellt wurde. In einer Stadt ging es um Investitionen im dreistelligen Millionenbereich. Es scheint, dass diese Stadt dabei einem Betrüger aufgesessen ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und klagte nicht den OB, sondern Mitarbeiter der zweiten und dritten Ebene an. Es konnte dem OB von der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden, dass er über diesen Vorgang informiert gewesen sei.
Bei den Proporzen geht es um die richtige Zugehörigkeit zu einer Gruppe und nicht in erster Linie um die beste fachliche Alternative. Unter der Arithmetik der Proporze leidet die öffentliche Verwaltung immer stärker.

Zu 11: Der Klageweg
Konkurrenten, die klagen, spielen in der öffentlichen Verwaltung eine Rolle. Da gibt es viele Beispiele. So begleitete die Presse mit viel Aufmerksamkeit die Konkurrentenklage in Zusammenhang mit der Auswahl des Polizeipräsi-denten. Diese wichtige Schaltstelle blieb so auf Monate unbesetzt.

www.h-e-meixner.de

Gehört den E-Books wirklich die Zukunft?

E-Books sind auf dem Vormarsch. In diesem Interview geht der Geschäftsführer des PRAXIUM-Verlages auf Chancen und die Zukunft von E-Books vor allem für Fachverlage ein – auch, was die neuen Möglichkeiten für die Personalentwicklung betrifft.

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E-Learning und Lernen mit dem Internet gewinnnen zusehends an Akzeptanz. Doch welche Lernformen könnten sich durchsetzen, welches sind die Vor- und Nachteile und wie funktionieren sie in Praxis und Anwendung? Wir stellen einige Anwendungen vor.

Lernen Non-Stop

Die digitale Revolution hat die Weiterbildung erfasst. Dank mobiler Informationstechnologie ist Wissen quasi omnipräsent: Die Einladung zum Lernen gilt – wo auch immer und wann auch immer. Mit den neuen Möglichkeiten der Wissensvermittlung befasst sich die Swiss Professional Learning am 17. und 18. April 2012 in Zürich. Neben modernen Lernformaten bilden aktuelle Trainingskonzepte zur persönlichen Weiterentwicklung einen Schwerpunkt an der 5. Fachmesse für Personalentwicklung, Training und E-Learning.

Im Gespräch entstehen immer noch die besten Ideen

Die Welt wird immer digitaler, auch im Personalbereich. Ein wichtiges Stichwort in dieser Hinsicht ist Social Media Recruiting. Aber auch in Hinblick auf die Kommunikation mit ihrer Zielgruppe und im Kontext ihrer eigenen Wissensbeschaffung wird die HR-Welt immer digitaler. Ich denke da beispielsweise an Portale wie HRM.ch, die Personalverantwortlichen als Informations- und Vernetzungsplattform im Internet dienen.

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Von erfolgreicher Führung und exzellenter Teamarbeit über die aktuellen Rekrutierungstrends bis zur Burnout-Prävention – in diesem Spannungsfeld bewegt sich die Personal Swiss am 17. und 18. April 2012 in der Messe Zürich. In bewährter Kombination mit der Swiss Professional Learning präsentieren rund 250 Aussteller Werkzeuge und Methoden für eine erfolgreiche Personalarbeit.

Persönlichkeiten aus dem HR-Bereich im 120-Sekunden-Takt

HRM.ch/TV präsentiert die wichtigsten Köpfe der Personalbranche in 120-Sekunden-Statements. Unter der Überschrift „My most valuable HR Learning“ geben Experten für Human Resources ihr spezifisches Wissen auf HRM.ch preis.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – April 2012

Ist es zulässig, dass Arbeitgeber den Urlaubsübertragungszeitraum auf 15 Monate beschränken? Inwiefern dürfen Arbeitgeber das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Guthaben eines Mitarbeiters mit Minusstunden verrechnen? In welchem Zeitraum können Arbeitnehmer Ansprüche auf Entschädigung nach dem AGG geltend machen?

Darf´s noch etwas mehr sein? Wann Sie Überstunden vergüten müssen

Als Arbeitgeber haben Sie mit Ihren Mitarbeitern Arbeitsverträge geschlossen, aus denen hervorgeht, welchen Lohn für welche Arbeit Sie zu zahlen haben. In Zeiten vorübergehenden großen Arbeitsanfalles werden Sie Überstunden Ihrer Arbeitnehmer gerne annehmen. Denn Neueinstellungen oder die Beschäftigung von Aushilfskräften werden dadurch entbehrlich. Wie aber ist mit den Überstunden umzugehen? Die in der Vergangenheit von den Gerichten nicht beanstandeten und häufig in Arbeitsverträgen anzutreffenden Regelungen, nach denen Überstunden mit Zahlung des monatlichen Lohns als abgegolten zu betrachten sind, könnten nach neuester Rechtsprechung unwirksam sein.

Neues aus der LohnPraxis – April 2012

Sind Fahrten mit dem Dienstwagen an den Mittagstisch Privatvergnügen der Arbeitnehmer? Inwiefern sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die Arbeitgeber allgemein pauschal zahlen, nach § 3 b EStG steuerfrei? Und können Arbeitgeber Überstunden am Schwarzen Brett anordnen?

Low Performer in Bewegung setzen

Low Performer wirken demotivierend auf ihr Umfeld und kosten Zeit und Geld. Ein Artikel im HR-Magazin vermittelt Tipps aus der Beratungspraxis, wie Vorgesetze durch Führungsinstrumente Low Performer in Bewegung setzen können.

Die Macht des Konsistenzprinzips (Musterwechsel wagen)

In schwierigen Situationen reagieren wir oft mit “mehr vom alten, mehr vom bekannten”; günstiger wären dann aber oft sog. “musterwechsel”

Link: http://www.consultingworld.ch/doc_download/alpha-konsistenzprinzip-22052010.pdf

Führung: Musterwechsel statt Notfallprogramme

In schwierigen Zeiten funktionieren wir mit “mehr von alten, mehr vom bekannten” statt mit “musterwechsel”…

Link: http://www.consultingworld.ch/doc_download/ICT_102010_musterwechselstattnotfallprogramm.pdf

Unterlassene Erhöhung der Betriebsrente

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob eine gezahlte Betriebsrente angepasst werden muss (§ 16 BetrAVG). Wird eine Betriebsrente nicht angepasst, so ist dies gegenüber den Rentenempfängern detailliert zu begründen. Dies hat das BAG in einer aktuellen Entscheidung entschieden und genauer dargelegt.

Arbeitsrechtsfrage April 2012: Probezeit verlängern?

Frage anonym gestellt: „Wir haben einen neuen Vertriebsleiter eingestellt, dessen halbjährige Probezeit bald ausläuft. Wir sind aber nicht ganz sicher, ob er für die Stelle wirklich passt und ob wir ihn behalten möchten. Könnten wir die Probezeit unter Umständen verlängern? Was ist rechtlich zu beachten, wenn wir dies tun?“

Altersdiskriminierung durch Ausschreibung „Junior Personalref.“?

§§ 15 Abs. 2 und 4, 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 7 Abs. 1 AGG
1. Werden in einer Branche die Worte „Junior“ und „Senior“ ausschließlich verwendet, um Abstufungen im Hinblick auf hierarchische Stellung und/oder Berufserfahrung zu bezeichnen, stellt eine Ausschreibung „Junior Personalreferent Recruiting“ keine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar.
2. Eine denkbare mittelbare Diskriminierung wegen des Alters ist gerechtfertigt, wenn ein rechtmäßiges Ziel des Arbeitgebers anzuerkennen ist, in seiner Organisation auch terminologisch zwischen erfahreneren und weniger erfahrenen Mitarbeitern zu unterscheiden.
(Leitsätze des Bearbeiters)

EuGH billigt zeitliche Begrenzung der Urlaubsabgeltung

Art. 7 RL 2003/88/EG; § 7 BUrlG
Eine nationale Regelung darf die Ansammlung von Jahresurlaub, den ein Arbeitnehmer wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte, zeitlich begrenzen. Eine derartige Frist muss aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft, deutlich überschreiten.
(Leitsatz der Bearbeiter)

Berufsausbildung: Die Probezeit nutzen!

Von Jedes Berufsausbildungsverhältnis muss – anders als ein Arbeitsverhältnis – mit einer Probezeit beginnen. § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verlangt, dass sie mindestens einen und höchstens vier Monate beträgt. Innerhalb dieser Frist können die Vertragsparteien die Dauer der Probezeit frei vereinbaren.

Webinar: Employer Branding – von der Strategie zur Umsetzung

Donnerstag, 26. April 2012, 16.00 bis 16.30 Uhr, anschließend Diskussion

Employer Branding gehört zu den größten Herausforderungen von Unternehmen, doch nur wenige Firmen haben bereits Konzepte ausgearbeitet. Dr. Wolfgang Feige, Personalleiter und Managementberater von compamedia, erläutert die wichtigsten Gesichtspunkte zum Aufbau von Employer Branding und beantwortet Ihre Fragen zum Thema.

Careerloft – das andere Karrierenetzwerk für echte Talente

Seit kurzem ist das careerloft online. Hierbei handelt es sich um ein exklusives Karrierenetzwerk der Bertelsmann-Tochter Medienfabrik, dass gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen (von Audi über Bertelsmann und The Boson Consulting Group bis hin zu SAP) die berufliche Entwicklung junger Talente bei Top-Unternehmen förden will. Das Angebot richtet sich in erster Linie an ambitionierte Studenten und Absolventen aller Fachrichtungen.

Trends im Recruiting: Personalsuche von Unternehmen wird proaktiver

Vielen Arbeitgebern fällt es derzeit schwer, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Deshalb feilen sie an den Methoden, wie sie kostengünstig Mitarbeiter gewinnen können. Das macht sich auch auf den Frühjahrsmessen PERSONAL2012 in Stuttgart und Hamburg bemerkbar: Neben Jobbörsen sind zahlreiche Recruiting-Experten vor Ort und präsentieren im Vortragsprogramm aktuelle Studienergebnisse und Trends.

Kienbaum veröffentlicht HR Klima Index zu den Personaltrends 2012

Wie Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver werden und wie sie die richtigen Mitarbeiter für sich gewinnen können, sind in diesem Jahr die Topthemen in den Personalabteilungen deutscher Firmen: Dabei verzeichnet die Arbeitgeberattraktivität den höchsten Bedeutungszuwachs und belegt in den Branchen Handel und Produktion Platz eins der wichtigsten Aufgaben der HR-Bereiche. Dies ergab der HR Klima Index 2012, für den Kienbaum 295 Personalverantwortliche aus Deutschland befragt hat.

Auf Platz drei der Prioritätenliste sehen die Personaler die Steigerung der Führungs- und Managementqualität. „Mit diesen Prioritäten entsprechen die HR-Abteilungen den aktuell drängenden Anforderungen des Business: Toptalente und Professionals zu rekrutieren und zu binden“, sagt Paul Kötter, Leiter der Studie und Director bei Kienbaum.

Weiterbildungsangebote stärken Mitarbeiterbindung

Für Berufseinsteiger sind Weiterbildungsangebote eines Arbeitgebers von großer Bedeutung. Mit zunehmendem Alter lässt die Motivation der Arbeitnehmer jedoch nach. Das sind Ergebnisse der “DUW-Studie zur Mitarbeitermotivation: Motivieren, Binden, Weiterbilden” der Deutschen Universität für Weiterbildung (DUW).

Österreich bei Deutschen am zweitbeliebtesten

Zum Geldverdienen im Ausland gehen die Deutschen am liebsten in die Schweiz und nach Österreich. 2011 gingen aus Deutschland 26,1 Prozent aller Auslandsvermittlungen in die Schweiz, 23,8 Prozent nach Österreich.

Personaler kritisieren High Potentials

In Zeiten des Fach- und Führungskräftemangels haben überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen und Berufseinsteiger ausgezeichnete Karriereaussichten. Trotzdem scheitern einige der sogenannten High Potentials im Berufsleben, so die Erfahrung vieler Personalchefs in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Gründe hierfür sind aus Sicht der HR-Leiter vor allem mangelnde Soft Skills.

HRM.de Buch des Monats: Erfolgsfaktor HR Brand

Das Personalmanagement braucht eine klare Identität und ein attraktives Profil, um eigene Konzepte, Maßnahmen, Produkte und Erfolge wirkungsvoll und wirtschaftlich zu kommunizieren. Die Autoren zeigen in diesem Buch, wie Personalabteilungen einen solchen HR Brand aufbauen, managen und kommunizieren können.

Marco Esser und Bernhard Schelenz: Erfolgsfaktor HR Brand – Rezension von Krista Furthmayr

Professionelle Personalarbeit steht heute und auch in Zukunft vor großen Herausforderungen. Es gilt, die besten Mitarbeiter zu
finden, zu binden und zu entwickeln sowie das Unternehmen im Sinne einer lernenden Organisation auf Veränderungen vorzubereiten. Dafür braucht es ein HR-Ressort, das als kompetenter und professioneller Partner im Unternehmen fungiert. Wie es dem Personalwesen gelingen kann, ein klares und unverwechselbares Profil zu entwickeln, HR als Wirtschaftsprodukt vorzustellen und das eigene Image als Marke zu promoten, wird in diesem Buch demonstriert.

„Menschen sollten ihre Körpersprache nicht trainieren“

Im Gespräch mit Michael Rossié:
Der Schauspieler Michael Rossié unterstützt HR-Verantwortliche und Führungskräfte seit mehr als 25 Jahren dabei, herausfordernde (Mitarbeiter-)Gespräche und Verhandlungen zu führen sowie souverän mit Medienauftritten umzugehen. Im Interview mit HRM.de gibt der Spezialist für Kommunikation und Körpersprache einige Tipps für diese Situationen.

Rezension: MONKEY MANAGEMENT. Wie Manager in weniger Zeit mehr erreichen.

Lassen Sie den halben Titel des Bestsellers mal beiseite. Und denken Sie sich an dessen Stelle: „Wie Personalmanager mehr erreichen“. Aber: Wenn Sie Mitarbeitern gegenüber nicht gerade positiv aufgeschlossen sind – die Gründe sind natürlich ganz die Ihren – dann ist diese Lektüre Wasser auf Ihre Mühlen. Sie zeigt nämlich, wie Beschäftigte bei Vorgesetzten den Spieß umdrehen und deren Chefs werden. Autor Jan Roy Edlund spricht über die Gründe und Lösungen. Ohne misanthropische Töne anzuschlagen. Das macht dieses Werk unparteiisch und lesenswert. Übrigens: Nicht Mitarbeiter sind hier die Affen, sondern die Aufgaben, die sie ihren Chefs geben.

ISBN 978-3-86991-038-3
M+V Verlagsgesellschaft, 2010
320 Seiten, 49,90 €

Landesarbeitsgericht erklärt Kündigung einer Reinigungskraft trotz Fremdvergabe der Tätigkeiten für unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung vom
7. Februar 2012 die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer Reinigungskraft für unwirksam erklärt.

Das Unternehmen hatte Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen und dabei unter anderem die unternehmerische Entscheidung getroffen, die Reinigungsarbeiten nicht mehr durch eigene Kräfte durchzuführen, sondern diese per Fremdvergabe auszulagern. Gegenüber den Reinigungskräften, die tarifvertraglich ordentlich nicht mehr kündbar waren, wurde daraufhin eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen.

Das Landesarbeitsgericht hat den Arbeitgeber nicht für berechtigt gehalten, das Arbeitsverhältnis der Reinigungskraft durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Er könne sich – ebenso wie bei anderen Verträgen – nicht ohne Weiteres von seiner Vertragsbindung gegenüber dem Arbeitnehmer lossagen, sondern müsse die ordentliche Unkündbarkeit der Reinigungskraft bereits bei der Erstellung seines unternehmerischen Konzepts in Rechnung stellen. Umstände, dass die Auslagerung der Reinigungsarbeiten auf Dritte unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich gewesen sei, habe der Arbeitgeber nicht vorgetragen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2012, Aktenzeichen 7 Sa 2164/11

Fachkräfte für morgen gewinnen, halten und entwickeln

Während die Zahl der qualifizierten Erwerbspersonen im Zuge des demografischen Wandels abnimmt, benötigen Unternehmen für wissensintensive Dienstleistungen verstärkt Fachkräfte mit Spezialkenntnissen. Auf der Messe PERSONAL2012 Süd vom 24. bis 25. April in Stuttgart und der Messe PERSONAL 2012 Nord vom 9. bis 10. Mai in Hamburg erfahren Personalverantwortliche, wie sie dieser Herausforderung mit nachhaltigen Konzepten begegnen können.

Alle in einem Boot: Die Gesamtleistung zählt

Ein Steuermann allein kann keine Rennen gewinnen, weiß Dominik Neidhart. Der Profi-Segler, der 2003 mit dem Schweizer Team Alinghi erstmals den America’s Cup nach Europa holte, spricht am Dienstag, 24. April, auf der Messe PERSONAL2012 Süd in Stuttgart und am Donnerstag, 10. Mai, auf der PERSONAL2012 Nord in Hamburg zum Thema „Go hard or go home. Fünf Schritte vom Herausforderer zum Sieger”. Sein Ziel: Denkanstöße geben, um die Zusammenarbeit in Organisationen zu verbessern.

Der Ton macht die Musik – Non-verbale Kommunikation

Allein die Stimme kann viel über Menschen verraten. „Wenn jemand sehr gestresst ist, dann tendiert die Stimme dazu, ungewöhnlich hoch und schrill zu sein“, erzählt Michael Rossié. Jemand, der sich besonders profilieren wolle, säusele eher. So sprächen zum Beispiel Führungskräfte, wenn sie von der Fortbildung kommen. „Eine leicht näselnde Stimme wiederum könnte ein Indiz für großes Selbstbewusstsein sein“, fügt der Experte für non-verbale Kommunikation hinzu. Die leichte Vibration im Kopf genössen arrogante Menschen ganz besonders. Jemand, der den Unterkiefer nicht aufbekomme, könne etwas verbergen oder Ärger unterdrücken.

Prof. Knoblauch: Mitarbeiterbeurteil , Bester Tip am Schluss

Herr Prof. Knoblauch ist ein von mir sehr geschätzter Unternehmer, der sích internsiev mit dem Tehma Personal auseinandersetzt.

Hier in seinem Video zum Thezma Mitarbeiterbeurteilungsbogen gefällt mir die “Zusatzfrage” am Schluss am besten:

– Fragen Sie Ihren Mitarbeiter/in auch mal was in Unternehmen, in denen er/sie schon mal gearbeitet hat, besser ist/war als bei Ihnen. Ich bin sicher hier kann spannendes Feedback entstehen.

Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

Der schwerbehinderte Kläger war in der Zeit vom 01.04.1964 bis zum 31.08.2008 im Dortmunder Betrieb der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Einheitliche Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 18. 12. 2003 (im Folgenden: EMTV) Anwendung. Der Kläger war zunächst seit dem 23.01.2002 arbeitsunfähig krank und bezog ab dem 01.10.2003 jeweils befristet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.08.2008 durch Aufhebungsvereinbarung beendet. Am 18.03.2009 hat der Kläger beim Arbeitsgericht Dortmund Klage auf Abgeltung seines Urlaubs für die Jahre 2006, 2007 und 2008 in Höhe von jeweils 35 Arbeitstagen eingereicht. Das Arbeitsgericht hat dem Kläger mit Urteil vom 28.08.2009 die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs von 60 Arbeitstagen und des Schwerbehindertenurlaubs von 15 Arbeitstagen für die Jahre 2006, 2007 und 2008 zugesprochen. Im Berufungsverfahren hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Beschluss vom 15.04.2010 dem europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Urlaubsansprüche für langjährig arbeitsunfähige Arbeitnehmer angesammelt werden können oder ob sie zeitlich befristet sind. Die 16. Kammer hatte daran Zweifel, ob der Zweck des Urlaubsanspruchs die Ansammlung von Urlaubsansprüchen über viele Jahre erfordert. Mit Urteil vom 22.11.2011 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Artikel 7 I. der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dahingehend auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften wie Tarifverträgen, die das Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub aus vergangener Zeit auf einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten beschränken, nicht entgegensteht.

Mit Urteil vom 22.03.2012 hat das Landesarbeitsgericht der Entscheidung des EuGH folgend die Beklagte verurteilt, für 15 Monate den Urlaub abzugelten und im Übrigen die Klage gewiesen. Nach dem Urteil des EuGH ist der § 11 Abs. Unterabs. 3 des EMTV, der einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten bei Krankheit vorsieht, nicht zu beanstanden und verstößt nicht gegen Europarecht.

Entgegen der Ansicht der Beklagten war der Kläger auch berechtigt, die Ansprüche noch geltend zu machen, obwohl er die im EMTV geregelte 3-Monats-Frist nach Fälligkeit nicht eingehalten hat. Denn dieser Tarifvertrag hat die Besonderheit, dass diese Frist nicht gilt, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung der nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt gehindert war, die Frist einzuhalten. Dieser Fall war hier anzunehmen, weil zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Ansprüche des Klägers nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts solche Ausschlussfristen für Urlaubsansprüche noch keine Anwendung fanden und der Kläger zum damaligen Zeitpunkt die Frist gar nicht einhalten musste.

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2012 – 16 Sa 1176/09,

Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufungskammer die 15-Monats-Frist im des Metallbereichs NRW für einschlägig hält, weil sie dort ausdrücklich geregelt ist. Für den Fall des MTV Einzelhandels in NRW hat die Berufungskammer am 12.01.2012 entschieden, dass in diesem Bereich Urlaubsansprüche langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen, wenn sie bis dahin nicht genommen werden konnten. Dies folgt daraus, dass der MTV-Einzelhandel keine eigenständigen Regelungen für den Verfall des übergesetzlichen Urlaubs hat und daher eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung des Bundesurlaubsgesetzes es gebietet, an die Stelle des dreimonatigen Übertragungszeitraums unter Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 1 des Übereinkommens Nr. 132 ILO einen 18-monatigen Übertragungszeitraum treten zu lassen

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 12.01.2012 – 16 Sa 1352/11.

Löhne in der Schweiz steigen 2012 um 2.1 Prozent

Die finanziellen und wirtschaftlichen Krisen in Europa und der hohe Franken-kurs scheinen den Gehältern der Arbeitnehmenden wenig anzuhaben. Zu die-sem Ergebnis kam das aktuelle Update der Studie „Salary Increase Study 2012“ von Aon Hewitt zur Gehaltsentwicklung im europäischen Raum. In der Schweiz werden die Löhne in diesem Jahr voraussichtlich um 2.1 Prozent steigen. Das ist nur leicht weniger als die letzte Untersuchung im wirtschaftlich weitaus stabileren Sommer 2011 prognostizierten 2.3 Prozent. Trotz Eintrübung der Wirtschaftslage bleiben die Budgets für Gehaltserhöhungen also relativ stabil – eine Beobachtung, die nicht nur für die Schweiz, sondern ganz Westeuropa zutrifft. Zwar haben sie das Niveau von 2009 noch nicht wieder erreicht, doch senden die Unternehmen damit ein positives Signal an ihre Mitarbeitenden. Denn tiefe Inflationsraten hätten durchaus die Möglichkeit geboten, die Budgets zu verkleinern, ohne den Reallohn der Arbeitnehmenden zu beschneiden. In der Schweiz wird dieser entsprechend um 1.9 Prozent steigen, bleibt die Inflationsrate bei den 0.2 Prozent des letzten Jahres. Damit ist die Reallohnerhöhung nach Norwegen mit 2.1 Prozent die zweithöchste in West-europa. Die Befragung führte Aon Hewitt im Januar und Februar 2012 durch, es nahmen insgesamt 440 Unternehmen aus 39 Ländern des EMEA-Raumes teil, 94 davon aus der Schweiz.

Attraktiv als Arbeitgeber für Ingenieure – Vorträge im Opel Forum Rüsselsheim

Mit zwei Vorträgen im März und April 2012 unterstützt die Stadt Rüsselsheim Unternehmen, die ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern wollen. Thema des ersten Vortrags ist die Bedeutung von Motivation und Mitarbeiterbindung. Im zweiten erfahren die Zuhörer vom Referenten Gunther Wolf konkrete Instrumente, mit denen Unternehmen attraktiv als Arbeitgeber nach außen werden. Der Eintritt zu beiden Vorträgen im Opel Forum ist kostenfrei.

Leadership Lessons: Grandioses Video zum Thema first Follower

Hier möchte ich ein Video mit Ihnen teilen zum Thema “Leadership Lessons: Grandioses Video zum Thema first Follower und wie man eine Bewegung startet. Frau Prof. Dr. Heike Bruch (Institut für Führung und Personalmanagement, Universität St. Gallen) hatte mich auf das Video aufmerksam gemacht und seitdem gehört es zu meinen Lieblingslessons zum Thema Führung.

Gesunde Führung – keine Frage des Ob, sondern des Wie

Unternehmen, die ihre Arbeitsplätze gesundheitsgerecht gestalten und „gesund führen“, können die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Beschäftigten steigern und Personalkosten reduzieren. Diese Effekte entstehen jedoch nicht zwangsläufig, wenn Betriebe in Gesundheit investieren – es kommt auf das Wie an.

Heimliche Referenzeinholung ist kein Kavaliersdelikt

Tatsächlich ist das verdeckte oder versteckte Einholen von Referenzen mehr als eine grobe Unsitte. Nicht nur das Gebot der Sorgfalt wird dadurch verletzt, sondern es liegt in einem solchen Fall eine Missachtung des Persönlichkeitsschutzes vor, die durchaus rechtliche Folgen haben kann.

Missbräuchliche Kündigung

Wird aus mehreren Gründen gekündigt, darf der ausschlaggebende Grund nicht missbräuchlich sein. Der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass die Kündigung auch ohne den missbräuchlichen Grund ausgesprochen worden wäre.

Vor der Kamera: Akteure der Zukunft Personal

eLearning Journal Chefredakteur Frank Siepmann war auf der Zukunft Personal in Köln als rasender Reporter unterwegs: Vom 22. bis 24. September hat er zahlreiche Aussteller wie Rainer Paetsch (ILS), Annette Wichlajew (SoftDeCC), Ingmar J. Rath (Integrata AG) und Bernhard M. Grassl (Malik) zu ganz unterschiedlichen Personalthemen befragt. Mit von der Partie waren auch Elizabeth (Liz) Howard (Soulfood Seminars), die durch ihre Stimme beeindruckt, und Messemacher Alexander Petsch:

Neues Recruiting Tool

Diese Nachricht dürfte so manchem Anbieter von Lebenslaufdatenbanken auf den Magen schlagen. Das große Social Network LinkedIn launcht auf der auf der Kölner Personalmesse “Zukunft Personal” das neue Tool für Recruiter.
Das Zusatzdienst für das Social Network heißt “LinkedIn Talent Advantage” und hat so einiges zu bieten.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – März 2012

Kann ein (Haus-)Tarifvertrag selbst bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag ablösen? Muss ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einladen? Inwiefern ist die Vergütungserwartung von Beschäftigten für Mehrarbeit berechtigt?

perbit zählt zu Deutschlands besten Arbeitgebern 2012

Am 8. März fand in Berlin die Verleihung des Preises statt, der jährlich durch das Great Place To Work Institut Deutschland vergeben wird. Partner des Wettbewerbs sind die Universität zu Köln, das Handelsblatt, das Personalmagazin sowie Das Demographie Netzwerk (ddn). Insgesamt hatten sich in diesem Jahr über 400 Unternehmen aller Größen, Branchen und Regionen Deutschlands um eine Platzierung auf der aktuellen Beste-Arbeitgeber-Liste beworben und einer unabhängigen Überprüfung ihrer Arbeitsplatzkultur unterzogen.

Möglich ja – aber nicht unbedingt erlaubt: Was Arbeitgeber dürfen

Beschäftigte zu kontrollieren ist heute angesichts der technischen Entwicklung ein Leichtes für Unternehmen. Doch der Gesetzgeber setzt Grenzen. Was Arbeitgebern im Umgang mit ihren Mitarbeitern etwa in Bezug auf den Datenschutz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder Urlaubsregelungen erlaubt ist, umreißen Arbeitsrechtsexperten beim HR-RoundTable am 9. und 10. Mai auf der Messe PERSONAL2012 Nord in Hamburg.

Aktuelle Urteile in Kürze – März 2012

Kann eine Arbeitnehmerin sich von einem Aufhebungsvertrag lossagen? Wann können Aussagen des früheren Arbeitgebers an den neuen oder zukünftigen Arbeitgeber eine üble Nachrede darstellen? Kann ein Konkurrenzverbot gültig vereinbart werden, wenn vor allem die persönlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers für die Kundenbeziehung massgebend sind? Innert welcher Frist muss eine fristlose Kündigung erfolgen? Wann liegt eine Kündigung während der Sperrfrist bei Krankheit vor? Ist der Arbeitgeber an eine gesamtvertragliche Regelung betreffend berufliche Vorsorge gebunden, wenn der GAV allgemein verbindlich erklärt wurde? Aktuelle Urteile geben Aufschluss.

Korrekturen der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Wo gehobelt wird, da fallen Späne

In jüngster Zeit ist eine Vielzahl von Urteilen zugunsten des Steuerzahlersergangen. Betroffen sind u. a. die Dienstwagenbesteuerung, dieReisekostenabrechnung sowie die Abrechnung von Waren-, GeschenkundTankgutscheinen. Weil das Steuerrecht wiederholt solchen Veränderungendurch gesetzliche Neuregelungen und höchstrichterliche Rechtsprechungausgesetzt ist, kann es vorkommen, dass Sie zu vielLohnsteuer vom Verdienst Ihrer Arbeitnehmer einbehalten. Doch sindSie unter diesen Umständen auch zur Lohnsteuerkorrektur verpflichtet?

Neues aus der LohnPraxis – März 2012

Der Finanzausschuss des Bundestages hat kürzlich beschlossen, dass Arbeitnehmer dienstliche Computer-Software, Smartphones oder Tablets steuerfrei nutzen können. Außerdem gibt es ein neues Urteil zu erfolgsabhängigen variablen Einkommensanteilen und eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Zuteilung der Steuer-Identifikationsnummer.

Verfall von tariflichem Mehrurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit

§ 7 Abs. 3 BUrlG: 1. Die Tarifvertragsparteien können für tariflichen Mehrurlaub, der über den unionsrechtlich verbürgten Urlaub hinausgeht, vom Gesetz abweichende Verfallfristen vereinbaren. 2. Die Auslegung des Tarifvertrags muss dann ergeben, dass vom grundsätzlichen Gleichlauf zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub abgewichen werden soll. Das ist der Fall, wenn der Tarifvertrag entweder zwischen gesetzlichem Urlaub und tariflichem Mehrurlaub unterscheidet oder sowohl für Mindest- als auch für Mehrurlaub wesentlich von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Übertragungs- und Verfallsregelungen bestimmt.(Leitsätze der Bearbeiterin)

Berechnung unverfallbarer Anwartschaften nicht diskriminierend

In einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage befasst, ob die Berechnung unverfallbarer Anwartschaften diskriminierend sein kann. Diese Frage stellt sich dann, wenn eine Versorgungsordnung, deren Versorgungsleistungen in Abhängigkeit der absolvierten Dienstjahre errechnet wird, lediglich Dienstjahre bis zu einer bestimmten Höchstgrenze als leistungserhöhend anerkennt.

Recht für Expatriates – März 2012

Die Einreisebedingungen in einigen Ländern haben sich geändert: Während in Mexiko nun eine Einreise ohne Visum möglich ist, sind die Bestimmungen in der Türkei strenger geworden. Lesen Sie in diesem Beitrag außerdem, wie Unternehmen, die eine Holding-Gesellschaft im Ausland gründen, ihre steuerliche Anerkennung sicherstellen können.

Arbeitsrechtsfrage März 2012: Ehrenamt lohnsteuerrechtlich beachten?

Eine Personalerin eines mittelständischen Unternehmens fragt: „Wie möchten in unserem Betrieb zukünftig das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter – insbesondere der Manager – stärker fördern. Was müssen wir dazu lohnsteuerrechtlich beachten, etwa wenn die Beschäftigten eine Aufwandsentschädigung erhalten? Inwiefern besteht in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Versicherungspflicht?“

Aktuelle Fragen und Rechtsprechung: Leiharbeitnehmer im Betrieb

Die besondere Gestaltung der Rechtsbeziehungen bei der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG führt zu Problemen, die regelmäßig die Gerichte beschäftigen. Dies gilt insbesondere für die Eingliederung des beim Verleiher angestellten Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers und seine Tätigkeit dort. Was gilt es in diesen Fällen zu beachten?

Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung jedenfalls dann zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn sie zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen gestellt wird und der betroffene Arbeitnehmer über den Sonderkündigungsschutz für behinderte Menschen (§ 85 SGB IX) verfügt.

Virtuelle Teams – Chancen und Herausforderungen

Teamarbeit ist schon lange nicht mehr auf eine einzige Arbeitsstätte beschränkt. Mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie arbeiten Gruppen über viele Kilometer hinweg zusammen. Das kann Vorteile mit sich bringen, birgt aber auch Herausforderungen, welche nicht zu unterschätzen sind.

Statement: Henne mit Ei. Paradoxien in der Arbeitswelt knacken.

Paradoxien in Businessplänen, Prozessen und Change-Situation rauben uns Energie und Klarheit. Sie führen bisweilen bis zur Handlungslähmung. Kein Wunder, unsere Welt wird komplexer; das bringt Asymmetrien, Paradoxien und Dilemmata mit sich. Es gilt also aufzuräumen. Das sagt Helmut Kasper. Er ist seit 2002 Leiter des Institutes für Change Management und Management Development an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er hat für HRM.at die wichtigsten Human Resource-Cases entrümpelt.

iPad App „Social Media Manager/in“ gewinnt digita

Mit dem „Qualitätspreis für digitale Bildungsmedien“ (digita) 2012 in der Kategorie „Weiterbildung“ wurde in diesem Jahr die iPad App zum Fernlehrgang „Social Media Manager/in“ des ILS Institut für Lernsysteme (www.ils.de) ausgezeichnet.

VEBN bestätigt Vorstand

Der „Verband eLearning Business Norddeutschland e.V.“ (VEBN) hat in seiner Mitgliederversammlung am 16. Februar in Hannover Andreas Eissner vom Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik (bfe-Oldenburg) als Vorstandsvorsitzenden bestätigt.

Mercedes startet Ausbildung 2.0

Auszubildende im Mercedes-Benz Werk Mannheim können ab sofort eine neue internetbasierte Lernplattform nutzen. Ziel des Projekts ist es, Berufsschule, Ausbildungswerkstatt und Produktion besser zu vernetzen und die Kooperation zu stärken.

Erste europäische E-Learning-Studie veröffentlicht

E-Learning ist ein in Europa etabliertes Weiterbildungsformat mit wachsenden Nutzerzahlen. Das ist ein Ergebnis des „1st European E-Learning-Barometer“. Untersucht wurde der Einsatz von E-Learning in sieben europäischen Ländern.

Konzentrationsprozess bei HR-Software

Nur kurz nachdem die SAP AG den Talentmanagement-Anbieter SuccessFactors gekauft hat, gab es weitere Übernahmen im Bereich der HR-Software: Oracle übernimmt den Talentmanagement-Anbieter Taleo, Kenexa den E-Learning-Spezialisten Outstart und Haufe den Talentmanagement-Spezialisten Umantis. Ein Überblick.

Bedeutung virtueller Lernumgebungen steigt

Die Bedeutung von virtuellen Lernumgebungen steige innerhalb der nächsten drei Jahre deutlich an, stellt eine Studie der Human Capital Media (HCM) Advisory Group, fest.

Mobile Anwendungen verändern E-Learning-Markt

Für kleines Geld gibt es für Endanwender mittlerweile viele Smartphone- und Tablet-PC-Apps zum Lernen. Mit der Frage, welche konkreten Vorteile Lern-Apps bieten und was das für die Didaktik bedeutet, hat sich das MMB-Institut, Essen, in einem neuen E-Paper beschäftigt.

Mobile Learning gehört die Zukunft

Mobile Learning kommt erst langsam in den Unternehmen an, ist Hajo Noll überzeugt. Der Geschäftsführer des E-Learning-Anbieters Canudo schildert, was seine Kunden dennoch überzeugt.

Manager adé?

Open Space nennt sich der Versuch, ein Unternehmen komplett ohne Manager zu führen. Die Selbstorganisation führt zu mehr Verantwortung – und Freiheit.

Stefan Merath: Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer

Wer schon einmal in einem Start-up oder einem kleinen Unternehmen gearbeitet hat, das in einer Wachstumsphase steckt, kennt die Situation: Wenn Kunden verstärkt die Produkten und Dienstleistungen nachfragen und die Zahl der Mitarbeiter wächst, fehlt es oft an der nötigen Struktur. Die Folge: Die Mitarbeiter arbeiten bis zur Erschöpfung oder an der Grenze ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten, ohne Erfolge feiern zu können. In dieser Phase der Entwicklung sollten die Unternehmensgründer erkennen, dass sie nicht mehr nur im Unternehmen, sondern zukünftig am Unternehmen arbeiten müssen, ist Stefan Merath überzeugt. In dem kürzlich erschienen Buch „Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer“ macht er auf sehr anschauliche Weise deutlich, dass Firmengründer an diesem Punkt eine völlig neue Einschätzung der Wirklichkeit und der Bedeutung von Abläufen und Systemen aufbauen müssen.

Anspruch auf Urlaub laut EuGH auch ohne Arbeit

Auch wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Jahresurlaub. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg festgestellt. Der Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen bezahlten Jahresurlaub dürfe nicht von einer effektiven Mindestarbeitszeit pro Jahr abhängig gemacht werden.

Reger interkultureller Austausch

Was tun, wenn sich nach Antritt einer neuen Position in einem anderen Land bewährte Arbeitsprozesse nicht mehr eins zu eins anwenden lassen, weil sie mit Mentalität, lokalen Gepflogenheiten und den gesetzlichen Bestimmungen kollidieren?

[Auszug]
In der Schweiz tätige HR-Fachleute und Linienvorgesetzte mit internationalem Hintergrund sind oft genau mit dem oben beschriebenen Problem konfrontiert. Plötzlich bestimmt Schweizer Recht die Regeln, wobei diese ihrem bisherigen Kultur- und Rechtsverständnis mindestens teilweise zuwiderlaufen.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 1, Frühling 2013

Trauer am Arbeitsplatz: Wie Unternehmen eine Trauerkultur aufbauen können

Einen Großteil unserer Zeit verbringen wir am Arbeitsplatz. Hier gehen wir Bindungen ein – seien es kollegiale, freundschaftliche oder sehr private. Verstirbt eine nahestehende Person in diesem Umfeld, muss jeder im Team, aber auch das ganze Unternehmen mit dem Verlust fertig werden. Doch noch immer ist das Thema im Betrieb meist tabu.

Haufe kauft in der Schweiz zu – Umantis

FREIBURG (bür). Der Freiburger Haufe-Verlag übernimmt die Schweizer Softwarefirma Umantis AG aus St. Gallen, die im deutschsprachigen Raum mehr als 100 Menschen beschäftigt. Das sagte ein Haufe-Sprecher am Montagabend der Badischen Zeitung. Umantis ist eine Ausgründung aus der Universität St. Gallen (HSG) und der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich. Die Programme von Umantis helfen Unternehmen bei ihrer Personalplanung – zum Beispiel bei Mitarbeitergesprächen und der Weiterbildung von Talenten im Betrieb. Zu den Kunden zählen das Auswärtige Amt, Bayer, Clariant, die Fraunhofer-Gesellschaft und Migros. Ein Kaufpreis wurde nicht genannt. Die Haufe-Gruppe beschäftigt insgesamt etwa 1200 Mitarbeiter, davon etwa 1000 in Freiburg. Im vergangenen Geschäftsjahr, das im Juni 2011 endete, stieg der Umsatz um etwa elf Prozent auf 215 Millionen Euro.

Ganze Bandbreite der Gesundheitsförderung

Die Zeit ist reif für betriebliche Gesundheitsförderung: Eine deutliche Mehrheit der österreichischen Unternehmen hat die Bedeutung des Themas erkannt und sieht Handlungsbedarf im eigenen Haus – so das Ergebnis einer landesweiten Befragung von rund 200 Personalverantwortlichen, die das Beratungsunternehmen Mercer mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit im Juli und August 2010 absolvierte. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun – es fehlt offenbar an strategischen Konzepten, kompetenten Ansprechpartnern und hilfreichen Praxisbeispielen. Genau hier setzt die Corporate Health Convention den Hebel an: Die Europäische Fachmesse für betriebliche Gesundheitsförderung und Demografie präsentiert konkrete Lösungen und reichlich Anschauungsmaterial für die zukunftsweisende Frage: Wie bleiben Mitarbeiter möglichst lange gesund und leistungsfähig?

Persönliches Stressmanagement – eine Checkliste

Mag. Brigitte Zadrobilek, Stresscoach, Wirtschaftstrainerin und Unternehmensberaterin für betriebliche Gesundheitsförderung sowie Geschäftsführerin von stresscoach.at, gibt Tipps für Ihr persönliches Stressmanagement!

Eine gesunde Stresskultur entwickeln

Veränderte Arbeitswelten und sich verändernde Wirtschaftsbedingungen bringen gleichzeitig neue Belastungsfaktoren und eine enorme Stressorenvielfalt im Berufsalltag mit sich. Komplexe Entscheidungsprozesse bei gleichzeitig rasch steigender Menge und Dichte an Daten erfolgen oft in immer kürzerer Zeit. Arbeitsverdichtung, Leistungsdruck, Informationsflut, rasche Strategie- und Prozesswechsel, ständige Erreichbarkeit, mangelnde Managementfähigkeiten, Ressourcenmangel, Überstunden, Beschleunigung und Highspeed – unsere heutige Arbeitswelt ist herausfordernder und für viele gleichzeitig belastender geworden.

Projekte mit Weitblick (Teil 2 von 2)

Erfolgreiche Unternehmer, die der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten, gründen gemeinnützige Stiftungen mit oftmals beeindruckenden nachhaltigen Projekten.

Wenn das Velofahren in der Pause zum Hauptthema wird

bike to work hat zum Ziel, dass möglichst viele Pendlerinnen und Pendler ihr Auto zu Hause stehen lassen und das Velo als Fortbewegungsmittel auf ihrem Arbeitsweg benützen. Dass mehr Bewegung im Alltag gut tut und gleichzeitig auch Spass machen kann, haben auch die Mitarbeitenden des Architekturbetriebs Lötscher GmbH aus Meggen bei Luzern erfahren. Der 25-köpfige Betrieb war der erste, der sich für die Aktion 2012 angemeldet hat. Bereits zum dritten Mal in Folge wird sich die Mehrzahl der Mitarbeitenden im Juni auf den Sattel schwingen und gleichzeitig Schwung ins Betriebsklima bringen.

Freiräume im Job

„Wie viel Freiraum haben Sie in Ihrem Job?“ versus „Wie viel Kontrolle muss sein?“ So lautete die Fragestellung einer Online-Umfrage der österreichischen Jobbörse karriere.at unter 528 Arbeitnehmern und 223 Arbeitgebern. Während die Mehrheit der Führungskräfte tendenziell zu stärkerer Kontrolle ihrer Mitarbeiter neigt, fühlt sich der Großteil der Arbeitnehmer im Arbeitsalltag relativ frei von Überwachung.

Niedrigste Arbeitslosigkeit in der EU

Österreich ist weiterhin das Land mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit in der EU. In der Eurozone lag die Arbeitslosenquote im Oktober 2011 bei 10,3 Prozent, nach 10,2 Prozent im September.

Stress bei Führungskräften

Stress in Folge einer hohen Arbeitsbelastung hat sich zu einem wesentlichen Problem für Unternehmen entwickelt. Etwa die Hälfte aller Mitarbeiter fühlt sich gestresst und dadurch in ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigt. Insbesondere Führungskräfte leiden unter einer hohen Stressbelastung und nicht selten arbeiten sie – über alle Branchen hinweg – mehr als 50 Stunden pro Woche. Die Kosten dafür sind enorm: 6,3 Milliarden Euro – so hoch sind beispielsweise in Deutschland die volkswirtschaftlichen Behandlungs- und Produktionsausfallkosten in Folge psychischer Belastung.

Betriebliches Gesundheitsmanagement voll im Trend

Die tendenziell alternde Bevölkerung hat zwei Auswirkungen: Das öffentlich finanzierte Gesundheitssystem kommt weiter unter Druck und wird absehbar erodieren. Und Unternehmen müssen zunehmend innovativ und kreativ sein, um die seltener werdenden High Performer im künftig dünner besetzten jüngeren Alterssegment für ihr Unternehmen zu gewinnen und an dieses zu binden. Die Antwort der Arbeitgeber auf beide Entwicklungen ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Sie setzen damit dort an, wo im War for Talents mehr und mehr die Entscheidung fällt, wie auch das Beratungsunternehmen Mercer in einer österreichischen Studie zeigen konnte.

Burn-out in Unternehmen – Umgang und Maßnahmen

Mit Feuereifer einer Aufgabe oder Vorstellung nachzugehen, ist an sich eine tolle Sache, weil es ungeahnte Ressourcen und positive Energien freisetzt. Aber wer für etwas zu lange und zu maßlos „brennt“ – oder zu lange zu hohem Druck ausgesetzt ist – läuft umso eher Gefahr, (sich) früher oder später zu „verbrennen“: Endstation Burn-out.

Literaturtipp: Restructuring and M&A. German Employment Law Guide

Die Globalisierung macht auch vor der Personalarbeitnicht halt: Viele in Deutschland ansässigeUnternehmen gehören zu ausländischenMüttern bzw. global aufgestellten Konzernen,bei denen regelmäßig Englisch die Konzernspracheist. Der deutsche Verantwortliche – gleichob Personaler, Führungskraft oder Unternehmensjurist– steht dann häufig vor der schwierigenAufgabe, die komplexe Welt des verschachteltendeutschen Arbeitsrechts seinen ausländischenVorgesetzten bzw. deren Stabsstellenverständlich zu erklären. Schwierig in doppelter Hinsicht: Zum einen ist die Materie schon in derdeutschen (Mutter-)Sprache schwer genug, zumanderen stellt sich zusätzlich die (Sprach-)Frage:How to say and explain it right in English?Genau hier setzt das Werk der beiden Fachanwältefür Arbeitsrecht einer renommiertenlaw firm an.

Entgelterhöhung: Gute Leistung wird belohnt

„Chef, ich will mehr Geld!“ Mit dieser Forderung könnten in den nächstenWochen Ihre Mitarbeiter bei Ihnen vorstellig werden, denn jetztbeginnt wieder die Zeit der Personalgespräche und damit die Zeit derGehaltsverhandlungen. Doch was, wenn Sie nicht alle Mitarbeitergleichberechtigt mit einer Entgelterhöhung beglücken können? Wir erläutern,wann Sie Mitarbeiter von Lohnerhöhungen ausnehmen dürfenund welche Alternativen Ihnen zur Verfügung stehen.

Neues aus der LohnPraxis – Januar/Februar 2012

Die Deutsche Rentenversicherung Bund darf unter Umständen von Zeitarbeitsfirmen, die Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft CGZP geschlossen haben, nachträglich Sozialversicherungsbeiträge einfordern. Lesen Sie hier diese und weitere aktuelle Meldungen zu Vergütung, Sozialversicherung und Steuerrecht.

Recht für Expatriates – Januar/Februar 2012

Der Kaufkraftzuschlag für Expats ist in vielen Ländern zu Jahresbeginn neu berechnet worden. Auch für beruflich veranlasste Auslandsreisen gelten seit Januar 2012 für insgesamt 47 Länder neue Pauschbeträge. Lesen Sie außerdem in diesem Beitrag, was es mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Taiwan auf sich hat.

Zugriffsrecht des Arbeitgebers auf dienstliche E-Mails

§ 88 TKG 2004;Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 14 GG1. Gestattet der Arbeitgeber seinenMitarbeitern, ihren dienstlichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen, machtihn das nicht zum Diensteanbieteri. S. d. TKG.2. Greift der Arbeitgeber auf E-Mails zu,die der Arbeitnehmer im Posteingangbzw. Gesendet-Ordner hat liegen lassen,gelten die rechtlichen Beschränkungendes Fernmeldegeheimnisses nicht.

Rufbereitschaft: Erstattung von Unfallschäden am privaten Pkw

§§ 670, 254, 276 BGB1. Hat ein Arbeitnehmer Rufbereitschaftund verunglückt er bei der Fahrt zur Arbeitsstättemit seinem privaten Pkw, somuss der Arbeitgeber grundsätzlich denam Pkw entstandenen Schaden ersetzen.2. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmerdie Benutzung seines Privatfahrzeugsnicht für erforderlich halten durfte.3. Die Höhe des Ersatzanspruchs richtetsich nach den Grundsätzen des innerbetrieblichenSchadensausgleichs.

BR ist nicht über Verdienst von Leiharbeitern zu unterrichten

§ 99 BetrVG1. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet,dem Betriebsrat die Höhe des Entgeltsder Stamm- oder Leiharbeitnehmer mitzuteilen.Er muss auch nicht den Arbeitsvertragzwischen Leiharbeitnehmer undVerleihunternehmen vorlegen.2. Der Betriebsrat ist nicht darüber zuunterrichten, welche Teilzeitbeschäftigtenwünschen, ihre Arbeitszeit aufzustockenund für die zu besetzende Stelle inBetracht kommen.3. Weist der Arbeitgeber den Betriebsratin der Unterrichtung nach § 99BetrVG auf eine interne Stellenausschreibunghin, die es gar nicht gab, istdie Unterrichtung nicht ordnungsgemäß.Die Frist zur Verweigerung der Zustimmungbeginnt nicht zu laufen.

Ein unerreichbarer Traum? Die „Wunschbelegschaft“

Arbeitgeber möchten mit optimaler Personalstruktur ihreunternehmerischen Zwecke realisieren. Ob Stellenausschreibung,Vertragsschluss, laufendes Arbeitsverhältnis oderBeendigung: Jede Phase bietet Möglichkeiten zur Verwirklichungder aus der individuellen Perspektive „idealen“Belegschaft. Die Rechtsprechung bietet verschiedeneStellschrauben, die in unterschiedlicher Kombination undje nach Justierung zur Wunschbelegschaft führen können.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Januar und Februar 2012

Können Arbeitgeber ohne Begründung ab dem ersten Krankheitstag ihrer Arbeitnehmer ein ärztliches Attest verlangen? Inwiefern haben gemobbte Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegenüber ihren Kollegen? Liegt eine Diskriminierung wegen Alters vor, wenn Unternehmen das Lebensalter bei der Sozialauswahl gestaffelt berücksichtigen?

Arbeitszeugnisse: There is an elephant in the room

Arbeitszeugnisse haben für die Bewerber-Vorauswahl so gut wie keine Bedeutung mehr. Die Leistung wird nach Schulnoten (= Zeugniscode) bewertet. Es gibt fast nur noch gute und sehr gute Zeugnisse. Jeder, der mit Personalauswahl zu tun hat, kennt das Problem, aber es ändert sich nichts. Dabei wäre es für die Unternehmen ein Leichtes, die Praxis zu verändern.

SOEP-Studie: Künstler sind glücklicher mit ihrer Arbeit als andere Menschen

Ob Bildhauer, Maler oder Schauspieler – Künstler sind wesentlich glücklicher mit ihrer Arbeit als Menschen, die in anderen Berufen arbeiten. Das zeigt nun erstmals eine für Deutschland repräsentative Studie auf der Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). “Künstler ziehen aus der Tätigkeit selbst einen viel größeren Nutzen als aus dem Geld, das sie damit verdienen”, sagt Lasse Steiner, einer der Autoren. “Das liegt vor allem daran, dass sie ihre Arbeit als besonders selbst bestimmt und vielseitig empfinden”. Die Studie wurde jetzt als SOEPpaper 430 veröffentlicht.

Arbeitsrechtsfrage Februar 2012: Raucherpause verbieten?

Ein Personalverantwortlicher eines kleinen Unternehmens fragt: „Viele unserer Mitarbeiter rauchen und stempeln sich dafür auch mehrmals am Tag aus. Dies stört den Betriebsfrieden allerdings schon etwas. Arbeitsvertraglich haben wir bezüglich einer Zigarettenpause nichts geregelt. Die Raucher berufen sich nun auf das Gewohnheitsrecht. Gibt es für uns eine Möglichkeit, die Raucherpause ganz zu unterbinden bzw. wenigstens zu beschränken? Und was wäre, wenn einem Mitarbeiter etwas passiert, während er sich ausgestempelt hat?“

David Bosshart: The Age of Less

Das Zeitalter des Zahlenwachstums geht zu Ende. Die Logik des Immer-Mehr hat abgewirtschaftet. Uns allen ist klar: Wir müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse substanziell verändern, wenn wir morgen unseren Wohlstand halten wollen. Noch suchen wir einen Ausweg aus der selbst verschuldeten Unvernunft, die eine Krise nach der anderen auslost. David Bosshart fordert: umsteigen statt aussteigen. In das “Age of Less”, ein Zeitalter des Immer-Weniger, das uns aber gleichzeitig Aktionsraume für ein neues, robusteres Wachstum bietet. Der Leiter des weltweit renommierten Gottlieb-Duttweiler-Instituts bringt die dafür notwendigen Rahmenbedingungen messerscharf auf den Punkt: die entscheidenden Zukunftstrends aus Wirtschaft , Gesellschaft , Konsum und Arbeit, die neuen Lebensstile, die uns prägen werden, und die Revolution von Social Media und Internet, die unsere Welt radikal verändern wird.

Wirkung von Corporate Social Responsibility (CSR) auf Employer Branding

Was eigentlich ist Corporate Social Responsibility? Sie wird in Praxis und Wissenschaft durchaus nicht einheitlich definiert. Doch die Implikationen der, mit diesem Schlagwort betitelten unternehmerischen Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Umwelt und Markt sind für die Wirtschaft enorm – auch im Speziellen für die Personalarbeit. Dieser Beitrag klärt Grundlagen und zeigt die Verlinkung zwischen CSR und Human Resource Management.

Ablösung von Sozialleistungen

Wer eine Sozialleistung durch eine andere ablösen möchte, der muss dies auch so regeln. Man könnte fast meinen: eine Binsenweisheit. Und dennoch sah sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) veranlasst, hierzu Stellung zu nehmen.

Ethisches Verhalten in Unternehmungen und nachhaltiges Management

Ethisches Verhalten in Unternehmungen und nachhaltiges Management waren schon immer grundlegende Elemente für die Sicherstellung langfristiger Unternehmenserfolge. In den vergangenen Jahren gerieten diese Grundlagen jedoch immer mehr in den Hintergrund der strategischen und operativen Geschäfte. Sie wurden verdrängt von der Gier nach kurzfristiger Gewinnmaximierung, dem Drang nach schnellem Wachstum und dem Trend zu risikoreichen Entscheiden.

Nachhaltiges Personalmanagement – Eine praktische Sichtweise

Wer im Duden nach Nachhaltigkeit sucht, findet da etwa “sich auf längere Zeit auswirkend” oder ein “forstwirtschaftliches Prinzip, nach dem nicht mehr Holz gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann” und in einem Beispiel wird das Wort “nachhaltig” mit dauernd und robust umschrieben. Eine oft verwendete klassische Definition von Nachhaltigkeit entstammt dem 1987 verfassten Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung: “Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.”

Projekte mit Weitblick (Teil 1 von 2)

Gemeinnützige Stiftungen grosser Unternehmen nehmen sich bedeutender, zukunftsträchtiger Themen an und fördern Projekte, die nachhaltige Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Hier steht einmal nicht die Gewinnmaximierung an erster Stelle.

Neu verdrahten

Bunt gemischte IT-Geschäftsfelder und -Töchter eines Konzerns werden ausgelagert und sollen plötzlich eineschlagkräftige, selbstständige Einheit bilden, um später verkauft zu werden. Wie soll das funktionieren? Ein Fallbeispiel.Von Dr. Johannes Terhalle

Softskill-WorkShop: Kunst als Lernfeld für Studierende

Headhunter ePunkt fördert Ingenieur-NachwuchsDarmstadt, 06.12.2011. Der 11. November markierte einenweiteren Workshop aus der Reihe „Begegnungen Kultur -Technik – Wirtschaft“: Bei diesem bundesweit einmaligenProjekt bringen FH Jena, Jenoptik AG und die PersonalberatungePunkt Studierende mit zeitgenössischer Kunst zusammen.

Nachhaltiges Personalmanagement

Wie Personaler Ressourcen zukunftsorientiert erhalten und erneuern könnenDas Prinzip der Nachhaltigkeit hat in vielen Vorstandsetagen deutscher Unternehmen aber auch im Mainstream der deutschen Betriebswirtschaftslehre Einzug gehalten. Das Personalmanagement nimmt das Thema ‚Sustainability‘ jedoch bisher kaum an und auch nicht die proaktive Rolle, die der Funktion hierbei zukommt. Bisher werden umweltorientierte und soziale Ansätze meist in separaten Unternehmensfunktionen betrachtet, ohne die Auswirkungen auf das Personalmanagement zu bedenken.

Andreas Lukas: „Abschied von der Top-Down-Kultur“

Auf dem Weg von der Industrie- in eine Wissensgesellschaft tut ein neuer Blick auf die Arbeitskräfte not. Mitarbeiter eines Unternehmens rücken immer mehr als wesentliche Quelle von Umsatz, Gewinn und Wachstum in den Mittelpunkt. Kann es da noch richtig sein, Geschäftsausstattung und Maschinen als Vermögen, Mitarbeiter jedoch als Kosten zu deklarieren? Andreas Lukas plädiert in “Abschied von der Top-Down-Kultur” daher für einen Umschwung in unserer Sicht auf Arbeit und einen Aufbruch zu einem neuen Menschenbild. Runa Rosenstiel von der Stellenvermittlung Nordelbien und Oliver Pickl von Conpower Energie haben das Buch für die Mitglieder von HRM.de gelesen und rezensiert.

Wie leben und lernen? Kanzlerin initiiert Zukunftsdialog mit Bürgern

Die Erkenntnis, dass mehr Beteiligung heute Not tut, scheint in der Politik angekommen zu sein: Auf einer neuen von Bundeskanzlerin Angela Merkel initiierten Plattform und im direkten Dialog kann jeder Vorschläge für Themen der Zukunft machen und Vorschläge anderer bewerten. Dabei soll es auch darum gehen, wie wir in Zukunft lernen.

Wie Sie Green Recruiting in Ihrem Unternehmen einführen

Nur wer den Kopf in den Sand steckt, kann das große Interesse für Umweltfragen in unserer Gesellschaft übersehen. Während Fachkräfte aller Generationen potenzielle Arbeitgeber auf ihre „Grünheit“ hin unter die Lupe nehmen, haben bisher jedoch wenige Recruiter das Thema in Schwung gebracht. In dieser Checkliste finden Sie praxisnahe Tipps, um dies zu ändern.

Andreas Lukas: „Abschied von der Top-Down-Kultur“ – Rezension von Oliver Pickl

Dr. Andreas Lukas versucht in dem Buch „Abschied von der Top-Down-Kultur. Verantwortungsbewusstes führen, besser miteinander umgehen“ einen gangbaren Weg zu einer neuen (Führungs-)Kultur der Zukunft aufzuzeigen. Dieser soll Unternehmen, basierend auf einer Selbsterneuerung, zukunftsfähig machen. Das 202 Seiten umfassende Buch ist Anfang 2012 im Gabler-Verlag erschienen.

Andreas Lukas: „Abschied von der Top-Down-Kultur“ – Rezension von Runa Rosenstiel

Dr. Lukas beschäftigt sich seit langem mit innovativen und zukunftsweisenden Führungs- und Personalthemen sowie neuen Möglichkeiten wirtschaftlichen Handelns. Bereits in seinem Buch Abschied von der Reparaturkultur – Selbsterneuerung durch ein neues Miteinander zeigte er in den 90er Jahren neue Wege für ein verantwortungsbewusstes und erfolgreiches Management auf.

Green HRM: Schon Realität oder noch Zukunftsvision?

Grünes Recruiting, ökologische Zielvereinbarungen oder Weiterbildung und Führung in punkto Umweltbewusstsein – die Themen für ein betriebliches Umweltmanagement und die Einflussmöglichkeiten von Personalmanagern darauf sind vielfältig. Allerdings bleiben die meisten Betriebe noch deutlich hinter ihren Möglichkeiten.

„Zukunftsmanagement baut Brücken zwischen Zukunftsforschung und Praxis“

Im Gespräch mit Dr. Pero Mićić: Organisationen mit langfristigem Denk- und Handlungshorizont sind viel erfolgreicher als Unternehmen, in denen kurzfristige Entscheidungen und Strategien dominieren, ist Dr. Pero Mićić überzeugt. Der Gründer und Vorstand der FutureManagementGroup AG gehört zu den führenden Experten für Zukunftsmanagement in Europa. Was Zukunft – auch für das Personalmanagement – aus seiner Sicht bedeutet und inwiefern sie sich managen lässt, erklärt er im Interview mit HRM.de.

Papier ist geduldig: Bei den Azubis hält sich hartnäckig die traditionelle Bewerbung

Während sich bei Absolventen und Berufserfahrenen in den vergangenen Jahren mehr und mehr die elektronische Bewerbung durchgesetzt hat, sieht die Welt bei den Auszubildenden ganz anders aus: Hier herrscht nach wie vor die gute alte Bewerbungsmappe in Papierform vor. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Befragung von Ausbildungsverantwortlichen, die Prof. Dr. Daniela Eisele (Hochschule Heilbronn) gemeinsam mit dem U-Form-Verlag (Solingen) durchgeführt hat.

Studie von Haniel: Immer mehr Absolventen wollen als Trainee starten

Traineeprogramme werden als Karrieresprungbrett bei deutschen Absolventen immer beliebter: Inzwischen können sich 94 Prozent der Hochschulabsolventen in Deutschland vorstellen, als Trainee ins Berufsleben zu starten. Vor einem Jahr waren es noch 84 Prozent, ergab eine Studie von Haniel in Kooperation mit der Managementberatung Kienbaum. Befragt wurden für die Traineestudie 2011/2012 406 Unternehmen und 355 Absolventen aus Deutschland. Diesen Trend verschlafen aber offenbar viele Unternehmen: Während 2010 noch 86 Prozent der befragten Firmen Traineeprogramme angeboten haben, sind es in diesem Jahr nur noch 78 Prozent.

Weiterbildungsumfrage: Reiner Präsenzunterricht immer weniger gefragt

Unterricht im Klassenraum verliert in der betrieblichen Weiterbildung immer mehr an Bedeutung, wie eine Umfrage des Sprachenspezialisten digital publishing AG (dp) unter 103 Weiterbildungsexperten zeigt. Demnach setzen bereits heute 50 Prozent der Unternehmen auf einen Mix aus verschiedenen Lernformen. 71 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Blended Learning – die Verknüpfung von E-Learning, Präsenzveranstaltungen, Coaching und mobilen Lernformen – in drei Jahren führend sein wird.

Wirkung von Corporate Social Responsibility (CSR) auf das Employer Branding

Florian Schreckenbach ist Berater und Mitgründer bei embrander, einer Management-Beratung für Employer Branding, Personalmarketing, Social Media und Enterprise 2.0. Zu diesen Themen und zu den Themen Produktivität und Nachhaltigkeit ist er als Referent, Blogger und/oder Autor aktiv.Vor der Gründung von embrander und der Online-Recruiting-Plattform Talential im August 2008 war Florian Schreckenbach knapp drei Jahre als Management-Berater bei Capgemini Consulting tätig. Er ist zertifizierter systemisch-konstruktivistischer Coach und als Dozent an der Universität Mannheim tätig.

Das Ticket zum Traumjob im Ausland

Gut verdienen und die Freizeit unter Palmen verbringen ist der Traum vieler Arbeitnehmer. Der Weg dorthin – sprich: die Bewerbung – birgt aber oft Tücken. Wer sich vorab gut über die landestypischen Normen informiert und mit seinen Unterlagen einen guten Eindruck hinterlässt, hat aber auch bei nicht ganz perfekten Sprachkenntnissen gute Chancen.

HR-Report 2011: Führung stärken und Mitarbeiter binden

Mittwoch, 15. Februar 2012, 16-17 UhrDie Führung innerhalb ihrer Organisation zu stärken und auszubauen, ist für Unternehmen derzeit das wichtigste HR-Handlungsfeld. Auf Platz 2 folgt die Mitarbeiterbindung. Dagegen liegt das klassische Thema Vergütungsmodelle mit weitem Abstand auf dem letzten Platz. Dies zeigt der HR-Report 2011 des Instituts für Beschäftigung und Employability (IBE) im Auftrag des Personaldienstleisters Hays. Befragt wurden 439 Führungskräfte aus Organisationen unterschiedlicher Größen und Branchen aus dem deutschsprachigen Raum. Neben den beiden Themen Führung und Mitarbeiterbindung beschreibt der HR-Report 2011, wie sich Unternehmen auf die gesellschaftlichen Megatrends, wie Globalisierung, demografischen Wandel sowie Geschlechterthematik, einstellen. Frank Schabel, Leiter Marketing/Corporate Communications der Hays AG, führt die zentralen Ergebnisse in diesem Webinar aus und gibt Personalern Tipps für sich daraus ergebende Handlungsoptionen.Hier können Sie sich das Webinar kostenfrei als Video downloaden:

Löschen, bevor es brennt: Beschäftigte leistungsfähig halten

Der demografische Wandel drängt Unternehmen zum Handeln: Die wachsende Zahl älterer Mitarbeiter im Betrieb erhöht das Risiko, dass die Beschäftigten krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen können oder gar langfristig ausfallen. Um frühzeitig gegenzusteuern, setzen Unternehmen vermehrt auf Prävention. Wie sie ihre Mitarbeiter fit halten, beleuchtet die Messe PERSONAL2012 Nord vom 9. bis 10. Mai im CCH Hamburg.

Mosaik-Events

Ein Mosaik besteht aus vielen Einzelteilen, so wie eine Firma. Wenn eins fehlt, dann ist das ganze un…

Mobile Learning: Erfahrungsberichte aus verschiedenen Branchen

Welche Erfahrungen haben Airlines, Finanzdienstleister, Handelsunternehmen oder die Armee mit mobilen Lernszenarien gemacht und welche Best Practices gibt es bereits? An der Swiss eLearning Conference (SeLC) am 17. und 18. April 2012 in Zürich erhalten die Teilnehmer ausgiebig Gelegenheit, mit erfahrenen Praktikern ins Gespräch zu kommen und gezielt Fragen zu stellen.

Mobil und individuell – mit diesen Lerntrends ist 2012 zu rechnen

Pünktlich zum Jahresende 2011 haben internationale E-Learning-Experten ihre Lerntrends 2012 veröffentlicht. Demnach hat vor allem die immer stärkere Verbreitung mobiler Endgeräte einen grossen Einfluss darauf, wie wir zukünftig innerhalb und ausserhalb des Unternehmens lernen werden.

Mobile Learning für Führungskräfte

Grosses Potenzial im Einsatz von mobiler Technologie in der Führungskräfte-Weiterbildung sieht die Studie „Führungskräfte-Weiterbildung wird mobil: Wie der Einsatz von neuen Technologien das Lernen verändert“ des International University Consortium for Executive Education (UNICON) in Zusammenarbeit mit der Ashridge Business School, Berkhamsted, Grossbritannien.

ITVA-Awards für E-Learning-Spezialisten

Bereits zum 19. Mal wurden Ende 2011 die „ITVA-Awards“ der Integrated TV & Video Association (ITVA) Deutschland verliehen. In der Kategorie „Interaktive Anwendungen und IPTV-Projekte“ waren mit der M.I.T e-Solutions GmbH aus Friedrichsdorf und Bassier, Bergmann & Kindler, Oberhausen, gleich zwei prominente E-Learning-Anbieter erfolgreich.

Spexx auf allen Plattformen

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg von E-Learning-Anbietern und zufriedene Kunden ist, dass sich Inhalte und Programme problemlos in die vorhandene Lernplattform integrieren lassen. Gewährleisten soll das die Norm SCORM, nach der jetzt auch das Blended-Learning-Sprachentraining Spexx der digital publishing (dp) AG, München, zertifiziert wurde.

IMC gewinnt McDonald´s

„Mach deinen Weg“ hiess die Kampagne, mit der die Systemgastronomiekette McDonald´s Deutschland 2011 medienübergreifend in TV-Spots, Print-Anzeigen und Onlinemedien für sich als Arbeitgebermarke geworben hat. Einen individuellen Anspruch hat das Unternehmen auch bei der Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter.

BITKOM-Studie: Soziale Netzwerke kaum beruflich genutzt

Wer in einem sozialen Netzwerk unterwegs ist, nutzt dies überwiegend privat. Lediglich ausgewiesene Business-Netzwerke wie Xing oder LinkedIn werden beruflich genutzt. Das ist das Ergebnis der jüngsten Studie „Soziale Netzwerke II“ des Branchenverbandes BITKOM zur Nutzung von sozialen Netzwerken in Deutschland.

SAP übernimmt Datango

Bis zum 1. Februar 2012 will die SAP AG, Walldorf, mit der Datango AG, Berlin, die Nummer drei auf dem deutschen E-Learning-Markt übernehmen. Beide Unternehmen arbeiten bereits seit längerem eng zusammen.

Mobile Learning beschleunigt Lernprozesse

„Durch mobile Learning wird das Lernen individueller und schneller werden“, prophezeit Dr. Martin Ebner, Abteilungsleiter Vernetztes Lernen / Zentraler Informatikdienst an der Technischen Universität Graz in Österreich. „Mobile bedeutet in Echtzeit Antwort auf Fragen zu bekommen.“

Die Zukunft des Lernens ist mobil

Mit dem iPhone kam die Post-PC-Ära, davon ist Dr. Daniel Stoller-Schai, Head Business University Operations e-Learning beim Schweizer Bankenkonzern UBS überzeugt. „Es zeichnet sich ab, dass wir uns in einer mobilen Ära bewegen, in der Lernen und alle Formen der Zusammenarbeit auch im Business in mobiler Art und Weise stattfinden.“

Geballte Weiblichkeit bei careesma.at

careesma.at und madonna24.at launchen Karrierechannel für Frauen46 Prozent der Erwerbstätigen in Österreich sind Frauen. Es ist kein Leichtes, sich gegen die männliche Konkurrenz durchzusetzen und Kind und Karriere unter einen Hut zu bringen. Das hat auch die Jobbörse careesma.at erkannt und zusammen mit dem etablierten Frauenportal madonna24.at den Channel „Job & Karriere“ (madonna.oe24.at/job-karriere) ins Leben gerufen. Geballte Weiblichkeit steht als Schwerpunkt bei careesma.at 2012 somit ganz weit oben.

2. St.Galler Leadership-Tag am 8. März 2012

Hochkarätige Redner aus der Praxis, innovative Lösungsansätze aus der Forschung und jede Menge Gelegenheit zum Austausch und Networking zeichnen den St.Galler Leadership-Tag auch 2012 wieder aus.
Der Leadership-Tag im Weiterbildungszentrum St.Gallen ist die ideale Gelegenheit um Lösungen für aktuelle und zukünftige Leadership-Herausforderungen zu diskutieren und sich gemeinsam mit anderen Führungskräften und Personalverantwortlichen für die tägliche Leadershiparbeit inspirieren zu lassen.

ePunkt stellt sich vor

ePunkt ist eine Personalberatung mit Fokus auf technische Positionen im Bereich IT und Engineering. Zu den Kunden zählen ca. 2.000 überwiegend mittelständische Unternehmen aus der DACH-Region.Die Stärken von ePunkt liegen in der individuellen Vorgehensweise und der ausgeprägten Berücksichtigung von Strategie und Arbeitskultur. Gemäß des Unternehmenscredos „Erfolg braucht Methode“ setzt ePunkt auf transparente und effiziente Recruitingprozesse. Eine selbst entwickelte Bewerbermanagement-Software gewährleistet dabei hohe Methodenkompetenz und nachhaltige Ergebnisse.ePunkt beschäftigt 50 Berater und besetzt ca. 600 Positionen im Jahr mit hochqualifizierten Mitarbeitern.Zu den Standorten zählen u.a. Darmstadt, Wien, Linz und Zürich.

Springer schließt Online-Jobbörse StepStone in Polen

Die von Axel Springer vor einigen Jahren gestartete polnische Version der Online-Jobbörse StepStone wird im Laufe des ersten Quartals 2012 geschlossen. Das im April 2009 gegründete Portal StepStone.pl wird mittlerweile in Lizenz von dem Joint Venture Ringier Axel Springer Media AG betrieben, in dem der deutsche Konzern und die Schweizer Ringier AG diverse Osteuropa-Aktivitäten bündeln.

Persis in der Praxis: Anwenderbericht Jack Wolfskin

Schnell wachsende Unternehmen leben von den Ideen kreativer Individualisten und davon, dass alle an einem Strang ziehen. In solchen Konstellationen sind standardisierte Prozesse wichtige Leitfäden, die Verwaltungsaufgaben erleichtern und zu schnelleren Erfolgen führen. Das ist gerade wichtig für die Findung neuer Teammitglieder.

Persis in der Praxis: Anwenderbericht CURRENTA

Rund 700 Auszubildende sucht Currenta jedes Jahr. Das Tool, das sie zielsicher an Bord holt, glänzt nicht nur im Eigenbedarf. Unternehmen von internationalem Rang vertrauen dem Betreiber eines der größten Chemieparks in Europa die Organisation ihrer Ausbildungsaktivitäten an – und profitieren dabei zuallererst von BETSI.

Persis in der Praxis: Anwenderbericht Apollonia

Nach mehr als 300 Jahren karitativer Arbeit an unterschiedlichen Standorten im ganzen Land profitieren die Nachfolgegesellschaften eines luxemburgischen Schwesternordens heute erstmals von einer gemeinsamen HR-Verwaltung, die in der Stellenplanung Sicherheit garantiert und neue Freiheiten eröffnet. Weil sie eine Vision haben und die Stärken eines oft unterschätzten Tools konsequent für sich nutzen.

Seit dem Jahr 2002 verfügt die elisabeth-Gruppe über zentrale Verwaltungsstrukturen. Heute ist sie in Sachen standortübergreifender Transparenz und Planungssicherheit im Personalwesen so gut, dass sie so manchem erfolgreichen Wirtschaftsunternehmen als Vorbild dienen kann. Der große Durchbruch gelang mit der Stellenwirtschaft in Persis Qualität.