Wie jedes Jahr kommt es zu Änderungen bei den so genannten Rechengrößen. Erhöht werden voraussichtlich

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Foto von Domenico Loia
  • die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung einerseits sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung andererseits. Hiervon sind dann die Umlagen zur Entgeltausgleichsversicherung und die Insolvenzgeldumlage betroffen;
  • die Bezugsgröße, die zahlreiche andere Grenzwerte beeinflusst, wie beispielsweise die Gesamteinkommensgrenze in der Familienversicherung und die Hinzuverdienstgrenzen für beschäftigte Rentner;
  • die Jahresarbeitsentgeltsgrenze, die auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird.

Betroffen ist hier auch die Berechnung des Arbeitnehmerbeitragsanteils in der so genannten Gleitzone. Die für die Beitragsberechnung wichtigen Sachbezugswerte werden ebenfalls neu bekannt gegeben.

Geringfügig Beschäftigte Noch im Jahr 2011 war angekündigt worden, die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 400 Euro zu erhöhen. Es wird nunmehr davon ausgegangen, dass die Änderungen zum 1.1.2013 in Kraft treten. So soll hier die Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro im Monat erhöht werden. Gleichzeitig ist geplant, die Grenzen für die Gleitzone zu ändern. Sie soll ab 1.1.2013 das Entgelt von 450,01 Euro bis 850 Euro umspannen. Nach derzeitigem Recht können geringfügig Beschäftigte auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten und so ihre Rentenansprüche steigern. In der Praxis haben aber nicht viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Mit Wirkung ab 1.1.2013 will der Gesetzgeber deshalb hier vorsehen, dass grundsätzlich Versicherungspflicht zur Rentenversicherung besteht. Die geringfügig Beschäftigten sollen aber die Möglichkeit haben, auf die Versicherungspflicht zu verzichten bzw. sich von ihr befreien zu lassen.

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Die Hinzuverdienstgrenze für beschäftigte Rentner wird sich durch eine Änderung der Bezugsgröße ebenfalls ändern. Außerdem ist geplant, im Rahmen einer Rentenreform diese Hinzuverdienstgrenzen allgemein zu erhöhen.

Neue Beitragssätze

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist geplant, den Beitragssatz von 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent zu ermäßigen. Aktuellen Äußerungen aus der Politik zufolge soll die Verminderung sogar auf 18,9 Prozent erfolgen. Im Rahmen der „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ wird es zu einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung von bisher 1,95 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes auf 2,05 Prozent kommen. Für kinderlose Versicherte tritt eine Erhöhung des Beitragssatzes von 2,2 Prozent auf 2,3 Prozent ein.

Organspende von Arbeitnehmern

Das gilt bereits seit 1.8.2012: Ein Arbeitnehmer hat bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer Lebendspende Anspruch auf Entgeltfortzahlung für längstens sechs Wochen. Die Arbeitgeber können in solchen Fällen die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge verlangen. Außerdem wird ausdrücklich gesetzlich festgelegt, dass Versicherte Anspruch auf Behandlung auf Grund einer Organspende haben. Daneben besteht künftig auch Anspruch auf Krankengeld. Ab 1.1.2013 haben die Krankenkassen ihre Versicherten über die Möglichkeiten der Organspende zu informieren und ihnen Organspendeausweise zuzusenden.

Leistungsrecht der Pflegeversicherung

Im Rahmen der „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ wird es ab 1.1.2013 vor allem zu einer Leistungsverbesserung für an Demenz erkrankte Menschen kommen. Außerdem soll der Grundsatz „Rehabilitation von Pflege“ gestärkt werden und es wird zu einer Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen kommen.


Quelle: LohnPraxis – Nr. 10 – Oktober 2012