Der Anteil von Mitarbeitern, die als Expats für mehrere Jahre mit der gesamten Familie in ein Tochterunternehmen ins Ausland entsandt werden, steigt kontinuierlich. Was inzwischen häufig als „Global Employee Mobility“ bezeichnet wird, hat auch Familie Neumann erlebt: Es war aufregend für die Familie, als der Vater – Manager in einem international agierenden Unternehmen – beim Abendessen von der Chance erzählte, zwei Jahre für ein Tochterunternehmen in den USA zu arbeiten. Nach drei Tagen intensiven Nachdenkens entschied die Familie, gemeinsam für eine befristete Zeit die Zelte in Deutschland abzubrechen. Das Abenteuer reizte, mit vielen neuen Eindrücken in einen aufregenden Lebensabschnitt zu starten.

Die anfängliche Euphorie schlug aber bald in Nervosität um. So viel gab es im Vorfeld zu erledigen. Allein die wichtigen Einreiseformalitäten überforderten die Familie. Nicht nur ein Business-Visum, das Herr Neumann von seinen zahlreichen kurzen Dienstreisen kannte, musste beantragt werden, sondern auch ein Arbeitsvisum sowie eine Aufenthaltsgenehmigung für die begleitende Familie. Damit das Projekt „Ausland“ nicht an diesen Modalitäten scheiterte, holten sich die Neumanns professionelle Unterstützung bei einem Visa-Dienstleister. Dies sparte nicht nur Zeit, sondern sorgte vor allem für eine fehlerfreie Durchführung der Entsendung nach.

Was sind die wesentlichen Unterschiede der am häufigsten benötigten Visa? Welche Voraussetzungen müssen für welche Kategorien erfüllt werden? Der folgende Beitrag nennt die wichtigsten Fakten.

Geschäftsreisen – Der Weg zum Visum

Für Geschäftsreisen sind in der Regel zwei Visa-Arten von Bedeutung: Das Businessvisum und das Arbeitsvisum. Während für einen Geschäftsreisenden, der für Verhandlungen seiner Firma unterwegs ist, ein Businessvisum ausreicht, ist für eine meist ein- bis dreijährige Arbeitsaufnahme im Ausland ein Arbeitsvisum notwendig.

Businessvisa werden erfahrungsgemäß häufiger als Arbeitsvisa beantragt. Fakt ist aber, dass der Anteil der Arbeitsvisa in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, da sich die Bestimmungen zu den jeweiligen Kategorien geändert – oft verschärft – haben. Fakt ist auch, dass die Arbeitsvisa zwar generell seltener nachgefragt werden, in ihrer Beschaffung aber erheblich zeitintensiver und anspruchsvoller sind. Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum nach Lateinamerika kann zum Beispiel zwischen zwei bis drei Monaten liegen.

Bei der Beschaffung der beiden Visa-Arten müssen sehr unterschiedliche Wege beschritten werden. Während bei den Businessvisa in 90 Prozent der Fälle eine Einladung eines Unternehmens im Reiseland ausreicht (von einigen Ländern wird noch ein Bestätigungsschreiben vom deutschen Unternehmen gefordert), sind für das Arbeitsvisum Genehmigungen erforderlich – eine Arbeitsgenehmigung für den Mitarbeiter sowie eine Aufenthaltsgenehmigung für die begleitende Familie.

Wichtige Schritte bei der Beschaffung eines Arbeits-Visums

In der Regel erfolgt die Beantragung eines Arbeitsvisums und des Aufenthaltsvisums für die begleitende Familie in drei Schritten: zum vollständigen Artikel

Quelle: Expat News



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Foto von Alex Knight