Bereits im Sommer diesen Jahres sorgte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts für helle Aufregung: Darin wurde die Tarifunfähigkeit einer christlichen Gewerkschaft festgestellt. Nun spricht ein  am 07.12 2009 gefälltes  Urteil des Landesarbeitsgerichts die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ab. Mit der Entscheidung sind alle Zeitarbeitstarifverträge, die die christlichen Gewerkschaften in den vergangenen Jahren abgeschlossen hatten, unwirksam. Das Urteil ist eine handfeste Bedrohung für Leiharbeiter und Unternehmen. Es drohen erhebliche Lohnnachzahlungen und der Schaden für Zeitarbeitsfirmen ginge in Millionenhöhe .

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Foto von William Iven

Zeitarbeitnehmer sind nach dem Equal-Pay-Prinzip zu bezahlen, im Grunde so wie die Kollegen, die  beim Betrieb arbeiten. Nun besteht die Ausnahme darin,  dass, wenn sich das Arbeitsverhältnis nach dem Traifvertrag bestimmt,  der Equal-Pay-Vergleich ohne Bedeutung ist. Arbeitgeber aus der Zeitarbeitsbranche waren auf der Suche nach Tarifpartnern, mit dem moderate Tarifabschlüsse möglich waren. So ist es zu so genannten Haustarifverträgen zwischen Zeitarbeitsfirmen und der CGZP gekommen, die mitunter schlechtere Entlohnungsbedingungen enthielten. Die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes werfen der Tarifgemeinschaft CGZP vor, Lohndumping bei der Zeitarbeit Vorschub zu leisten und “über Jahre reine Gefälligkeitsverträge abgeschlossen hat”.

Nun steht dazu noch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im nächsten Jahr aus.

Mehr dazu:
Ein Urteil mit großen Folgen (bei Handelsblatt.com am 08.12.2009 veröffentlicht)
 
Richter erklären Tarifverträge zur Zeitarbeit für unwirksam (bei Handelsblatt.com am 08.12.2009 veröffentlicht)