Wenn es um Geld geht, scheiden sich die Geister. Das ist beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt nicht anders: Zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist ein neuer Streit um die Kosten entbrannt. Der Anlass: Bereits im August 2007 hatte Prof. Andreas Hoffjan vom Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) eine Studie erstellt, in der er errechnet, dass den Unternehmen durch das AGG rund 1,73 Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten entstanden seien – umgerechnet auf jedes einzelne Unternehmen wären das 72,50 Euro pro Mitarbeiter. Dem hat nun kürzlich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes widersprochen: Der Ökonom Birger Priddat, Präsident der Uni Witten-Herdecke, rechnet für das Bundesministerium vor, dass im ersten Jahr gerade einmal 26 Millionen Euro an Kosten entstanden seien – das wären nur 1,5 Prozent des im Vorjahr ermittelten Wertes.

people sitting on chair in front of table while holding pens during daytime
Foto von Dylan Gillis

Angesichts dieser Rechnerei kommt mir direkt der alte Spruch „Des Brot ich ess’, des Lied ich sing“ in den Sinn. Ganz so einfach ist das sicherlich nicht, doch ich vermute trotzdem, dass es hier einmal mehr darum geht, die Vor- und Nachteile des Gesetzes gegeneinander auszuspielen. Einerseits schreibt das AGG einen Altersdiskriminierungsschutz vor, gegen den sich Unternehmen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in Zukunft schon allein aus reinem Mangel an Fachkräften nicht wehren werden. Ähnlich ist das mit ausländischen Mitarbeitern – zumindest für Management- und Expertenaufgaben sind Ausländer herzlich willkommen. Andererseits hat das Gesetz viel Verunsicherung verbreitet. Mit mehr als einer nichtssagenden Standardabsage kann ein Bewerber heute nicht mehr rechnen. Deshalb ist es durchaus berechtigt darüber nachzudenken, ob das AGG sein Ziel überhaupt erreicht hat.