Unwirksamkeit von „Kettenbefristungen“
Befristungen in Arbeitsverträgen können auch dann, wenn ein Sachgrund wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles vorliegt, ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und somit unwirksam sein. Für einen solchen Rechtsmissbrauch können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer des Arbeitsvertrages oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen. 
BAG 18.07.2012 – 7 AZR 783/10

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Foto von Luke Chesser

Kein Annahmeverzugslohn bei Streikteilnahme
Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung erhalten und die später in einem deshalb geführten Kündigungsschutzprozess gewinnen, haben für die Zeit vom Zugang der Kündigung bis zur Verkündung des Urteils keinen Anspruch auf Annahmeverzugslohn, wenn sie sich in diesem Zeitraum an einem Streik beteiligen. Denn sie sind wegen ihrer Streikteilnahme leistungsunwillig im Sinne des § 297 BGB.
BAG 17.07.2012 – 1 AZR 563/11

Im Jahresurlaub erkrankte Arbeitnehmer dürfen Urlaub nachholen
Ein Arbeitnehmer, der während seines Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird, ist berechtigt, später eine der Dauer seiner Krankheit entsprechende Urlaubszeit in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht wird unabhängig davon gewährt, wann die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
EuGH 21.06.2012 – C-78/11

Altersteilzeitvereinbarung beendet Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig
Ein Arbeitsverhältnis endet durch den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nicht automatisch vorzeitig. Die in einem Altersteilzeitvertrag enthaltene Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis endet, sobald die Altersteilzeitarbeit (Arbeitsphase/Freistellungsphase) beendet ist, ist nach § 41 Satz 2 SGB VI dahingehend auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente fortdauert.
BAG 22.05.2012 – 9 AZR 453/10

Auskunftsanspruch des Betriebsrates über erteilte Abmahnungen
Der Betriebsrat kann nach § 80 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Arbeitgeber über erteilte Abmahnungen Auskunft gibt, wenn diese einen Bezug zu Mitbestimmungsrechten haben. Dies gilt auch mit Blick darauf, dass er bei der Abmahnung selbst kein Mitbestimmungsrecht hat. Datenschutzrechtliche Belange stehen dem Auskunftsverlangen ebenfalls nicht entgegen.
LAG Hamm 17.02.2012 – 10 TaBV 63/11

Anforderungen an die Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung
Die Vereinbarung eines auf den Geschäftsabschluss bezogenen erfolgsabhängigen Entgelts ist auch im Arbeitsverhältnis grundsätzlich möglich. Eine solche Provisionsvereinbarung muss aber mit höherrangigem Recht vereinbar sein. Das heißt, eine Provisionsvereinbarung verstößt dann gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, trotz vollem Einsatz seiner Arbeitskraft ein ausreichendes Einkommen oder die geforderten Umsätze zu erzielen. Ebenso kann eine sittenwidrige Vereinbarung vorliegen, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.
Ein jährlich zu erzielendes Mindesteinkommen von 100.000 EUR verstößt hingegen nicht gegen die guten Sitten. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, an einem bestimmten Vertriebssystem festzuhalten oder dieses unverändert im bisherigen Umfang fortzuführen, besteht nur dann, wenn das Vertriebssystem Inhalt des Arbeitsvertrages zwischen den Parteien geworden ist. Aus der allgemeinen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Arbeitnehmers (§ 241 Abs. 2 BGB) kann jedoch nicht die Pflicht abgeleitet werden, ein bestimmtes Vertriebssystem unverändert beizubehalten oder zu unterhalten.
BAG 16.02.2012 – 8 AZR 242/11