Sie berechtigt zur Gleichbehandlung in allen Gesundheitseinrichtungen, so wie sie auch türkische Staatsangehörige erhalten. Paradoxerweise sind Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen nicht mit abgedeckt.

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Foto von Carl Heyerdahl
Erfolgt die Registrierung sowie die Zahlung der Steuern nicht, so fällt ein Bußgeld in Höhe von 886,00 Türkische Lira (circa 378 Euro) an. Allerdings sind nicht alle Expatriates mit einer Aufenthaltsdauer von einem Jahr oder mehr von dieser neuen Regelung betroffen. Der schnelle Kontakt zur Botschaft klärt in die Türkei Entsandte auf und informiert diese darüber, ob sie von der Gesetzesänderung betroffen sind. Englische Expats hingegen sind grundsätzlich von dieser Regelung betroffen, auch dann, wenn bereits eine Auslandskrankenversicherung existiert. Für die erfolgreiche Registrierung benötigt der Auswanderer sein Aufenthaltsvisum, Personalausweis und Kopien dieser für jedes SGK-Büro. Ehepartner benötigen zudem die Heiratsurkunde und eine vom türkischen Notar übersetzte Ausfertigung dieser Urkunde.

Aktuell ist das neue Gesetz noch in der Überarbeitung und daher wird Expatriates empfohlen, sich von dem neuen Gesetz nicht verunsichern zu lassen, sondern sich zu registrieren und so die drohende Geldstrafe zu vermeiden.

Quelle: www.expat-news.com