Kommentar zum Bundesurlaubsgesetz
 
Von Dr. Armin Powietzka und Dr. Christian Rolf,
1. Auflage, Luchterhand-Fachverlag, Neuwied 2012,
ca. 440 Seiten, gebunden,
Preis: 59 Euro

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Foto von Benjamin Child

Hier versprechen die Erläuterungen aus der Feder der bekannten Rechtsanwälte Arnim Powietzka und Christian Rolf Abhilfe, die in der Reihe Luchterhand Taschenkommentare erschienen sind. Mit dem Blick fürs Wesentliche verstehen es die beiden Autoren, dem Leser auf knapp 200 Seiten Text den Weg durch das Dickicht dieser Materie zu bahnen. Geboten wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, die die Kommentatoren kritisch begleiten. Die noch ungeklärten Streitfragen werden ausführlich diskutiert und für die Praxis überzeugend – weil folgerichtig und in aller Regel sachgerecht – beantwortet. Verweise auf die einschlägige Literatur erschließen dem interessierten Leser den aktuellen Stand der Debatte im rechtswissenschaftlichen Schrifttum.

Für den Praktiker besonders hilfreich sind die zahlreichen Beispiele zur Berechnung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen, falls Mitarbeiter den vierwöchigen Mindesturlaub krankheitsbedingt nicht nehmen konnten. Zu Recht verweisen die Autoren darauf, dass die vom EuGH aufgestellten Grundsätze zur Unverfallbarkeit auch in anderen Fällen einer nicht vom Arbeitnehmer zu vertretenden Unmöglichkeit gelten, nicht jedoch für den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden tariflichen oder arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch. De facto tun sie das aber doch, weil das BAG verlangt, dass der Wille der Tarif- bzw. Arbeitsvertragsparteien zu einer eigenständigen, von den Vorschriften des BUrlG unabhängigen Regelung in den tariflichen oder arbeitsvertraglichen Urlaubsvorschriften deutlich zum Ausdruck kommen muss (Urt. v. 24.3.2009 – 9 AZR 983/07, AuA 6/10, S. 375). Dazu müssen sich die vertraglichen Bestimmungen klar von den gesetzlichen Urlaubsvorschriften unterscheiden, was nur selten der Fall sein wird. Der Kommentar verweist hier auf Beispiele, die Powietzka in einem lesenswerten Artikel zusammengetragen hatte (Powietzka/Fallenstein, NZA 2010, S. 673 ff.). Abgerundet wird der Kommentar – wie alle Bände der Reihe – durch einen sorgfältig zusammengestellten Anhang von fast 200 Seiten, in dem die wichtigsten Regelungen zum Urlaubsrecht vereint sind – angefangen von den einschlägigen EU-Richtlinien und ILO-Abkommen bis hin zu einer Zusammenstellung der Landesgesetze über den Weiterbildungsurlaub.
 
In Summe: ein ansprechendes Vademekum des aktuellen Urlaubsrechts – präzise, knapp und praxisgerecht. Ein Lichtblick im Dunkel dieser Materie.

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht · 9/12