Am 5. Februar 2010 hat die EU-Kommission eine neue Fassung der "Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern" beschlossen. Standardvertragsklauseln sind ein häufig genutztes Instrument, um datenschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen, wenn personenbezogene Daten in einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) genutzt oder verarbeitet werden. Am 15. Mai 2010 treten die bisher gültigen Standardklauseln außer Kraft.

Die Entscheidung ist für alle Unternehmen, die Lieferanten, Kunden oder Konzerngesellschaften außerhalb der EU Daten zur Verfügung stellen relevant. Vor allem Verträge zu Outsourcing, Cloud Computing, Software as a Service oder ASP mit Anbietern außerhalb der EU sind betroffen (z.B. in Bezug auf CRM-, ERP- oder Personalverwaltungssysteme). Vorallemist die Entscheidung auch relevant, wenn ein Konzern ein HR-System verwendet, dass von einer Gesellschaft betrieben oder zur Verfügung gestelltw wird, die nicht in der EU/im EWR.

In diesem Beitrag erläutern wir Hintergrund und Anwendungsbereich der Standardvertragsklauseln, was sich mit der Neufassung geändert hat, welche Verträge betroffen sind und wie diese umgestellt werden müssen.
Inhaltsüberblick:

1. Wofür werden die Standardvertragsklauseln benötigt?
2. Welche Änderungen bringen die neuen Standardvertragsklauseln?
3. Ab wann gelten die neuen Klauseln und müssen alte Verträge angepasst werden?
4. Was gilt für die Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Datenimporteur?
5. Welche unternehmensinternen Schritte empfehlen Sie?

Vollständiger Beitrag hier: http://www.thomashelbing.com/de/neue-regeln-fuer-vertraege-datenverarbeitern-ausserhalb-eu

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