Neues Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger in der Schweiz

pen, notebook, and smartphone on table
Foto von Dose Media

Der Schweizer Bundesrat hat das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geändert. Dies berichtet das Beratungsunternehmen InterGest Schweiz. Dabei betrifft die Änderung Mitarbeiter, die gleichzeitig in zwei Staaten erwerbstätig sind (so genannte Grenzgänger): Bisher genügte eine bereits geringfügige Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat für die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung. Jetzt gilt, dass dafür ein „wesentlicher Teil“ – konkret mindestens 25 Prozent der Erwerbstätigkeit – im Wohnsitzstaat ausgeübt werden muss, um dort sozialversicherungspflichtig zu bleiben. Ausnahme: Personen, die nach den neuen Bestimmungen den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates unterstellt sind, bleiben während maximal zehn Jahren den alten Bestimmungen unterstellt, solange sich der Sachverhalt nicht ändert. Eine Änderung der Zuordnung kann jedoch beantragt werden.

Visa-Gebühren für Geschäftsreisen in die USA gesenkt

Reisende in die USA, die für die Einreise ein Visum benötigen, müssen dafür jetzt weniger bezahlen. Wie die US-Botschaft in Berlin mitteilt, haben die USA ihre Visa-Gebühren an den Euro-Dollar- Wechselkurs angepasst und gesenkt. Geschäftsreisende, Austausch-Studenten sowie Durchreisende und Touristen, die nicht vom Visa-Waiver-Programm (ermöglicht Staatsangehörigen teilnehmender Länder ohne Visum die Einreise und Aufenthalt in der USA aus geschäftlichen und privaten Gründen; zeitliche Begrenzung von 90 Tagen) profitieren, zahlen jetzt 128 statt 136 Euro. Vorübergehend Beschäftigte der Visa-Kategorien H, L, O, P, Q, R zahlen 152 Euro, zehn Euro weniger als bislang. Handels- und Investoren-Visa gibt es für 216 Euro statt wie bisher für 230 Euro.