Mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland
Mit dem Inkrafttreten des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes setzt die Bundesregierung wichtige Rahmenbedingungen für mehr Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland.

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Foto von Christin Hume

Denn eine stärkere Beteiligung bietet nicht nur Optionen auf zusätzliche Einkünfte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie ist auch Impuls für Leistungsbereitschaft und Verantwortung.

Gerade in der Krise liegt eine große Chance für mehr Mitarbeiterbeteiligung. Wenn Arbeitnehmer einen Sanierungsbeitrag leisten, spricht viel dafür, ihnen im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen einzuräumen. Nur so können sie vom nächsten Aufschwung profitieren.

Bisher ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland kaum verbreitet, obwohl sie für eine Vielzahl an Vorteilen steht:

Vermögensbildung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Förderung einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur,
Verbesserung der Kapitalbasis in den Unternehmen,
Erhöhung der Mitarbeitermotivation und Identifikation mit dem Unternehmen
Steigerung der Eigeninitiative und des Kosten- und Qualitätsbewusstsein der Belegschaft.
Deshalb wird die Mitarbeiterbeteiligung mit dem heute in Kraft getretenen Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz stärker gefördert.

Vermögenswirksame Leistungen werden mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung attraktiver. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird von 18% auf 20% erhöht und die Einkommensgrenze von 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro auf 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro angehoben.
Zudem bleiben künftig Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einer Höhe von 360 Euro steuer- und abgabenfrei (bislang nur hälftiger Betrag, maximal 135 Euro).

Die steuerliche Förderung greift erstmals nur dann, wenn sich das Angebot zur Beteiligung an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet, die ein Jahr oder länger beschäftigt sind. Exklusive Programme etwa nur für das Management werden nicht gefördert. Das ist wichtig, weil es Solidarität praktiziert und so Solidarität im Unternehmen fördert. Und die Beteiligung wird nicht durch Lohnumwandlung, sondern durch einen zusätzlichen Beitrag des Unternehmens gewährt.

http://www.bmas.de/portal/32744/