Idealerweise lassen Sie sich einen solchen Zugriff vorab und von allen Arbeitnehmern in einem kurzen Schriftstück genehmigen. (Weniger empfehlenswert ist es, dass die Arbeitnehmer einfach Kollegen als outlook-Stellvertreter berechtigen, da sie dies jederzeit rückgängig machen können, ohne dass die Vorgesetzten das unbedingt bemerken.)

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Foto von Perry Grone

Wenn eine solche Vorsorge nicht gegeben ist, bestehen in der Tat datenschutzrechtliche Bedenken, allerdings nur dann, wenn auch der Empfang privater E-Mails genehmigt ist (dem gleichgestellt die stillschweigende Duldung auch des privaten E-Mail-Verkehrs). Es besteht dann Datenschutz, damit Sie nicht auch – ggf. versehentlich – die privaten Mails lesen.

Wenn eine wirkliche Notsituation entsteht, empfehlen wir, den Account nur nach vorheriger Information an den Betroffenen (telefonisch, zumindest per E-Mail) und in Anwesenheit vertrauenswürdiger Personen wie einem BR-Mitglied und / oder dem Datenschutzbeauftragten zu öffnen und die relevanten Mails gemeinsam zu öffnen und auszudrucken bzw. weiterzuleiten.

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