Entgeltfortzahlungsgesetz und Aufwendungsausgleichsgesetz
 
Von Prof. Dr. Jochem Schmitt,
7. neubearbeitete Auflage,
Verlag C. H. Beck, München 2012,
453 Seiten, in Leinen
Preis: 79 Euro

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Foto von John Schnobrich

Der „Schmitt“ ist ein kompaktes, zuverlässiges Hilfsmittel, um alle praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung sicher und schnell zu lösen und wird Rechtsanwälten, Personalabteilungen, Betriebsräten, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Arbeits-/Sozialrichtern, Agenturen für Arbeit, Sozialversicherungsträgern sowie Steuer- und Rentenberatern dabei gute Dienste leisten.

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht · 9/12

Gegliedert ist der Kommentar wie folgt:

  • Einleitung (u. a. Geschichte und Entwicklung)
  • Kommentierung des EFZG und des AAG, ergänzende Regelungen (§§ 616, 617, 619 BGB; § 30 JArbSchG) sowie
  • ein Anhang mit aktuellen und früheren Gesetzestexten in Auszügen.

Der Schwerpunkt dabei liegt praxisnah in der umfangreichen Kommentierung des EFZG. Die zahlreichen Verbindungen zum Sozialversicherungsrecht, namentlich dem der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Einschaltung des MDK, § 5 EFZG Rdnrn. 187 ff.) und der Arbeitsförderung, werden aufgezeigt.

Schmitt erläutert zuverlässig die in der Praxis häufig auftretenden „Knackpunkte“, bspw.

  • wann die Entgeltfortzahlungspflicht wegen Verschuldens entfällt (§ 3 EFZG Rdnrn. 131 ff.)
  • Fragen der Anzeige-/Nachweispflicht
  • in welchen Fällen der Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert ist (§ 5 EFZG Rdnrn. 105, 112 ff.)
  • Zusammentreffen von Freischicht mit Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG Rdnr. 102; § 4 EFZG Rdnrn. 43 ff.) oder Feiertag (§ 2 EFZG Rdnrn. 47, 69) sowie
  • die Berechnung nach Zeit- und Entgeltfaktor (§ 2 EFZG Rdnrn. 65 ff, 83 ff.).

Die siebte Auflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im EFZG sowie im AAG und bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur, d. h. Anfang 2012. Der Kommentar erfasst die ganze Bandbreite neuen Schrifttums sowie eine Vielzahl neuer Entscheidungen des BAG und der LAG.
 
Dank Randziffern, ausgewähltem Fettdruck, hervorgehobenen Beispielen (z. B. § 2 EFZG Rdnrn. 66, 69, 74) und übersichtlichen A-ZÜbersichten (§ 2 EFZG Rdnrn. 86 ff. sowie § 4 EFZG Rdnrn. 75 ff. zur Frage, welche einzelnen Arbeitgeberleistungen bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen sind) findet sich der Nutzer schnell zurecht und gelingt der Wissenstransfer gut. Fundstellen sind im Text angegeben statt in Fußnoten. Die Rechtsprechung wird leider regelmäßig ohne Datum und Aktenzeichen – beim BAG meist mit AP-Fundstelle – zitiert, was die Recherche nicht erleichtert und in einer Folgeauflage überdacht werden sollte. Ein detailliertes Stichwortverzeichnis hilft bei der zielgerichteten Suche.