

Formulierungsfreiheit
Das Bundesarbeitsgericht hat den Zeugnisausstellern Formulierungsfreiheit zugestanden. Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Leistung eines Arbeitnehmers nach dem Zeugniscode zu beurteilen. Aber bringt uns das wirklich weiter, wenn wir statt „stets zur vollen Zufriedenheit“ jetzt „gute Leistungen“ schreiben?
Mein Vorschlag
Ein informatives Arbeitszeugnis sollte das Ergebnis eines Soll-Ist-Vergleichs sein.Die Anforderungen (SOLL) werden den tatsächlichen Fähigkeiten und Leistungen (IST) gegenüber gestellt. Von einem Buchhalter verlangt niemand Verkaufstalent wie bei einem Außendienstmitarbeiter. Und bei einer Floristin muss das Zahlenverständnis nicht so ausgeprägt sein wie bei einem Controller. Unterschiedliche Jobs erfordern unterschiedliche Fähigkeiten. Um einen Soll-Ist-Vergleich vornehmen zu können, wäre es aber notwendig, die wichtigsten Anforderungskriterien in das Zeugnis aufzunehmen, was zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten ist.
Das Zeugnis sollte Antworten auf folgende Fragen geben:
* Welche Fähigkeiten / Stärken konnte der Mitarbeiter nutzbringend einsetzen?
* Welche Ergebnisse / Erfolge hat er mit seiner Arbeit erzielt?
* Was war sein Beitrag zum Ganzen?
Weitere Informationen und Musterzeugnisse hier: www.das-neue-arbeitszeugnis.de
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