Heimlich Referenz einholen – Übersicht

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Foto von Bench Accounting
  • Ein übereifriger Personalchef hat zu früh Referenzen eingeholt
  • Unprofessionelles Verhalten des HR-Leiters
  • Eine Bewerbung mit Folgen*
  • Die Retourkutsche des Vorgesetzten
  • Verletzung der Persönlichkeit bei Referenzeinholung ohne Zustimmung


Ein übereifriger Personalchef hat zu früh Referenzen eingeholt

Er wollte es natürlich besonders gut machen, der soeben ernannte HR-Leiter eines mittleren Industriebetriebes. Er kam frisch von der Handelshochschule und hatte das Bedürfnis gleich zu zeigen, was er draufhatte. So wollte er vor allem die seit längerem vakante Stelle eines Chefmonteurs möglichst rasch wieder besetzen. Aus mehreren Bewerbungen wählte er die für ihn interessanteste aus, denn er wollte unbedingt sofort eine Vorauswahl treffen.

Obwohl die Bewerbung keine Referenzangabe enthielt und der Kandidat in ungekündigter Stellung war, griff der – um es sehr zurückhaltend auszudrücken – übereifrige Personalverantwortliche zum Telefon und bat um eine Referenzauskunft. Offenbar fiel diese so aus, dass er anschliessend dem Bewerber eine nichtssagende, floskelhafte Absage erteilte, ohne ihn je gesehen zu haben!

 

Unprofessionelles Verhalten des HR-Leiters

Leider ist diese kleine Geschichte eines klassischen HR-Geschäfts nicht frei erfunden; sie kommt der Wahrheit, wie ich sie am Rande des Geschehens mitverfolgen konnte, ziemlich nahe. Anderseits weiss ich, dass ein solches schlechtes Beispiel für unprofessionelles Verhalten nicht verallgemeinert werden darf und somit keinesfalls zum «Courant normal» der grossen Mehrheit der Personalverantwortlichen gehört. Doch eines ist klar: Im vorliegenden Fall hat der Personalchef seine Hausaufgaben schlicht nicht gemacht und hat nicht nur grob fahrlässig gehandelt, sondern die Grenze korrekten Verhaltens eindeutig überschritten.

Heute stehe ich als Berater und Coach für Neuorientierungen gewissermassen auf der „andern Seite“ der Bewerbenden, ohne deshalb meine bisherige enge Zusammenarbeit mit meinen früheren HR-Kolleginnen und -Kollegen zu vernachlässigen. Deshalb möchte ich Ihnen zum gleichen Thema noch eine andere Begebenheit erzählen; diesmal aus der Sicht des Bewerbers.

 

Eine Bewerbung mit Folgen*

Kürzlich bat mich ein Klient um Unterstützung in einer für ihn unerfreulichen Angelegenheit, die ihn sehr verunsicherte. 

Er war seit mehreren Jahren als Personalrecruiter in einer mittelgrossen Bank tätig und erfüllte seine Aufgaben mit jugendlichem Elan, der auf solidem Fachwissen basierte. Sein Vorgesetzter hatte viel Vertrauen in seine innovativen Kompetenzen und gewährte ihm entsprechend viel Freiraum. Doch eben dieser Vorgesetzte hatte zwei Seiten, wie sich später zeigen sollte. 

Es war irgendwie logisch, dass sich der gut ausgebildete junge HR-Fachmann in der Folge auf die ausgeschriebene Kaderstelle eines Personalleiters bewarb und eine Einladung zu einer Vorstellung erhielt. Da er in ungekündigter Stellung stand, bat er um absolut vertrauliche Behandlung seiner Bewerbung. Vorsichtshalber verzichtete er – jedenfalls vorläufig – auf die Angabe von Referenzen. Eigentlich war er mit seinem gegenwärtigen Job durchaus zufrieden, doch er wollte weiterkommen und sah im ausgeschriebenen Posten die Verwirklichung seiner beruflichen Vision. Nach der Vorstellung hatte er ein gutes Gefühl, dass es klappen könnte. Doch dieses änderte sich abrupt, als er an seine Arbeitsstelle zurückkehrte. 

 

Die Retourkutsche des Vorgesetzten

Sein bisher so umgänglicher Vorgesetzter war wie verwandelt, grüsste kaum und war mehr als schnippisch im bisher fast freundschaftlichen Umgang. Schliesslich wurde er zu einer Unterredung aufgeboten. Eigentlich unnötig beizufügen, dass diese Unterhaltung in einer äusserst frostigen Atmosphäre stattfand, denn der Vorgesetzte des jungen Personalrecruiters verlor seine Contenance völlig. Welches war der Grund für sein ausser Kontrolle geratenes Verhalten?

Hier des Rätsels Lösung: Noch am Tag der Vorstellung wurde der bisherige Chef des wechselwilligen Recruiters vom Personalleiter der Firma XY um eine Referenzauskunft gebeten und erfuhr so, dass sich sein «Schützling» um eine neue Stelle beworben hatte. Seine Enttäuschung, vielleicht einen sehr guten Mitarbeiter zu verlieren, war somit nachvollziehbar, nicht aber sein unbeherrschtes Verhalten. So teilte er dem sichtlich verdutzten jungen Mann kurz und bündig mit, dass das bisherige Vertrauensverhältnis ernsthaften Schaden genommen habe und kaum mehr zu reparieren sei. 

 

Verletzung der Persönlichkeit bei Referenzeinholung ohne Zustimmung

Die Wut meines Klienten über das unkorrekte Verhalten des involvierten Personalchefs war mehr als verständlich. Hier lag eindeutig eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz vor. Ich werde im nächsten Praxisreport näher darauf eingehen. Eines sei vorweg genommen: Die Einschaltung des Arbeitsgerichts konnte buchstäblich in letzter Minute vermieden werden. Einen kleinen Beitrag, dass es doch noch zu einer gütlichen Regelung kam, konnte ich dazu leisten. 

 

* Aus Diskretionsgründen habe ich diese Begebenheit abgeändert. Der Wahrheitsgehalt dieser Geschichte bleibt aber in ihren Grundzügen bestehen.

 

Publikationsdatum: Oktober 2011 auf WEKA.ch