Am 20. Februar 2009 hat der Bundesrat wesentlichen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld als Bestandteil des Konjunkturpakets II zugestimmt. Die in dem “Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” enthaltenen Neuregelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung gelten rückwirkend zum 1. Februar 2009.

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Foto von Tyler Franta

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100% übernommen werden.*

Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10%.*

Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden.*

Ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarungen wirken sich nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.*

Kurzarbeitergeld kann nun auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden.*

Die Antragstellung und das Verfahren zum Kurzarbeitergeld werden vereinfacht.

Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit werden umfangreich gefördert.

*befristet gültig bis Ende 2010

Qualifizierung außerhalb der Kurzarbeit – Ausweitung bestehender Programme

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde zusätzlich die Ausweitung bestehender Qualifizierungsprogramme außerhalb der Kurzarbeit beschlossen. So hat die Bundesregierung das Programm WeGebAU, das bisher der Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern diente, für alle Beschäftigten geöffnet, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt.

http://www.bmas.de/portal/31328/