Laut der neuen Regelung dürfen ausländische Studierende nach ihrem Abschluss 18 statt bisher 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeit zu suchen. Während der Suchphase dürfen sie ohne zeitliche Einschränkung arbeiten. Haben sie eine der Qualifikation angemessene Arbeitsstelle gefunden, muss das Arbeitsamt nicht mehr wie bisher zustimmen. Neu ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht, erteilt werden kann. Während des Studiums können die ausländischen Studierenden nun 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben

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Foto von Christian Mackie

Arbeitserlaubnis für bis zu vier Jahre

Für ausländische Akademiker gibt es einen neuen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche mit bis zu sechsmonatiger Gültigkeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist. Darüber hinaus gilt: Wer als Akademiker oder beruflich Qualifizierter einen Arbeitsvertrag vorlegt und ein Mindestgehalt von etwa 44.800 Euro (bei bestimmten Mangelberufen von knapp 35.000 Euro) nachweist, kann ab sofort mit der “Blauen Karte EU” für bis zu vier Jahre in Deutschland arbeiten. Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der Blauen Karte EU regulär nach 33 Monaten, bei Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau sogar bereits nach 21 Monaten beantragen. Auch für Familienangehörige von ausländischen Fachkräften wurden Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme eingeführt, etwa durch Abschaffung der Zustimmungspflicht durch die Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Expat News