Mit dem neuen Abkommen sollen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei gefördert werden. Doppelbesteuerungen, die bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen sind, sollen dadurch abgebaut werden.

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Besteuerung von Renten aus der Sozialversicherung geklärt

Das Abkommen enthält nun auch eine Regelung zur Besteuerung von Renten aus der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat – also der Staat, der die Steuer erhebt – zugeordnet werden. Das schafft Rechtsklarheit für viele Rentner.

Wer als Bundesbürger in der Türkei steuerpflichtig ist, sollte prüfen, ob sich aufgrund des neuen Doppelbesteuerungsabkommens Steuererstattungsansprüche ergeben.

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