Berlin: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich für den Schutz von Mitarbeitern, die auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen (Whistleblower). In einer Kleinen Anfrage (17/6902) weist die Fraktion darauf hin, dass oft ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen bestehe, den Hinweisgebern aber häufig arbeits- und dienst-rechtliche Konsequenzen drohten. Gefragt wird die Bundesregierung deshalb unter anderem, ob ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern geplant ist und wenn ja, wie die Grundzüge eines solches Gesetzes aussehen.