Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist am 23. April 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit am 24. April 2009 in Kraft. Dazu erklärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz:

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Fortschritt kommt vom Fortschritt. Schritt für Schritt setzen sich Mindestlöhne in Deutschland durch. Die Neuregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes treten morgen in Kraft. Mindestlöhne für sechs weitere Branchen sind damit möglich. Das sind sechs weitere Schritte in die richtige Richtung.

Rund vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch Mindestlohnregelungen geschützt. Viele bekommen jetzt die Chance, dass ihre Anstrengungen sich auszahlen. Dies betrifft die Branchen der Altenpflege und ambulanten Krankenpflege, der Sicherheitsdienstleistungen, der Abfallwirtschaft, der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch, der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und der Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken

Die gesetzlichen Verfahren zur Festsetzung branchenbezogener Mindestlöhne in den neu einbezogenen Branchen können nun eingeleitet werden: Ab dem morgigen Tag können die Tarifvertragsparteien in den einbezogenen Branchen einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung ihres Tarifvertrages stellen. Für die Pflegebranche treten spezielle Regelungen in Kraft, welche die Besonderheiten der Branche berücksichtigen.

Deutschland wird mit diesem Gesetz mehr Mindestlöhne bekommen. Das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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