Natürlich ist nicht jede Aufgabe dafür geeignet, von einem freiberuflichen Mitarbeiter gelöst zu werden. Bei projektbezogenen und hochqualifizierten Aufgaben ist eine Vergabe an einen Freelancer sehr oft möglich. 
In Zeiten flexibler Arbeitsorganisation und der Orientierung an Arbeitsergebnissen statt Anwesenheit ist der einzige wirklich relevante Unterschied rechtlicher Natur: Die Vertragsart bestimmt Rechte und Pflichten. So ist ein Freelancer zB per se nicht weisungsgebunden. Fraglich, wie groß die Bedeutung eines Konzepts wie "Weisungsbefugnis" in der Praxis wirklich ist. in der Regel wird der Freelancer bestrebt sein, ein gutes Arbeitsergebnis zu liefern um einen Anschlußauftrag oder eine Referenz zu bekommen. Er wird sich also von sich aus an Absprachen halten.
Das Unternehmen als Auftraggeber wird die zu bewältigenden Aufgaben möglichst konkret beschreiben, da ein Freelancer zumeist einen höheren Stundensatz bekommt als ein festangestellter Kollege. 
Dafür kann das Unternehmen den Freelancer viel schneller und unkomplizierter kündigen, wenn sich die Projektsituation ändert oder er unzufrieden ist. Kündigungsschutz ist für Freelancer ein Fremdwort. 
Dieser Umstand sorgt häufig für Kritik. Dabei wird übersehen, dass dem Risiko auch Freiheit gegenüber steht. Häufig sind Freelancer gesuchte Spezialisten, die im Unternehmen dringend gebraucht werden, was deren Risiko dramatisch verringert. 
In Zeiten flexibler Arbeitsorganisation, die nicht mehr zwingend an feste Orte gebunden ist, können auch viele festangestellte Mitarbeiter ab und zu mal im Home Office arbeiten oder sich ein Sabbatical gönnen. 
Studien haben gezeigt, dass gemischte Teams (Freie und Feste Mitarbeiter gemeinsam) am effizientesten arbeiten, so dass der Know How Transfer gesichert ist. 

Wenn also der einzige wirklich substanzielle Unterschied die Vertragsart ist, wird es zunehmend unverständlich, warum der Trend zum freiberuflichen Mitarbeiter nicht noch viel stärker zunimmt.

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Foto von Marten Bjork

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