Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, dem Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses Dokument besteht aus einer so objektiv wie möglich strukturierten Synthese über die berufliche Tätigkeit des Mitarbeiters betreffend die Aufgaben desselben, sowie dessen Verhalten während einer gewissen Periode. Deshalb darf auch kein abwertender Ausdruck darin vorkommen.

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