Es gibt Unternehmen, die Firmen bei der Entlassung von Mitarbeitern durch die Gründung von Transfergesellschaften helfen. Transfergesellschaften sollen von Kündigung bedrohte Mitarbeiter so schnell wie möglich wieder in neue Jobs vermitteln. Die in die Transfergesellschaft eingetretenen Mitarbeiter erhalten Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Es beträgt bei Arbeitnehmern mit Kindern 67Prozent des letzten Nettoeinkommens, sonst 60 Prozent.
Der Vorteil „transferierter“ Mitarbeiter liegt darin, dass sie nicht als arbeitslos gelten und dass man die Transferierten je nach Wunsch und Bedarf fortbilden lassen kann. „Das reicht vom Englischkurs oder von einem Gabelstapler-Schein bis hin zu sehr umfangreichen Qualifizierungen,“ erklärt Anne-Christin Schembecker, Leiterin für Gruppen-Outplacement bei m.o.v.e. hr. die Unternehmen bundesweit dabei unterstützen, Entlassungen sozialverträglich zu gestalten.
Der Aufbau von Transfergesellschaften wird oft bei Massenentlassungen oder Insolvenzen mit den Arbeitnehmervertretern beschlossen, etwa im Rahmen des Sozialplans oder auch mit einem speziellen Transfersozialplan. Zu den entsprechenden Vereinbarungen gehört oft eine Aufstockung des Transferkurzarbeitergelds. Für Mitarbeiter, die in eine Transfergesellschaft eintreten, gibt es nicht nur die Vorteile der Weiterqualifizierung, es geht auch ums Finanzielle. Das Transferkurzarbeitergeld wird nicht auf die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld angerechnet. Wer die zwölf Monatsgrenze erreicht hat, kann in vollem Umfang für die übliche Höchstdauer Arbeitslosengeld beziehen.
Darüber wie erfolgreich diese Maßnahmen allerdings waren und sind, gibt es keine Vermittlungsquoten. Das Wirtschaftsforschungsinstitut IZA in Bonn hat allerdings schon 2007 festgestellt, dass sich unterm Strich die Job-Chancen durch die Transfergesellschaften nicht sonderlich verbessern. Dr. Hilmar Schneider, Direktor für Arbeitsmarktpolitik beim IZA meint, „Transfergesellschaften lösen den Anspruch, den sie erheben, nicht ein.“

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Foto von bruce mars

Mehr zu dem Thema Transfergesellschaften ist unter anderem nachzulesen unter:

http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~EC34D0F7425D8458AB2DAF90A2633E809~ATpl~Ecommon~Scontent.html