Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) macht wieder einmal Schlagzeilen. Die EU möchte den Schutz vor Diskriminierung weiter ausbauen und stößt dabei zunehmend auf Kritik. Von einem Fall „wie aus dem Lehrbuch“ berichtete kürzlich die Süddeutsche Zeitung: Ein belgisches Unternehmen, das Schwingtüren verkauft und in Privathäuser einbaut, warb mit einer Plakatwand mit der Aufschrift „Personal gesucht“ am Rande der Autobahn. Es meldete sich ein Marokkaner, den die Firma jedoch mit der Begründung ablehnte, dass die Kunden keine Ausländer im Haus haben wollten.

gray laptop computer on brown wooden table beside person sitting on chair
Foto von Parker Byrd

Das wirft zwei Fragen auf:

1. Das Unternehmen machte deutlich, dass die Diskriminierung nicht aus bösem Willen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen geschieht. Wird sich das EuGH dieser Argumentation anschließen?
2. In dem vorliegenden Fall hatte sich der Marokkaner gar nicht beschwert, vielmehr ging die belgische Antidiskriminierungsstelle wegen seiner Äußerung gegen den Unternehmer vor. Reicht also die bloße Äußerung für eine Anklage aus?

Der zuständige Generalanwalt in Luxemburg schloss sich bereits der Argumentation der Antidiskriminierungsstelle an: Der Markt sei kein Allheilmittel. Er zeige vielmehr, dass der Gesetzgeber eingreifen müsse.

Unternehmen sollten sich deshalb und vor allem angesichts des fünften Richtlinienentwurfs zur Antidiskriminierung vom 2. Juli 2008 auf einen schärferen Diskriminierungsschutz einstellen. Zum Beispiel wäre es demnach denkbar, dass alle Gastwirte zukünftig ihre Speisekarten auch in Blindenschrift anbieten und eine behindertengerechte Toilette einrichten müssten. Gegebenfalls müssten mit hohem Kostenaufwand in Altbauten behindertengerechte Fahrstühle eingebaut werden.

In der Politik regt sich bereits vehementer Widerstand gegen diesen Entwurf. Einerseits geht es dabei um die Zuständigkeit des EU-Gemeinschaftsrechts und die Befürchtung, dass nationale Besonderheiten nicht berücksichtigt werden. Andererseits kritisiert beispielsweise Bundesminister Glos, dass die Kosten für das AGG weiter steigen: „Es steht zu befürchten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch die mittelständischen Unternehmen in Deutschland durch die geplanten Regelungen aus Brüssel in unvertretbarem Umfang eingeengt und belastet werden.“

Wie auch immer sich das AGG auf EU-Ebene weiterentwickeln wird – sicher ist, dass es noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt ist…