Es kommt einer Sensation gleich: Anders als die Vorinstanzen hat das Bundesarbeitsgericht zugunsten der berühmtesten Kassiererin entschieden. Die Angestellte der Supermarkt-Kette Kaisers hatte zwei Pfandbons im Gesamtwert von insgesamt 1,30 Euro unterschlagen. Obwohl Emmely, die eigentlich Barbara heißt, im Laufe der Prozesse Kollegen der Tat bezichtigt und sich in Widersprüche verstrickt hatte, schaffte sie es bis zur Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.

person holding black smart cover during daytime
Foto von Tyler Franta

Das LAG Berlin Brandenburg war der Meinung, dass auch die Unterschlagung einer geringwertigen Sache einen Vertrauensbruch darstelle, der auch bei längerer Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertige. Die Entscheidung des BAG ist deshalb so überraschend, weil das das höchste deutsche Arbeitsgericht in vergleichbaren Fällen bisher ähnlich argumentiert hatte.

Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil nur eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ vorliege, heißt es nun. Die Tatsache, dass Emmely Kollegen des Diebstahls bezichtigt hatte, ließ Arbeitsrechtsexperten annehmen, dass das Verhalten der Kassiererin als besonders verwerflich zu werten wäre. Die jetzige Entscheidung legt die Vermutung nahe, dass die zunehmende Empörung in Medien und Bevölkerung das BAG zum Einlenken bewogen haben.

Doch vermutlich bleibt diese Entscheidung erst einmal ein Einzelfall. Denn der oberste Richter hatte bei der Verhandlung laut Süddeutscher Zeitung betont, dass Bagatelldelikte auch weiterhin ein Kündigungsgrund sein können.