Nach einer Einleitung (40 Seiten) werden die Vorschriften des BetrVG einzeln kommentiert. Im Anhang fi nden sich die Wahlordnungen sowie ein umfassendes Fundstellen- (140 Seiten) sowie ein Stichwortverzeichnis (95 Seiten). Jedem kommentierten Paragrafen ist nach dem Gesetzestext eine kurze Literaturübersicht (i. d. R. Bücher) und eine detaillierte Gliederung vorangestellt. Randziffern, ausgewählter Fettdruck und ein übersichtliches Layout erleichtern die tägliche Arbeit. Literatur- und Urteilsnachweise sind direkt im Text mit Datum und Fundstelle zitiert – Aktenzeichen und Parallelfundstellen (Rechtsprechung von 1954 bis 2008) lassen sich über den Anhang erschließen.

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Zentrale Themen des Kommentars sind: Neufassung des § 5 BetrVG, Geltung des BetrVG im Ausland, gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen, Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl, Rechte des Betriebsratsmitglieds und Sachmittelausstattung des Betriebsrats (z. B. Blackberry: § 40 Rdnr. 68), Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats, Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Entgeltleistungen, bei Einstellung, Versetzung und Kündigung, über Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, Auswahlrichtlinien bei Kündigung, Befristung des Versuchs eines Interessenausgleichs, Vergrößerung der Betriebsräte, erweiterte Freistellungspfl ichten sowie Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände.

Als Schwerpunkte der Neubearbeitung sind aufzuzählen: Anfechtung und Nichtigkeit einer Betriebsratswahl im gemeinsamen Betrieb, Einbeziehung von Beamten in den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff, Zuordnung zu den leitenden Angestellten, parteipolitische Betätigung im Betrieb, Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Entgeltleistungen, Tarifvorbehalt und Tarifvorrang bei Tarifpluralität, Mitbestimmung des Betriebsrats über Compliance im Betrieb und bei Zielvereinbarungen sowie Rechtsfolgen bei Verletzung eines Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten.

Fazit: Der neue „Richardi“ ist ein aktuelles, ausgewogenes, unverzichtbares, verständliches und zuverlässiges Arbeits- und Hilfsmittel für alle, die sich als Personaler, Betriebsräte, Anwälte oder Richter mit dem BetrVG in der Praxis auseinandersetzen müssen. Den Autoren ist es gut gelungen, die Balance zwischen Übersichtlichkeit sowie Prägnanz einerseits und Ausführlichkeit sowie Tiefgang anderseits auszutarieren und sich dabei tendenziell nicht auf eine bestimmte Seite „zu schlagen“.

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht ∙ 4/12

Von Prof. Dr. Reinhard Richardi,
Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M.,
und PD Dr. Georg Annuß, (Hrsg.),

Kommentar, 13., neu bearbeitete Auflage,
Verlag C.H. Beck, München 2012,
in Leinen, 2.548 Seiten, Preis: 165 Euro