Zeitarbeitsunternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, müssen sich bereits seit dem 1. Juli 2012 in das niederländische Handelsregister eintragen lassen. Dies verlangt ein neues Gesetz, das Anfang Juni verabschiedet worden ist. Die Regelung gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen, die keinen Sitz in den Niederlanden haben.

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Foto von Brooke Cagle

Die Gesetzesänderung betrifft Zeitarbeitsunternehmen im weitesten Sinne, also auch Payroll-Firmen, Stellenpools und andere Verleihkonstruktionen. Sie gilt auch für Unternehmen, die nur einmalig und/oder nur für kurze Dauer einen Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

Bußgelder von bis zu 76.000 Euro

Wer gegen die Eintragungsverpflichtung verstößt oder wer Arbeitnehmer eines nicht registrierten Zeitarbeitsunternehmens entleiht, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Das Gesetz sieht eine Strafe in Höhe von bis zu 76.000 Euro vor, wobei das niederländische Ministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt ist, Einzelheiten in einem Erlass zu regeln.

Für in den Niederlanden tätige Zeitarbeitsunternehmen gilt deshalb, dass sie schnell handeln müssen.

Mehr Infos:

Deutsch-Niederländische Handelskammer
Carina Mijnen
Tel.: +31-70 3114 160
E-Mail: c.mijnen@dnhk.org

Quelle: Expat News