Arbeitsgericht Köln – Wer pilgert darf blau machen

23.04.2009

Köln/Berlin (RPO). Wer unerlaubterweise nicht im Job erscheint, riskiert normalerweise die fristlose Kündigung. Nicht so, wenn Gott im Spiel ist und Arbeitnehmer auf einen wichtige Pilgerreise gehen.

In solchen Fällen muss der Arbeitgeber ihnen im Rahmen einer Interessensabwägung unter Umständen freigeben. Eine sofortige Entlassung ist dann unzulässig. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 17 Ca 51/08), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweist.

http://www.rp-online.de/public/article/beruf/ratgeber/700104/Wer-pilgert-darf-blau-machen.html

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