Imke Keicher, Kirsten Brühl: Sie bewegt sich doch!

Sie bewegt sich doch – die Arbeitswelt. Die geregelte undstark reglementierte Berufstätigkeit wird zusehends verschwinden, obwohl viele Menschen an ihr hängen. Alte Sicherheiten lösen sich auf, Projektarbeit, freie Arbeit und Teilzeitstellen nehmen zu. Was sind die Schlüsselkompetenzenvon morgen? Wie verändern sich die Spielregeln?Und wie können Menschen schon heute zu Mitgestaltern und Lebensunternehmern werden? Imke Keicher und Kirsten Brühl, Trendforscherinnen aus Matthias Horx’ Zukunftsinstitut, legen mit ihrem Buch eineinspirierende Entdeckungsreise in die Arbeitswelt der Zukunftvor und bieten Rat für alle, die am Ball bleiben möchten.

Klebeeffekt versus Lohndumping – Was kann Zeitarbeit leisten?

Der Anteil von Zeitarbeit am Arbeitsmarkt wächst: Studien der Bundesagentur für Arbeit und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge sind in Deutschland mehr als 700.000 Menschen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschäftigt – das sind fast doppelt so viele wie vor drei Jahren. Doch die Beschäftigungsform ist umstrittener denn je. Forderungen nach einem branchenbezogenen Mindestlohn für Zeitarbeit gießen zusätzlich Öl ins Feuer. Welche Chance und Risiken Zeitarbeit birgt, beleuchtet die Fachmesse Zukunft Personal in ihrem Forenprogramm. Branchenvertreter, Befürworter und Kritiker stellen sich gemeinsam der Diskussion.

Fit für den Change

Der Bildungsmarkt ist auf Wachstumskurs. Für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter nehmen Unternehmen vermehrt die Dienste externer Anbieter in Anspruch. Dabei stehen neue Schlüsselkompetenzen im Fokus: Fach- und Führungskräfte sollen Veränderungen kreativ gestalten können, um ihre Unternehmen im globalen Wettbewerb voranzubringen. Mit welchen Angeboten die Weiterbildungsbranche auf diese Anforderungen reagiert, zeigt die Fachmesse Zukunft Personal am 9. und 10. September in der Themenhalle „Professional Training & Learning“.

Themenreihe “Starke Fürsprecher der Zukunft Personal” (3): Der Generalist

Im Porträt: Hans-Peter Langer, Vice President Corporate Personnel Services der SCHOTT AG Seine Personalerkarriere startete Hans-Peter Langer bei der SCHOTT AG als Leiter der kaufmännischen Ausbildung. Anschließend kamen kontinuierlich neue Verantwortungsbereiche hinzu: Nach der gesamten Ausbildung war er auch für Weiterbildung und Personalentwicklung zuständig bis er im Jahr 2001 nach einem dreijährigen Abstecher an einen SCHOTT-Standort in der Nähe von New York die Verantwortung für den Corporate Personnel Service in Deutschland übernahm. In dieser Funktion berichten alle HR-Leiter der deutschen Standorte an ihn und zukünftig auch alle HR Key Accounts einer Business Unit.

Employer Branding im E-Recruiting

Employer Branding ist derzeit in aller Munde – eine wirksame Antwort auf den drängenden Fachkräftemangel, eine starke Arbeitgebermarke als Argument für gefragte Spezialisten. Viele Akteure im Markt gehen immer noch davon aus, dass Markenbildung primär in Printmedien stattfinden soll. Dabei wird oft verkannt, dass sich der größte Teil der Kandidaten täglich in Online-Medien aufhält. Es ist nur eine Frage der Zeit bis Employer-Brand-Building vor allem in Online-Medien stattfindet. Online-Jobboards kommt dabei eine bedeutende Rolle zu.

Wild und unerhört: Neue Wege im Recruiting

John Sullivan leitet den Fachbereich Human Resource
Management an der Akademie für Wirtschaft der San
Francisco State University. Er ist zugleich Geschäftsführer
des Consultingunternehmens Dr. John Sullivan.
Der Berater, Dozent und Autor gilt als Stratege und
Querdenker. Mit dem personal manager sprach er über
ungewöhnliche Recruiting-Methoden.

Vom „Organization Man“ zum Kreativarbeiter – Im Gespräch mit Imke Keicher und Kirsten Brühl

Wie können Unternehmen angesichts einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt
innovationsfähig bleiben? Dieser Frage gingen die Autorinnen
Kirsten Brühl (links) und Imke Keicher in ihrer Studie „Creative Work – Das
Business der Zukunft“ nach. In ihrem aktuellen Buch „Sie bewegt sich doch!
Neue Chancen und Spielregeln für die Arbeitswelt von morgen“ haben sie
mit einem praktischen Handbuch zum Thema nachgelegt. Ihre These ist,
dass es in Zukunft vor allem darauf ankommt, kreative Mitarbeiter zu
rekrutieren und in eine passende Unternehmenskultur zu integrieren. Im
Interview verdeutlichen die Autorinnen, beide auch Referentinnen des Zukunftsinstituts
mit Sitz in Kelkheim (Deutschland) und Wien, wie sich Organisationen
für das Kreativzeitalter aufstellen müssen.

Top-Talenten auf der Spur

Die allgemeine Jagd nach Fachkräften färbt auf die Methoden des Recruitings ab: Da Talente rar werden, können sich Unternehmen nicht mehr nur auf die Ansprache von aktiv Jobsuchenden beschränken. Neue Möglichkeiten bietet Recruitern dabei vor allem das Internet. Wie Personalmanager passive Kandidaten mit neuen Instrumenten aus der Reserve locken, zeigt die Fachmesse Zukunft Personal am 9. und 10. September in Köln.

Messbare Effizienzsteigerung bei der Versicherungskammer Bayern durch den Ingentis org.manager

Die Erstellung und Publikation jederzeit aktueller Organigramme war eine neue Herausforderung für die Abteilung Betriebsorganisation der Versicherungskammer Bayern. Nach erfolgreicher Implementierung der Aufbauorganisation des Konzerns innerhalb des Personalinformationssystems PeopleSoft® HCM standen noch keine Visualisierungsmöglichkeiten in Form von Organigrammen zur Verfügung. Diese mussten mühsam und aufwändig in MS Visio® manuell aufbereitet werden.Heute erfolgt die Erstellung jederzeit aktueller und unternehmensweit verfügbarer Organigramme mit dem Ingentis org.manager vollautomatisch. Durch die flexiblen Schnittstellen des Ingentis org.manager gelang die Datenanbindung an das PeopleSoft® System schnell und unkompliziert. Konsistent zur Kostenrechnung und den Kommunikationssystemen des Konzerns werden die Organigramme jetzt automatisch aus PeopleSoft® HCM aktualisiert und im Intranet veröffentlicht.Durch diesen neuen schlanken Prozess konnte innerhalb kürzester Zeit ein messbarer Return on Investment realisiert werden.

Rundum attraktiv – von Employer bis Employee Branding

Trotz der drohenden Wirtschaftsflaute sind Fach- und Führungskräfte heiß begehrt. Angesichts einer globalen Perspektive für die Zukunft der Arbeitwelt sollen sie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sichern. Um bei talentierten und kreativen Köpfen zu punkten, greifen Organisationen zunehmend zu Employer Branding: dem Aufbau einer authentischen und attraktiven Arbeitgebermarke. Welche neuen Trends sich dabei abzeichnen, illustrieren Vorträge und Podiumsdiskussionen am 9. und 10. September auf der Fachmesse Zukunft Personal.

Aktuelle Führungs- und Managementthemen von Topspezialisten auf den Punkt gebracht

Unsere Executive Courses Herbst 2008 bieten Ihnen neueste Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis sowie Raum für die Weiterentwicklung Ihrer Unternehmensstrategie auf hochrangigem Niveau. Wählen Sie aus folgenden Kursangeboten in Kiel: Understanding Financial Market Risk am 13./14. November 2008; Managing Global Supply Networks am 15./16. Dezember 2008.

AGG Antidiskriminierung bei der Personalsuche

Der Gesetzesentwurf sieht ein umfassendes Verbot der Diskriminierung auch im Arbeitsrecht vor. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Personalsuche. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes darf es keine unzulässige Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (“Diskriminierungsmerkmale”) mehr geben.

AGG Vorstellungsgespräch

Machen Sie nie den Fehler und laden einen Bewerber, bei dem ein Benachteiligungsmerkmal im Sinne des §1 AGG vorliegen könnte und der über die gleiche erforderliche Qualifikation verfügt, nicht zum Bewerbungsgespräch ein.

AGG Checkliste “Stellenausschreibung”

Legen Sie tatsächlich erforderliche Anforderungen an die Position in Bezug auf Qualifikationen, Bildungsabschlüsse, Kenntnisse und Erfahrungen schriftlich fest.

Das AGG im Überblick

Die neuen Regeln des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes sind vielfältig und im Einzelnen noch nicht geklärt. Die Lösung vieler Detailfragen wird erst im Laufe der Zeit durch die Gerichte erfolgen.

3. Personal Symposium 2008

Das Personalmanagement ist permanenten Veränderungen ausgesetzt. Und der Personalmanager muss mit –persönlich und als Führungskraft in der organisatorischen Gestaltung seines Bereichs. Denn er muss den Wandelin den ökonomischen und technologischen, aber auch in den politisch-gesetzlichen und soziokulturellenRahmenbedingungen auffangen und für das Unternehmen nutzbar machen.Deshalb hat die Bedeutung des strategischen Personalmanagements zugenommen. Natürlich ist es untrennbarverbunden mit den Entwicklungen der strategischen Unternehmensführung als Ganzes. Wenn das Personalmanagement den Wandel wirklich mitgestalten will, setzt hier die Arbeit als gleichberechtigter Partner ein.

Wenn Ihr Mitarbeiter zuhause gebraucht wird

Nach jahrelangem Ringen in den Parteien ist die Pflegereform zum 1.7.2008 in Kraft getreten. Ziel ist es, neue Betreuungs- und Pflegestrukturen zu schaffen, um Betroffene und Angehörige zu entlasten. So können Arbeitnehmer sich jetzt beispielsweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen Angehörigen zu betreuen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Neuerungen der Pflegereform in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Neues vom Arbeitsrecht – August 2008

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz macht weiterhin Schlagzeilen: Der Diskriminierungsschutz gilt nach neusten Entscheidungen auch für behinderte Personen im Umfeld von Arbeitnehmern. Vorsichtig sollten Unternehmen außerdem mit dahingehenden Äußerungen sein, dass sie Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse nicht einstellen möchten. Doch die aktuelle Rechtssprechung setzt dem AGG ebenso neue Grenzen: Männliche Mädcheninternat-Bewerber etwa können keinen Diskriminierungsschutz einfordern. Welche neuen Urteile im Arbeitsrecht darüber hinaus für Personalabteilungen von Bedeutung sind, erfahren Sie in dieser Rubrik.

Der „Blue-Pencil-Test“ – Inwiefern zweistufige Ausschlussfristen teilbar sind

Eine Vielzahl von Formulararbeitsverträgen sehen so genannte Ausschlussfristen oder Verfallsklauseln vor, mit denen Arbeitgeber die gesetzlichen Verjährungsfristen stark verkürzen können. Denkbar sind einstufige oder zweistufige Klauseln. Hält die erste Stufe einer vertraglichen Verfallsklausel einer AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB stand, wird sie grundsätzlich nicht durch die Unwirksamkeit der zweiten Stufe beeinträchtigt. Voraussetzung ist jedoch, dass der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist und die verbleibende Regelung weiterhin verständlich und sinnvoll bleibt.

Umfrage: Die Zukunft im Personalmanagement

HRM. de stellt aktuelle Entwicklungen vor, deckt Trends auf und öffnet den Blick für Morgen. Zusammen mit Questionmark und der Zukunft Personal befragt HRM bis zum 15. September 2008 Personalverantwortliche nach ihrer Meinung: Was bringt die Zukunft im Personalmanagement?Details zu diesem Stimmungsbild werden ab 22. September an dieser Stelle veröffentlicht.

Aktuelles vom Lohnsteuerrecht – August 2008

Arbeitnehmer können mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch nachweisen, dass sie ihren Dienstwagen ausschließlich betrieblich nutzen oder zu welchem Anteil eine Privatnutzung vorliegt. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass kleinere Mängel des Fahrtenbuchs unschädlich sind. Was noch als „ordnungsgemäß“ durchgeht, verdeutlicht dieser Beitrag auf HRM.de. Lesen Sie außerdem, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber seinen Beschäftigten steuergünstig Berufskleidung zur Verfügung stellen kann, welche Auswirkungen ein Tarifvertrag auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben kann (Phantomlohnfalle) und in welcher Höhe im Ausland tätige Arbeitnehmer für ihren Lohnzuschlag Steuerfreiheit beanspruchen können (Kaufkraftausgleich).

Verringerung der Arbeitszeit

Nachdem ein Arbeitnehmer seinen Wunsch zur Verringerung seine Arbeitszeit mit seinem Arbeitgeber erörtert hat, kann er seinen Wunsch hinsichtlich der Verteilung seiner Arbeitszeit erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach ist er hieran gebunden.

Arbeitsrechtlicher Parcours – Wie Personaler neue Hürden meistern können

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schlug vor einiger Zeit hohe Wellen. Noch heute zieht das Gesetz durch zahlreiche neue Urteile viel Aufmerksamkeit auf sich, zumal die EU den Schutz vor Diskriminierung weiter ausbauen möchte. Auch das neue Pflegegesetz und die gesetzlichen Regelungen, Mitarbeiter zu kontrollieren, stellen Personalabteilungen vor einige rechtliche Fragen. Die Zukunft Personal, Europas größte Fachmesse für Personalmanagement, füllt solche arbeitsrechtlichen Wissenslücken am 9. und 10. September 2008 in Köln – mit Vorträgen und Podiumsdiskussionen zur personalwirtschaftlichen Gesetzeslage.

25 Jahre perbit – eine HR-Erfolgsgeschichte

In der schnelllebigen IT-Branche ist es ein vergleichsweise seltenes Jubiläum: Die perbit Software GmbH, marktführender Spezialist für Human-Resources-Management- Systeme im Mittelstand, feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen.

Christian Rolfs, Richard Giesen, Ralf Kreikebohm, Peter Udsching (Hrsg.): Arbeitsrecht. Kommentar.

Der hier vorliegende Schwerpunktkommentar fasst die für die tägliche Arbeit entscheidenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in einem Band zusammen. Mehr als 30 Autoren aus Anwaltschaft, Arbeits-und Sozialgerichtsbarkeit sowie der Wissenschaft beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitsrecht direkt und umfassend.Vom allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzüber das Betriebsverfassungsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Kündigungsschutzgesetz, bis hin zum Teilzeit- und Befristungsgesetz werden über 20 Gesetze praxisgerecht erläutert und kommentiert.

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum “Flexi-II-Gesetz”

Es war bereits seit geraumer Zeit vorhersehbar, jetzt wird es ernst: die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmensinsolvenzen schützen. Künftig können Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitregelungen kündigen und Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber Langzeitkonten nicht gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert hat. Dies sieht der am 13. August 2008 vom Kabinett verabschiedeter “Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen” vor. Das Gesetzgebungsvorhaben wurde als eilbedürftig eingestuft, damit der Bundestag die Neuregelungen noch zum 1. Januar 2009 verabschiedet. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Altersabstandsklauseln – erste Hinweise auf (teilweise) Vereinbarkeit mit Europarecht

Führt ein Arbeitgeber eine von ihm finanzierte betriebliche Altersversorgung ein, muss er stets auch die Finanzierbarkeit des Versorgungssystems im Blick behalten. Aus diesem Grunde haben viele Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenversorgung so genannte Altersabstandsklauseln in ihre Versorgungsordnungen aufgenommen. Bei diesen wird die Witwen- bzw. Witwerrente gekürzt oder gar insgesamt ausgeschlossen, wenn der Altersabstand zwischen dem verstorbenen Arbeitnehmer und dem hinterbliebenen Ehegatten eine bestimmte Zahl an Jahren überschreitet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte solche Altersabstandklauseln bisher – aufgrund des berechtigten Interesses des Arbeitgebers, sein finanzielles Risiko zu minimieren – stets als zulässig erachtet, selbst bei vollständigem Ausschluss der Versorgungsleistung (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1972 – 3 AZR 472/71). Mit Beschluss vom 27. Juni 2006 (3 AZR 352/05) hat das BAG nun allerdings – vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung und (auch europarechtlichen) Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung – die Frage nach der Zulässigkeit von Altersabstandsklauseln dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.

Rechtsprechung schafft Klarheit

Der Bereich der Zeitarbeit wirft viele Fragen auf, die sich durch bloße Lektüre des Gesetzes(noch) nicht beantworten lassen. Zu wenig ausführlich sind die gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes(AÜG). Hieraus resultiert erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen,die das Instrument der Leiharbeit nutzenwollen. Hinzu kommen aktuelle Überlegungenauf Ebene der EuropäischenUnion, die Rechte der Zeitarbeiter weiter zu stärken.

Die Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne

Die Einführung flächendeckender tariflicher oder gesetzlicher Mindestlöhne ist eines der umstrittensten politischen Themen der letzten Jahre. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich am 16.7.2008 nunmehr auf zwei Gesetzesentwürfe geeinigt, die die Möglichkeiten zur Festlegung verbindlicher tariflicher Lohnuntergrenzen ausbauen sollen. Es handelt sich um- den Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG) sowie- den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz, MiArbG).Nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat sollen beide Gesetze unmittelbar in Kraft treten. Ob und v.a. in welcher Form dies passieren wird, bleibt allerdings erst einmal abzuwarten.

Die neue ATOSS Medical Solution 5: Dienstplanung mit Zukunft

ATOSS präsentiert auf der Zukunft Personal (Halle 4.1, Stand B.08) erstmals die ATOSS Medical Solution 5. Die neue Generation der modularen Lösung für den effizienten Personaleinsatz im Gesundheitswesen überzeugt durch umfassende Funktionalität und höchste Anwenderfreundlichkeit. Signifikante Verbesserungen hält die ATOSS Medical Solution 5 für Planer bereit. Sie können Dienstpläne nach persönlichen Wünschen und unternehmensspezifischen Kriterien individuell gestalten. Mit dem Major Release fällt außerdem der Startschuss für eine neue strategische Ausrichtung: Das Modul Business Services ermöglicht die offene Interaktion mit externen Applikationen. So lassen sich Synergien nutzen, die IT-Landschaft wird vereinheitlicht.

ATOSS Staff Efficiency Suite 5: Der neue Maßstab für Arbeitszeitmanagement

ATOSS präsentiert auf der Zukunft Personal (Halle 4.1, Stand B.08) erstmals die ATOSS Staff Efficiency Suite 5. Die neue Generation der modularen Lösung für Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung überzeugt durch umfassende Funktionalität und höchste Anwenderfreundlichkeit. Signifikante Verbesserungen hält die ATOSS Staff Efficiency Suite 5 für Personaldisponenten bereit. Sie können Einsatzpläne nach persönlichen Wünschen und unternehmensspezifischen Kriterien individuell gestalten. Mit dem Major Release fällt außerdem der Startschuss für eine neue strategische Ausrichtung: Das Modul Business Services ermöglicht die offene Interaktion mit externen Applikationen. So lassen sich unternehmensweit Synergien realisieren, die IT-Landschaft wird vereinheitlicht.

Rundum innovativ: W. L. Gore & Associates bietet die Extraportion Eigenverantwortung

Von Alexander Spitzer, Produktmanager bei ATOSSDas Unternehmen W. L. Gore & Associates ist der weltweit führende Spezialist für die Verarbeitung von Fluorpolymeren. Der Schlüssel zu diesem Erfolg liegt in hochwertigen Produkten und innovativen Technologien. Die Innovationsfreude spiegelt sich auch in der Organisationsstruktur von Gore wider: Flache Hierarchien und direkte Kommunikation werden mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung kombiniert. Seit mehreren Jahren vertraut das Unternehmen in Sachen Arbeitszeitmanagement auf die ATOSS Staff Efficiency Suite. Während das Thema zunächst zentral durch Human Resources abgewickelt wurde, nutzt man heute die Vorteile des ATOSS Employee & Manager Self Service (EMS).

E-Recruitment als Schlüssel zum Erfolg im „war for talents“

Obwohl das E-Recruitment zwar klassische Routinen der Personalbeschaffung nicht ersetzt, sichert es dennoch entscheidende Wettbewerbsvorteile im Kampf um die Talente dieser Welt. Denn im weltweiten Wettstreit um Kunden und Märkte hat am Ende der im Regelfall die Nase vorn, der die besten Köpfen auf sich vereint.

Webinar “Best Practice Talent Management” – 11.09.08, 11:30 Uhr

Praxisnahes Talent Management – einfach und bequem. Seien Sie live, schnell und ohne großen Aufwand dabei, wenn Patrick Scheel, Manager bei Dr. Geke & Associates, und Michael Lazik, Sales Director Germany & Switzerland bei StepStone Solutions, Ihnen per Web die Studie “Aktueller Stand und Trends im Talent Management” vorstellen. Datum: Donnerstag, 11.09.2008, Uhrzeit: 11:30 Uhr – 12:00 Uhr, Ort: Ihr Schreibtisch. Lernen Sie die neuesten Trends kennen und erfahren Sie mehr über den Nutzen, den Ihnen integrierte Talent Management-Lösungen bieten können. So sichern Sie sich Ihren persönlichen Wissensvorsprung, ohne Ihren Schreibtisch verlassen zu müssen.

Themenreihe “Starke Fürsprecher der Zukunft Personal” (2): Der Brückenbauer

Im Porträt: Ralf Schneemann, Leiter Personal der Lieken Brot- und Backwaren GmbH Bevor Ralf Schneemann im Dezember 2006 in den Brot- und Backwarenkonzern Lieken (ehemals Kamps) wechselte, hatte er bereits in einigen Unternehmen die Verantwortung für die Personalabteilung: So arbeitete er etwa vier Jahre als Personalleiter für die pgam advanced technologies AG und zwei Jahre in der gleichen Position für die Appel Feinkost GmbH & Co. KG. Bei Lieken hat er sich deshalb trotz der kurzen Zeit schon gut eingearbeitet: „Dank meiner Erfahrung kann ich mich sehr schnell in ein Unternehmen hineindenken und erkennen, wo ich ansetzen muss, um bestehende Prozesse zu optimieren und neue anzustoßen“, erklärt Schneemann.

Der Globalisierung begegnen

Um die Mitarbeiter möglichst langfristig zu binden, müssen Personalverantwortliche ihr Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber positionieren und das nötige Feingefühl für kulturelle Unterschiede in einer internationalen Belegschaft mitbringen. Wie sie das angesichts einer Arbeitswelt im Wandel gewährleisten, beleuchtet Dennis Briscoe, PhD, in seinem Vortrag „The New World of HR: Coping with Chaos“. Der Professor der University of San Diego ist einer von insgesamt vier internationalen Keynote-Speakern, die im Rahmen der englischen Vortragsreihe „International Human Resouce Management“ ihre Ideen vorstellen.

Unternehmensnachfolge

Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM Bonn) beschäftigen sich jährlich etwa 71.000 Familienunternehmen mit der Nachfolgefrage. In rund 43% der Fälle vollzieht sich der Generationenwechsel innerhalb der Familie. Bei 10% erfolgt die Übertragung an Führungskräfte aus den Unternehmen. Der Anteil der Übernahmen durch externe Manager liegt bei über 16%.

Leitfaden zum Betriebsübergang

Von Dr. Andrea Nicolai, Juris GmbH, Saarbrücken, 1. Auflage 2007, 362 Seiten, Preis: 39 Euro inkl. 12 Monate Onlinezugang für bis zu 3 Nutzer. Zum Recht des Betriebsübergangs, eines der zentralen und zugleich kompliziertesten Themen des Arbeitsrechts, wurde schon viel veröffentlicht. Gleichwohl verdient der „Leitfaden“ von Nicolai besondere Beachtung. Auf den durchweg lesenswerten knapp 330 Seiten findet der Praktiker alle wichtigen Themen rund um den Betriebsübergang – teilweise unterstützt durch übersichtliche Schaubilder – verständlich und pointiert dargestellt.

Tariflohnerhöhung nach Betriebsübergang

1. In einem Tarifvertrag geregelte Rechte und Pflichten, die für das Arbeitsverhältnis aufgrund beiderseitiger Tarifgebunden heit der Arbeitsvertragsparteien gelten, werden bei einem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeits verhältnisses.2. Dies gilt auch, soweit sie zwar in der Vergangenheit geregelt worden sind, Wirksamkeit jedoch erst zu einem Zeitpunkt entfalten sollen, der nach dem Betriebsübergang liegt. Darin liegt kein Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit des Betriebserwerbers.BAG, Urteil vom 19. September 2007 – 4 AZR 711/06

Haftung für Mobbing durch Vorgesetzten

1. Für die Frage, ob Mobbing vorliegt, kann die Definition des Begriffs „Belästigung“ in § 3 Abs. 3 AGG herangezogen werden. Dies gilt auch, wenn die Mobbingsituation auf anderen Gründen als den im AGG genannten beruht.2. Von Mobbing ist demnach auszugehen, wenn ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Hierzu ist grundsätzlich ein fortdauerndes, systematisches Verhalten erforderlich.3. Das Unternehmen haftet nach § 278 BGB für Schäden, die ein Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft durch Mobbing in seinen Rechten verletzt. Der Arbeitgeber kann auch aufgrund eigenen Verschuldens haften, da er gegen seine Fürsorgepflicht verstößt, wenn er Mobbing nicht unterbindet.4. Ein Anspruch des Mitarbeiters auf Vornahme einer bestimmten Handlung, um Mobbing zu unterbinden – etwa Kündigung des Vorgesetzten – besteht grundsätzlich nicht.(Leitsätze der Bearbeiterin)BAG, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06

Vom OP-Tisch zur Personalzeitwirtschaft – Transparente und optimierte Prozesse

Die vieldiskutierte Kostenexplosion im Gesundheitswesen stellt Krankenhäuser, soziale Einrichtungen und deren Beschäftigte vielerorts vor große Herausforderungen. Damit Kosten im laufenden Betrieb eingespart werden können, ist es von zentraler Bedeutung, sämtliche Geschäftsprozesse zu optimieren. Mit einem leistungsfähigen Personalzeitwirtschaftssystem kann eine bedarfsgerechte Personalplanung im modernen Klinikbetrieb erreicht und für Mitarbeiter und Verwaltung gleichermaßen effizient gestaltet werden.

Messeinformationen auf HRM-Austria.at

Gleich zwei wichtige Veranstaltungen erwarten Geschäftsführer, CEOs und Personalisten am 11. und 12. November in Wien: Zeitgleich und mit fließenden Übergängen zur Personal Austria 2009 richtet die Professional Learning Austria den Fokus auf Personalentwicklung und Weiterbildung. Insgesamt präsentieren mehr als 190 Aussteller ihre Lösungen, Dienstleistungen und Werkzeuge für ein erfolgreiches Personalmanagement im Austria Center Vienna.

Risiko Geschäftsreise: Mitarbeiter ignorieren Gesundheitsgefahren

Knapp zwei Drittel der Geschäftsreisenden in Deutschland informieren sich vor Reiseantritt nicht über die möglichen Erkrankungsrisiken im Zielland. Der Grund für die mangelhafte Reisevorbereitung ist neben fehlender Eigeninitiative ein schwaches Informationsangebot der Unternehmen. 67 Prozent der Arbeitgeber bieten auf betrieblicher Ebene keine Aufklärung zu Gesundheitsrisiken in Urlaubs- oder Geschäftsreisegebieten an.

Lebenslanges Lernen – für Ingenieure ausbaubar

Für Unternehmen, die technisches Personal einstellen, ist die fundierte Weiterbildung der Mitarbeiter zunehmend ein fester Bestandteil des Personalmarketings. Das ergab die Analyse von rund 600.000 Stellenanzeigen der Personalberatung personal total in 71 deutschsprachigen Print-Medien und Online-Jobbörsen. Im ersten Halbjahr 2008 nahmen neun Prozent der Stellenanzeigen für Ingenieure explizit Bezug auf fachliche und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten im Betrieb. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2007 ist dieser Anteil um zwei Prozent gestiegen.

Kaum Chancen für Langzeiturlaub

Kaum ist der Urlaub vorbei, stecken die meisten Angestellten ganz schnell wieder mitten drin im Arbeitsstress. Und auf die Frage der Kollegen, wie denn der Urlaub gewesen sei, hört man oft nur zwei Worte: zu kurz. Eine mehrmonatige Auszeit – das so genannte „Sabbatical“ – erscheint deshalb für viele Menschen verlockend; dies hat eine aktuelle Umfrage des Karriereportals Monster nun gezeigt. Doch oft lässt sich dieser Wunsch nicht problemlos umsetzen: 34 Prozent der Befragten sagten, dass sie zwar gerne eine längere Auszeit nehmen würden, ihr Arbeitgeber dies aber nicht unterstützt. Ein weiteres Hindernis für Viele ist das Thema Gehalt: 41 Prozent gaben an, sich den Lohnausfall während eines Sabbaticals nicht leisten zu können. Dagegen haben zwölf Prozent alle Unwägbarkeiten beseitigt und planen bereits ihre Auszeit, während 13 Prozent der Befragten mit ihrer normalen Anzahl an Urlaubstagen vollkommen zufrieden sind.

Bildungscontrolling voranbringen

Eine einheitliche Definition von Bildungscontrolling gibt es bisher nicht. Insbesondere in Unternehmen gehen die Vorstellungen auseinander. Ist es schon Bildungscontrolling, wenn die Personalabteilung die Kosten der Weiterbildung erfasst oder gehört viel mehr dazu? Die eingesetzten Methoden und Instrumente entsprechen jedenfalls nicht immer den Anforderungen eines professionellen Bildungscontrollings. Das ist ein Ergebnis der Betriebsbefragung „Bildungscontrolling revisited“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), an der rund 1.500 Unternehmen teilnahmen. Dr. Bernd Käpplinger vom BIBB stellt die Studie erstmals auf dem „6. deutschen fachkongress für bildungs-controlling“ vor, der am 9. und 10. September parallel zur Fachmesse Zukunft Personal stattfindet.

Den Wirbelsturm zähmen

Kreativität und Innovation bilden den Stoff, aus dem aktuell die Träume aller Unternehmen bestehen. Die entsprechende Fachliteratur könnte mit Sicherheit ganze Bibliotheken füllen. Dazu hat auch der Kulturwissenschaftler Fons Trompenaars mit seinem Buch „Riding the Whirlwind“ seinen Teil beigetragen, allerdings besticht sein neuestes Werk durch einen praktischen Ansatz von Diversity. Wie Mitarbeiter, Teams und Organisationen ihr Potenzial an Talent und Motivation dauerhaft erneuern können, verrät er am 9. September, um 15.30 Uhr auf der Fachmesse Zukunft Personal.

Steven Reiss: The Normal Personality. Rezension von Lena Siebert

Reiss liefert und untersucht in seinem Buch 16 Motive, die Menschen im Leben antreiben. Grundlage hierfür sind unterschiedliche Wertvorstellungen, die dazu führen, dass jeder Mensch andere Ziele verfolgt und andere Voraussetzungen braucht, um ausgeglichen, glücklich und erfolgreich zu sein.

Steven Reiss: The Normal Personality. Rezension von Marion Schöndorf

“My wife thinks something´s wrong with me…”Ein „Plädoyer für mehr Verständnis gegenüber den ausgeprägten Macken und Eigenheiten der lieben Mitmenschen“ – diesen Untertitel könnte man salopp ausgedrückt dem neuen Buch von Steven Reiss verpassen. Doch Spaß beiseite: Reiss stellt die Grundthese auf, dass viele Ausprägungen menschlicher Eigenschaften, die bei herkömmlicher Betrachtungsweise schon als „pathologisch“ oder „abnormal“ gelten, primär ein Ergebnis der jeweils im Individuum verankerten Motive sind – und entsprechender Versuche, diese Motive (= Bedürfnisse) zu befriedigen.

Steven Reiss: The Normal Personality

Nach „Who am I? The 16 basic desires that motivate our actions and define our personality“ aus dem Jahr 2000 ist nun Steven Reiss neues Buch „The normal personality. A new way of thinking about people“ erschienen. Darin stellt der Autor – Professor für Psychologie und Psychiatrie an der Ohio State University (USA) und der Begründer des Reiss Profile – die Weiterentwicklung seiner wissenschaftlichen Theorie sowie Praxisbeispiele für Führung, Human Resources Management und Beratung vor. In diesem Zusammenhang verdeutlicht er auch die Vorteile des Reiss Profile als Instrument der Persönlichkeitsanalyse gegenüber herkömmlichen Persönlichkeitstests im Personalbereich.

„Wenn Europa nicht aufpasst, geht es rückwärts in die Zukunft”

Veränderung ist eine ständige Herausforderung für Organisationen, ihre Führungskräfte und Manager. Doch wie gehen sie damit um? Diese Frage motivierte Paul Bridle vor 19 Jahren in besonders effektiven Unternehmen nachzuforschen. In seinem Keynote-Vortrag auf der Fachmesse Zukunft Personal in Köln berichtet der Berater und professionelle Redner Bridle darüber, wie Organisationen der ständigen Veränderung begegnen können. Der Veranstalter spring Messe Management sprach im Vorfeld mit ihm über seine Prognosen zum Thema.

Die Logik des Selbstbetrugs. „Wenn wir an Self-Deception leiden, glauben wir die Wahrheit zu sehen“

Michael Lazan ist seit 2005 einer der Geschäftsführer des Arbinger Institutes, eines internationalen Beratungs- und Trainingsunternehmens. In dieser Funktion widmet er sich der Idee des Instituts, dass Organisationen ihre Effektivität steigern können, indem sie das Problem der „Self-Deception“ (Selbstbetrug) überwinden. Vor seinem Einstieg bei Arbinger beriet Lazan das Weiße Haus während der Präsidentschaft von Ronald Reagan und hatte anschließend auf internationaler Ebene verschiedene Schlüsselpositionen im Management inne – bei Unternehmen wie Procter & Gamble, Pillsbury oder Reckitt-Benckiser.

Standortmarke mit Imageproblemen

Der Mangel an Fachkräften in Deutschland ist mittelfristig nicht mit deutschen Absolventen und Spezialisten zu beheben. Dies hat nun auch die Bundesregierung erkannt und ein Gesetzespaket geschnürt, dass es ausländischen Fachkräften erleichtern soll nach Deutschland zu kommen. Doch dieses Paket führt erstens nicht weit genug und vermag zweitens wenig daran ändern, dass die Standortmarke Deutschland bei ausländischen Spitzenkräften nicht hoch im Kurs steht. Eine StepStone-Studie beweist: Die begehrten Fachkräfte sind zwar mobil, haben Deutschland aber nicht auf ihrer Wunschliste.

Know-how auffrischen

In der Arbeitswelt ist derzeit nichts so sicher wie der Wandel. Globalisierung, die technologische und kommunikative Revolution von Internet und Web 2.0, die demografische Herausforderung, das Entstehen neuer Geschäftsfelder und die Liberalisierung des Handels hinterlassen ihre Spuren in Unternehmen. Insbesondere globale Katastrophen machen uns bewusst, dass wir alle in einem Boot sitzen: SARS, der 11. September, die Erderwärmung und aktuelle Naturkatastrophen wie der Hurrikan in Myanmar oder das Erdbeben in China – es gibt keinen Ort auf der Erde, an dem die Wirtschaft den Konsequenzen entkommen könnte.

Führen mit Placebo

Wenn es richtig ist, dass Führungskräfte durch ihr Handeln und ihre Vorbildwirkung motivierend auf Mitarbeiter einwirken, muss es um die Belegschaften in Deutschlands Unternehmen verheerend bestellt sein. Das Gros der Manager mag seinen Pflichten rechtschaffen nachkommen. Doch die Negativfälle nehmen zu. Die bekannten Stichwörter: überzogene Abfindungen, Steuerflucht, Vergoldung der eigenen Nase durch die Realisierung von Aktien-Optionen. Hinzu kommen erschreckende Umfrageergebnisse: Das Online-Portal Stepstone etwa weist in einer Studie nach, dass nur knapp ein Drittel der Vorgesetzten regelmäßig ein- bis zweimal im Jahr Gespräche mit ihren Mitarbeitern führen. In mehr als der Hälfte der Unternehmen sind Gespräche überhaupt keine feste Einrichtung. Die Manager glänzen durch Sprachlosigkeit.

allmaxx Academy und Recruiting Special – Zugriff auf 1.000 Bewerber

Die allmaxx-Academy ist ein reichweitenstarker und attraktiver Personalmarketing- und Recruiting-Event in der studentischen Zielgruppe, mit dem Sie die qualifizierte Studierende schon frühzeitig für Ihr Unternehmen begeistern können, oder mit Hilfe dessen Sie Ihr Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber positionieren können.

Betriebsrat

Ein Betriebsrat kann in Unternehmen mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden, von ihnen müssen drei wählbar sein. Der Arbeitgeber muss zur Etablierung eines Betriebsrates nicht aktiv werden. Andererseits darf er die Wahl nicht behindern oder verbieten. Die Rechte des Betriebsrates regelt das Betriebsverfassungsgesetz.

Reisekosten: Erstattung

Seit 1.1.2008 sind Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit in dem Begriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammengefasst sowie steuerlich vereinheitlicht.

Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, geregelt etwa in § 630 BGB. Sie müssen es vom Arbeitgeber verlangen. In der Regel handelt es sich um ein qualifiziertes Zeugnis, das Leistung und Verhalten beurteilt. Ein einfaches Zeugnis hingegen enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Fällig ist das Arbeitszeugnis am letzten Tag der Beschäftigung. Der Arbeitnehmer kann aber schon bei Kündigung, oder wenn er selbst kündigt, ein vorläufiges Zeugnis verlangen und – etwa bei Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten – ein Zwischenzeugnis.