Machen Sie nie den Fehler und laden einen Bewerber, bei dem ein Benachteiligungsmerkmal im Sinne des §1 AGG vorliegen könnte und der über die gleiche erforderliche Qualifikation verfügt, nicht zum Bewerbungsgespräch ein.
AGG Vorstellungsgespräch


Machen Sie nie den Fehler und laden einen Bewerber, bei dem ein Benachteiligungsmerkmal im Sinne des §1 AGG vorliegen könnte und der über die gleiche erforderliche Qualifikation verfügt, nicht zum Bewerbungsgespräch ein.
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