Der Gesetzesentwurf sieht ein umfassendes Verbot der Diskriminierung auch im Arbeitsrecht vor. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Personalsuche. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes darf es keine unzulässige Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (“Diskriminierungsmerkmale”) mehr geben.

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Foto von Adeolu Eletu