Thomas Lang-von Wins u.a.: Potenzialbeurteilung

Immer wieder stehen Unternehmen vor der Aufgabe, Positionen von Entscheidungsträgern neu zu besetzen. Das Autorenteam Thomas Lang-von Wins, Claas Triebel, Ursula Gisela Buchner und Andrea Sandor beleuchtet, wie Personalverantwortliche ihr persönliches Bauchgefühl hinterfragen und den Beurteilungsprozess in Auswahlverfahren kritischer, reflektierter und systematischer gestalten können.

Thomas Lang, von Wins u.a.: Potenzialbeurteilung

Immer wieder stehen Unternehmen vor der Aufgabe, Positionen von Entscheidungsträgern neu zu besetzen. Das Autorenteam Thomas Lang-von Wins, Claas Triebel, Ursula Gisela Buchner und Andrea Sandor beleuchtet, wie Personalverantwortliche ihr persönliches Bauchgefühl hinterfragen und den Beurteilungsprozess in Auswahlverfahren kritischer, reflektierter und systematischer gestalten können.

Finanzkrise erreicht russischen Arbeitsmarkt

Bisher wurden Russlands Arbeitnehmer durch den Wirtschaftsaufschwung und erquickliche Lohnzuwächse verwöhnt. Doch die Turbulenzen auf den globalen Finanzmärkten lassen auch den russischen Arbeitsmarkt nicht unberührt.

Thomas Lang-von Wins u.a.: Potenzialbeurteilung. Rezension von Christoph Spöck

In ihrem Buch „Potenzialbeurteilung“ laden die Autoren Thomas Lang-von Wins, Claas Triebel, Ursula Gisela Buchner und Andrea Sandor dazu ein, sich mit ihrem Konzept einer „lernenden Potenzialbeurtelung“ auseinanderzusetzen. Der Leser soll seine eigene Beurteilungskompetenz erweitern und damit seine Personalauswahl schrittweise optimieren.

Thomas Lang-von Wins u.a.: Potenzialbeurteilung. Rezension von Marianne Hengstberger

Immer wieder stehen Unternehmen vor der Aufgabe, Positionen von Entscheidungsträgern neu zu besetzen. Das Autorenteam Thomas Lang-von Wins, Claas Triebel, Ursula Gisela Buchner und Andrea Sandor beleuchtet, wie Personalverantwortliche ihr persönliches Bauchgefühl hinterfragen und den Beurteilungsprozess in Auswahlverfahren kritischer, reflektierter und systematischer gestalten können. Der dafür erforderliche Kompetenzerwerb setzt voraus, dass Personalentscheider ihr Denken und Handeln aktiv reflektieren.

Der Gesundheitsfonds. Ein neuer Geldsammeltopf für die Krankenkassen

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform hat der Staat bereits Anfang April des letzten Jahres wichtige Regelungen im Bereich der Krankenversicherung getroffen. Die Einführung eines Versicherungsschutzes für alle, die Verbesserung der medizinischen Versorgung, die Modernisierung der gesetzlichen und privaten Kassen und die Reform der Finanzierungsordnung „Einführung des Gesundheitsfonds“. Lesen Sie mehr zur Einführung des Gesundheitsfonds, der als grundlegende Änderung des Systems gilt.

HR als Business-Partner

Wie T-Mobile Austria seine Personalprozesse neu strukturiert hat„Business-Partner“ ist zu einem Modewort der HR-Community geworden – für einige sogar zu einem Unwort. So manche Personalabteilung hat vergeblich versucht, das Konzept einzuführen. Das Beispiel T-Mobile Austria zeigt, wie HR zum Business-Partner wird – trotz aller Schwierigkeiten.

Prozesse bündeln – mit Shared Services

HR-Organisationen stehen heute im Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen. Einerseits sollen sie die Personaladministration optimieren – also Reaktionszeiten und Fehlerquoten reduzieren, Kosten senken und Reportings verbessern. Andererseits sind sie gefordert, das Linienmanagement als Business-Partner in strategischen Fragen zu unterstützen. Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden, fassen immer mehr große Unternehmen ihre operativen HRProzesse in Shared-Service-Centern zusammen. Zwei Studien des BeratungsunternehmensHewitt beschreiben die Vorteile dieser Organisationsform, aber auch die Hürden auf dem Weg zur neuen HR-Struktur.

HR-Prozesse optimieren

Personalabteilungen können ihre Wertschöpfung erhöhen, indem sie ihre HR-Prozesse gezielt optimieren. Sie sollten dabei jedoch systematisch vorgehen und sicherstellen, dass ihre Verbesserungen an der richtigen Stelle ansetzen. Wie die ersten Schritte der Prozessoptimierung aussehen können, zeigt der folgende Beitrag.

Gesundheit wird zum Konjunkturmotor

Leo A. Nefiodow, Wirtschaftstheoretiker und Zukunftsforscher, gehört zu den bekanntesten Vertretern der „Theorie der langen Wellen“. Die auf den sowjetischen Wissenschaftler Nikolai Kondratieff zurückgehende Denkschule beschreibt die Konjunktur als Abfolge langer Zyklen, die das Wirtschaftsgeschehen jeweils ein halbes Jahrhundert lang prägen. Auf den Salzburger Management-Impulsen sprach Nefiodow über die nächste große Konjunkturwelle – den sechsten Kondratieff. Im Interview erklärte er, warum die Gesundheit in der Arbeitswelt von morgen immer wichtiger wird.

Absicherung von Arbeitszeitkonten gesetzlich verankert – letzte Überraschungen im Gesetz

Der Bundestag hat am 13. November 2008 das “Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze” (“Flexi-II-Gesetz”) verabschiedet. Die Neuregelungen, in deren Mittelpunkt Regelungen zu Zeitwertkontenmodellen stehen, wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Buchstäblich in letzter Minute hat der zuständige Ausschuss am Vorabend der Abstimmung im Bundestag (12. November 2008) noch Änderungen am bisher bekannten Gesetzesentwurf mit erheblichen Auswirkungen für Arbeitgeber beschlossen.

Aktuelles aus dem Steuerrecht – November 2008

Handelt es sich um eine lohnsteuerpflichtige Zuwendung, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Rückentrainingsprogramm finanziert? Kann ein Wohnmobil eine doppelte Haushaltsführung begründen? Und was gibt es Neues zur Pendlerpauschale? Erfahren Sie in dieser Rubrik mehr zu diesen Themen.

Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Zeitwertkonten – Neues BMF-Schreiben

Zeitwertkonten stehen aktuell stark in der Diskussion – nicht zuletzt, weil sie ab dem 1. Januar 2009 erstmals umfassend gesetzlich (durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, landläufig bereits Flexi-II-Gesetz genannt) geregelt werden sollen. Das neue Gesetz wurde am 13. November 2008 verabschiedet. Flankierend zum Flexi-II-Gesetz äußert sich nun auch die Finanzverwaltung verstärkt zum Thema Zeitwertkonten.

Notwendiger Inhalt von Zeugnissen

Der notwendige Inhalt eines Zeugnisses muss sich neben den in § 109 Abs. 2 GewO normierten Grundsätzen der Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit nach dem Zeugnisbrauch richten und die für die jeweiligen Branchen und Berufsgruppen üblichen Formulierungen enthalten. Fehlen diese Formulierungen, kann dies ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen. Wenn ein sachlicher Rechtfertigungsgrund für das Auslassen nicht vorhanden ist, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Ergänzung zu.

Neues vom Arbeitsrecht – November 2008

Inwiefern ist ein tarifgebundener Arbeitgeber, wenn er aus einem Verband austritt, noch an tarifvertragliche Bestimmungen gebunden? Reicht ein konkreter Verdacht gegen einen Mitarbeiter, um diesen per Videokamera überwachen zu dürfen? Müssen Arbeitsgerichte prüfen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt war? Wer diese und weitere Fragen zum Arbeitsrecht nicht mit Sicherheit beantworten kann, den bringt diese Rubrik auf den neuesten Stand.

Widerspruch bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers

§ 613a Abs. 6 BGB1. Erlischt der bisherige Arbeitgeber und tritt ein neuer Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, kommt es auf das Vorliegen eines Betriebsübergangs i.S.v. § 613a BGB nicht an.2. Allerdings besteht in solchen Fällen kein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB, da das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen erloschenen Arbeitgeber nicht fortgesetzt werden kann.3. Ein dennoch erklärter Widerspruch ist unbeachtlich und kann nicht automatisch in eine Kündigung oder sonstige Beendigungserklärung umgedeutet werden. Der Arbeitnehmer darf aber das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber außerordentlich gemäß § 626 BGB kündigen.(Leitsätze der Bearbeiterin)BAG, Urteil vom 21. Februar 2008 – 8 AZR 157/07

Arbeitsrecht Kommentar

Im Abstand von zwei Jahren liegt die nunmehr 3. Auflage der Gesamtkommentierung des zersplitterten deutschen Arbeitsrechts vor. Das Werk hat sich inzwischen fest etabliert, wie seine häufige Zitierung belegt – mit Recht.

Anhörung bei Verdachtskündigung

§ 626 BGB1. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor einer Verdachtskündigung umfassend über den konkreten Tatverdacht informieren und ihm Gelegenheit geben, sich zu erklären. Verletzt er seine Anhörungspflicht, ist die Verdachtskündigung unwirksam.2. Ausnahmsweise kann auch eine pauschale Mitteilung der Vorwürfe genügen, wenn der Mitarbeiter bereits zuverlässige Kenntnis von den Einzelheiten der Verdachtsmomente hat. Maßgebend ist dabei sein eigener Kenntnisstand. Kenntnisse seines Rechtsanwalts muss er sich nicht zurechnen lassen.3. Eine detaillierte Anhörung ist ferner entbehrlich, wenn der Beschäftigte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen von vornherein ohne triftigen Grund verweigert.(Leitsätze des Bearbeiters)BAG, Urteil vom 13. März 2008 – 2 AZR 961/06

Personalkontrollen

Was ist erlaubt und was nicht?Am 13.12.2007 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass kein Verwertungsverbot besteht, wenn ein Unternehmen eine betriebliche Personalkontrolle durchführt und dabei gegen eine Betriebsvereinbarung verstößt. Vielmehr kann es die gewonnenen Erkenntnisse in ein arbeitsgerichtliches Verfahren einbringen, soweit es dadurch nicht das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeiters verletzt. Das BAG hat außerdem bestätigt, dass auch der Diebstahl geringwertiger Gegenstände im Betrieb grundsätzlich zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Mittelständler sehen Herausforderungen: Beste Mitarbeiter motivieren und binden

Mittelständische Unternehmen in Deutschland sehen angesichts der Finanzkrise die größten Herausforderungen für die Personalarbeit vor allem in der Identifizierung, Entwicklung, Motivation und Bindung der besten Mitarbeiter. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie, zu der die Talent Management-Experten von StepStone Solutions in Zusammenarbeit mit den HR-Beratern von Dr. Geke & Associates mehr als 500 Unternehmen im deutschsprachigen Raum befragt haben.

Welche Kriterien eine erfolgreiche Stellenanzeige erfüllen sollte

Sie schalten Stellenanzeigen? Machen Sie das eigentlich so, wie der Bewerber dies erwartet? Hatte sich in den Jahren bis 2001 schon eine gewisse Erkenntnis über die Gestaltung von Stellenanzeigen durchgesetzt, so scheint dieses Wissen über eine richtig gestaltete Jobanzeige mittlerweile schon wieder über Bord geworfen zu sein. Lesen Sie hier welche Fallstricke es auf Seiten der Gestaltung, der Technik und der Usererwartung gibt, wenn man eine Online Stellenanzeige erfolgreich schalten möchte.

Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum „Flexi II“

Frankfurt, 10.11.2008 – Einen Tag vor der Sacherverständigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales haben die Fraktionen CDU/CSU und SPD wichtige Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ („Flexi II“) –Drucksache 16/10289 verfasst.

Ergebnis der Sachverständigen Anhörung zum „Flexi II“ im Deutschen Bundestag

Frankfurt, 07.11.2008 – In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit- und Soziales vom 5.11.2008 stand die Mehrheit der Sachverständigen die im Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (16/10289) enthaltenen Maßnahmen grundsätzlich positiv gegenüber. Mit Langzeitarbeitskonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen. Das Guthaben kann dann später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwenden, um z.B. früher in Rente zu gehen.

Richard Gris: Die Weiterbildungslüge. Rezension von Barbara Rath

„Die Weiterbildungslüge – Warum Seminare und Trainings Kapital vernichten und Karrieren knicken“ – ein scharf gewählter Titel für ein Buch, das nicht die Würze hat, die es verspricht. Der anonyme Autor, der sich Richard Gris nennt, wollte damit vermutlich seinen Ärger über die Personalentwicklung an einen für viele zugänglichen Pranger stellen. Er verfängt sich dabei in seinem Ärger über unfähige Weiterbildungsmanager und dürftig konzipierte Trainings, die Wunder wirken sollen. All seine Beispiele – und das Buch besteht zu 60 Prozent daraus – laufen auf eines hinaus: Sie sollen vor Augen führen, wie machtlos die Spezie Personalist gegenüber dem Management und den unwilligen Teilnehmern angeblich ist.

Richard Gris: Die Weiterbildungslüge. Rezension von Ina Brandes

Die größte Leistung im Zusammenhang mit der Buchveröffentlichung „Die Weiterbildungslüge – Warum Seminare und Trainings Kapital vernichten und Karrieren knicken“ ist dem Lektor oder PR-Verantwortlichen des campus Verlages zuzuschreiben, der sich diesen Buchtitel ausgedacht hat. Wie die Rezensentin selbst, so werden sicher noch einige Käufer auf diese reißerische Aufmachung hereinfallen und sich mit dem Buch ein Wochenende lang herumärgern. Denn was als Enthüllungsstory daherkommt, ist tatsächlich eine Zusammenstellung von Selbstverständlichkeiten, die auf sprachlich eher mäßigem Niveau stattfindet.

Richard Gris: Die Weiterbildungslüge.

Unter dem Pseudonym Dr. Richard Gris erschien dieses Buch, das die These vertritt, Weiterbildung bringe nichts. Unternehmen könnten Personal nicht entwickeln, Menschen nicht von außen weiterbilden. Zwei Mitglieder von HRM.de haben „Die Weiterbildungslüge“ gelesen und schildern in dieser Rubrik Ihren Eindruck.

Richard Gris: Die Weiterbildungslüge

Unter dem Pseudonym Dr. Richard Gris erschien dieses Buch, das die These vertritt, Weiterbildung bringe nichts. Unternehmen könnten Personal nicht entwickeln, Menschen nicht von außen weiterbilden. Zwei Mitglieder von HRM.de haben „Die Weiterbildungslüge“ gelesen und schildern in dieser Rubrik Ihren Eindruck.

Krisenfeste Budgets

Die Finanzkrise droht in einen wirtschaftlichen Abschwung zu münden. Erste Unternehmen wie SAP haben bereits Sparmaßnahmen angekündigt. Grund zur Sorge bestand bisher in kritischen Wirtschaftssituationen insbesondere für die Personalabteilung: Wenn es ihrem Unternehmen schlecht ging, schrumpfte auch das Budget der HR-Fachleute – etwa für neue Software. Im Unterschied dazu schlägt sich derzeit die konjunkturelle Abkühlung nicht unmittelbar in den Personal-Budgets nieder. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des jährlich erscheinenden „HR Service Delivery Survey 2008“ der Unternehmensberatung Towers Perrin.

Auswege aus dem Fachkräftemangel

Der Bildungsgipfel am 22. Oktober 2008 hatte sich das Ziel gesetzt, den Fachkräftemangel an der Wurzel anzupacken: frühkindliche und schulische Bildung sowie der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt standen im Fokus der Bundespolitik. Nahezu zeitgleich erschien die Untersuchung „Zukunftsvermögen Bildung“ von McKinsey und Robert Bosch Stiftung, die grundlegende bildungspolitische Lösungsvorschläge aufzeigt.

Weiterbildungsbonus für Mitglieder von HRM-AUSTRIA.at

Berufsbegleitende Weiterbildung ist für Personalentscheider ein Muss. Denn die Rahmenbedingungen, Instrumente und Methoden des Human Resource Managements ändern sich laufend. Das Magazin personal manager bietet jetzt kompakte Weiterbildungen für österreichische Personalisten im Internet an. Premium-Mitglieder von HRM-AUSTRIA.at können die so genannten „Webinare“ zum ermäßigten Preis buchen.

Zeitwertkonten ermöglichen Beschäftigten eine bezahlte Pflegezeit

Neues Pflegezeitgesetz: Auszeit zur Pflege naher Angehöriger

Frankfurt, 04.11.2008 – Am 01.07.2008 ist das neue Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Die Pflegezeitregelungen basieren auf zwei Säulen. Bei akut auftretenden Pflegesituationen haben Beschäftigte nun das Recht, ihrer Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fern zu bleiben, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. In der Regel kann der Beschäftigte keinen Lohnfortzahlungsanspruch für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung verlangen, es sei denn ein solcher Anspruch ergibt sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer Vereinbarung.