Demnach soll die Bezeichnung des Gesetzes „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze“ lauten.

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Foto von Miguelangel Miquelena

Die wichtigsten Änderungsanträge zum SBG IV und damit zum Bereich der Zeitwertkonten haben folgende Inhalte:

Herabsetzung der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für die Insolvenzsicherung und für eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund sollen erheblich gesenkt werden. n seiner heutigen Fassung sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrages gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vollständig abzusichern ist, wenn 1. ein Anspruch auf Insolvenzgeld nicht besteht, 2. das Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrages einen Betrag in Höhe des Dreifachen der monatlichen Bezugsgröße nach §18 SGB IV (zur Zeit 7.455€) übersteigt und 3. der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Monate nach der ersten Gutschrift übersteigt.

Der Änderungsantrag sieht vor, dass eine Insolvenzsicherung bereits dann vorzunehmen ist, wenn der Wert die monatliche Bezugsgröße übersteigt. Die Nr. 3 soll ersatzlos gestrichen werden. Entsprechend dem Antrag der Fraktionen soll die Übertragung der Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund schon dann möglich sein, wenn das Wertguthaben einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages einen Betrag in Höhe des Sechsfachen der monatlichen Bezugsgröße (momentan 14.910€) übersteigt. Der Entwurf zum „Flexi II“ sieht bisher einen Schwellenwert in Höhe des Zwölffachen der monatlichen Bezugsgröße vor. Des Weiteren sollen die Regelungen zur Portabilität der Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund erst zum 1. Juli 2009 in Kraft treten. Da nun die Möglichkeit bestehen soll, auch kleinere Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen, soll dieser Zeit zur Vorbereitung gegeben werden.

Ausschluss der beitragsfreien Überführung in die bAV

Die wohl wichtigste Änderung der Anträge der Fraktionen für den Bereich der Zeitwertkonten ist die Streichung der sozialversicherungsfreien Überführung in die betriebliche Altersversorgung. Aus der Begründung geht hervor, dass diese Möglichkeit in der Praxis teilweise sehr exzessiv genutzt wurde. Eine zunehmende Anzahl an Wertguthaben würde entgegen der gesetzlichen Intention ausschließlich zur späteren Überführung in die betriebliche Altersversorgung geführt. Außerdem könne man auf diese Weise eine klarere Trennung von betrieblicher Altersversorgung und Wertkonten erreichen.

Ausgenommen von dieser Änderung sind jedoch bestehende tarifliche Vereinbarungen; diese können weiter wie bisher umgesetzt und bei entsprechender Vereinbarung für eine Überführung in die bAV genutzt werden.

Ein Bestandsschutz hinsichtlich der beitragsfreien Verwendung ist für Vereinbarungen vorgesehen, die vor der letzten Lesung im Bundestag geschlossen wurden, vorgesehen. Diese ist für den 13. November 2008 angesetzt.

Stellungnahme der Deutschen Zeitwert GmbH

„Den Forderungen für eine Absenkung der Schwellenwerte ist positiv zu bewerten, da diese insbesondere den Arbeitnehmern zugute kommen. Der Änderungsantrag hinsichtlich des Ausschlusses der beitragsfreien Überführung in die betriebliche Altersversorgung ist nicht nachvollziehbar. In der Praxis stand stets die Wertkontenvereinbarung im Vordergrund. Die beitragsfreie Überführung in die betriebliche Altersversorgung war lediglich immer nur eine Option, von der dann Gebrauch gemacht wurde, wenn der Arbeitnehmer das Wertguthaben letztlich nicht für eine Freistellung von der Arbeitsleistung benötigt hat. Von einer exzessiven Nutzung kann hier nicht gesprochen werden. Die Bestandsschutzregelung ist zudem viel zu kurz ausgestaltet. Viele Unternehmen werden erst nach dem in Kraft treten des „Flexi II“ Zeitwertkonten-Modelle implementieren, da erst dann eine eindeutige Rechtslage besteht, was die Deutsche Zeitwert GmbH auch empfiehlt“, sagt Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH.

Über die Deutsche Zeitwert GmbH

Die Deutsche Zeitwert GmbH beschäftigt sich als etablierter Full-Service-Partner ausschließlich mit dem Thema Zeitwertkonten. Als unabhängiger, mittelständisch geprägter Partner stellt das Unternehmen Know-how und die notwendigen Ressourcen sowohl für maßgeschneiderte, als auch für preisgünstige, standardisierte Zeitwertkontenlösungen zur Verfügung. Die Deutsche Zeitwert bietet alles aus einer Hand: Beratung, Software, Verwaltung, Sicherung und Service.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.deutsche-zeitwert.de

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