Gefährdungsbeurteilung psychsiche Belastung – neben gesetzlicher Pflicht DIE Chance zur Steigerung der Mitarbeiterbindung & Arbeitgeberattraktivität

Trotz diverser Handlungshilfen (GDA-Broschüre zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen, IAG-Report 32 (Paridon, 2014), Positionspapier (Wiegl et.al., 2015), haben nur 16 % aller deutschen Betriebe eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung, die körperliche als auch psychische Arbeitsbelastungen umfasst, durchgeführt (Ahlers, 2015). Unternehmen sehen sich mit dieser Aufgabe angesichts der Vielzahl von Verfahren und Umsetzungsmöglichkeiten häufig überfordert – dabei steckt in der Analyse der erlebten Belastungs- und Ressourcensituation der Mitarbeiter großes Potential zur Stärkung der Mitarbeiterbindung, Erhöhung der Arbeitsgeberattraktivität und damit die Schaffung von leistungsfähigen Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg.

hr-software aktuell 2016 | Das Nachschlagewerk für IT im Personalwesen

In Zeiten des Fachkräftemangels stehen Recruiting und Talentmanagement ganz weit oben auf der Todo- Liste vieler Personalisten. Über die Hälfte der Personalexperten, die sich am HR-Software-Report 2016 beteiligten, setzen bereits Software für Recruiting und Personalauswahl ein, über ein Drittel verwendet dafür mobile Applikationen. Und nahezu alle nutzen in diesem Bereich Social Media …

Dieses Ergebnis liefert die Studie „HR-Software- Report 2016“, für die das Magazin personal manager gemeinsam mit den Netzwerkportalen HRM.at, HRM.de und HRM.ch 94 Personalverantwortliche aus Österreich, Deutschland und der Schweiz befragte.

MARKTKompass HR-Start-up: repeat mobile

Sie setzen noch wenig auf E-Learning und mehr auf Präsenztrainings oder -schulungen? Digitale Formate spielen in Ihrem Unternehmen beim learning on the job noch keine große Rolle? Aber Sie und Ihre Beschäftigten nutzen fleißig Smartphones? Dann ist „repeat mobile“ eine App, mit der Sie Ihre Weiterbildungsprozesse einfach fördern können. Personalentwickler, Trainer und Coaches unterstützen mit dem Tool Lernende darin, Stoff regelmäßig zu wiederholen und ihren Wissensstand zu testen.

Verspätungen bei Geschäftsreisen: Arbeitgeber erhält Schadensersatz

Arbeitgeber bekommen Schadensersatz bei Verspätung, dies wurde jetzt in einem Urteil entschieden. Kommt es bei Geschäftsreisen zu Verspätungen, können dem Arbeitgeber zusätzliche Ausgaben entstehen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH C-429/14) hat jetzt in einem Urteil entschieden, dass der Arbeitgeber diesen Schaden von der Fluggesellschaft zurückfordern kann.

Bundesrat bewilligt mehr Geld für Meister-BAföG

Der Bundesrat hat einer Gesetzesnovelle (AFBG) für das Meister-BAföG zugestimmt. Damit werden all jene noch besser finanziell unterstützt, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden. Als Grund für die bewilligten höheren Fördersätze gibt der Bundesrat an, die Vereinbarkeit von Familie, Arbeit und Fortbildung verbessern zu wollen. Die Änderungen gelten ab 01. August 2016.

Arbeitszeit- oder Zeitwertkonten: Keine verdeckte Gewinnausschüttung

Der Bundesfinanzhof hat mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden, dass sich das Aufgabenbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nicht mit einer Vereinbarung verträgt, die es dem Betreffenden ermöglicht, im Rahmen seiner Tätigkeit Stunden zu Gunsten einer späteren, vergüteten Freizeit zu sammeln. Dabei ist es irrelevant, ob die Gutschrift während der Ansparphase in Zeiteinheiten erfolgt oder in Form eines Wertguthabens.

Bundesgerichtshof trifft Grundsatzentscheidung zu Parkplatzunfällen

Ein Mitarbeiter besucht einen Kunden mit dem Geschäftswagen seines Arbeitgebers. Er stellt ihn auf einem privaten, aber öffentlich zugänglichen Parkplatz ab. Nach dem Geschäftstermin steigt er in den Wagen und parkt zeitgleich mit einem anderen Autofahrer aus. Es kommt zur Kollision. Derlei ärgerliche Szenen beschwören im Alltag Streit herauf, der nicht einfach zu klären ist: Wer hat wem Schaden zu zahlen? Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) bietet neue juristische Leitplanken.

Gewerkschaftsaustritte lassen sich nicht incentivieren

Wäre eine Reinigungsfirma mit ihrer Mitarbeiterprämie für einen Gewerkschaftsaustritt vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen erfolgreich gewesen, dann hätte sie sicherlich viele Nachahmer gefunden. So aber wurde das Unternehmen offiziell ausgebremst. Das Gericht entschied im März 2016 per Eilverfahren: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten, die Mitglied bei Gewerkschaften sind, kein Geld zahlen, damit diese austreten.

Arbeitskontrolle: Allgemeine Äußerung fällt unter Meinungsfreiheit

Wie das Justizministerium Nordrhein-Westfalen auf seinem Onlineportal „Justiz-Online“ mitteilt, ist eine allgemeine Äußerung eines Mitarbeiters darüber, dass sich die Überwachungsverhältnisse in seinem Betrieb so bedenklich gestalten wie in einem totalitären System, kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Es gilt die Meinungsfreiheit. Dies hatte Anfang März 2016 das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

Zahl der ausländischen Studierenden steigt weiter

Im Studienjahr 2015 waren 321.569 junge Menschen aus dem Ausland in Deutschland immatrikuliert. Das ist eine erneute Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Ein Großteil (73,3 Prozent) davon waren sogenannte Bildungsausländer. Das sind Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.

Personalkennzahlen und Reporting: Nutze die Zahlen! | SPEZIAL

Die Bedeutung von Personalkennzahlen im Lichte des Unternehmenserfolgs

Wer in einem Unternehmen wichtige Entscheidungen trifft, ist auf eine verlässliche Datenbasis und auf aussagekräftige Analysen angewiesen. Die notwendigen Daten stammen – je nach fachlichem Hintergrund des Themas – aus den verschiedensten IT-Systemen, die im Unternehmen eingesetzt werden. Bei allen strategisch wichtigen Entscheidungen werden auch Informationen über das verfügbare oder benötigte Personal gebraucht. Ob es um die Produktionsplanung für das nächste Jahr geht, um die Planung von Büroflächen, um das Controlling der Kosten oder um den Personalbedarf der Zukunft: Ohne detaillierte Informationen über die Mitarbeiter können die hierfür erforderlichen Entscheidungen nicht fundiert getroffen werden.

Herausforderung für Arbeitsrecht und Datenschutz: Smartphones im Betrieb

Im Jahr 2015 gab es in Deutschland rund 113,5 Millionen Mobilfunkanschlüsse. Ein Smartphone dürfte also fast jeder und dieses fast immer und überall dabei haben. Wenn es klingelt oder vibriert, wird regelmäßig reagiert – auch im Betrieb und während der Arbeitszeit. Mit den Geräten kann nicht nur telefoniert, fotografiert und gefilmt, sondern auch navigiert, gegoogelt, getwittert, gebloggt und gemailt werden.

Gehaltsspiegel: IT-Fachkräfte nach wie vor im Aufwind

Dass IT-Fachkräften als digitalen Transformationsarchitekten der Wirtschaft die Zukunft gehört, zeichnet sich nicht zuletzt an ihren Gehaltsabrechnungen ab. Das ergibt sich aus einer aktuellen Gehaltsübersicht des Personalvermittlers Robert Half. Begünstigend wirkt auch, dass sich die Arbeitslosenzahlen nach wie vor auf niedrigem Stand bewegen. Arbeitgeber müssen also mehr Geld in die Hand nehmen, um Professionals zu halten oder anzuwerben.

Diskriminierung eines Behinderten: Ausschluss vom Sozialplan

Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; §§ 1, 3 Abs. 1 AGG;
§ 75 Abs. 1 BetrVG; § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI

1. Die Betriebsparteien haben bei der Ausgestaltung betrieblicher Vereinbarungen auch dann einen weiten Beurteilungsspielraum, wenn es um die Verteilung begrenzter Mittel für Abfindungen bei Betriebsschließungen geht.

2. Behinderte Menschen können durch den Ausschluss von einem Sozialplan in unzulässiger Weise i. S. d. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG benachteiligt werden, wenn dies nicht durch eine spezifische Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert wird, was aufgrund einer Gesamtwürdigung im Einzelfall zu entscheiden ist.

3. Die Entscheidung der Betriebsparteien, denjenigen Mitarbeitern keine Abfindung zu zahlen, die nach dreijähriger arbeitsunfähig bedingter Abwesenheit eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten, überschreitet nicht die Grenze des zulässigen Beurteilungsspielraums.

(Leitsätze des Bearbeiters)
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom
25. März 2015 – 1 BvR 2803/11

Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

§§ 2, 4, 5, 7 BurlG

1. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Urlaubsanspruchs.

2. Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet, ist dies i. d. R. urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln.

3. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach (erneuter) Erfüllung der Wartezeit des § 4 BUrlG erworben.

4. Der Teilurlaub berechnet sich grundsätzlich eigenständig für jedes Arbeitsverhältnis.

(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 20. Oktober 2015 –
9 AZR 224/14

Trennung | Erwerbsunfähigkeit | Aktuelle Rechtsprechung (2016/15)

Kennen Sie das Windhundprinzip? Im Alltag begegnen Sie ihm auf Schritt und Tritt. Es lautet: Wer zuerst kommt, der malt zuerst. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat jüngst entschieden, dass diese Regel auch auf Abfindungsprogramme angewendet werden darf. Details dazu sowie weitere Urteile lesen Sie in diesem Newsticker.

Tarifliche Ausschlussfrist | Betriebsrat | Leiharbeit | Aktuelle Rechtsprechung (2016/15)

Die Debatte darüber, wie Leiharbeitnehmer gegenüber Stammbeschäftigten zu entlohnen sind, reißt nicht ab. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes befasst sich mit dem so genannten Equal Pay-Grundsatz. Demnach muss sich die Entlohnung von Zeitarbeitern an den Bedingungen beim Entleiher orientieren. Wir stellen Ihnen die Entscheidung vor. Drei weitere Urteile informieren Sie zu anderen aktuellen Entscheidungen aus dem Vormonat.

Praxisbeispiel Mitarbeiterbindung

Das soeben neu erschienen Buch Mitarbeiterbindung von Gunther Wolf – vor drei Jahren als Managementbuch des Jahres ausgezeichnet – wurde u.a. um ein Praxisbeispiel Mitarbeiterbindung erweitert.

Betriebsverfassungsgesetz

Der von Prof. Dr. Reinhard Richardi herausgegebene Standardkommentar erscheint – seit 1952 – in der nunmehr 15. Auflage. Die Bearbeiter sind anerkannte Experten aus Wissenschaft (Richardi, Thüsing, Maschmann) und Anwaltschaft (Annuß, Forst), wobei für die 15. Auflage Maschmann und Forst neu hinzugekommen sind. Das Werk ist ebenso etabliert wie renommiert, wie zahlreiche Zitierungen belegen.

Von Prof. Dr. Reinhard Richardi (Hrsg.),
15., neu bearbeitete Auflage,
Verlag C. H. Beck, München 2016,
2.487 Seiten, in Leinen, Preis: 169 Euro

Die Zukunft gehört der Kooperation! … und was wir dabei von Frauen und Männern lernen können

Gerd Langer hat vor einer Woche den Job des Logistikleiters übernommen. Er weiß gerade nicht, wo ihm der Kopf steht. Eine Flut von Aufgaben überschwemmt ihn. Ganz besonders stresst ihn die Erkenntnis, dass das Logistiklager zu klein ist, um den Ansprüchen der Geschäftsleitung gerecht zu werden. Eine Erweiterung ist aber nicht möglich und der Neubau ein Projekt, das nicht auf großen Zuspruch stoßen wird. Jetzt teilt ihm seine Assistentin mit, dass in der darauf folgenden Woche die Einweisung der Studenten stattfinden soll. „Praktikanten“ fragt er? „Nein, es geht um die Kooperation mit der Universität, die ihr Vorgänger in die Wege geleitet hat.“ Einer der Professoren hatte wohl die Idee, dass seine Logistik-Studenten ihre Arbeiten besser auf reale Probleme ausrichten denn auf Studienaufgaben, die sich der Professor ausdenkt. Der bisherige Logistikleiter war bereit, das zu unterstützen und bewegte die Geschäftsleitung, einen entsprechenden Kooperationsvertrag zu unterschreiben. Für Langer gibt es also keinen Ausweg, er muss diese halbtägige Veranstaltung durchführen und die Studenten mit Fragestellungen aus der Logistik versorgen. Für ihn ist das Verschwendung seiner Zeit und er verspricht sich davon gar nichts. „Wie sollen Studenten ohne Praxiserfahrung innerhalb so kurzer Zeit die spezielle Situation des Unternehmens erfassen. Und wenn sie dann mit ihren Theorien ankommen, sind diese doch eh nicht umsetzbar“, regt er sich auf. Am liebsten würde er einen seiner Mitarbeiter darauf ansetzen. Da das Thema aber so hoch aufgehängt ist, traut er sich das nicht. Zum Glück hat sein Vorgänger wenigstens schon ein paar Themen skizziert. Darunter auch der Raumengpass. „Lachhaft, wer ein bisschen Ahnung hat, weiß, dass da nur ein Neubau in Frage kommt. Und den bekomme ich nicht durch.“

Typisch Mann, werden jetzt einige Frauen denken. Meinen, immer, dass sie alles besser wissen. Tatsächlich überschätzen Männer tendenziell ihre eigenen Fähigkeiten und unterschätzen gleichzeitig die Fähigkeiten anderer Menschen. Deshalb übersehen sie Kooperationschancen. Frauen hingegen haben häufig weniger Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten als in die ihrer Umwelt. Deshalb sind sie offen für Zusammenarbeit, verpassen dabei aber oft, ihre Ideen auch überzeugend auszudrücken und durchzusetzen.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten (update)

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Unternehmen genauso ein Anliegen wie für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Möglichkeit beider Elternteile eine Berufstätigkeit auszuüben, spielt die optimale Kinderbetreuung während der Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht, erstellt durch die IHK Stuttgart, welche Unterstützung das Steuerrecht für die Berücksichtigung der hierbei entstehenden Kosten bietet. Dabei werden die Möglichkeiten der Abzugsfähigkeit der entsprechenden Kosten von der „privaten“ Steuer der Eltern ebenso dargestellt wie die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen. Mit Blick darauf, dass sich die gesetzliche Lage ab dem Veranlagungsjahr 2012 geändert hat, wird hierbei nach alter Rechtslage (bis einschließlich Veranlagungsjahr 2011) und neuer Rechtslage (ab dem Veranlagungsjahr 2012) unterschieden.

Personalkosten stehen im Fokus

Es gibt eine neue Herausforderung für Schweizer Unternehmen mit Spezialisten und Expatriates aus dem Ausland: Die neue ExpatriatesVerordnung (ExpaV).

[Auszug]
Schweizer Unternehmen sind gut beraten, wenn sie sich in bestimmten Bereichen auf Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Wirksamkeit ab 2016 vorbereiten. Eine davon ist die neue Fassung der Expatriates-Verordnung (ExpaV), publiziert Anfang 2015 mit Gültigkeit ab Januar 2016. Begleitend dazu wurde im August dieses Jahres eine neue Fassung der Wegleitung zum Lohnausweis veröffentlicht, die verschiedene Änderungen für 2016 vorsieht und auch einzelne Bestimmungen aus der ExpaV 2016 umsetzt.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2015

Der mitarbeiterfreundliche Arbeitsplatz

Der mitarbeiterfreundliche Arbeitsplatz ist ein Thema, dem wir uns im Arbeitgeber- und Mitarbeitermagazin schon oft und von allen Seiten genähert haben. Während sich Wissensarbeiter über volle Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit, freuen, genießen Bandarbeiter vielleicht eher ein bisschen grün in ihrer Pause in der Kantine. Im Kern geht es beim mitarbeiterfreundlichen Arbeitsplatz vor allem um die Arbeitszeit, den (optimalen) Arbeitsort sowie die (perfekte) Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Warum es wichtig ist, sich um die Mitarbeiter zu kümmern

Mitarbeiter sind unterschiedliche Wesen: Die einen suchen nach Herausforderungen, die anderen verstehen sich als emsige Arbeitsbienen. Wie diese Charaktere zu motivieren sind, zeigt Mitarbeiterbindungsexperte Gunther Wolf in seinem Seminar.

Chef bleibt Chef! Wie es trotzdem gelingt und warum es sich lohnt, ihn „von unten“ zu führen und zu managen

„Es war einmal ein Prinz, der gerne ein König sein und über viele Untertanen herrschen wollte. Doch als Zweitgeborener musste er dieses Vorrecht seinem Bruder überlassen. Da ergab sich, dass in einem benachbarten Königreich eine Prinzessin als einziges Kind den Thron ihres greisen Vaters erbte. Er freite um sie und sie erhörte ihn. Sein Traum ging in Erfüllung. Er wurde König. Schon bald zeigte sich, dass er sein Reich vorbildlich regierte. Unter seiner Herrschaft blühte das Land auf und es war eine Freude zu sehen, wie gut alles funktionierte – am Königshof genauso wie bei den Untergebenen. Die einfachen Leute arbeiteten fleißig und erwirtschafteten genug, dass des Königs Zehntscheunen immer bis unters Dach gefüllt waren und auch die eigenen Familien gut leben konnten. Da der König das Herrschen nicht gelernt hatte, merkte er gar nicht, dass nicht er, sondern seine Minister und Ratgeber das Land so mustergültig führten. Sie waren die Spezialisten. Der eine war für den Bergbau zuständig, der andere für den Weinbau, einer kümmerte sich um die Pferdezucht und ein anderer um die Handelsbeziehungen. Der König vertraute ihnen und hörte auf ihre Ratschläge. Seine weisen königlichen Erlasse und Befehle beruhten in Wirklichkeit auf ihrem Wissen. Er ließ sich von ihnen lenken und führen. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann machen sie es heute noch so.“

Wasserspender + Unternehmen = Work-Life-Balance?

In einer perfekten Arbeitswelt sind die Werkhallen, Fließbänder, Büros und Läden das zweite zu Hause für die Mitarbeiter. Jeder Angestellte ist mit viel Herz und Grips während seiner Arbeitszeit präsent. Aufgaben werden nicht vom Chef gebracht sondern vom Mitarbeiter geholt. Alle arbeiten im höchsten Maße selbstständig und Schnittstellen zwischen Vorgesetzten, Abteilung und Team sind echte Knotenpunkte. Alle Beschäftigten haben nur eins im Sinn: Mit ihrer Hände Arbeit das Unternehmen voranzubringen!

Reisekosten: Taxigewerbe klagt erfolgreich Rabattaktionen

Auf ausgedehnte Rabattaktionen können Arbeitgeber zwecks Vergünstigung von Reisekosten vorerst nicht mehr hoffen. Zwar mischen Startups medienwirksam mit kostengünstigen Preismodellen das Taxigewerbe auf. Doch in vielen Fällen sehen sich die Parteien vor Gericht wieder. So hat jüngst das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen MyTaxi bestätigt. Die Taxi-App der Daimler-Tochter hatte Kunden bei Rabattaktionen zum Teil die Hälfte des Fahrpreises erstattet.

Dem Betriebsrat sind zu Zielvereinbarungen Namen zu nennen

Fordert ein Betriebsrat die Bekanntgabe der Namen jener Mitarbeiter an, mit denen der Arbeitgeber Zielvereinbarungen abschließt, um pflichtgemäß die Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung zu überwachen, so handelt er datenschutztechnisch unbedenklich. Im vorliegenden Fall hatte das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main über einen Streit innerhalb eines Konzerns entschieden.

Personalisten in der Bedrängnis? Social Media Recruiting, Active Sourcing und Co. fordern HR heraus

Unser Schwesterportal HRM.ch präsentiert auf der Personal Swiss 2016 in Zürich die Podiumsdiskussion „Personalisten in der Bedrängnis? Social Media Recruiting, Active Sourcing und Co. fordern HR heraus“. Benjamin Geierhaas wird als Projektleiter von digitalrecruiter.pro (HRM Research Institute) die Runde moderieren. Auf dem prominent besetzten Podium sitzt auch Olivier Diserens. Er ist Country Manager Switzerland der Monster Worldwide AG und hat sich vorab mit Benjamin Geierhaas über Active Sourcing unterhalten.

Eine digitale Agenda für das HRM

Im Folgenden beschreiben wir eine digitale Agenda für das HRM, basierend auf den Erfahrungen der Continental AG. Wir hoffen, dass die Liste an Vorschlägen Ihnen einige Denkanstöße und Impulse für Ihr Arbeitsumfeld liefert.

Leitfaden zum Konfliktmanagement

Keine Zauberformel, aber ein Leitfaden: Mit Gunter Wolfs Ausführungen zum Thema Konfliktmanagement gewinnen Verantwortliche die Oberhand – auch und gerade bei komplizierten Gemengelagen.

Europäischer Bildungsverband präsentiert sich der Corporate Learning-Community

Die European Corporate Learning Association (E-CLA) macht sich für berufliche Bildung in Europa stark. Als erste und einzige Organisation vernetzt sie dazu europäische Unternehmen mit Bildungsanbietern sowie Vertretern der Wissenschaft. Die Themenagenda der E-CLA reicht von der Aus- und Weiterbildung bis hin zu informellem Wissenserwerb, mit spezieller Berücksichtigung von Innovations- und strategischen Transformationsprozessen. Interessenten können E-CLA 2016 bei diversen Events kennenlernen. Bettina Wallbrecht sprach mit E-CLA-Präsident Guy Kempfert.

MARKTKompass Startup: NeuKurs.com – Knackige Wirtschaftsbildung im Filmformat

Das Wiener Startup NeuKurs.com mischt im Weiterbildungsmarkt seit seinem Launch in 2014 mit spritzigen und prägnanten Onlineformaten mit. Zahlreiche, auch prominente Speaker vermitteln Wirtschaftswissen für KMUs. Als Testimonials konnten die Macher unter anderem den Trend- und Zukunftsforscher Matthias Horx, den CEO der UNIQA Versicherungen AG Andreas Brandstetter sowie Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes von der Stiftung Familienunternehmen gewinnen.