Die beklagte Reinigungsfirma hatte öffentlich Stellung zum Urteil genommen. Sie wendete sich mit einem offenen Brief an ihre Mitarbeiter: „Unser Ziel war es, den Kolleginnen und Kollegen von Ihnen, die aufgrund von falschen Aussagen der Gewerkschaftsvertreter (wir würden einen Haustarifvertrag zahlen der unter dem Tariflohn im Gebäudereiniger Handwerk liegt, nur Mitglieder in der Gewerkschaft würden den Tariflohn bezahlt bekommen, wir zahlen kein zusätzliches Urlaubsgeld, nur Gewerkschaftsmitglieder würden es erhalten ……) in die Gewerkschaft eingetreten sind und wieder austreten wollten und sich diesbezüglich bei uns gemeldet hatten, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.“
Konkret hatte die Reinigungsfirma jedem Beschäftigten 50 Euro Mitarbeitertreueprämie in Aussicht gestellt, wenn er eine verbindliche Kündigungsbestätigung seiner bisherigen Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervertretung vorweist. Einem Bericht von Legal Tribune Online zufolge hatte dieses Vorgehen die betroffene Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt sowie einzelne Mitarbeiter des Unternehmens verärgert. Die Gegenpartei gab zu bedenken, dass gerade neue Beschäftigte sich unter Druck gesetzt fühlen könnten bei gleichzeitiger Sorge um ihren Arbeitsplatz. Zudem untergrabe die Prämie massiv die Rechtspraxis. In der Urteilsbegründung ist sogar von einem „Massiven Verstoß gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit“ die Rede.