

Es gibt eine neue Herausforderung für Schweizer Unternehmen mit Spezialisten und Expatriates aus dem Ausland: Die neue ExpatriatesVerordnung (ExpaV).
[Auszug]
Schweizer Unternehmen sind gut beraten, wenn sie sich in bestimmten Bereichen auf Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Wirksamkeit ab 2016 vorbereiten. Eine davon ist die neue Fassung der Expatriates-Verordnung (ExpaV), publiziert Anfang 2015 mit Gültigkeit ab Januar 2016. Begleitend dazu wurde im August dieses Jahres eine neue Fassung der Wegleitung zum Lohnausweis veröffentlicht, die verschiedene Änderungen für 2016 vorsieht und auch einzelne Bestimmungen aus der ExpaV 2016 umsetzt.
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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2015
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