Nicht nur die Fördersätze, auch die Zuschussanteile werden laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung deutlich erhöht. Das sind gute Nachrichten angesichts des Umstandes, dass in den nächsten zehn Jahren 200.000 Betriebe Nachfolger suchen müssen. Damit genügend Kandidaten für eine Übernahme bereitstehen, denkt der Staat auch an eine Erweiterung der Zielgruppen des Meister-BAföGs: Bachelorabsolventen können dieses erstmals künftig erhalten, wenn sie den Meister machen, um später einen Handwerksbetrieb zu leiten.

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Foto von Tyler Franta

Zum 1. August 2016 steigen die maximalen
Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG wie folgt:

– für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
– für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
– für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
– für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat 

Die Zuschüsse steigen wie folgt:

–  Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von 44 auf 50 Prozent,
–  Kinder sogar auf 55 Prozent.
–  Alleinerziehende: zusätzlicher einkommensunabhängiger
   Kinderbetreuungszuschlag von 113 auf 130 Euro/Monat.

Die Vermögensfreibeträge steigen wie folgt:

– pro Teilnehmer von fast 10.000 Euro auf 45.000 Euro
– für Ehepartner und Kinder um 300 Euro auf 2.100 Euro.

Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls pro Teilnehmer von 255 Euro auf 290 Euro/Monat. Aufatmen können Fortbildungskandidaten auch bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Sie werden künftig mit maximal 15.000 Euro gefördert, bislang waren es 10.226 Euro. Für das “Meisterstück” gibt es 500 Euro mehr und damit in Summe 2.000 Euro. Wer die Abschlussprüfung besteht, dem winkt sogar ein Erfolgsbonus in Form von 40 Prozent Nachlass auf das Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten.