Transparenz in der Unternehmensstruktur bei der Rewe Group mit dem Ingentis org.manager

Rewe schafft Transparenz in den Organisationsstrukturen „Transparenz“ und „Überblick“ – das sind Anforderungen die vor dem Hintergrund einer multinationalen Unternehmenstruktur mit über 270.000 Mitarbeitern in über 12.000 Standorten zu wahren Herausforderungen werden.Die REWE Group schließlich stellte sich diesen Herausforderungen und führte nach der erfolgreichen Implementierung von SAP den Ingentis org.manager ein. So sollte jeder Mitarbeiter, vom Vorstand bis zum Mitarbeiter in der Niederlassung vor Ort, jederzeit einen Überblick über die aktuelle Organisationsstruktur haben. Dabei sollte die Erstellung der Organigramme selbstverständlich ohne manuellen Aufwand erfolgen. Heute werden die Organigramme nicht nur „auf Knopfdruck“ automatisch erstellt, sondern alle Mitarbeiter haben heute weltweit Zugriff auf tagesaktuelle Organigramme in einem einheitlichen Corporate-Design.

Startschuss für erste Online-Recruitment Akademie

StepStone, eine der größten Online-Stellenbörsen für Fach- und Führungskräfte, baut ihr starkes Serviceangebot aus und gründet die StepStone Academy. Hintergrund: Mittels informativer Webmeetings erhalten interessierte HR-Verantwortliche nützliches Know-how rund um den Rekrutierungsprozess.Dies ermöglicht eine ebenso wertvolle wie einfache Weiterbildungsmöglichkeit vom eigenen Arbeitsplatz aus. Aktuell bietet StepStone Schulungen zu den Themen „Idealer Umgang mit Bewerber-Datenbanken“, „Internationale Rekrutierung von Fach- und Führungskräften“ sowie „Tipps und Tricks zur erfolgreichen Anzeigenschaltung auf Online-Jobbörsen“. Die Teilnahme ist kostenlos. Termine unter www.stepstone.de/academy.

Online-Duftmarken: Employer Branding im Internet

Moderation: Christine Demmer, HRM.de und Süddeutsche ZeitungTeilnehmer: Prof. Dr. Wolfgang Jäger, FH Wiesbaden / Harald Lenz, Geschäftsbereichleitung Stellenmarkt SZ / Andreas Tenkmann, Director Human Resources, ARAMARK Holdings GmbH & Co. KG 10. September 2008, Forum 7, 09.30 – 10.00 Uhr

StepStone ab sofort auch in Polen online

Düsseldorf, April 2009. StepStone erweitert sein internationales Angebot und launcht gemeinsam mit Axel Springer Polska www.stepstone.pl. StepStone ist eines der größten Online-Stellenportale in Europa und gehört zur StepStone ASA-Gruppe – einem international führenden Anbieter von Total Talent Management-Lösungen. Mit www.stepstone.pl optimiert Axel Springer sein Online-Recruitment-Segment in Polen, das zudem aus den Online-Plattformen praca.info Group, dem Career Center auf students.pl und der wöchentliche Beilage Praca in DZIENNIK besteht.

Arbeitnehmerüberwachung – „Big Brother“ am Arbeitsplatz

Die Datenschutzskandale mehrerer Konzerne haben einer seit jeher diskutierten Frage zur Renaissance verholfen: Wie weit darf ein Unternehmen seine Mitarbeiter überwachen? Immer neue Techniken ermöglichen es dem Arbeitgeber, seine Belegschaft zu kontrollieren. Er befindet sich aber in einer Zwickmühle: Zum einen ist er sehr daran interessiert und ggf. auch verpflichtet, Rechtsverstöße möglichst effizient zu bekämpfen. Zum anderen kann ein falsch verstandener Tatendrang schnell Mitarbeiterrechte oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzen. Es droht nicht nur die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Überwachungsmaßnahme. Die Mitarbeiter können auch das Vertrauen in ihr Unternehmen verlieren, so dass es einen Imageverlust in der Öffentlichkeit zu beklagen hat.

Neues vom Arbeitsrecht – Mai 2009

Dürfen Unternehmen zufällig mitgehörte Gespräche als Beweis vor Gericht anbringen oder verletzt dies das Persönlichkeitsrecht des Belauschten? Sind die Zugangsvoraussetzungen einer Kündigung auch dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer zwar ausreichend Zeit hat das Kündigungsschreiben einzusehen, er es aber nicht dauerhaft überreicht bekommt? In welchem Fall ist die Unterschreitung des Tariflohns Lohnwucher? Zu diesen und weiteren Fragen hält die aktuelle Rechtsprechung neue Antworten bereit.

Spuren auf der Datenautobahn

Background Checks im Web2.0 sind aus der Personalarbeitnicht mehr wegzudenken. Wersie einsetzt, muss allerdingsarbeits- und datenschutzrechtlicheVorgaben beachten.

Keine Entfernungspauschale bei wechselnden Tätigkeitsstätten

Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist keine Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusetzen. Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die frühere Rechtsprechung bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten im Einzugsbereich (sogenannte 30-km-Grenze) ist aufgrund geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs überholt.

Gleichartige Pflichtverletzungen sind grundsätzlich gleich zu ahnden

Bei gleichartigen Pflichtverletzungen mehrerer Arbeitnehmer (hier: Missbrauch von Payback-Punkten) kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres nur einzelnen Arbeitnehmern kündigen und die anderen lediglich verwarnen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist bei Kündigungen zwar nicht unmittelbar zu beachten. Er entfaltet aber eine dahingehende mittelbare Wirkung, dass der Arbeitgeber nicht ohne sachliche Differenzierungsgründe gleichartige Pflichtverletzungen unterschiedlich ahnden darf.

Betriebsveranstaltung liegt nur bei vertikaler Beteiligung vor

Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent scheidet aus.

Keine Hinterbliebenenversorgung für Geschwister

Der Kreis der potenziellen Hinterbliebenen im Sinne des Betriebsrentenrechts ist nicht auf Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder begrenzt. Voraussetzung für die Anerkennung der Hinterbliebeneneigenschaft ist jedoch, dass dem Arbeitnehmer bei typisierender Betrachtung ein Versorgungsinteresse bezogen auf die begünstigte Person unterstellt werden kann. Der Arbeitgeber kann aber den Kreis der berechtigten Hinterbliebenen gegenüber den gesetzlichen Möglichkeiten einschränken. Oftmals sieht eine Versorgungsordnung daher eine Beschränkung auf Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder aber auf die hinterbliebenen Kinder vor.

Backmeister/Trittin/Mayer: Kündigungsschutzgesetz mit Nebengesetzen: KSchG

Dieses Werk fasst die wichtigsten Rechtsvorschriften zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen in kommentierender Form zusammen. Im Vordergrund der Kommentare steht die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts. In der aktuell erschienenen 4. Auflage sind die Auswirkungen des AGG auf den Kündigungsschutz, die AGB-Kontrolle im Kündigungsverfahren und der neue Kündigungsschutz für Pflegekräfte als Schwerpunkte hinzugekommen.

Neue Aufgaben für HR?

Dieser Frage gehen wir derzeit in einer Fragebogenaktion in deutschen und österreichischen Unternehmen nach.Auslöser waren eine Reihe von Diskussionen über die Rolle von HRM (Human Resource Management). Es herrscht bei den Gesprächspartnern eine unterschiedliche Wahrnehmung über die Aufgaben der Personalbereiche vor dem Hintergrund der aktuell anstehenden Herausforderungen. In vielen Unternehmen herrscht zudem Unsicherheit über die kritischen Erfolgsfaktoren und Kenngrößen zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit von HR. Die folgende Studie wird von konsultwerk in Kopperation mit HRM.de durchgeführt.

Trennung mit Aussicht

Markt und Chancen von OutplacementEs ist eine Erfolgsgeschichte: Langsam aber sicher hat sich Outplacement hierzulande im Umfeld von Personalabbau etabliert. Längst profitieren nicht mehr nur Führungskräfte von der Karriereberatung, die in eine neue Beschäftigung münden soll. Vom Sachbearbeiter über die Sekretärin bis hin zum Top-Management erstreckt sich die Bandbreite des Outplacement-Klientels. Unternehmen haben davon in der Regel viele Vorteile.

Chancen im Wettbewerb: 17. Deutscher Personalwirtschaftspreis

Köln, 5. Mai 2009. Der wirtschaftliche Abschwung droht derzeit viele Unternehmen mit in seinen Sog zu ziehen. Personalexperten sind sich jedoch einig: Wer Personal abbaut und Weiterbildungen streicht, hat schlechte Zukunftsperspektiven. Der 17. Deutsche Personalwirtschaftspreis prämiert vor diesem Hintergrund Konzepte von Personalabteilungen, die auf nachhaltige Wertschöpfung für ihr Unternehmen setzen. Aktuell läuft die Bewerbungsphase für die beliebte Trophäe.

Nachbeben des Personalabbaus

Steht Personalabbau an, konzentrieren sich die meisten Unternehmen auf die Mitarbeiter, die ausscheiden. Was viele vergessen: Für diejenigen, die bleiben, haben Entlassungswellen ebenso weitreichende Folgen. Missachten Management und Führungsriege zentrale Mechanismen des Trennungsmanagements, wird das Ganze schnell zum Dominoeffekt.

Hiobsbotschaft übermitteln – Wie Führungskräfte Trennungsgespräche angehen sollten

Trennungsgespräche sind nicht nur privat ein unangenehmes Kapitel. Unternehmen, die dabei unfair agieren, riskieren viel: Sie können nicht nur teure arbeitsrechtliche Prozesse auslösen, sondern auch die verbleibenden Mitarbeiter demotivieren und Schaden am Arbeitgeberimage anrichten. Deshalb sollten Führungskräfte sich akribisch auf diese Situation vorbereiten.

Tabuthema Kündigung – In vielen Unternehmen fehlt die Trennungskultur

Die Finanzkrise hat die Wirtschaft erreicht – und erste Unternehmen stehen vor dem Personalabbau. Besonders gefragt sind jetzt die Führungskräfte. Sie müssen die Personalentscheidungen fällen, die Kündigungsgespräche führen und die Verbleibenden bei der Stange halten. Aufgaben, denen sich viele nicht gewachsen fühlen. Denn das Thema Personalab- und -umbau ist in den meisten Firmen nach wie vor ein Tabu, erklärt Laurenz Andrzejewski. Der Berater, Dozent und Publizist, der mit „Trennungs-Kultur und Mitarbeiterbindung“ das erste Standardwerk zum Thema schrieb, gilt als „Trennungspapst“ der Wirtschaft. Im Gespräch verdeutlicht er, was Führungskräfte in Trennungsgesprächen beachten sollten und wie Unternehmen einer Kündigungswelle vorbeugen können.

Schlecht ausgebildet

Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise müssen wir uns nicht nur mit dem Thema „Personalentwicklung“ befassen, sondern vor allem mit der Managerweiterbildung. Wie kam es zu Fehlentwicklungen, die mehr sind als ein paar Rechenfehler geldgieriger Manager? Die unendliche und unsägliche Liste der groben Managementfehler geht weiter als HRE, Allianz undCommerzbank. Vielmehr reicht sie von Daimler über Infineon bis zu Schaeffler – und vielen anderen Abstürzen.

Milchmädchenrechnung Personalabbau

Von Personalabbau versprechen sich viele Unternehmen Kosteneinsparungen. Doch HR-Experten warnen: Entlassungswellen können das Ertragswachstum gefährden. Die Hoffnung, mit der Trennung von Mitarbeitern produktiver zu werden, erweist sich häufig als Fehlkalkulation.

Alexander Exner, Hella Exner, Gerhard Hochreiter: Selbststeuerung von Unternehmen

Topführungskräfte mischen häufig bei zeitintensiven operativen Entscheidungen mit. Dabei wäre es wichtiger, sie könnten sich auf das Wesentliche in ihrem Unternehmen konzentrieren. Die Autoren erklären anhand des Konzepts der Unternehmens(selbst)steuerung, wie Führungskräfte diese Konzentration erreichen und wichtige Führungsaufgaben bestmöglich bewältigen sollen. Hierfür geben die Autoren den Lesern zahlreiche konkrete Werkzeuge an die Hand.

Alexander & Hella Exner, G. Hochreiter: Selbststeuerung von Unternehmen. Rezension von W. Reisenzein

Das Autorenteam, bestehend aus Alexander und Hella Exner sowie Gerhard Hochreiter, erleichtert die Lesbarkeit ihres Handbuchs durch verschiedenste Werkzeuge: Da gibt es zum einen eine „Management Summary“ als Schnelldurchlauf, Leitsätze sind im Fließtext gekennzeichnet, sogenannte Theoriesplitter ergänzend in Kästen zusammengefasst. Außerdem leben die neun Kapitel des Buches von Beispielen: Drei ausführliche behandeln die Unternehmen Palfinger, Mach und Pfeiffer. Weitere Kurzbeispiele sind im Text kursiv herausgehoben.

Auf dem Laufenden bleiben…

Viele Personalverantwortliche kennen das: HR-Budgets werden derzeit gekürzt, der Druck qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu finden bleibt allerdings der Gleiche. Nicht zuletzt deswegen wollen gemäß einer internationalen Arbeitsmarktstudie von StepStone und der Economist Intelligence Unit 27 Prozent der internationalen Unternehmen ihren direkten Wettbewerbern bestehende Mitarbeiter abwerben. Weitere 42 Prozent wollen Fachkräfte rekrutieren, die anderenorts freigestellt werden. Schlussfolgerung: Viele Unternehmen haben aus ihren Fehlern in der letzten Rezession 2001/2002 gelernt und nutzen nun die Chance eine zweite Managementebene für den Aufschwung 2010 oder 2011 aufzubauen. Das heißt: Gerade in der Krise müssen sich die HR-Abteilungen in den Unternehmen beweisen.