person stepping down on brown wooden stairs aerial photography
Foto von Raphael Koh

Unter dem Titel „Rehadat“ unterhalten das Bundesarbeitsministerium sowie zahlreiche Sozialpartner – darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband SOVD sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – eine gemeinsame Informationsplattform zu den Themen Behinderung und Integration im beruflichen Kontext. Die gleichnamige Software „Rehadat-Elan“ unterstützt Arbeitgeber bei der Anzeige von Beschäftigungsverhältnissen von behinderten Menschen nach §80 SGB IX bei der Bundesagnetur für Arbeit.

Nun hat das Portal einen juristischen Ableger. Unter www.rehadat-recht.de sind Urteile und Gesetze mit einem Bezug zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ständig einsehbar. Der Nutzer findet Rechtsprechung aus dem Arbeits- und Sozialrecht, die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie Links zu Veröffentlichungen.

Die meisten Urteile können bei Rehadat-Recht im Volltext nachgelesen werden – zusammen mit verlinkten Rechtsgrundlagen (zum Beispiel SGB IX und die UN-BRK. Der Betreiber, das Institut der deutschen Wirtschaft Köln, gewährleistet die laufende Aktualisierung der Portal-Inhalte.  

Die
 übergeordneten Themen umfassen Arbeit und Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Kündigung, Schwerbehindertenvertretung, Diskriminierung, Rehabilitation, Leistungsansprüche, Arbeitshilfen, Feststellungs- und Anerkennungsverfahren sowie Bauen und Wohnen. Über eine Detailsuche können Informationen durch Schlagwörter, Aktenzeichen oder Zeitraum ermittelt werden.

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