Mehr Transparenz gewünscht
Unternehmen sind jetzt verpflichtet, eine Ansprechperson für Kontakte mit den Durchsetzungsbehörden zu benennen. Zudem müssen sie ihre Identität, die Anzahl der zu entsendenden Arbeitskräfte, Beginn und Ende der Entsendung sowie deren Dauer, die Anschrift des Arbeitsplatzes und die Art der Dienstleistungen bekanntgeben. Sowohl der Aufnahme- als auch der Herkunftsmitgliedstaat muss sicherstellen, dass entsandte Arbeitskräfte eine Beschwerde einbringen sowie gerichtliche und / oder verwaltungsrechtliche Schritte gegen ihre Arbeitgeber unternehmen können, wenn ihre Rechte missachtet werden.
Neue Regeln sollen die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden verbessern, die Ausbreitung von sogenannten Briefkastenfirmen unterbinden, die die Entsendung zur Umgehung von Gesetzen nutzen, und die Zuständigkeiten und Kontrollmaßnahmen der Mitgliedstaaten bei Überprüfung der Entsenderichtlinie definieren.
—————————————————————–
Fotocredit: © Rainer Sturm | www.pixelio.de
Quelle: Zeitschrift „LohnPraxis“ – Ausgabe 6/7 | 2014 | www.lohn-praxis.net