1987 wurde der Brundtland-Bericht veröffentlicht, in dem die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung den Begriff „Nachhaltige Entwicklung“ definierte. Demnach befriedigt diese die Bedürfnisse der Gegenwart, „ohne zu riskieren, dass zukünftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“.

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Foto von Austin Distel

Dabei geht es zum einen um die Gerechtigkeit zwischen den heute lebenden Menschen und zwischen den heutigen und zukünftigen Generationen. Zum anderen ist aber auch der Interessenausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Anliegen von Bedeutung.

Bei der nachhaltigen Entwicklung handelt es sich also um eine volkswirtschaftliche Dimension, zu der Betriebe beitragen können und sollen. Dafür wurde der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) geprägt.

CSR und Freiwilligkeit

CSR-Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Aufbau immaterieller Werte in einem Unternehmen. Diese umfassen Aspekte wie beispielsweise Image, Vertrauen in die Marke, Bindung der Kunden, Motivation der Mitarbeiter, Beziehungen zu Anrainern und Behörden. Werden CSR-Maßnahmen in den Wertschöpfungsprozess von Unternehmen integriert und auf die Stärkung der Kernprozesse ausgerichtet, können sie dazu führen, dass der Unternehmenswert steigt. Um sich am Markt von anderen Unternehmen zu unterscheiden, reicht es nämlich nicht aus, lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

In ihrem „Grünbuch“ postulierte die Europäische Union (EU) im Jahr 2001 CSR als freiwillige Selbstverpflichtung. Dieses Grundprinzip der Freiwilligkeit ist heftig diskutiert, denn dabei handelt es sich um „alle“ freiwilligen Aktivitäten, die über die Einhaltung von Gesetzen hinausgehen. CSR ist demnach für die EU eine politische Strategie als Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, welche die Regulierung ergänzt.

Durch die Modernisierungsrichtlinie hat die EU die Freiwilligkeit aber teilweise wieder relativiert. Die EU-Modernisierungsrichtlinie bedingt Änderungen in Bezug auf den Jahresabschluss von Unternehmen und den Konzernabschluss und erweitert unter anderem die Berichterstattung im Lagebericht.

Eingeschränkt wird die Pflicht zur Freiwilligkeit durch zwei Kriterien. Der Lagebericht muss erstens nach dem Prinzip der Wesentlichkeit jene für die Geschäftstätigkeit wichtigsten Leistungsindikatoren offenlegen, die für die Adressaten wesentlich sind, weil sie aus dem Jahresabschluss nicht oder nicht ausreichend hervorgehen, sich aber auf ihre Entscheidungen bezüglich des Unternehmens auswirken können. Im Lagebericht werden aber zweitens lediglich jene Nachhaltigkeitsthemen und -kennzahlen veröffentlicht, die einen relevanten Einfluss auf den Geschäftserfolg und die wirtschaftliche Lage haben. Das werden im Allgemeinen deutlich weniger Kennzahlen und Themenbereiche sein als in einem Nachhaltigkeitsbericht nach der Leitlinie der Global Reporting Initiative (GRI 2006), dem einzig relevanten weltweit verwendeten Standard.

CSR-Standards

Ein weiterer Standard ist der UN Global Compact. Dieser geht auf eine Initiative von UN-Generalsekretär Kofi Annan beim Weltwirtschaftsforum in Davos im Jänner 1999 zurück. Es handelt sich um einen Verhaltenskodex auf freiwilliger Basis, der von etwa 3.000 Unternehmen aus 100 Ländern, Arbeitnehmervertretungen und der Zivilgesellschaft getragen wird. Mit ihm verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen zur Einhaltung von Kriterien hinsichtlich

– Menschenrechte,

– Arbeitsbedingungen (Gewerkschaftsrechte, Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierung),

– Umweltschutz und

– Korruption.

Unternehmen, die den UN Global Compact unterzeichnen, müssen jährlich einen Fortschrittsbericht vorlegen.

Im Jahr 2003 erstellte das Österreichische Normungsinstitut eine international stark beachtete Norm zur gesellschaftlichen Verantwortung in Unternehmen, die als nicht zertifizierungsfähige Leitlinie ebenfalls die Themenfelder für nachhaltiges Wirtschaften und die ethischen Grundlagen erläuterte.

Ebenfalls im Jahr 2003 begann die weltweite Normungsorganisation ISO ihre Arbeit an einer nicht zertifizierungsfähigen Leitlinie zu Social Responsibility (ISO 26000), die bis 2011 fertiggestellt werden soll.

Der aktuelle Entwurf der ISO 26000 beschreibt Hintergründe, Rahmenbedingungen und Handlungsfelder zu folgenden Themen:

– Umweltschutz,

– Menschenrechte,

– Arbeitnehmerschutz,

– Governance,

– faire Geschäftspraktiken,

– Konsumentenschutz und

– gesellschaftliches Engagement.

Eine Berichterstattung, die sich auch an Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner, Behörden und gegebenenfalls die weitere Öffentlichkeit richtet, sichert die Akzeptanz des wirtschaftlichen Handelns in der Gesellschaft und dient zusätzlich der Imagepflege des berichtenden Unternehmens. Ebenso wichtig aber ist, dass die innerbetriebliche Veränderung durch eine kontinuierliche Berichterstattung angestoßen wird. Diese setzt durch eine konsequente Unternehmensstrategie die in der Folge etablierten Management- und Kennzahlensysteme um.

Häufig sind Unternehmen jedoch unsicher, worüber sie eigentlich berichten sollen. Kurz gesagt: Umwelt und Gesellschaft verlangen nach einer transparenten und vergleichbaren Kommunikation der Leistungen von Unternehmen.

An Leitfäden orientieren

Betriebe orientieren sich in ihren Nachhaltigkeitsberichten zunehmend am Leitfaden für Nachhaltigkeitskennzahlen und -berichte der Global Reporting Initiative (GRI). Diese Leitlinie gibt Hinweise und Anregungen, wie CSR- und Nachhaltigkeitsberichterstattung als glaubwürdige Instrumente der Unternehmenspolitik und -kommunikation aufgebaut werden können und welche Themen und Kennzahlen aus der Sicht der externen Anspruchsgruppen wesentlich sind.

Weltweit nutzen rund 5.000 Unternehmen, Verbände und Organisationen aus über 60 Ländern die GRI-Kriterien, die in einem umfangreichen Einbeziehungsprozess mit den Anspruchsgruppen (Unternehmen, Ratingagenturen, Wissenschaft, Zertifizierungsorganisationen, NGOs etc.) entwickelt wurden und auch mit dem UN Global Compact abgestimmt sind.

Die fünf Themenfelder für Nachhaltigkeitsberichte sind:

– Ökonomie,

– Umwelt,

– Menschenrechte,

– Arbeitsbedingungen und

– Gesellschaft.

Die in einem umfangreichen Stakeholdereinbindungsverfahren entwickelte Leitlinie zu Nachhaltigkeitsberichten und Kennzahlen der Global Reporting Initiative enthält 79 Kennzahlen für die einzelnen Nachhaltigkeitsbereiche, die teilweise auch qualitativ beschrieben werden können. Typische quantitative Angaben betreffen den Energieverbrauch nach Energieträgern als absoluten Wert und in Relation zum Produktionsvolumen. Qualitativ beschrieben werden die Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen (zum Beispiel Rohstoffverfügbarkeit, Unwetterrisiko) und Energieeffizienz- und -einsparmaßnahmen. Die Kennzahlen sind unterteilt in Kernkennzahlen und Zusatzkennzahlen. Zu jeder Kennzahl gibt es ein sogenanntes Indicator Protocol, welches das Berechnungsverfahren normiert und die Vergleichbarkeit sicherstellt.

Ein dreistufiges Anwendungsniveau ermöglicht es allen Unternehmen, den adäquaten Einstieg zu finden. Der Grad, wie Unternehmen die GRI-Richtlinie anwenden, erfolgt nach der Klassifikation in A, B und C. Für eine Einstufung in A müssen Unternehmen alle Kernkennzahlen und, soweit vorhanden, die Kennzahlen der sektorspezifischen Anhänge berichten oder die Gründe angeben, warum sie diese weglassen (zum Beispiel „nicht relevant, da keine ausländischen Standorte“ oder „Kennzahl befindet sich im Aufbau, aber Datenqualität ist noch nicht ausreichend“). Die Klassifikation nach A, B oder C kann um ein + ergänzt werden, wenn der Bericht extern überprüft wurde. Die Überprüfung ist freiwillig und erfolgt in Österreich überwiegend durch Umweltgutachter gemeinsam mit ISO 14001, zunehmend auch durch Wirtschaftsprüfer.

Nachhaltigkeitsbericht verfassen

Wie schreibt man einen Nachhaltigkeitsbericht?

Zunächst sollten die Themen und zugehörigen Indikatoren festgelegt werden, die relevant und somit für die Berichterstattung geeignet sind. Hierbei sind die Prinzipien

– Wesentlichkeit,

– Einbeziehung von Anspruchsgruppen,

– Nachhaltigkeitskontext sowie

– Grundsätze zur Festlegung der Berichtsgrenze

zu beachten.

Das Managementsystem sollte regeln, wie die Verantwortung für wesentliche Herausforderungen in den Bereichen Umwelt- und Arbeitnehmerschutz im Unternehmen verankert ist und wahrgenommen wird. Managementsysteme zum Umweltschutz (EMAS, ISO 14001), zur Arbeitssicherheit und Gesundheit (OHSAS) und zur Beschaffung unter Beachtung von Menschenrechtsaspekten (SA 8000) stellen dabei die dauerhafte und zuverlässige Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen in den operationalen Prozessen sicher.

Bei Managementsystemen steht der kontinuierliche Verbesserungsprozess der betrieblichen Leistung, der über Kennzahlensysteme verfolgt wird, im Mittelpunkt. Jedes Managementsystem sollte in ein Programm münden, das die Ziele des Unternehmens in seinen wesentlichen nachhaltigkeitsrelevanten Handlungsfeldern anführt und Maßnahmen nennt, wie sie erreicht werden können. Das Programm sollte nachvollziehbar und daher mit möglichst quantitativen Zielen, die sich auf die Kennzahlen beziehen, sowie mit Terminen versehen sein.

Die GRI-Standardangaben umfassen:

– Unternehmensprofil (Strategie, Organisationsprofil, Berichtsparameter, Governance, Verpflichtungen und Engagement, Managementansatz),

– ökonomische Leistungsindikatoren,

– ökologische Leistungsindikatoren,

– gesellschaftliche Leistungsindikatoren,

– Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung,

– Menschenrechte,

– Gesellschaft und

– Produktverantwortung.

Die einzelnen Kennzahlen zu den Arbeitsbedingungen sind in Abbildung 1 angeführt. Während die meisten Kennzahlen zu Umweltaspekten und zu den Produkten aufgrund der unterschiedlichen Prozesse nach wie vor nicht vergleichbar sind, besteht bei den Kennzahlen zu den Arbeitsbedingungen eine sehr gute Vergleichbarkeit. Kennzahlen wie Fluktuation, Frauenanteil in Führungspositionen, Durchschnittsalter, Weiterbildungstage pro Mitarbeiter oder Krankenstandstage pro Mitarbeiter lassen sich brachenübergreifend gut vergleichen und ermöglichen ein Benchmarking der Unternehmen.

Im internationalen Vergleich zeichnet sich Österreich durch eine außergewöhnlich hohe Zahl an Klein- und Mittelbetrieben aus, die sehr engagierte Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Der Austrian Sustainability Reporting Award, ASRA, wird seit 1999 von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder verliehen. Die Jury besteht aus Mitgliedern des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses der KWT, Vertretern aus Lebensministerium, Industriellenvereinigung, Umweltbundesamt, respACT und der ÖGUT, also der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik.

Die ausgezeichneten Berichte (siehe auch Abbildung 2) zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

– Glaubwürdigkeit,

– Transparenz,

– Nachvollziehbarkeit,

– Managementsysteme,

– Kennzahlen,

– quantitative Ziele und

– ausgewogene Darstellung aller relevanten Nachhaltigkeitsbereiche.

Zusammengefasst: Ein Nachhaltigkeitsbericht ist nur dann gut, wenn die unterschiedlichen interessierten Leser finden, was sie suchen!

Für Nachhaltigkeitsberichte interessieren sich weit mehr Anspruchsgruppen als für einen rein finanziellen Geschäftsbericht. Gerade die Mitarbeiter sind eine wesentliche Anspruchsgruppe für Nachhaltigkeitsberichte. Diese Berichte werden auch von Bewerbern gern gelesen, da sie Einblick in das Betriebsklima geben. Sie sind also gerade auch für das Personalmanagement ein strategisches Instrument zur Mitarbeiterakquisition, -information, -integration und -motivation.

Webtipp

www.globalreporting.org

Quelle: personal manager 1/2011