Von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis und Prof. Dr. Felipe Temming LL.M. (LSE) bzw. Prof. Dr. Stefan Greiner, 6. bzw. 5. Auflage, Verlag Otto Schmidt, Köln 2020, 792 und 814 Seiten, Preis: jeweils 49,80 Euro

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Foto von Iñaki del Olmo

Dieses zweiteilige Werk bietet eine didaktisch aufbereitete Darstellung zu allen relevanten Themengebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei bauen beide Bände aufeinander auf, was bereits an der fortlaufenden Gliederung deutlich wird. In dem Band zum Kollektivarbeitsrecht sind überdies alle wesentlichen Informationen über die Arbeitsgerichtsverfahren enthalten. In Umfang und methodischer Tiefe gehen die Ausführungen der Autoren weit über den Pflichtfachstoff für das erste und zweite juristische Examen hinaus. Sie eignen sich demnach auch als Grundlage für die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse für die Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für eine breite Wissensvermittlung wertete das Autorenteam die gesamte Rechtsprechung zum Arbeitsrecht aus und reduzierte sie auf seine essenziellen Inhalte. So wurden allein für die Vorauflagen von rund 30.000 veröffentlichten Entscheidungen des BAG etwa 3.000 Entscheidungen verarbeitet!

Teil I zum Individualarbeitsrecht, in sechster Auflage komplett überarbeitet und aktualisiert, berücksichtigt die neueste Gesetzgebung, u. a. das Gesetz zur Brückenteilzeit, das GeschGehG, das AÜG, die Einfügung des § 611a BGB, die Reform des Mutterschutzrechts, das BEEG, das FpfZG, das MiLoG sowie die DGSVO. Auf dem Gebiet des AGG, des Urlaubsrechts und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde die neue nationale sowie die Rechtsprechung des EuGH und des EGMR integriert.

Teil II zum Kollektivarbeitsrecht wurde – zeitgleich mit Teil I – in fünfter Auflage ebenfalls vollständig überarbeitet und aktualisiert. Der Fokus des Werks liegt insbesondere auf dem Tarifautonomiestärkungsgesetz, dem (umstrittenen) Tarifeinheitsgesetz, den Begleitumständen der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, der Novellierung des AEntG sowie wesentlichen Entscheidungen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungs-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts.

Beide Bände berücksichtigen die jüngste Gesetzgebung und Rechtsprechung bis einschließlich 31.8.2019. Sie dienen gleichermaßen der Einarbeitung, Wiederholung und Vertiefung – nicht nur im Rahmen der juristischen (Fachanwalts-) Ausbildung, sondern auch innerhalb der praktischen Arbeit in der Personalabteilung, im Verband oder in der Gewerkschaft.

Auf insgesamt 1.600 Seiten werden nahezu alle erdenklichen arbeitsrechtlichen Probleme behandelt. Dabei legen die Autoren den Fokus auf die Darstellung und kritische Reflektion der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Aber auch mit den Literaturmeinungen setzen sich die Rechtsexperten auseinander. Dabei verweisen sie nicht nur auf Fundstellen, sondern zitieren für eine zügige Fallbearbeitung ausgewählte Aufsatzliteratur und integrieren relevante Auszüge aus der Rechtsprechung zur Problemvertiefung – ebenfalls in Form von Originalzitaten.

Die Auffindbarkeit der Rechtsprechung wurde in der Neuauflage verbessert. So sind nun durchgängig Aktenzeichen und eine verbreitete Fundstelle angegeben. Fettgedruckte Schlagwörter erleichtern die Suche zusätzlich. Ein umfangreicher Fundus an Beispiels- und Übungsfällen, Übersichten und Prüfungsschemata ermöglicht dem Leser zudem eine schnelle Erfassung der Materie und Umsetzung in die Praxis. Die Aufnahme von Übungsklausuren erleichtert in Studium oder Fachanwaltsausbildung die Schwerpunktsetzung und Wissensüberprüfung. Speziell zum Band „Individualarbeitsrecht“ ist beim Verlag für eine noch intensivere Vorbereitung ein Klausurenband erschienen (Preis/Seiwerth).

Fazit

Auf 1.600 Seiten findet der Arbeitsrechtler umfassende Informationen zu zahlreichen Fragestellungen rund um das Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Besonders hilfreich sind die aufgenommenen Zitate aus weiterführender Rechtsprechung und Literatur, die mitunter zu einer erheblichen Zeitersparnis bei der Fallbearbeitung führen. Studierende und Rechtsanwälte in der Fachanwaltsausbildung profitieren von den integrierten Übungsklausuren. Unbedingt empfehlenswert!

Mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GMBH aus AuA 4/20, S. 255.