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Ungenauigkeit schützt nicht vor Steuerschuld

Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs führt der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zu einer Steuerschuld des Rechnungsausstellers, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält (Az.: V R 39/09).

Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen in Rechnungen, die zwar keinen Lieferzeitpunkt und keine fortlaufende Rechnungsnummer, sonst aber alle erforderlichen Merkmale nach § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) enthielten, die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, obwohl es die in den Rechnungen bezeichneten Lieferungen noch gar nicht ausgeführt hatte. Die Rechnungsempfängerin verwendete diese Dokumente daraufhin zum Vorsteuerabzug. Das zuständige Finanzamt hielt die gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge dagegen für unberechtigt und setzte in dieser Höhe Umsatzsteuer fest. Dagegen klagte der Rechnungssteller, hatte damit aber nur erstinstanzlich Erfolg. Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab.

Zweck der in § 14 UStG getroffenen Regelungen sei es, Missbräuche durch das Ausstellen von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern, so die Richter. Das Steueraufkommen sei jedoch bereits durch ein Abrechnungsdokument gefährdet, das die elementaren Merkmale einer Rechnung aufweise und den Empfänger damit zum Vorsteuerabzug verleite.

Dabei müssten jedoch nicht alle in § 14 UStG aufgeführten Merkmale auch enthalten sein. Denn Missbräuche könnten entgegen dem gesetzgeberischen Zweck nicht vereitelt werden, wenn sich der Rechnungssteller allein dadurch der Steuerschuld entziehen könne, dass er lediglich ein Merkmal weglasse, urteilten die Richter. Seine bisherige anderslautende Rechtsprechung gab der BFH ausdrücklich auf.

Quelle: www.lohn-praxis.de, von Andrea Auler, 31. Mai 2011

Gleiches Geld für Leiharbeiter

Mit Verweis auf das Equal-Pay-Gebot hat das Arbeitsgericht Krefeld einer Leiharbeitnehmerin eine Lohnnachzahlung von 13.200 Euro zugesprochen. Die Frau war 15 Jahre bei einem Personaldienstleister beschäftigt und wurde als ungelernte Kraft an verschiedene Unternehmen verliehen. Ihre fest angestellten Kollegen verdienten dabei für die gleiche Arbeit offenbar bis zu einem Drittel mehr als sie. So habe sie bis Mai 2008 6,66 Euro in der Stunde erhalten und erst danach einen Euro mehr. Die Stammbelegschaft der Unternehmen habe dagegen zwischen 8,50 und 10,34 Euro stündlich bekommen.

Nach Ansicht der Arbeitnehmerin verstößt diese Differenz gegen das seit 2003 im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz verankerte Equal-Pay-Gebot. Dem schloss sich das Gericht an und sprach der Frau rückwirkend für vier Jahre die Nachzahlung zu (Az.: 4 Ca 3074/10). Das Zeitarbeitsunternehmen hatte die Forderung zurückgewiesen. Sie habe der Klägerin den mit der Gewerkschaft CGZP ausgehandelten Tariflohn der Branche gezahlt. Diesen Tarifvertrag hatte das Bundesarbeitsgericht allerdings als unzulässig gekippt. Der Arbeitgeber kann das Urteil noch anfechten.

Quelle: www.lohn-praxis.de, von Andrea Auler, 17. Mai 2011

Mindestlohn für Sicherheitsgewerbe

Ab 1.6.2011 gilt auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe ein gesetzlicher Mindestlohn. Angesichts der seit dem 1.5.2011 geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Beschäftigte aus Osteuropa (siehe hierzu auch Seite 4/5) hatten sich die Tarifparteien, u. a. die Gewerkschaft ver.di, auf eine entsprechende Regelung geeinigt. Der neue Mindestlohn ist regional gestaffelt und beträgt in den neuen Bundesländern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein 6,53 Euro und in Baden-Württemberg 8,60 Euro. Anhebung in Stufen In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg wurden Lohngrenzen zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro vereinbart.

In allen Ländern sollen die Sätze in zwei Stufen zum 1.3.2012 und zum 1.1.2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro ansteigen. Die Regelung gilt bis Ende 2013. Laut Koalitionsvertrag der Regierung sollen im Herbst alle Branchenmindestlöhne überprüft werden, um auszuschließen, dass sie bestehende Arbeitsplätze oder die Schaffung neuer Beschäftigungen gefährden. Auch im Einzelhandel wird derzeit ein Mindestlohn diskutiert.

Quelle: LohnPraxis – Nr. 6/7 – Juni/Juli 2011