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Foto von Oli Dale

Geplant ist ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind aber noch tariflich vereinbarte Mindestlöhne von unter 8,50 Euro möglich. Von der gesetzlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden sollen jedoch Langzeitarbeitslose für sechse Monate, wenn sie sie einen Job finden. Diese Regelung war im ursprünglichen Entwurf von Nahles enger gefasst worden.


Ausbildung statt Arbeit

Auf Druck des Kanzleramtes wurde nun festgelegt, dass Langzeitarbeitslose grundsätzlich befristet ausgeklammert sind. Ursprünglich sollten die Betroffenen nur dann schlechter bezahlt werden dürfen, wenn der Arbeitgeber für sie Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagentur erhalt. Ebenfalls vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden sollen Menschen bis 18 Jahre ohne Ausbildung. Hintergrund: Sie sollen sich nicht für Arbeit statt Ausbildung entscheiden. Es gibt keine Ausnahmen für bestimmte Branchen. Bereichen, in denen der Mindestlohn schwerer durchzusetzen ist, wie zum Beispiel das Taxigewerbe, sicherte die Ministerin Unterstützung zu.

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Fotocredit: © Marvin Siefke | www.pixelio.de
Quelle:
LohnPraxis | Ausgabe Mai 2014 | www.lohn-praxis.net