Verwendungsgruppen

man and woman laughing while sitting in front of laptops
Foto von You X Ventures

Den Begriff der Verwendungsgruppen kennen Sie aus dem Kollektivvertragsrecht. Die Gruppen wie „I“ bis „M III“ teilen Beschäftigte nach ihrer jeweiligen Tätigkeit ein; wobei auch Führungskräfte wie Meister berücksichtigt sind. In Ihrem Einkommensbericht sind diese Gruppen Ihr erster Baustein.

Setzen Sie eine Excel-Liste auf (oder laden sich diese im Downloadbereich unten auf dieser Seite runter) und tragen Sie die Verwendungsgruppen Ihres Betriebes ein; sollten Sie abseits des Kollektivvertraglichen eigene betriebliche Gruppen aufgesetzt haben, dann führen Sie diese mit Beschreibung ebenfalls auf.

Unter jede Gruppenspalte setzen Sie drei weitere Spalten. In diesen geben Sie die Werte der Gruppe an: erstens die Zahl der tätigen Männer, zweitens die Zahl der beschäftigten Frauen und drittens den Prozentsatz vom Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft. Durch diese letzte Kennzahl soll das Geschlechtergefälle in der Zusammenschau der Prozentsätze aller Verwendungsgruppen besser erkenntlich sein.

                                  Die Formel zur Berechnung >>

                                  >Frauenanzahl x 100
                                  geteilt durch
                                  >Männer + Frauen pro Gruppe

Bei der Anlage der Daten können Sie auf Besonderheiten stoßen. Zum Beispiel, wenn Sie Personen unterjährig beschäftigen; dann stehen nämlich andere Zahlen in Ihren Stellenplänen als in Ihrem Bericht. Was tun? Die Arbeiterkammer und andere Sachverständige empfehlen, im Einkommensbericht informell darauf hinzuweisen, wie viele Beschäftigte das ganze Jahr und wie viele nur einige Monate beschäftigt waren. Vernachlässigen Sie das nicht, denn beim Entgeltreport müssen Sie später nämlich gewisse Fakten hochrechnen. 

Bitte führen Sie Arbeitnehmer in Ihrer Statistik nicht auf, die das ganze Jahr unbezahlt in Karenz bleiben. Es sei denn – Achtung! – es ist in irgendeiner Weise Geld geflossen – einmalig, gering usw. – dann müssen Sie diese Personen auch berücksichtigen. Behandeln Sie diese wie Personen in einer Jahresbeschäftigung.

Verwendungsgruppenjahren

Nun kommen wir zu den Verwendungsgruppenjahren. Die Idee hinter diesem für Sie zweiten Baustein in Ihrem Einkommensbericht: Der Gesetzgeber möchte wissen, wie viele Jahre Beschäftigte ihren Verwendungsgruppen angehören und ob sie in andere Gruppen wechseln. Käme zum Beispiel raus, dass mehr Männer in grundsätzlich besser bezahlte Gruppen wandern und Frauen quasi in ihrer Gruppe stecken bleiben, dann wäre das ein Punkt, um Entwicklungsläufe in Unternehmen kritisch zu beleuchten.

Durch diese weitere Untergliederung stellt sich natürlich praktisch die Frage, wie denn die einzuhaltende Anonymität gewährleistet werden kann. Der Gesetzgeber hat daran gedacht und folgende Regelung getroffen, die Sie beachten müssen und welche einer Maßgabe der Bundesanstalt Statistik Österreich folgt:

Schauen Sie nach, ob es in einer Verwendungsgruppe weniger als drei oder null Personen bei Männern oder Frauen gibt. Ist das so, dann geben Sie statt einer Zahl in der betreffenden Unterspalte der Gruppe jeweils ein Sternchen an. Im Gesamtergebnis rechnen Sie diese Personen jedoch sehr wohl ein. Dadurch steht unterm Strich etwas anderes als in der Tabelle.

Abschließend müssen Sie jetzt noch eine Maßgabe beachten: Wenn eine Verwendungsgruppe in Ihrer Aufstellung fünf Jahresstufen enthält und Sie für auch nur eine Stufe ein Sternchen angeben, dann müssen Sie alle fünf Stufen berücksichtigen, wenn Sie das Durchschnitts- oder Medianentgelt der Verwendungsgruppe angeben.

Mehr zu diesem Entgelt und wie Sie es ermitteln, erfahren Sie im dritten Teil dieser Entgeltlücken-Serie. Laden Sie sich jetzt die Excel-Berechnungshilfe für die Verwendungsgruppen & -jahre herunter. Sie können diese für eigene Zwecke adaptieren. 

Foto: Rainer Sturm | pixelio.de