Zeitwertkonten und Sabbatical – wie funktioniert das?

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Foto von Christian Mackie

Die Vorgehensweise ist einfach. Der Mitarbeiter baut ein Wertguthaben auf, in dem er sich Bestandteile seines Gehalts, Resturlaub, Boni oder Überstunden auf ein Wertkonto gutschreiben lässt. Die Vergütungsansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern dem Zeitwertkonto mit ihrem Bruttowert gutgeschrieben. Das Wertguthaben wird in der Regel verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt ausbezahlt. Der Vorteil ist, der Mitarbeiter bleibt weiterhin im Unternehmen angestellt und erhält für die freigestellte Zeit seine Gehaltsbezüge. Die Gründe, warum Mitarbeiter eine Auszeit vom Job nehmen möchten, sind vielfältig. Zum Beispiel eine Weltreise, soziales Engagement, eine Weiterbildung, eine Promotion oder auch eine verlängerte Elternzeit.

In Deutschland gibt es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Einige Unternehmen haben bereits interne Regelungen für den Langzeiturlaub ausgearbeitet, bei anderen ist es Verhandlungssache. Für Beamte und Hochschulprofessoren sind die Möglichkeiten für Auszeiten im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern von sich aus ein Sabbatical an, um Auftragsschwankungen auszugleichen und ihnen nicht kündigen zu müssen. „Mit einem Sabbatical können auch die Motivation und Kreativität der Mitarbeiter durch eine längere Auszeit wieder gesteigert werden. Zeitwertkonten sind auch in diesem Bereich ein flexibles Instrument und in Zukunft aus den Personalabteilungen nicht mehr wegzudenken“ so Steffen Raab, Geschäftsführer Deutsche Zeitwert GmbH.

Für die Umsetzung eines Sabbaticals sollten Beschäftigte und Arbeitgeber einige Kernpunkte in der Gestaltung beachten. Ziel ist es, eine Vereinbarung zu schließen, die beiden Seiten gerecht wird. Beschäftigte sollten in einem realistischen Zeitfenster die benötigte Sabbatical-Zeit erarbeiten können. Die Länge der Freistellungsphase kann dabei nach oben oder unten begrenzt werden. Auf Unternehmensseite sollte für die Abwesenheit des Arbeitnehmers, der sich im Sabbatical befindet, eine Vertretung gefunden werden. Außerdem sollten Ankündigungsfristen und ein Ablehnungsrecht des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Des Weiteren ist empfehlenswert, dass zwischen den Parteien im Vorfeld eine Regelung darüber getroffen wird, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung der Freistellungsphase wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren darf. Denn nach einer längeren Auszeit besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers, auf eine Rückkehr an seinen früheren Arbeitsplatz.

Über die Deutsche Zeitwert GmbH

Die Deutsche Zeitwert GmbH beschäftigt sich als etablierter Full-Service-Partner ausschließlich mit dem Thema Zeitwertkonten. Als unabhängiger, mittelständisch geprägter Partner stellt das Unternehmen, Know-how und die notwendigen Ressourcen sowohl für maßgeschneiderte, als auch für preisgünstige, standardisierte Zeitwertkontenlösungen zur Verfügung. Die Deutsche Zeitwert bietet alles aus einer Hand: Beratung, Software, Verwaltung, Sicherung und Service.

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