„Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird der Forderung der Arbeitswelt Rechnung getragen, eine heute über Jahre hinaus mögliche Ansammlung von Urlaub bei langen Abwesenheitszeiträumen zu begrenzen. Der BPM fordert auch in Deutschland eine schnelle und gerechte gesetzliche Regelung, die die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt“, so Joachim Sauer, Präsident des BPM.

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Foto von Zaiqiao Ye

Mit seinem aktuellen Urteil nuancierte der Europäische Gerichtshof seine Rechtssprechung vom 20. Januar 2009. Ab sofort sind einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten mit Europäischem Recht vereinbar, die bei langjähriger Krankheit eines Mitarbeiters eine zeitliche Begrenzung des Übertragungszeitraums vorsehen.

Über den BPM

Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist die berufsständische Vereinigung für Personalmanager aus Unternehmen, Organisationen und Verbänden. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von rund 2.850 Mitgliedern auf regionaler und Bundesebene gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Er bezieht in der öffentlichen Diskussion Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen. Ferner gewährleistet der BPM umfangreichen und nachhaltigen Austausch unter seinen Mitgliedern sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Mitglied werden können ausschließlich hauptberuflich tätige Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter der Personalabteilungen. Die Mitgliedschaft im BPM ist personengebunden.

Quelle: Pressemitteilung vom 30. November 2011

siehe auch: Teilweise Entwarnung im Urlaubsrecht