Ein Betriebsrat aus Niedersachsen hatte bei seinem Konzern eigene Anschlüsse für Telefon und Internet gefordert. Als Grund gab er an, dass der Arbeitgeber ihn sehr leicht überwachen könne, wenn er dies wolle. Das BAG entgegnete dem Kläger, dass allein die „abstrakte Gefahr“ einer missbräuchlichen Überwachung als Grund nicht ausreiche, damit der Arbeitgeber die Anschlüsse bereitstellt und auch bezahlt. Es verwies darauf, dass die Kosten in keinem Verhältnis zur bloßen Überwachungsmöglichkeit stünden.   

Beschluss des BAG vom 20.04.2016 (Az.: 7 ABR 50/14)

photo of three person sitting and talking
Foto von Helena Lopes