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Gerade in Zeiten der noch nicht ganz überstandenen Wirtschaftskrise beschäftigen sich die Verantwortlichen in vielen Unternehmen mit der Frage, wie sie den mit Pensionszusagen verbundenen Verwaltungsaufwand reduzieren können. Besonders interessant werden die Lösungen dann, wenn sie gleichzeitig zu wirtschaftlichen Synergieeffekten führen. Sowohl unter wirtschaftlicher als auch administrativer Perspektive überlegenswert ist es, die betriebliche Altersversorgung von den klassischen Leistungszusagen auf beitragsorientierte Zusagen umzustellen, bei denen sich die Versorgung weitgehend in Abhängigkeit der vom Arbeitgeber aufgewendeten Beiträge bestimmt. Auch eine Auslagerung von Pensionsverbindlichkeiten auf ein externes Ausfinanzierungs-Vehikel ist eine interessante Möglichkeit.

Finanzielle Planungssicherheit ist für jedes Unternehmen mehr denn je von großer Bedeutung. Gerade klassische Leistungszusagen (Defined Benefit), wonach Rentenleistungen in bestimmter Höhe zugesagt werden, können für Unternehmen zum unkalkulierbaren Risiko- und Kostenfaktor werden. Denn: Zum einen trägt das Unternehmen das volle Finanzierungsrisiko für die Erbringung der zugesagten Leistungen. Zum anderen führt die stetig steigende Lebenserwartung zu gravierenden, ursprünglich nicht eingeplanten Belastungen.

Hier kann sich die Umstellung auf eine beitragsorientierte Versorgungszusage (Defined Contribution) lohnen. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, monatlich oder jährlich für den einzelnen Versorgungsberechtigten einen bestimmten Beitrag (Contribution) bereitzustellen. Auf dieser Grundlage errechnet sich dann die entsprechende Leistungsverpflichtung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Anders als im Rahmen einer Leistungszusage wird keine Auszahlung in einer bestimmten Höhe garantiert. Vielmehr orientiert sich die Höhe des Auszahlungsbetrages regelmäßig an der Entwicklung einer externen Kapitalanlage: Entwickelt sich das gewählte Portfolio positiv, erhöhen sich die Rentenleistungen, ist dessen Entwicklung dagegen negativ, bleiben im Versorgungsfall nur die ursprünglich eingezahlten Beiträge als Mindestgarantie übrig.

Idealerweise wird die Finanzierung der Zusage dabei durch ein externes Funding-Vehikel, beispielsweise ein Contractual Trust Arrangement, sichergestellt. In diese Kasse zahlt der Arbeitgeber die Beiträge ein. Im Idealfall ist diese Kasse dann an Stelle des Arbeitgebers für die Verwaltung und Anlage der Beiträge verantwortlich. Die in diesem Rahmen erzielte Verzinsung kann dann ganz oder teilweise an den Versorgungsberechtigten zur Erhöhung der Anwartschaften weitergegeben werden.

Lücken schließen

Der Vorteil von Defined-Contribution- Modellen liegt auf der Hand: Da das Unternehmen hier selbst die Höhe des zu erbringenden Versorgungsaufwands steuert, können im Vergleich zu Defined-Benefit-Systemen spätere Finanzierungslücken weitgehend ausgeschlossen werden. Zudem können in beitragsorientierten Systemen demografische Risiken, insbesondere das Langlebigkeitsrisiko, vermieden werden, während bei garantierten Rentenleistungen das Unternehmen in rentenreichen Jahren gegebenenfalls nachfinanzieren muss.

Nicht nur im Zusammenhang mit der Umstellung auf ein Defined-Contribution- Modell bietet die Ausgliederung von Pensionsverbindlichkeiten auf ein externes Funding-Vehikel administrative und wirtschaftliche Vorteile. Denn durch eine solche Ausgliederung lässt sich zum einen der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen reduzieren. Zum anderen ermöglicht die Ausgliederung die Saldierung der ausgegliederten Aktiva mit den Pensionsverpflichtungen, so dass es im Ergebnis zu einer Bilanzverkürzung kommt.

Mittlerweile betrachten Rating-Agenturen und Banken die Pensionsrückstellungen für Direktzusagen in den Unternehmensbilanzen sehr kritisch. Im Rahmen der rein bilanziellen Auslagerung von Pensionsverbindlichkeiten aus Direktzusagen erfreuen sich daher bereits seit geraumer Zeit vor allem Contractual Trust Arrangements (CTA) großer Beliebtheit. Im Rahmen eines CTA stellt das Unternehmen Vermögensmittel ausschließlich zur späteren Erfüllung von Pensionsverbindlichkeiten bereit und separiert diese durch Übertragung auf einen Treuhänder, den Trust, vom übrigen Unternehmensvermögen. Sofern diese Struktur sachgerecht aufgesetzt wird, kann das Unternehmen die übertragenen Vermögensmittel im internationalen Konzernabschluss und – seit der Neuregelung des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – auch in der Deutschen Handelsbilanz saldieren. Die Pensionsrückstellungen verschwinden im Umfang der Ausfinanzierung aus der Bilanz. Hat ein Unternehmen also beispielsweise Versorgungsverpflichtungen in Höhe von zehn Millionen Euro, gleichzeitig aber acht Millionen Euro auf ein CTA ausgelagert, so sind im Jahresabschluss nur noch zwei Millionen Euro zu passivieren. Positive Konsequenzen der Saldierung und der damit verbundenen Bilanzverkürzung sind verbesserte Bilanzkennziffern und in der Folge ein verbessertes Rating.

Da der Trust das übertragene Vermögen nicht nur als Verwaltungstreuhänder des Unternehmens hält, sondern daneben gleichzeitig im Rahmen eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter nach § 328 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als Sicherungstreuhänder gegenüber den versorgungsberechtigten Mitarbeitern tätig wird, steht das Treuhandvermögen bei richtiger Gestaltung im Falle der Insolvenz des Unternehmens ausschließlich zur Erfüllung von Versorgungsverbindlichkeiten zur Verfügung. Andere Gläubiger des Unternehmens können dann nicht darauf zugreifen, da den Versorgungsberechtigten aufgrund der Sicherungstreuhand ein Absonderungsrecht in Höhe ihrer gesicherten Versorgungsanwartschaften zusteht. CTAs sind damit ein hervorragend geeignetes Modell zur Schaffung eines privatrechtlichen Insolvenzschutzes nicht nur für Pensionszusagen, sondern auch für andere Arbeitnehmeransprüche, insbesondere für die neuerdings einer gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht unterliegenden Wertguthaben aus Altersteilzeit oder Zeitwertkonten.

Pensionsfonds ausgliedern

Eine weitere Gestaltungsalternative für ein bilanzielles Outsourcing ist die Übertragung der Versorgungsverpflichtungen aus Direktzusagen auf einen Pensionsfonds im Rahmen eines Durchführungswegwechsels. Häufig wird man in diesem Zusammenhang eine kombinierte Pensionsfonds-/Unterstützungskassenlösung implementieren. Das empfiehlt sich, wenn das Outsourcing Pensionsverbindlichkeiten gegenüber aktiven Arbeitnehmern beinhaltet. Seit durch die Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes nicht-versicherungsförmige Pensionsfonds zugelassen wurden, ist eine Auslagerung im Vergleich zur früheren Rechtslage relativ liquiditätsschonend möglich. Im Ergebnis wird der Liquiditätsbedarf bei einer nicht-versicherungsförmigen Lösung heute regelmäßig mit dem Vermögensbedarf für eine vollständige Ausfinanzierung im Rahmen eines CTA weitgehend identisch sein.

Fazit

Durch vorausschauende (Um-) Gestaltung von Pensionszusagen können Unternehmen den mit einer betrieblichen Altersversorgung verbundenen Verwaltungsaufwand ebenso wie die damit verbundenen Kostenrisiken merklich reduzieren. Insbesondere die Umstellung auf ein Defined-Contribution-Modell kann sich lohnen. Zusätzlich – aber auch unabhängig hiervon – bietet eine Ausgliederung von Pensionsverbindlichkeiten auf ein externes Funding-Vehikel bilanzielle Vorteile. Allerdings sollte in beiden Fällen besondere Sorgfalt auf eine rechtlich unangreifbare Umsetzung solcher Schritte gelegt werden. Hierbei muss ein Umstellungskonzept anhand der vom Unternehmen verfolgten Zielsetzungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen arbeits- und steuerrechtlichen Implikationen sowie eventuell gewünschter Bilanzierungseffekte individuell ausgearbeitet werden.

Quelle: PERSONAL - Heft 06/2010