ottomans and chairs inside the room
Foto von yann maignan
Der geldwerte Vorteil gehört zum Arbeitslohn eines Arbeitnehmers und ist lohnsteuerpflichtig.

Am häufigsten entsteht ein geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung oder die Abgabe von verbilligtem Kantinenessen.
  • Firmenwagen: Wird der Firmenwagen zu mehr als 50% betrieblich genutzt, steht es frei, den geldwerten Vorteil nach dem Listenpreis oder nach Fahrtenbuch zu berechnen.
    Listenpreismethode: Für Privatfahrten ist der geldwerte Vorteil mit 1-Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges anzusetzen.
    Fahrtenbuchmethode: Wird ein Fahrtenbuch geführt, wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung mit den tatsächlichen Aufwendungen für das Fahrzeug angesetzt. Dazu zählen etwa: Abschreibung, Reparaturkosten, Kfz-Steuer, Darlehenszinsen, Benzinkosten, Versicherung.
Aufpassen: Die ausschließlich dienstliche Nutzung muss nachgewiesen werden.
  • Kantinenessen: Bei unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb gelten die Tageswerte der amtlichen Bezugswerte:
    Frühstück: 1,50 Euro,
    Mittag- oder Abendessen: 2,67 Euro
  • Sachbezüge: Sie sind bis 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Betragen die Sachbezüge nicht mehr als 50 Euro im Kalendermonat, so muss der Sachbezug nicht berücksichtigt werden. Übersteigt er monatlich einen Betrag von 50 Euro, muss der gesamte Sachbezug versteuert werden, nicht nur der 50 Euro übersteigende Betrag.
Tipp: Die monatliche Freigrenze von 50 Euro kann der Arbeitgeber durch die Ausgabe von Gutscheinen an seine Arbeitnehmer nutzen.